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Weitere Entscheidung unten: LSG Hamburg, 27.08.2014

Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 51/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26142
LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 51/14 (https://dejure.org/2015,26142)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19.08.2015 - L 5 KA 51/14 (https://dejure.org/2015,26142)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19. August 2015 - L 5 KA 51/14 (https://dejure.org/2015,26142)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 43/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Ausschluss der sachlich-rechnerischen …

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 51/14
    Speziell für die hier vorliegende Überschreitung von sog. Job-Sharing-Abrechnungsobergrenzen hat das BSG bereits entschieden, dass Vertrauensschutzgesichtspunkte grundsätzlich keine Rolle spielen können: Eine vom Zulassungsausschuss festgelegte Abrechnungsobergrenze kann nicht aufgrund des Verhaltens der KV als aufgehoben gelten; hierauf kann nicht vertraut werden (BSG, Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 43/12 R, juris Rn. 17).

    Im Übrigen hat das Bundessozialgericht bereits entschieden, dass zwischen der KV und dem Zulassungsausschuss zu unterscheiden ist; eine vom Zulassungsausschuss festgelegte Abrechnungsobergrenze kann nicht aufgrund des Verhaltens der KV als aufgehoben gelten; hierauf kann nicht vertraut werden (BSG, Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 43/12 R, juris Rn. 17;… s. auch Clemens in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 106a SGB V Rn. 211.2).

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 50/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - fehlerhafte Honorarzahlung ohne Berücksichtigung …

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 51/14
    Eine nach den Bestimmungen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung rechtmäßige (Teil-)Rücknahme des Honorarbescheids mit Wirkung für die Vergangenheit löst nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X eine entsprechende Rückzahlungsverpflichtung des Empfängers der Leistung aus (BSG, Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 50/12 R, SozR 4-2500 § 106a Nr. 12).

    Um diesen Interessenausgleich sicher zu stellen und zur Beurteilung der Frage, in welchen Konstellationen das Vertrauen des Vertragsarztes auf den Bestand eines rechtswidrigen, ihn begünstigenden Verwaltungsaktes schutzwürdig ist, hat die Rechtsprechung Fallgruppen herausgearbeitet, in denen die Befugnis zu sachlich-rechnerischen Richtigstellungen aus Gründen des Vertrauensschutzes begrenzt ist (zuletzt BSG, Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 50/12 R, SozR 4-2500 § 106a Nr. 12 ;… vgl im Einzelnen zu den Fallgruppen Clemens, in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 106a SGB V Rn. 189 ff;… Engelhard, in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand: April 2012, K § 106a Rn. 33 ff).

  • VG Halle, 03.11.2006 - 2 B 418/06
    Auszug aus LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 51/14
    Das Landessozialgericht (LSG) Hamburg habe in seinem Beschluss vom 2. November 2006 (Az.: L 2 B 418/06 ER) die Saldierung mit Jahresbezug angesprochen und betont, dass Leistungen privatärztlicher Notfalldienstorganisationen, zu denen auch die Notfallambulanz S. gehöre, nicht von der Notfalldienst-Verordnung der Beklagten erfasst seien.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prozessakte des Senats und der weiteren beigezogenen Akten aus den sozialgerichtlichen Verfahren (S 27 KA 219/01, S 27 KA 320/01, S 27 KA 322/02 bzw. L 2 KA 8/05, S 3 KA 247/06 ER bzw. L 2 B 418/06 ER, S 3 KA 241/06, S 3 KA 295/06, S 3 KA 30/06, S 3 KA 185/11) sowie der Verwaltungsakten verwiesen.

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 12/05 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur eines rechtswidrig …

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 51/14
    Das Bundessozialgericht hat für bestimmte Konstellationen einen allgemeinen Vertrauensschutz in Betracht gezogen, etwa wenn die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die rechtswidrige Erbringung bestimmter Leistungen in Kenntnis aller Umstände längere Zeit geduldet hat, diese später jedoch insgesamt von einer Vergütung ausschließt (BSG, Urteil vom 8. Februar 2006 - B 6 KA 12/05 R, SozR 4-2500 § 106a Nr. 1;… ebenso: Engelhard, in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand: April 2012, K § 106a Rn. 33e).
  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem …

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 51/14
    Die genannten Bestimmungen stellen Sonderregelungen dar, die gemäß § 37 Satz 1 SGB I in ihrem Anwendungsbereich die Regelung des § 45 SGB X verdrängen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - B 6 KA 17/05 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, BSGE 96, 1).
  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 26/01 R

    Vertragsarzt - Kassenärztliche Vereinigung - Korrektur - Honorarbescheid - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 51/14
    b) Das Sozialgericht hat zutreffend die nachträgliche Korrekturmöglichkeit weder daran scheitern lassen, dass die vierjährige Ausschlussfrist bereits abgelaufen wäre noch daran, dass die Beklagte ihre Befugnis zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung bereits "verbraucht" hätte, indem sie die Honoraranforderung des Vertragsarztes in einem der ursprünglichen Honorarverteilung nachfolgenden Verfahren auf ihre sachlich-rechnerische Richtigkeit überprüft und vorbehaltlos bestätigt hätte (vgl. dazu BSG, Urteil vom 26. Juni 2002 - B 6 KA 26/01 R, Juris Rn. 19).
  • SG Marburg, 10.11.2010 - S 12 KA 455/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Job-Sharing-Praxis - Beendigung nach dem ersten …

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 51/14
    Eine Verkürzung der bundesrechtlich geltenden vierjährigen Ausschlussfrist durch einen Honorarverteilungsmaßstab wäre auch unwirksam (vgl. SG Marburg, Urteil vom 10. November 2010 - S 12 KA 455/10, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 2789/13
    Er sieht sich darin in Einklang mit dem BSG, das seiner (einschlägigen) Rechtsprechung die in Rede stehenden Vorschriften ebenfalls zu Grunde legt, ohne (etwa im Hinblick auf den vom Beklagten herangezogenen Aufsatz von Kamps, in MedR 1998, 103) Zweifel an deren Gültigkeit zu äußern (vgl. nur etwa: BSG…, Urteil vom 15.07.2015, - B 6 KA 26/14 R - in juris Rdnr. 16 ; auch BSG…, Urteil vom 28.08.2013, - B 6 KA 17/13 R -, in juris Rdnr. 16;… Urteil vom 12.12.2012, - B 6 KA 1/12 R -, in juris Rdnr. 24; entsprechend auch etwa LSG Hamburg, Urteil vom 19.08.2015, - L 5 KA 51/14 - in juris oder LSG Sachsen…, Urteil vom 22.09.2010, - L 1 KA 7/09 -, in juris Rdnr. 53 sowie jurisPK-SGB V/Pawlita § 101 Rdnr. 144).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - L 5 KA 2131/17
    Er sieht sich darin in Einklang mit dem BSG, das seiner (einschlägigen) Rechtsprechung die in Rede stehenden Vorschriften ebenfalls zu Grunde legt, ohne (etwa im Hinblick auf den vom Beklagten herangezogenen Aufsatz von Kamps, in MedR 1998, 103) Zweifel an deren Gültigkeit zu äußern (vgl. nur etwa: BSG…, Urteil vom 15.07.2015, - B 6 KA 26/14 R - in juris Rdnr. 16 ; auch BSG…, Urteil vom 28.08.2013, - B 6 KA 17/13 R -, in juris Rdnr. 16;… Urteil vom 12.12.2012, - B 6 KA 1/12 R -, in juris Rdnr. 24; entsprechend auch etwa LSG Hamburg, Urteil vom 19.08.2015, - L 5 KA 51/14 -, in juris oder LSG Sachsen…, Urteil vom 22.09.2010, - L 1 KA 7/09 -, in juris Rdnr. 53 sowie jurisPK-SGB V/Pawlita § 101 Rdnr. 144).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 505/14
    Er sieht sich darin in Einklang mit dem BSG, das seiner (einschlägigen) Rechtsprechung die in Rede stehenden Vorschriften ebenfalls zu Grunde legt, ohne (etwa im Hinblick auf den vom Beklagten herangezogenen Aufsatz von Kamps, in MedR 1998, 103) Zweifel an deren Gültigkeit zu äußern (vgl. nur etwa: BSG…, Urteil vom 15.07.2015, - B 6 KA 26/14 R - in juris Rdnr. 16 ; auch BSG…, Urteil vom 28.08.2013, - B 6 KA 17/13 R -, in juris Rdnr. 16;… Urteil vom 12.12.2012, - B 6 KA 1/12 R -, in juris Rdnr. 24; entsprechend auch etwa LSG Hamburg, Urteil vom 19.08.2015, - L 5 KA 51/14 -, in juris oder LSG Sachsen…, Urteil vom 22.09.2010, - L 1 KA 7/09 -, in juris Rdnr. 53 sowie jurisPK-SGB V/Pawlita § 101 Rdnr. 144).
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   LSG Hamburg, 27.08.2014 - L 5 KA 51/14   

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