Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 5 KA 332/15 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 18.12.2014 - S 4 KA 4282/12
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 5 KA 332/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R
Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 5 KA 332/15
Ferner wandte der Kläger ein, dass sich die Beklagte in anderen Verfahren unter Berufung auf das Urteil des BSG vom 15.08.2012 (- B 6 KA 38/11 R - in juris) dahingehend eingelassen hätte, dass ein Vorgehen gegen den Honorarbescheid nur dann möglich sei, wenn zuvor gegen die RLV-Zuweisung Widerspruch eingelegt worden sei.Die Zuweisung der RLV erfolgte in Form eines Verwaltungsakts i.S.d. § 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) dar (vgl. BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - und vom 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R -, jew. in juris).
Aus der gesonderten Anfechtbarkeit der RLV-Zuweisung folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senat vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris).
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 5 KA 332/15
Soweit das BSG in seinem Urteil vom 11.12.2013 (- B 6 KA 4/13 R -, in juris) davon ausgehe, dass keine signifikante Abweichung zwischen den Geschlechtern bestehe, könne dem nicht gefolgt werden.Das BSG hat hierzu in seinem Urteil vom 11.12.2013 (- B 6 KA 4/13 R -, in juris) ausgeführt, dass es in § 87b Abs. 3 Satz 6 SGB V a.F. nicht pauschal darum gehe, ob die Krankenkassen insgesamt statistisch für eine weibliche Versicherte mehr Geld aufwenden als für einen männlichen, sondern darum, ob sich in der vertragsärztlichen Versorgung bezogen auf alle Arztgruppen und alle Altersstufen von Versicherten bei Frauen eine höhere Morbidität messen lasse als bei Männern.
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R
Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 5 KA 332/15
Die Zuweisung der RLV erfolgte in Form eines Verwaltungsakts i.S.d. § 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) dar (vgl. BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - und vom 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R -, jew. in juris).
- BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 47/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumina - Ausgleichzahlungen an …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 5 KA 332/15
Zu deren Begründung brachte er vor, das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 05.06.2013 (- B 6 KA 47/12 R - in juris) entschieden, dass ein konvergenzbedingter Honorarabzug rechtswidrig sei. - LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13
Vertragsärztliche Versorgung - Aufbau- bzw Jungpraxen - Durchschnittsumsatz der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 5 KA 332/15
Aus der gesonderten Anfechtbarkeit der RLV-Zuweisung folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senat vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris). - LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 359/14
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 5 KA 332/15
Diesen Ausführungen schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.2016 - L 5 KA 359/14 - Beschluss vom 24.05.2016 - L 5 KA 2374/14 - jew. n.v.). - LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 5 KA 332/15
Aus der gesonderten Anfechtbarkeit der RLV-Zuweisung folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senat vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris). - LSG Baden-Württemberg, 24.05.2016 - L 5 KA 2374/14
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 5 KA 332/15
Diesen Ausführungen schließt sich der Senat nach eigener Prüfung an (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.2016 - L 5 KA 359/14 - Beschluss vom 24.05.2016 - L 5 KA 2374/14 - jew. n.v.). - BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 109/94
Abtretung von Ansprüchen gemäß § 53 Abs. 3 SGB I, Urkunde über die Abtretung, …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 5 KA 332/15
Auch der Umstand, dass die Beklagte die RLV-Zuweisung nicht als "Bescheid" bezeichnet hat, führt nicht dazu, die Zuweisung als bloße Information zu qualifizieren, da die Zuweisung einen der Bindungswirkung fähigen Verfügungssatz beinhaltet (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1995 - 11 Rar 109/94 - in juris).
- LSG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - L 5 KA 3935/18
Vertragsärztliche Versorgung - Zuweisung eines Regelleistungsvolumens - …
Rn. 28 Die Zuweisung der RLV stellt einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) dar (vgl. BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - und vom 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R -, jew. in juris; Beschluss des Senats vom 21.02.2017 - L 5 KA 332/15 -, n.v.).Die fehlende Unterzeichnung und die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung bedingen keine abweichende Beurteilung der Qualifizierung der RLV-Zuweisung als Verwaltungsakt.Rn. 29 Aus der gesonderten Anfechtbarkeit der RLV-Zuweisung folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senats vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris; Beschlüsse des Senats vom 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14 - und vom 21.02.2017 - L 5 KA 332/15 -, n.v.).
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 5 KA 1544/15 Diesen Ausführungen schließt sich der Senat nach eigener Prüfung auch im vorliegenden Verfahren an (vgl. schon Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.2016 - L 5 KA 359/14 - sowie Beschlüsse des erkennenden Senats vom 24.05.2016 - L 5 KA 2374/14 -, vom 25.10.2016 - L 5 KA 894/15 -, vom 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14 -, vom 24.01.2017 - L 5 KA 3163/14 - und vom 21.02.2017 - KL 5 KA 332/15 - jew. n.v.).
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 5 KA 1545/15 Diesen Ausführungen schließt sich der Senat nach eigener Prüfung auch im vorliegenden Verfahren an (vgl. schon Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.2016 - L 5 KA 359/14 - sowie Beschlüsse des erkennenden Senats vom 24.05.2016 - L 5 KA 2374/14 -, vom 25.10.2016 - L 5 KA 894/15 -, vom 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14 -, vom 24.01.2017 - L 5 KA 3163/14 - und vom 21.02.2017 - KL 5 KA 332/15 - jew. n.v.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".