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| LSG Baden-Württemberg, 12.04.1995 - L 5 B 264/94 |
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LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. April 1995 - L 5 B 264/94 (https://dejure.org/1995,4480)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsanwaltsgebühren für in eigener Sache tätige Rechtsanwälte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsanwalt; Anwaltsvertrag; Kostenerstattung; Fiktion; Gegenstandswert; In eigener Sache; Berufungsausschuß
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 31.10.1994 - S 10 Ka 29/94
- LSG Baden-Württemberg, 12.04.1995 - L 5 B 264/94
Papierfundstellen
- MDR 1995, 1152
- NZS 1996, 95
- AnwBl 1996, 171
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 24.09.2001 - 8 OA 2480/01
Anwalt; Anwalt in eigener Sache; Anwaltsgebühr; Auslage; eigene Sache; …
Ein Tätigwerden in eigener Sache liegt nach herrschender Meinung vielmehr auch dann vor, wenn er als Partei kraft Amtes, gesetzlicher Vertreter oder Organ tätig wird, da er dem Beteiligten in diesen Fällen rechtlich gleichgestellt wird (…vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, Kommentar, 13. Aufl. § 1 Rn. 77 f;… Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 1 BRAGO Rn. 27;… Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, § 91 Rn. 57;… Stein-Jonas, ZPO, Kommentar, 20. Aufl., § 91 Rn. 97;… Zöller, ZPO, Komm., 22. Aufl., § 91 S. 324; OLG Koblenz, Beschl. v. 9.4.1987 - 14 W 246/87 - AnwBl 1988 S. 483; LSG Bad.-Württ., Beschl. v. 12.4.1995 - L 5 B 264/94 - MDR 1995 S. 1152; VG Hannover, Beschl. v. 19.7.2001 - 5 A 142/99). - LSG Bayern, 17.05.2010 - L 11 AS 292/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassung der Berufung - Nichtvorliegen der …
Im Übrigen weiche die Entscheidung des SG von einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 12.04.1995 - L 5 B 264/94 - AnwBl 1996, 171) ab. - LSG Niedersachsen, 21.03.2002 - L 8 AL 457/01
Anspruch auf Erstattung der in einem Vorverfahren entstandenen Aufwendungen nach …
Rn. 20 Für die Entscheidung des Rechtsstreits spielt es daher keine Rolle, ob der sich selbst vertretende Rechtsanwalt überhaupt Kostenerstattung verlangen kann (vgl dazu Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16.10.1980 -8 C 10.80 -BVerwGE 61, Seite 100, wonach Gebühren und Auslagen eines im Vorverfahren sich selbst vertretenden Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, wenn die Beiziehung eines Rechtsanwalts an sich notwendig war ; Olbertz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, Loseblattsammlung, Stand: September 1998 § 162 Rdnrn 75ff mit umfangreichen Nachweisen zum Sach- und Streitstand; Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Februar 2000 -L 16 KR 179/98 -Revision anhängig beim BSG - B 1 KR 21/00 R , wonach der Gebührenanspruch im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts grundsätzlich nach § 63 Abs. 2 SGB X gegeben ist; ähnlich LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.1995 -L 5 B 264/94 -Neue Zeitschrift für Sozialrecht 1996, Seite 95; a. A. Schneider-Danwitz in Gesamtkommentar zum SGB, Loseblattsammlung Stand: März 1989, § 63 SGB X Rdnr 48, wonach der sich selbst vertretende Rechtsanwalt keine Gebührenerstattung für das Vorverfahren verlangen kann mit umfangreichen Nachweisen zum unterschiedlichen Meinungsstand).
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