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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 19.04.2023 - L 5 BA 1846/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10963
LSG Baden-Württemberg, 19.04.2023 - L 5 BA 1846/22 (https://dejure.org/2023,10963)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2023 - L 5 BA 1846/22 (https://dejure.org/2023,10963)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2023 - L 5 BA 1846/22 (https://dejure.org/2023,10963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 342 SGB 3, § 22 Abs 1 S 1 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4, § 226 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5, § 162 Nr 1 SGB 6
    Beitragsbemessung in der Sozialversicherung - Zugrundelegung des arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsentgelts - Entstehungsprinzip - Unerheblichkeit der Frage der Erfüllung des Mindestlohnanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Beitragsbemessung in der Sozialversicherung; Keine Erhöhung eines Arbeitsentgeltanspruchs durch Erfüllung des Mindestlohnanspruchs als Sachzuwendung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung | Beitragsbemessung bei Erfüllung des Mindestlohns durch eine Sachlohnvereinbarung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beitragserhöhung zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Sachzuwendungen neben dem Mindestlohn

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Beitragsbemessung bei als Sachzuwendung ausgezahltem Arbeitsentgelt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 758
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2023 - L 5 BA 1846/22
    Ausgehend von dem in § 1 Abs. 1 MiLoG verwendeten Begriff des Mindestlohns und der in § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG bestimmten Höhe in Form eines Bruttobetrags, handele es sich um eine Bruttoentgeltschuld des Arbeitgebers, wobei nach Sinn und Zweck der Norm eine Entgeltleistung in Form von Geld erforderlich sei (unter Verweis auf BAG, Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 -, in juris).

    Nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 -, in juris) dürfte eine Erfüllung des Mindestlohnanspruchs nur in Geld möglich sein.

    Das MiLoG greift aber nur insoweit in die Entgeltvereinbarung - also die Vereinbarung über den Entgeltanspruch - von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein, als sie den Anspruch auf Mindestlohn unterschreitet (BAG, Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 -, in juris, Rn. 22).

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2023 - L 5 BA 1846/22
    Unerheblich ist auch, ob der einmal entstandene Entgeltanspruch vom Arbeitnehmer (möglicherweise) nicht mehr realisiert werden kann (BSG, Urteil vom 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R -, in juris).

    Die Erfüllung spielt aber für die Verbeitragung keine Rolle (vgl. BSG, Urteil vom 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R -, in juris, Rn. 15).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.07.2010 - L 11 R 2595/10

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Arbeitgeberprüfung …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2023 - L 5 BA 1846/22
    Im Rahmen der Prüfung erlassen die Träger der Rentenversicherung Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern (§ 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV; vgl. zur Zuständigkeit für den Erlass von Nachforderungsbescheiden auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2010 - L 11 R 2595/10 ER-B -, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2024 - L 8 BA 111/20

    Nachforderung von Beiträgen und Umlagen zur Sozialversicherung in Bezug auf die …

    Rn. 46 b. Entgegen der Auffassung der Beklagten können die von der Klägerin zu entrichtenden Beiträge nicht von einem kumulierten Wert aus den Sachzuwendungen und einem Anspruch auf Mindestlohn bemessen werden (ebenso LSG Baden-Württemberg Urt. v. 19.04.2023 - L 5 BA 1846/22 - juris Rn. 29 - anhängig BSG - B 12 BA 6/23 R).

    Ist der Bruttolohnanspruch (wie hier in § 5 S. 1 der jeweiligen AV) ausdrücklich in Geld bemessen, bleibt es ohne Einfluss, ob eine vom Arbeitgeber zur Abgeltung des Anspruchs erbrachte Sachleistung erfüllende Wirkung hat oder ob das MiLoG, wie die Beklagte meint, eine Auszahlung in Geld erfordert und die Klägerin hier den Lohnanspruch von E und B damit (arbeitsrechtlich) noch nicht erfüllt hätte (ebenso LSG Baden-Württemberg Urt. v. 19.04.2023 - L 5 BA 1846/22 - juris Rn. 28 ff. - anhängig BSG - B 12 BA 6/23 R).

    Dies gilt insbesondere für die Frage, ob einem eventuellen (Erfüllungs-)Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohns in Geld überhaupt ein wirtschaftlicher Wert zukäme, da die Klägerin diesem grundsätzlich einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückgabe der dann rechtsgrundlos erbrachten Sachleistungen entgegenstellen könnte (verneinend LSG Baden-Württemberg Urt. v. 19.04.2023 - L 5 BA 1846/22 - juris Rn. 29; vgl. jedoch zur Problematik eines eventuellen Entreicherungseinwands im Fall von Sachbezügen Bayreuther, NZA 2023, 1572 ff).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2026 - L 9 BA 933/26

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beitragsentrichtung auf Sachbezüge, mit …

    Dementsprechend hatten vor den Entscheidungen des BSG vom 13.11.2025 mehrere Landessozialgerichte die Rechtsansicht des Klägers bestätigt ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2023 - L 5 BA 1846/22 -, Rn. 29 , juris; LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 19.06.2024 - L 8 BA 111/20 -, Rn. 36, juris; ebenso zuletzt noch Sächsisches LSG…, Beschluss vom 28.01.2025 - L 1 BA 39/24 B ER -, Rn. 29, juris; anders lediglich das Bayerische LSG…, Beschluss vom 28.02.2022 - L 7 BA 1/22 B ER -, Rn. 24, juris).
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