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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,38632
LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09 B (https://dejure.org/2009,38632)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.05.2009 - L 5 AS 17/09 B (https://dejure.org/2009,38632)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - L 5 AS 17/09 B (https://dejure.org/2009,38632)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80

    Arbeitslosengeld; Berufung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Anwartschaft; …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09
    Maßgebend sind die Rechtsbeziehungen auf Grund des konkreten Leistungsfalls (Versicherungsfalls) (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1982, 7 RAr 50/80, SozR 4100 § 118 Nr. 10).

    Ein solcher gleicher Entstehungsgrund wurde vom BSG angenommen etwa in einem durch den Ersatzkassenvertrag begründeten Abrechnungsverhältnis bei Honorarabrechnungen von Vertragsärzten (vgl. BSG…, Urteil vom 24. Januar 1974, a.a.O.) oder beim Arbeitslosengeldbezug, der auf der Erfüllung derselben Anwartschaftszeit beruht (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1982, a.a.O; Urteil vom 22. März 1989, 7 RAr 108/88, juris).

    Eine Zusammenrechnung unterschiedlicher Zeiträume kommt hingegen dann nicht in Betracht, wenn materiell-rechtlich selbstständige, hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen von einander unabhängige Ansprüche auf Sozialleistungen in Streit stehen (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1982, a.a.O.).

    Die Gleichartigkeit der wiederkehrenden Leistungen allein ist kein sachlicher Grund, der eine einheitliche Ermittlung der Beschwer rechtfertigt (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1982, a.a.O.).

  • BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73

    Kassenhonorarstreitigkeit - Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09
    Sind in einer Klage mehrere Zeiträume wiederkehrender Leistungen streitig, so werden diese somit zusammengerechnet, wenn diese prozessualen Ansprüche auf denselben Entstehungsgrund, d.h. auf dasselbe Stammrecht zurückgehen, und zu gleichartigen wiederkehrenden Leistungen führen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1974, 6 RKa 2/73, SozR 1500 § 144 Nr. 1).

    Ein solcher gleicher Entstehungsgrund wurde vom BSG angenommen etwa in einem durch den Ersatzkassenvertrag begründeten Abrechnungsverhältnis bei Honorarabrechnungen von Vertragsärzten (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1974, a.a.O.) oder beim Arbeitslosengeldbezug, der auf der Erfüllung derselben Anwartschaftszeit beruht (vgl. BSG…, Urteil vom 18. März 1982, a.a.O; Urteil vom 22. März 1989, 7 RAr 108/88, juris).

    Trotz Klageverbindung liegt dann kein einheitlicher Streitgegenstand vor (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1974, a.a.O.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09
    Die einzelnen Bewilligungsabschnitte bilden selbstständige prozessuale Ansprüche mit der Folge, dass grundsätzlich für jeden einzelnen Anspruch die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Berufung gegeben sein müssen (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 14/06 R, juris).

    Schließlich ergehen im Rahmen des SGB II die Bewilligungsbescheide oftmals nicht nur für eine einzige Person, sondern für mehrere, auch wechselnde Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 14/06 R, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2008 - L 12 B 18/07

    Zulässigkeit einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren für den Fall eines …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09
    Mit Wirkung zum 1. April 2008 ist mit der Einführung von § 172 Abs. 3 Ziffer 2 SGG die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - unabhängig vom Wert des Beschwerdewerts - nunmehr "zusätzlich" und damit immer ausgeschlossen worden, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verneint (so auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2008, L 12 B 18/07 AL, Rdnr. 25).
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 106/88

    Berufungsausschluß - Übergangsgeld - Zusammenrechnung von Bezugstagen - Beschwer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09
    Bei ihnen wird die Beschwer von der Länge des Zeitraums bestimmt, für den die Leistungen streitig sind (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 1989, 7 RAr 106/88, juris).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B

    Berufungsfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09
    Nicht ausreichend für die Zusammenrechnung von einzelnen Zeitabschnitten sind ein natürlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang oder dasselbe Sozialrechtsverhältnis (vgl. BSG, Beschluss vom 30. Juli 2008, B 14 AS 7/08 B, juris für Bewilligungsabschnitte bei SGB II-Leistungen).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 305/08

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09
    Die Beschwerde ist hingegen ausgeschlossen, wenn das Gericht in diesen Fällen ausschließlich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verneint (vgl. zur Begründung ausführlich den Beschluss des erkennenden Senats vom 20. Februar 2009, L 5 B 305/08 AS und L 5 B 304/08 AS).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09
    Ein solcher gleicher Entstehungsgrund wurde vom BSG angenommen etwa in einem durch den Ersatzkassenvertrag begründeten Abrechnungsverhältnis bei Honorarabrechnungen von Vertragsärzten (vgl. BSG…, Urteil vom 24. Januar 1974, a.a.O.) oder beim Arbeitslosengeldbezug, der auf der Erfüllung derselben Anwartschaftszeit beruht (vgl. BSG…, Urteil vom 18. März 1982, a.a.O; Urteil vom 22. März 1989, 7 RAr 108/88, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2008 - L 11 AS 35/07

    sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsausschluss - Arbeitslosengeld II - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09
    Da es für die Zusammenrechnung prozessual selbstständiger Ansprüche im Rahmen des § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG nicht ausreicht, wenn die Ansprüche auf der gleichen Rechtsgrundlage beruhen, ein gleiches Stammrecht aber nicht vorliegt (s.o.), kommt eine Zusammenrechnung der drei Bewilligungsabschnitte nicht in Betracht (a.A. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15. April 2008, L 11 AS 35/07, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2020 - L 14 AS 469/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - wiederkehrende oder …

    Denn für jeden Bewilligungsabschnitt ist jeweils ein eigener Antrag nach § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu stellen, die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen ist insofern für jeden beantragten Bewilligungsabschnitt erneut und unabhängig von früheren Bewilligungsabschnitten vorzunehmen (Bayerisches LSG, Urteil vom 18. März 2015 - L 11 AS 761/14 - Thüringer LSG, Beschluss vom 16. April 2012 - L 4 AS 1389/11 NZB - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2009 - L 5 AS 17/09 B - alle juris).
  • LSG Thüringen, 16.04.2012 - L 4 AS 1389/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassung der Berufung - laufende oder …

    Bei Leistungen nach dem SGB 2, die zwei oder mehrere Bewilligungsabschnitte betreffen und nur zusammengerechnet mehr als ein Jahr andauern, handelt es sich - unabhängig von der zeitlichen Lage der Einzelansprüche - auch dann nicht um laufende und wiederkehrende Leistungen für mehr als ein Jahr nach § 144 Abs. 1 S 2 SGG, wenn diese im Wege der Verbindung oder der objektiven Klagehäufung in einem Rechtsstreit geltend gemacht werden (so - zumindest im Ergebnis - auch: LSG Halle vom 13.5.2009 - L 5 AS 17/09 B sowie LSG Neubrandenburg vom 5.12.2011 - L 8 B 430/10 NZB), denn es handelt sich nicht um ein einheitliches und fortwährendes Rechtsverhältnis und zwar unabhängig davon, ob ununterbrochene Hilfebedürftigkeit besteht und auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen fortbestehen.

    Rn. 18 Mangels Vorliegens eines einheitlichen materiell-rechtlichen Anspruches auf Leistungen nach dem SGB II für mehr als ein Jahr, ist die Berufung nicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG statthaft (so - zumindest im Ergebnis - auch: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2009 - L 5 AS 17/09 B, juris sowie LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - L 8 B 430/10 NZB, juris).

  • LSG Sachsen, 19.06.2012 - L 7 AS 115/11

    Zulassung der Berufung

    Das LSG Sachsen-Anhalt hat im weiteren Beschluss vom 13.05.2009 (L 5 AS 17/09 B, RdNrn. 24, 25) in Auseinandersetzung mit den vom BSG entschiedenen Fallgestaltungen (Honorarabrechnungen von Vertragsärzten im Rahmen ihres durch den Ersatzkassenvertrag begründeten Abrechnungsverhältnisses: BSG…, Urteil vom 24.01.1974 - 6 RKa 2/73, SozR 1500 § 144 Nr. 1; Arbeitslosengeldbezug, der auf derselben Anwartschaftszeit beruht: BSG, Urteil vom 22.03.1989 - 7 RAr 108/88) nach Auffassung des erkennenden Senats zutreffend dargelegt, dass bei Ansprüchen nach dem SGB II nicht von einem gleichen Entstehungsgrund i.S.d. der zitierten und vorgehend zitierten BSG-Rechtsprechung auszugehen ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.10.2009 - L 5 AS 293/09

    Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes im Hinblick auf die Zulässigkeit …

    Er richtet sich nicht nach den Voraussetzungen, die zu Beginn des erstmaligen Leistungsbezugs gegeben waren (vgl. z. Vorstehenden: Beschluss des Senats vom 13. Mai 2009, Az.: L 5 AS 17/09 B juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.08.2010 - L 5 B 584/08

    Selbständiger prozessualer Anspruch auf Gewährung von Leistungen der …

    Er richtet sich nicht nach den Voraussetzungen, die zu Beginn des erstmaligen Leistungsbezugs gegeben waren (vgl. z. Vorstehenden: Beschluss des Senats vom 13. Mai 2009, Az.: L 5 AS 17/09 B juris).
  • LSG Thüringen, 25.01.2012 - L 4 AS 1389/11
    Bei Leistungen nach dem SGB II, die zwei oder mehrere Bewilligungsabschnitte betreffen und nur zusammengerechnet mehr als ein Jahr andauern, handelt es sich - unabhängig von der zeitlichen Lage der Einzelansprüche - auch dann nicht um laufende und wiederkehrende Leistungen für mehr als ein Jahr nach § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG, wenn diese im Wege der Verbindung oder der objektiven Klagehäufung in einem Rechtsstreit geltend gemacht werden (so - zumindest im Ergebnis - auch: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2009 - L 5 AS 17/09 B, juris sowie LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - L 8 B 430/10 NZB, juris), denn es handelt sich nicht um ein einheitliches und fortwährendes Rechtsverhältnis und zwar unabhängig davon, ob ununterbrochene Hilfebedürftigkeit besteht und auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen fortbestehen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2021 - L 5 AS 401/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Wert des …

    Somit bleibt also auch nach der Verbindung von Verfahren die Zulässigkeit der Berufungen jeweils gesondert zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 13. Mai 2009, L 5 AS 17/09 B; BSG, Beschluss vom 7. Januar 2020, B 14 AS 137/19 B zur objektiven Klagehäufung).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2010 - L 5 AS 41/10
    Die Leistungsträger des SGB II müssen nicht nur Änderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen Rechnung tragen, sondern sie müssen diese auch bei der Ermittlung des normativen Bedarfs beachten, sodass Folgebescheide häufig neue, gegenüber dem Ausgangsbescheid besondere Tat- und Rechtsfragen aufwerfen (vgl. ausführlich Beschluss des erkennenden Senats vom 13. Mai 2009, L 5 AS 17/09 B).
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