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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42811
LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09 (https://dejure.org/2011,42811)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.03.2011 - L 5 R 627/09 (https://dejure.org/2011,42811)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. März 2011 - L 5 R 627/09 (https://dejure.org/2011,42811)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09
    Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009, B 12 KR 21/07 R, Rz. 15 - zitiert nach juris).

    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009, B 12 KR 21/07 R, Rz. 15 - zitiert nach juris).

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09
    Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) ist Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (zur Verfassungsmäßigkeit vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 1996, 1 BvR 21/96).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09
    Rn. 15 Mit Bescheid vom 21. Juni 2010 hat die Beklagte die ursprünglich nur dem Grunde nach erfolgte Feststellung einer Sozialversicherungspflicht auf die konkrete Feststellung der Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung erweitert und damit die vom Bundessozialgericht aufgestellten Anforderungen an eine Entscheidung im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV erfüllt (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009, B 12 R 11/07 R).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09
    Maßgeblich ist zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, Rz. 17 - zitiert nach juris).
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters - …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09
    Abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Merkmale lassen sich nicht aufstellen (vgl. BAG, Urteil vom 20. Januar 2010, 5 AZR 99/09, Rz. 13; zur insoweit bestehenden Parallelität der Abgrenzungskriterien BTDrucks 7/4122 S. 31).
  • LSG Bayern, 24.11.2009 - L 5 R 867/08

    Sozialversicherung - freiberufliche Pflegekraft - selbstständige Tätigkeit - …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09
    Damit hat der Gesetzgeber selbst anerkannt, dass Pflegepersonen selbstständig tätig sein können (vgl. bereits das Urteil des erkennenden Senats vom 24. November 2009, L 5 R 867/08, Rz. 19 - zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 KR 187/04

    Einrede der Verjährung; Abhängige Beschäftigung und Weisungsgebundenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09
    Da die Klägerin an keinerlei Dienstbesprechungen der Beigeladenen teilnahm und selbst keine Abstimmungen mit anderen Pflegekräfte treffen musste, genügt dieser Umstand noch nicht, eine abhängige Beschäftigung der Klägerin bei der Beigeladenen anzunehmen (vgl. dagegen zur Tätigkeit einer Pflegekraft in den Räumen des Auftraggebers nach festen, auch zeitlichen Vorgaben: Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 2005, L 5 KR 187/04, Rz. 27 - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 4 R 1540/08

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB 4 - keine …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09
    Der neue Bescheid wurde Gegenstand des Verfahrens nach § 96 Abs. 1 SGG (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. November 2009, L 4 R 1540/08, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. März 2010, L 9 KR 13/08, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2010, L 6 3/09).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08

    Einbeziehung von neuen Bescheiden in das sozialgerichtliche Verfahren, die …

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09
    Der neue Bescheid wurde Gegenstand des Verfahrens nach § 96 Abs. 1 SGG (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. November 2009, L 4 R 1540/08, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. März 2010, L 9 KR 13/08, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2010, L 6 3/09).
  • LSG Hamburg, 10.12.2012 - L 2 R 13/09

    Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften

    Mag dies im Hinblick allein auf die erforderliche Qualifikation noch rechtlich zulässig sein, führt jedoch grundsätzlich schon die Eigenart einer solchen Tätigkeit, deren Zeit, Ort und Inhalt zwingend von den weisungsberechtigten Pflegeeinrichtungen vorgegeben wird, die im Übrigen auch die benutzten Arbeitsmittel stellen, dazu, dass die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich als Arbeitsverhältnis aufzufassen ist, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (vgl. Urteil des Senats vom 20. Juni 2012 - L 2 R 115/10; Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Juli 2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Juli 2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24. November 2009 - L 5 R 867/08 - und 22. März 2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).
  • BSG, 19.12.2013 - B 12 R 49/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …

    Rn. 7 b) Darüber hinaus behauptet der Kläger gegen Ende seiner umfänglichen Ausführungen zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits (S 33 bis 81 der Beschwerdebegründung) im Rahmen einer "Bewertung der neueren Rechtsprechung" (S 60 ff der Beschwerdebegründung) das Berufungsurteil stehe "in Divergenz zu gängiger Rechtsprechung des BSG bzw. anderer Gerichtsbarkeiten" (S 71 der Beschwerdebegründung) und zitiert im Folgenden umfänglich aus zwei vermeintlich ebenfalls divergierenden Urteilen des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 10.6.2009 - L 16 R 53/08) sowie des Bayerischen LSG (Urteil vom 22.3.2011 - L 5 R 627/09).

    Augenfällig wird dies jedoch vor allem auf den Seiten 62 bis 81 der Beschwerdebegründung, auf denen der Kläger darzulegen versucht, dass sich die Entscheidung des LSG wie auch allgemein "die Tendenz in der Rechtsprechung, Pflegekräften den Status eines Selbständigen zu versagen" in "unauflösbare Widersprüche" (S 62 der Beschwerdebegründung) zu der Rechtsprechung des BSG zur Selbstständigkeit von GmbH-Geschäftsführern sowie zu anderen Urteilen ua des BSG (zB vom 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R - USK 9975; vom 29.10.1986 - 7 RAr 43/85 - USK 86145; vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - USK 2008-45), des Hessischen LSG (Beschluss vom 6.4.2005 - L 8/14 KR 30/04), des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 10.6.2009 - L 16 R 53/08) sowie des Bayerischen LSG (Urteil vom 22.3.2011 - L 5 R 627/09) begibt.

  • LSG Baden-Württemberg, 10.08.2020 - L 4 BA 2513/19

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als freiberufliche Pflegefachkraft in …

    Damit habe der Gesetzgeber anerkannt, dass Pflegepersonen selbständig tätig werden könnten (Verweis auf Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2011 - L 5 R 627/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 4732/15
    Auch bei Pflegetätigkeiten seien selbstständige Dienstleistungen möglich (vgl. etwa Landessozialgericht (LSG) Bayern, Urteil vom 22.03.2011, - L 5 R 627/09 -, in juris).

    Es kommt auch nicht darauf an, dass Pflegeleistungen grundsätzlich (unstreitig) in freiberuflicher (selbstständiger) Tätigkeit erbracht werden können (vgl. § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI und etwa LSG Bayern, Urteil vom 22.03.2011, - L 5 R 627/09 -, in juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - L 1 KR 395/15

    Sozialversicherungspflicht - Pflegekraft in einem Krankenhaus- bzw Pflegebetrieb …

    Rn. 50 Soweit das Bayerische Landessozialgericht im Urteil vom 22. März 2011 (L 5 R 627/09), auf welches sich der Kläger bezogen hat, keine entscheidende Einbindung der dortigen Klägerin als Krankenschwester in die Betriebsorganisation des beigeladenen Krankenhauses erkennen konnte, folgt dem der Senat nicht.
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Wie bereits das Landgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg in ihren von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 11.01.2005 (Aktenzeichen 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585, und juris (Kurztext)) und vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt haben, ist die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich nur als Arbeitsverhältnis aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (ebenso: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24.11.2009 - L 5 R 867/08 - und 22.03.2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).
  • LSG Bayern, 28.09.2017 - L 7 R 5028/16

    Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von selbständiger Tätigkeit im Pflegebereich

    Insoweit sei schließlich maßgeblich, dass die Klägerin nicht nur frei über den konkreten Einsatz habe entscheiden können sondern ausdrücklich berechtigt gewesen sei, den Auftrag durch Dritte durchführen zu lassen (Bezug nehmend auf BayLSG, Urteil vom 22.3.2011 - L 5 R 627/09).
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 120/10
    Wie bereits das Landgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg in ihren von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 11.01.2005 (Aktenzeichen 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585, und juris (Kurztext)) und vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt haben, ist die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich nur als Arbeitsverhältnis aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (ebenso: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24.11.2009 - L 5 R 867/08 - und 22.03.2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 118/10
    Wie bereits das Landgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg in ihren von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 11.01.2005 (Aktenzeichen 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585, und juris (Kurztext)) und vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt haben, ist die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich nur als Arbeitsverhältnis aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (ebenso: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24.11.2009 - L 5 R 867/08 - und 22.03.2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
    Wie bereits das Landgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg in ihren von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 11.01.2005 (Aktenzeichen 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585, und juris (Kurztext)) und vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt haben, ist die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich nur als Arbeitsverhältnis aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (ebenso: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24.11.2009 - L 5 R 867/08 - und 22.03.2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 117/10
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2925/10
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