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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - L 5 B 1101/06 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10026
LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - L 5 B 1101/06 AS ER (https://dejure.org/2007,10026)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2007 - L 5 B 1101/06 AS ER (https://dejure.org/2007,10026)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - L 5 B 1101/06 AS ER (https://dejure.org/2007,10026)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, Berücksichtigung von Schuldzinsen für selbst bewohntes Eigenheim

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von höheren Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende wegen höherer Unterkunftskosten; Übernahme der Kosten der Unterkunft und der Heizung in tatsächlicher Höhe; "Tatsächliche Aufwendungen" bei selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 102/06

    Arbeitslosengeld II - Individualanspruch - Bedarfsgemeinschaft - Bekanntgabe des …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - L 5 B 1101/06
    Maßstab hierfür ist die angemessene Größe der Wohnung multipliziert mit der ortsüblichen Nettokaltmiete im unteren bis mittleren Preisbereich (im Anschluss an das Urteil des 10. Senats im Haus - L 10 AS 102/06 - vom 09.05.2006).

    Bei selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen gehören zu den tatsächlichen Aufwendungen jedenfalls die in § 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 VO zu § 76 BSHG (bzw. § 82 SGB XII) genannten Ausgaben und damit auch die Schuldzinsen (…vgl. Berlit in LPK - SGB II, § 22 Rdnr. 20 m.w.N.; LSG Erfurt, Beschluss vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 770/05 ER; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 102/06 -).

    Rn. 17 Der erkennende Senat, der hierbei der Rechtsauffassung des 10. Senats des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 102/06 -) folgt, hält diesen Maßstab zur Prüfung der Angemessenheit der Finanzierungskosten nach vorläufiger Prüfung für überzeugend, denn wenn dieser Betrag nicht ausreicht, um allein die Finanzierungslasten - ohne die darüber hinaus notwendigen Aufwendungen für Bewirtschaftung, Instandhaltung und Tilgung - zu decken, kann davon ausgegangen werden, dass für die Anschaffung des Eigenheimes Belastungen in Kauf genommen worden sind, die wirtschaftlich nicht vernünftig sind.

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - L 5 B 1101/06
    Wegen des Gebots, Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG), ist von diesem Grundsatz Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 36.85

    Sozialhilfe - Hilfe in besonderer Lebenslage - Unterkunft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - L 5 B 1101/06
    Bereits das Bundesverwaltungsgericht hat ausgeführt, dass Lasten in Gestalt von Schuldzinsen dann nicht in ihrer tatsächlichen Höhe ungeschmälert zu berücksichtigen seien, wenn sie den angemessenen Umfang überschreiten, wobei dies entweder seinen Grund darin habe könne, dass das Eigenheim nach Ausstattung und/oder Größe und den danach mit seiner Unterhaltung verbundenen Lasten unangemessen sei, oder dass es zwar in diesem Sinne angemessen, aber zu unangemessenen Bedingungen erworben worden sei (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 5 C 36/85 -).
  • LSG Thüringen, 31.01.2006 - L 7 AS 770/05

    Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - L 5 B 1101/06
    Bei selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen gehören zu den tatsächlichen Aufwendungen jedenfalls die in § 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 VO zu § 76 BSHG (bzw. § 82 SGB XII) genannten Ausgaben und damit auch die Schuldzinsen (…vgl. Berlit in LPK - SGB II, § 22 Rdnr. 20 m.w.N.; LSG Erfurt, Beschluss vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 770/05 ER; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 102/06 -).
  • LSG Bayern, 21.04.2006 - L 7 AS 1/05

    Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung; Voraussetzungen für die …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - L 5 B 1101/06
    Von diesen Grenzen für die Angemessenheit geht auch die Bundesagentur für Arbeit in ihren Dienstanweisungen zur Umsetzung des SGB II aus (…vgl. Brühl in LPK-SGB II § 12 Rdnr. 71; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21. April 2006 - L 7 AS 1/05).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2008 - L 8 B 187/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung - selbst …

    Auf die Prüfung der Umstände der Finanzierung bzw. des Erwerbs weisen das Grundsatzurteil des BVerwG vom 07. Mai 1987 - 5 C 36/85 -, Juris, sowie der Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2007 - L 5 B 1101/06 AS -, Juris, hin; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 2006 - L 13 AS 1620/06 ER-B -, Juris.

    Rn. 41 Nicht zu folgen vermag der Senat dem rechtlichen Ansatz, der im Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2007 - L 5 B 1101/06 AS -, Juris, diskutiert worden ist, dass nämlich nicht die tatsächliche Größe des selbst genutzten Eigenheimes die maßgebliche Bezugsgröße bilden soll, sondern die maximale Fläche von 130 m².

    Neben den bereits oben genannten Ansatz des LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 19. Januar 2007, a.a.O., wird auch Rechtsauffassung vertreten, dass es keinen rechtlichen Bedenken unterliegt, wenn der Leistungsträger die Angemessenheit der Schuldzinsen nach den für eine Mietwohnung angemessenen Kosten bestimmt und hierauf einen Zuschlag von 50 bzw. 30 v.H. gewährt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 2006 - L 13 AS 1620/06 -, Juris, für einen Zuschlag von 30 v.H.).

  • SG Berlin, 28.02.2007 - S 102 AS 1964/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Instandhaltungskostenpauschale - selbst …

    Zur näheren Bestimmung der unmittelbar mit dem Eigentum verbundenen Lasten kann nach allgemeiner Auffassung § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII (vormals § 76 BSHG) herangezogen werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 102/06 -, Beschluss vom 19. Januar 2007 - L 5 B 1101/06 AS ER - Hessisches LSG, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - L 9 AS 189/06 ER - Berlit in LPK-SGB II, § 22 Rdnr 22;… Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rdnr. 26).

    In Anknüpfung an die Rechtsprechung des BSG zu §§ 1 Abs. 3 Nr. 5, 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 AlhiVO vom 7. August 1974 vom 7. August 1974, zuletzt geändert durch Art. 26 des Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310), außer Kraft getreten am 1. Januar 2002, ist davon auszugehen, dass sich die Angemessenheitsgrenze - auch nach dessen Aufhebung zum 31. Januar 2001 - unter Verweisung auf das 2. Wohnungsbaugesetz bestimmen lässt (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 102/06 -, Beschluss vom 19. Januar 2007 - L 5 B 1101/06 AS -, LSG Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 8. Juni 2006 - L 7 AS 443/05 ER -, Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 12 Rdnr. 70 f.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2007 - L 20 B 906/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Ansprüche eines einzelnen Mitglieds einer …

    Unangemessen hohe Unterkunftskosten, auch wenn sie zur Erhaltung des Wohnungseigentums dienen, müssen von dem Hilfeträger auf Dauer nicht finanziert werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2007 L 5 B 1101/06 AS ER , juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2009 - L 20 B 1537/08

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage - …

    Zur näheren Bestimmung der unmittelbar mit dem Eigentum verbundenen Lasten kann nach allgemeiner Auffassung § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII (vormals § 76 BSHG) herangezogen werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 102/06 -, Beschluss vom 19. Januar 2007 - L 5 B 1101/06 AS ER - Hessisches LSG…, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - L 9 AS 189/06 ER - Berlit in LPK-SGB II, § 22 Rdnr. 22;… Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rdnr. 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2008 - L 5 B 2240/07

    Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen; selbstgenutztes Eigenheim; unangemessen …

    Aus dem Umstand, dass die Antragstellerin nicht verpflichtet ist, die Immobilie zur Abwendung ihrer Bedürftigkeit zu verwerten, folgt jedoch nicht, dass der Leistungsträger die zur Erhaltung des Grundvermögens notwendigen Aufwendungen in voller Höhe und auf Dauer übernehmen muss (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 18. Januar 2007, L 5 B 1101/06 AS ER, sowie des 20. Senats dieses Gerichts vom 3. August 2007, L 20 B 906/07 AS ER, beide zitiert nach juris;… ebenso Berlit, a.a.O., Rdnr. 30 zu § 22 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - L 20 AS 822/09
    Dieser Quadratmeterpreis ergibt sich aus der Handlungsrichtlinie des Antragsgegners zu den Kosten der Unterkunft zu § 22 SGB II, die - jedenfalls im einstweiligen Verfahren - mangels anderweitiger Erkenntnisse zugrunde zu legen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 19.01.2007, L 5 B 1101/06 AS ER; Juris; v. 16.06.2008; L 5 B 2240/07 AS ER; Juris; zu Erhebungen im Bereich des Antragsgegners).
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