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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 02.02.2006 - L 5 B 396/05 ER AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5372
LSG Hamburg, 02.02.2006 - L 5 B 396/05 ER AS (https://dejure.org/2006,5372)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 02.02.2006 - L 5 B 396/05 ER AS (https://dejure.org/2006,5372)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - L 5 B 396/05 ER AS (https://dejure.org/2006,5372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • rechtsanwalt-wittkuhn.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Ziel einer Weiterzahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II); Aufhebung einer Bewilligung der Leistungen für die Zukunft; Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen; Durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 7 Abs. 5 S. 2
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Ausschluss von Leistungen für Auszubildende

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen …

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.02.2006 - L 5 B 396/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu der am 31. Dezember 2004 außer Kraft getretenen vergleichbaren Regelung des § 26 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) (Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 16.91 -, BVerwGE 94, S. 224 ff., 226-228) besteht eine besondere Härte in diesem Sinne nur, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2005 - L 8 AS 36/05

    Anforderungen an die Annahme eines Härtefalles im Rahmen der Gewährung von …

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.02.2006 - L 5 B 396/05
    Dieser Rechtsprechung haben sich das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 -, FEVS 56, S. 511 ff., 514 f., für eine 2004 begonnene, zu einem Drittel absolvierte Ausbildung) und das Hessische LSG (…Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 AS 14/05 ER -, ZFSH/SGB 2005, S. 672 ff., 676, für eine ab dem Sommersemester 2004 und im Wintersemester 2004 stehende Studierende eines sechs Semester umfassenden Studienganges) für den Geltungsbereich des SGB II angeschlossen.
  • LSG Hessen, 11.08.2005 - L 9 AS 14/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende und …

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.02.2006 - L 5 B 396/05
    Dieser Rechtsprechung haben sich das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (…Beschluss vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 -, FEVS 56, S. 511 ff., 514 f., für eine 2004 begonnene, zu einem Drittel absolvierte Ausbildung) und das Hessische LSG (Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 AS 14/05 ER -, ZFSH/SGB 2005, S. 672 ff., 676, für eine ab dem Sommersemester 2004 und im Wintersemester 2004 stehende Studierende eines sechs Semester umfassenden Studienganges) für den Geltungsbereich des SGB II angeschlossen.
  • OVG Niedersachsen, 29.09.1995 - 4 M 5332/95

    Sozialhilfe; Besonderer Härtefall; Verdienen des Lebensunterhalts durch Arbeit; …

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.02.2006 - L 5 B 396/05
    Diese recht unbestimmten Grundsätze hat die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte (OVG) der Länder durch die Bildung von Fallgruppen ausgefüllt - mit dem Ziel, den Abbruch sinnvoller Ausbildungen zu vermeiden (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 1995 - 4 M 5332/95 - , FEVS 46, S. 422 ff.).
  • LSG Hamburg, 24.11.2005 - L 5 B 256/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende, Studium, Studenten, besondere Härte, …

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.02.2006 - L 5 B 396/05
    Auch der erkennende Senat hat sich diese Grundsätze bereits in seinem Beschluss vom 24. November 2005 - L 5 B 256/05 ER - zu Eigen gemacht.
  • SG Dresden, 05.08.2006 - S 23 AS 1202/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende für Auszubildende

    Durch die Formulierung "dem Grunde nach" in § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II wird im Übrigen lediglich klargestellt, dass es nur auf die abstrakte Förderfähigkeit nach dem BAföG ankommt und ein tatsächlicher Bezug der vorrangigen Leistung für den Leistungsausschluss nach dem SGB II gerade nicht erforderlich ist (so eindeutig und zutreffend auch: LSG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2006, Az: L 5 B 396/05 ER-AS; SG Dresden, Beschluss vom 10.07.2006, Az: S 23 AS 1002/06 ER; SG Dortmund, Beschluss vom 12.05.2005, Az: S 22 AS 50/05 ER;… Valgolio in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB II, Stand: Oktober 2005, K § 7, Rn. 32;… Peters in: Estelmann, Kommentar zum SGB II, Stand: Dezember 2005, § 7, Rn. 50;… Spellbrink in: Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 43;… Adolph in: Linhart/Adolph/Gröschel-Gundermann, Kommentar zum SGB II, Stand: Juni 2005, § 7, Rn. 82;… Schuhmacher in: Oestreicher, Kommentar zum SGB II, Stand: Juni 2005, § 7, Rn. 32;… Hörder in: juris-Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 46).

    Ist aber - wie im Fall der Antragstellerin - eine Ausbildung abstrakt und damit dem Grunde nach gemäß dem BAföG förderungsfähig, ändert sich an dem SGB II-Leistungsausschluss nichts dadurch, dass die Ausbildung konkret wegen individueller Ausschluss- oder Versagungsgründe im Hinblick auf die konkrete Ausbildungsbiografie der Antragstellerin nach dem BAföG nicht gefördert wird (so eindeutig und zutreffend auch: LSG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2006, Az: L 5 B 396/05 ER-AS; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2006, Az: L 5 B 1352/05 AS-ER; SG Dresden, Beschluss vom 10.07.2006, Az: S 23 AS 1002/06 ER; SG Berlin, Beschluss vom 09.11.2005, Az: S 59 AS 901/05 ER; SG Dortmund, Beschluss vom 12.05.2005, Az: S 22 AS 50/05 ER;… Brühl in: Münder, Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 68;… Valgolio in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB II, Stand: Oktober 2005, K § 7, Rn. 32;… Peters in: Estelmann, Kommentar zum SGB II, Stand: Dezember 2005, § 7, Rn. 50;… Spellbrink in: Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 43;… Adolph in: Linhart/Adolph/Gröschel-Gundermann, Kommentar zum SGB II, Stand: Juni 2005, § 7, Rn. 82;… Schuhmacher in: Oestreicher, Kommentar zum SGB II, Stand: Juni 2005, § 7, Rn. 32;… Hörder in: juris-Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 46).

    Der besondere Härtefall erfordert danach einen atypischen Lebenssachverhalt, der es für den Auszubildenden auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, seine Ausbildung zu unterbrechen; die Folgen des Anspruchsausschlusses müssen deshalb über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist, und es muss auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, die nachrangigen Fürsorgeleistungen von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart erscheinen, vom Auszubildenden zu erwarten, von der Ausbildung teilweise, vorübergehend oder ganz Abstand zu nehmen (so zur im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG: BVerwG, Urteil vom 14.10.1993, Az: 5 C 16/91;… Brühl in: Lehr- und Praxiskommentar zum BSHG, 5. Aufl. 1998, § 26, Rn. 22; im Übrigen zu § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II so auch zutreffend: LSG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2006, Az: L 5 B 396/05 ER-AS; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.02.2006, Az: L 8 AS 439/05 ER; Thüringer LSG, Beschluss vom 22.09.2005, Az: L 7 AS 635/05 ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 11.08.2005, Az: L 9 AS 14/05 ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2005, Az: L 2 B 7/05 AS-ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.04.2005, Az: L 8 AS 36/05 ER; SG Dresden, Beschluss vom 10.07.2006, Az: S 23 AS 1002/06 ER; SG Berlin, Beschluss vom 27.03.2006, Az: S 104 AS 1270/06 ER; SG Dresden, Beschluss vom 21.11.2005, Az: S 34 AS 1098/05 ER; SG Berlin, Beschluss vom 09.11.2005, Az: S 59 AS 901/05 ER; SG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2005, Az: S 51 AS 312/05 ER; SG Dortmund, Beschluss vom 12.05.2005, Az: S 22 AS 50/05 ER;… Peters in: Estelmann, Kommentar zum SGB II, Stand: Dezember 2005, § 7, Rn. 53;… Brühl in: Münder, Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 74;… Valgolio in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB II, Stand: Oktober 2005, K § 7, Rn. 37).

    - Das LSG Hamburg (Beschluss vom 02.02.2006, Az: L 5 B 396/05 ER AS) hat eine besondere Härte im Sinne des § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II auch angenommen, wenn eine Ausbildung im Jahr 2004 in Kenntnis der Bundesagentur für Arbeit begonnen wurde, schon fortgeschritten ist und die Vermittlungsaussichten verbessert.

  • SG Dresden, 10.07.2006 - S 23 AS 1002/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Ausschluss der Leistung für …

    Durch die Formulierung "dem Grunde nach" in § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II wird im Übrigen lediglich klargestellt, dass es nur auf die abstrakte Förderfähigkeit nach dem BAföG ankommt und ein tatsächlicher Bezug der vorrangigen Leistung für den Leistungsausschluss nach dem SGB II gerade nicht erforderlich ist (so eindeutig und zutreffend auch: LSG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2006, Az: L 5 B 396/05 ER-AS; SG Dortmund, Beschluss vom 12.05.2005, Az: S 22 AS 50/05 ER;… Valgolio in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB II, Stand: Oktober 2005, K § 7, Rn. 32;… Peters in: Estelmann, Kommentar zum SGB II, Stand: Dezember 2005, § 7, Rn. 50;… Spellbrink in: Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 43;… Adolph in: Linhart/Adolph/Gröschel-Gundermann, Kommentar zum SGB II, Stand: Juni 2005, § 7, Rn. 82;… Schuhmacher in: Oestreicher, Kommentar zum SGB II, Stand: Juni 2005, § 7, Rn. 32;… Hörder in: juris-Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 46).

    Ist aber - wie im Fall des Antragstellers - eine Ausbildung abstrakt und damit dem Grunde nach gemäß dem BAföG förderungsfähig, ändert sich an dem SGB II-Leistungsausschluss nichts dadurch, dass die Ausbildung konkret wegen individueller Ausschluss- oder Versagungsgründe im Hinblick auf die konkrete Ausbildungsbiografie des Antragstellers nach dem BAföG nicht gefördert wird (so eindeutig und zutreffend auch: LSG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2006, Az: L 5 B 396/05 ER-AS; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2006, Az: L 5 B 1352/05 AS-ER; SG Berlin, Beschluss vom 09.11.2005, Az: S 59 AS 901/05 ER; SG Dortmund, Beschluss vom 12.05.2005, Az: S 22 AS 50/05 ER;… Brühl in: Münder, Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 68;… Valgolio in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB II, Stand: Oktober 2005, K § 7, Rn. 32;… Peters in: Estelmann, Kommentar zum SGB II, Stand: Dezember 2005, § 7, Rn. 50;… Spellbrink in: Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 43;… Adolph in: Linhart/Adolph/Gröschel-Gundermann, Kommentar zum SGB II, Stand: Juni 2005, § 7, Rn. 82;… Schuhmacher in: Oestreicher, Kommentar zum SGB II, Stand: Juni 2005, § 7, Rn. 32;… Hörder in: juris-Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 46).

    Der besondere Härtefall erfordert danach einen atypischen Lebenssachverhalt, der es für den Auszubildenden auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, seine Ausbildung zu unterbrechen; die Folgen des Anspruchsausschlusses müssen deshalb über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist, und es muss auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, die nachrangigen Fürsorgeleistungen von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart erscheinen, vom Auszubildenden zu erwarten, von der Ausbildung teilweise, vorübergehend oder ganz Abstand zu nehmen (so zur im Wesentlichen gleichlautenden Vorgänger-vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG: BVerwG, Urteil vom 14.10.1993, Az: 5 C 16/91;… Brühl in: Lehr- und Praxiskommentar zum BSHG, 5. Aufl. 1998, § 26, Rn. 22; im Übrigen zu § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II so auch zutreffend: LSG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2006, Az: L 5 B 396/05 ER-AS; Thüringer LSG, Beschluss vom 22.09.2005, Az: L 7 AS 635/05 ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 11.08.2005, Az: L 9 AS 14/05 ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2005, Az: L 2 B 7/05 AS-ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.04.2005, Az: L 8 AS 36/05 ER; SG Dresden, Beschluss vom 21.11.2005, Az: S 34 AS 1098/05 ER; SG Berlin, Beschluss vom 09.11.2005, Az: S 59 AS 901/05 ER; SG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2005, Az: S 51 AS 312/05 ER; SG Dortmund, Beschluss vom 12.05.2005, Az: S 22 AS 50/05 ER;… Peters in: Estelmann, Kommentar zum SGB II, Stand: Dezember 2005, § 7, Rn. 53;… Brühl in: Münder, Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 74;… Valgolio in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB II, Stand: Oktober 2005, K § 7, Rn. 37).

  • LSG Bayern, 21.12.2016 - L 11 AS 386/14

    Ablehnung der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne …

    Ein solcher Fall ist jedoch nur gegeben, wenn ein atypischer Lebenssachverhalt vorliegt, der es für den Auszubildenden auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, seine Ausbildung zu unterbrechen; die Folgen des Anspruchsausschlusses müssen deshalb über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist, und es muss auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, die nachrangigen Fürsorgeleistungen von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart erscheinen, vom Auszubildenden zu erwarten, von der Ausbildung teilweise, vorübergehend oder ganz Abstand zu nehmen (so bereits BVerwG, Urteil vom 14.10.1993 - 5 C 16/91 - juris - zu § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG; LSG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2006 - L 5 B 396/05 ER AS).
  • LSG Hamburg, 19.12.2007 - L 5 B 469/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …

    Auf der anderen Seite muss der Zielvorstellung des Gesetzgebers, dass Hilfebedürftige ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten können und bei der Aufnahme der Erwerbstätigkeit unterstützt werden sollen (§ 1 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB II), auch bei der Auslegung des Begriffs der besonderen Härte in § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II Rechnung getragen werden (std. Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse v. 5.11.2007, L 5 B 356/07 ER AS und v. 2.2.2006, L 5 B 396/05 ER AS, FEVS 57, 429, 431).

    Grundsätzlich ist auch die Gewährung von Sozialleistungen wie Sozialhilfe (vgl. Hess. LSG, Beschl. v. 11.8.2005, L 9 AS 14/05, FEVS 57, 308) oder Arbeitslosenhilfe (Beschluss des Senats v. 2.2.2006 a.a.O.) als ausreichende finanzielle Grundlage anzusehen.

  • SG Mainz, 18.09.2006 - S 6 ER 207/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …

    Ein besonderer Härtefall liegt nach diesen Grundsätzen ua dann vor, wenn die finanzielle Grundlage für die Ausbildung, die zuvor gesichert war, entfallen ist, wenn dies vom Hilfesuchenden nicht zu vertreten ist, die Ausbildung schon mindestens zu einem Drittel absolviert ist und der Hilfesuchende begründete Aussicht hat, wieder zu einem Einkommen zu gelangen, mit dem er seinen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten kann, und deshalb der Träger der Sozialhilfe bzw der Leistungen nach dem SGB 2 nur zur Überbrückung einer vorübergehenden Notlage einspringen muss (…vgl OVG Lüneburg, aaO; LSG Celle-Bremen vom 14.4.2005 - L 8 AS 36/05 ER = FEVS 56, 511; LSG Hamburg vom 2.2.2006 - L 5 B 396/05 ER AS = FEVS 57, 429).

    Ein besonderer Härtefall liegt demnach erst dann vor, wenn im Einzelfall Umstände hinzutreten, die einen Ausschluss von der Ausbildungsförderung durch Hilfe zum Lebensunterhalt auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, die Sozialhilfe von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart, d. h. als unzumutbar oder in hohem Maße unbillig, erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 14.10.1993 - 5 C 16.91 - BVerwGE 94, 224; LSG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2006 - L 5 B 396/05 ER AS - EuG 2006, 275; FEVS 57, 429; juris).

  • LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 400/11

    Zur Frage des Vorliegens eines neuen Leistungsantrages, wenn bereits ein …

    Ein solcher Fall ist jedoch nur gegeben, wenn ein atypischer Lebenssachverhalt vorliegt, der es für den Auszubildenden auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, seine Ausbildung zu unterbrechen; die Folgen des Anspruchsausschlusses müssen deshalb über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist, und es muss auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, die nachrangigen Fürsorgeleistungen von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart erscheinen, vom Auszubildenden zu erwarten, von der Ausbildung teilweise, vorübergehend oder ganz Abstand zu nehmen (so bereits BVerwG, Urteil vom 14.10.1993 - 5 C 16/91 - juris - zu § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG; LSG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2006 - L 5 B 396/05 ER AS - juris).
  • LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 401/11

    Zum Betreiben eines Studiums an einer Universität iSv § 7 Abs 5 SGB II.

    Ein solcher Fall ist jedoch nur gegeben, wenn ein atypischer Lebenssachverhalt vorliegt, der es für den Auszubildenden auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, seine Ausbildung zu unterbrechen; die Folgen des Anspruchsausschlusses müssen deshalb über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist, und es muss auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, die nachrangigen Fürsorgeleistungen von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart erscheinen, vom Auszubildenden zu erwarten, von der Ausbildung teilweise, vorübergehend oder ganz Abstand zu nehmen (so bereits BVerwG, Urteil vom 14.10.1993 - 5 C 16/91 - juris - zu § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG; LSG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2006 - L 5 B 396/05 ER AS - juris).
  • LSG Bayern, 13.05.2013 - L 11 AS 151/13

    Zum Ausschluss des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II bei einer dem Grunde nach …

    Ein solcher Fall ist jedoch nur gegeben, wenn ein atypischer Lebenssachverhalt vorliegt, der es für den Auszubildenden auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, seine Ausbildung zu unterbrechen; die Folgen des Anspruchsausschlusses müssen deshalb über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist, und es muss auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, die nachrangigen Fürsorgeleistungen von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart erscheinen, vom Auszubildenden zu erwarten, von der Ausbildung teilweise, vorübergehend oder ganz Abstand zu nehmen (so bereits BVerwG, Urteil vom 14.10.1993 - 5 C 16/91 - juris - zu § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG; LSG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2006 - L 5 B 396/05 ER AS - juris).
  • LSG Hamburg, 06.05.2008 - L 5 B 70/08

    Systematische Verankerung der Erstausbildung als Förderungsvoraussetzung i.S.d. § …

    Dieser Rechtsprechung haben sich das LSG Niedersachsen-Bremen (…Beschluss vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 - FEVS 56, S. 511 ff., 514 f.), das Hessische LSG (…Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 AS 14/05 ER - ZFSH/SGB 2005, S. 672 ff., 514 f.) und auch der erkennende Senat in seinen Beschlüssen vom 24. November 2005 (Az. L 5 B 256/05 ER AS), 24. Januar 2006 (Az. L 5 B 385/05 ER AS) und 2. Februar 2006 (Az. L 5 B 396/05 ER AS - FEVS 57, S. 429 ff., 430 f.) für den Geltungsbereich des SGB II angeschlossen.
  • LSG Hamburg, 24.01.2006 - L 5 B 385/05

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei gleichzeitigem …

    Der erkennende Senat hat sich diese Grundsätze bereits in seinen Beschlüssen vom 24. November 2005 (Az.: L 5 B 256/05 ER AS) und 2. Februar 2006 (Az.: L 5 B 396/05 ER AS) zu Eigen gemacht und besonders hervorgehoben, dass in der heutigen Zeit einem qualifizierten Ausbildungsabschluss für die Arbeitsmarktintegration besondere Bedeutung zukommt.
  • SG Düsseldorf, 23.08.2006 - S 35 AS 190/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Baden-Württemberg, 05.09.2006 - L 12 AS 4055/06
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2006 - L 12 AS 3305/06
  • SG Hannover, 09.03.2006 - S 31 AS 132/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende, Schüler, Schule, Ausbildungsförderung, BAföG, …

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