Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 13.06.2001 - L 5 KA 442/99 |
Verfahrensgang
- SG Kassel, 02.12.1998 - S 10 KA 2553/98
- SG Stuttgart, 02.12.1998 - S 10 KA 2553/98
- LSG Baden-Württemberg, 13.06.2001 - L 5 KA 442/99
- BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 30/01 R
- BSG, 17.02.2003 - B 6 KA 30/01 R
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R
Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.06.2001 - L 5 KA 442/99
Die Beklagte sei an die grundsätzliche Einteilung des EBM in budgetierte und nicht budgetierte Leistungen zwingend gebunden, wie sich aus den Urteil des BSG vom 8.3.2000 - B 6 KA 7/99 R - (MedR 2000, S. 543 ff) ergebe.Mit Wirkung ab 1.7.1997 sind in den Allgemeinen Bestimmungen A I Teil B EBM Praxis- und Zusatzbudgets eingeführt worden (zur Rechtmäßigkeit der Praxis- und Zusatzbudgets BSG, Urteil vom 8.3.2000 - B 6 KA 7/99 R -, MedR 2000, 543 ff).
Die Budgetierungsregelungen im EBM sind vorgreiflich und verbindlich gegenüber Maßnahmen der Honorarverteilung (vgl. BSG, Urteil vom 8.3.2000 - B 6 KA 7/99 R -, MedR 2000, S. 543, 547).
- BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R
Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.06.2001 - L 5 KA 442/99
Zu einer Differenzierung bei ungleichen Sachverhalten ist der Gesetzgeber allerdings nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. z. B. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 33, S. 253 mwN). - BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R
Vertragsarzt - Zulassung - Eintragung in das Arztregister durch Kassenärztliche …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.06.2001 - L 5 KA 442/99
Auch eine entsprechende Anwendung von § 96 Abs. 1 SGG kommt aus prozessökonomischen Gründen nicht in Betracht, obwohl diese Bescheide ohne Berücksichtigung der von den Klägern begehrten Erhöhung der Fallpunktzahl ergangen sind, weil die Sachverhaltsumstände und die Tatsachengrundlagen nicht oder nur teilweise deckungsgleich sind (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 27, S. 192 f;… Nr. 28, S. 202 zu dem Verhältnis der Bescheide über die Bemessungsgrundlage zu Honorarbescheiden bei vertragszahnärztlichem Honorar). - BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97
Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.06.2001 - L 5 KA 442/99
Die Beklagte ist berechtigt, die gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütung im Rahmen der Honorarverteilung an die Vertragsärzte weiterzugeben und die abrechnungsfähigen Punkte in einzelnen Leistungsbereichen zu begrenzen (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 23, S. 153).
- LSG Baden-Württemberg, 04.12.2002 - L 5 KA 4485/01
Rechtswidrigkeit eines Honorarverteilungsmaßstabs
Zur Begründung führt die Beklagte aus, die Entscheidung des SG sei gerade unter Berücksichtigung der vom SG zitierten Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Juni 2001 (L 5 KA 442/99) aufzuheben und die Klage abzuweisen.Es gilt im Wesentlichen das selbe wie zu der Budgetierung der sog. Freien Leistungen der budgetierten Arztgruppen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 13. Juni 2001 - L 5 KA 442/99 -, MedR 2001, S. 589, im Wesentlichen bestätigt durch Urteil des BSG vom 11. September 2002 - B 6 KA 30/01 R -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - L 11 KA 49/06
Vertragsärztliche Versorgung, Vergütung im organisierten Notfalldienst erbrachter …
Die weitere Frage, ob die Herausnahme im organisierten Notfalldienst erbrachter Leistungen aus der Budgetierung auch schon deshalb gerechtfertigt sein könne, weil diese Leistungen keiner Mengenausweitung zugänglich sein könnten (so Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 13.06.2001, Az.: L 5 KA 442/99), könne unerörtert bleiben. - LSG Baden-Württemberg, 04.12.2002 - L 5 KA 626/02
Rechtswidrigkeit eines Honorarverteilungsmaßstabs
So können bei den budgetierten Arztgruppen die nach Allgemeine Bestimmungen A I Teil B Nr. 1.5 EBM nicht der Budgetierung unterliegenden Leistungen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 13.6.2001 - L 5 KA 442/99 -, MedR 2001, S. 589, im Wesentlichen bestätigt durch Urteil des BSG vom 11.9.2002 - B 6 KA 30/01 R -) ebenso begrenzt werden wie die Leistungen der Arztgruppen, die der Praxisbudgetierung des EBM nicht unterliegen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 16.1.2002 - L 5 KA 791/01 -).
- LSG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - L 5 KA 759/03
Vertragsarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Punktzahlobergrenze - Dialyseleistung …
Es verstoße gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit, wenn die Beklagte ohne Differenzierung alle Leistungen, die im EBM nicht budgetierten seien, in einen Topf werfe, unabhängig davon, ob die Leistungen einer (unerwünschten) Mengenausweitung zugänglich seien oder nicht (Hinweis auf Urteile des Senats vom 13. Juni 2001 - L 5 KA 442/99 - MedR 2001, 589). - LSG Baden-Württemberg, 05.02.2003 - L 5 KA 3172/02 Diese Regelungen halten sich im Rahmen der der Beklagten nach § 85 Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) eingeräumten Befugnis, die Gesamtvergütung unter die Vertragsärzte zu verteilen, und verletzen auch nicht das sich aus Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) herzuleitende Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl. Urteil des Senats vom 23.6.2001 - L 5 KA 442/99 -, MedR 2001, S. 589, bestätigt durch Urteil des BSG vom 11.9.2002 - B 6 KA 30/01 R -).
- SG Dortmund, 26.03.2002 - S 26 KA 19/01
Anspruch auf Vergütung ärztlicher Leistungen unter Außerachtlassung der Bildung …
Dementsprechend ist die Beklagte weiterhin berechtigt, die gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütung im Rahmen der Honorarverteilung an die Vertragsärzte weiter zu geben und die abrechnungsfähigen Punkte in einzelnen Leistungsbereichen zu begrenzen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.06.2001, Az.: L 5 KA 442/99). - SG Stuttgart, 24.02.2004 - S 5 KA 6960/03 KO-A
Erledigungsgebühr
Die Abänderung des mit Widerspruch und Klage angefochtenen Bescheides für die Quartale 3/97 ff. beruhte vorliegend ersichtlich auf der erst im Schriftsatz vom 28.04.2003 vorgelegten Klagebegründung, mit der der Kläger sein ursprünglich offen gehaltenes Klagebegehren dahingehend präzisiert hatte, er wende sich insbesondere gegen die Streichung von Leistungen im organisierten Notfalldienst, und in der er auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.06.2001 - L 5 KA 442/99 - hingewiesen hatte, ferner auf dem unter Beachtung dieser Entscheidung erlassenen Bescheid der Beklagten vom 26.09.2003.
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