Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - L 5 EG 1/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Erziehungsgeld, Ersatz einer Aufenthaltserlaubnis durch ein Visum, Verfassungsmäßigkeit
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 08.06.2004 - S 9 EG 4/02
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - L 5 EG 1/04
- BSG, 19.05.2005 - B 10 EG 3/05 B
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.09.2004 - B 10 EG 3/04 R
Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltstitel - Flüchtlinge - Familienbeihilfe - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - L 5 EG 1/04
Die Differenzierung nach dem im Aufenthaltstitel verkörperten Grad der Verfestigung des Aufenthaltsrechts ist in Ansehung des dem BErzGG zu Grunde liegenden Sachprogramms nicht sachwidrig (BSG, 23.9.2004, B 10 EG 3/04 R). - BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97
Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - L 5 EG 1/04
Ein Aufenthaltstitel wirke selbst dann nicht zeitlich zurück, wenn der Beginn der Geltungsdauer des Titels auf einen Zeitpunkt vor seiner tatsächlichen Erteilung zurückreiche (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG -, 2.10.1997, 14 REg 1/97). - BSG, 30.04.1991 - 4 REg 14/90
Gewähung von Bundeserziehungsgeld an einen Ausländer - Zulässigkeit einer …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - L 5 EG 1/04
Der Bedeutung von Art. 6 Abs. 1 GG ist dadurch Rechnung getragen, dass der verfassungsrechtliche Schutz der Familie schon bei der Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen ist (BSG, 30.4.1991, 4 REg 14/90).
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06
Aufenthaltserlaubnis; vorläufiger Rechtsschutz
Denn sowohl das Kindergeld als auch das Bundeserziehungsgeld wird rückwirkend bewilligt, falls die Antragsteller letztlich mit ihrem Begehren auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen Erfolg haben sollten (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.2.2005 - L 5 EG 1/04 -, Breithaupt 2005, 597 und Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.9.2004 - 2 K 55/03 -, EFG 2005, 307).Es liegt auch bereits fachgerichtliche Rechtsprechung zur Frage des Leistungsbezugs bei einer nur vorläufigen Aufenthaltsposition vor: Bereits ein als erlaubt geltender Aufenthalt im Inland nach § 69 Abs. 3 AuslG kann zum Bezug von Kindergeld bzw. von Bundeserziehungsgeld berechtigen (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.9.2004 - 2 K 55/03 -, EKG 2005, 307 und Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.2.2005 - L 5 EG 1/04 -, Breithaupt 2005, 597).
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