Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2006 - L 4 U 63/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Innerer bzw. sachlicher Zusammenhang zwischen der Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls und der versicherten Tätigkeit; Chronisch rezidivierende Lumboischialgie links und rechts bei Instabilität L4/5 mit Bandscheibenvorfall und eine chronisch rezidivierende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 29.06.2005 - S 13 U 110/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2006 - L 4 U 63/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2006 - L 4 U 63/05
Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist nach § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zum Unfallereignis geführt und letzteres einen Gesundheitsschaden (haftungsbegründende Kausalität) verursacht hat (BSG, Urteil vom 12.04.2005, - B 2 U 11/04 R -). - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2006 - L 4 U 63/05
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) lässt der Senat offen, ob der Rentenanspruch des Klägers noch nach dem Recht der Reichsversicherungsordnung (RVO) oder bereits nach den Vorschriften des am 1. Januar 1997 in Kraft getretenen SGB VII zu beurteilen ist (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R -). - BSG, 20.02.2001 - B 2 U 1/00 R
Beginn der Verletztenrente in der Unfallversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2006 - L 4 U 63/05
Wie die zuletzt genannte Wendung zu verstehen ist, ob damit der Zeitpunkt gemeint ist, in dem die materiellen Voraussetzungen für den Leistungsbezug erfüllt sind, oder aber der Zeitpunkt, in dem erstmals durch Verwaltungsakt über die Leistung entscheiden wird, ist umstritten und durch die Rechtsprechung bisher nicht geklärt (siehe dazu das Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 1/00 R - HVBG - Info 2001, 839, wo die Frage ebenfalls offen gelassen wurde).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - L 4 B 12/06
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Bewertung …
Entgegen seiner Auffassung bietet die Tätigkeit des Sachverständigen als Gutachter für andere Berufsgenossenschaften ebenso wenig Anhalt für ein irgendwie geartetes Abhängigkeitsverhältnis zu der Beklagten, was eine Ablehnung rechtfertigen könnte, wie auch eine Gutachtertätigkeit für die Beklagte selbst (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 24.05.2006 - L 4 U 63/05 - mit weiteren Nachweisen;… Meyer-Ladewig, SGG, § 118 Rdnr. 12 l mit weiteren Nachweisen). - LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2008 - L 3 U 62/04 Die von Berufsgenossenschaften zur Aufklärung des Sachverhalts herangezogenen Ärzte haben - ebenso wie die Behörde selbst - den Sachverhalt objektiv zu ermitteln und müssen dabei auch die für den Versicherten günstigen Umstände berücksichtigen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2006 - L 4 U 63/05 - Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 118 Rdnr. 12 l).
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