Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 29.03.2001 - L 5 SB 1220/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,51705
LSG Hessen, 29.03.2001 - L 5 SB 1220/98 (https://dejure.org/2001,51705)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.03.2001 - L 5 SB 1220/98 (https://dejure.org/2001,51705)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. März 2001 - L 5 SB 1220/98 (https://dejure.org/2001,51705)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,51705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung …

    Auszug aus LSG Hessen, 29.03.2001 - L 5 SB 1220/98
    Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29. Mai 1991 (9a/9 RVs 11/89) sei § 44 Abs. 1 SGB X auf die Rücknahme solcher rechtswidriger Verwaltungsakte für die Vergangenheit beschränkt, die ausschließlich über die Gewährung von Sozialleistungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Erstes Buch Allgemeiner Teil (SGB I) entscheiden würden.

    Zu berücksichtigen ist nach Auffassung des Senats dabei, dass die von der Versorgungsverwaltung vorzunehmenden Statusentscheidungen nach § 4 SchwbG ab dem Zeitpunkt der Antragstellung mit Wirkung für die Zukunft zu treffen sind; sie können sich nur in der Zukunft auf die Gestaltung verschiedener Rechtsverhältnisse auswirken (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 29. Mai 1991 a. a. O. ...) Bei Klagen auf "rückwirkende" Feststellung von Nachteilsausgleichen ist daher von einem Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses auszugehen, sofern nicht belegt ist, dass die (rückwirkende) Feststellung aus steuerlichen oder anderen Gründen sinnvoll ist (vgl. dazu Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 1992 L 4 Vs 3/91 ...).

    Abgesehen davon, dass durch die rückwirkende Feststellung des Nachteilsausgleichs "H" die Finanzverwaltung auch rückwirkend den nach § 33 Ziffer b Abs. 3 Satz 2 EStG zustehenden Pauschbetrag für Hilfslose gewähren kann, da steuerrechtliche Vorschriften der nachträglichen Berücksichtigung nicht entgegenstehen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Mai 1991 a. a. O. ...), hat der Kläger in jedem Fall Anspruch auf Rückerstattung der von ihm geleisteten Eigenbeteiligung für die Wertmarken, die er in dem streitigen Zeitraum für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr erworben hat.

    Das betrifft entgegen der Auffassung des Klägers nicht nur die Feststellungen der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung (vgl. BSG, Urteil vom 29. Mai 1991 a. a. O. ...), sondern auch die Feststellung von Nachteilsausgleichen.

  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 5/92
    Auszug aus LSG Hessen, 29.03.2001 - L 5 SB 1220/98
    Er hat sich auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 1993 (9/9a RVs 5/92) sowie vom 12. November 1996 (9 RVs 9/95) berufen und hat geltend gemacht, in den betreffenden Entscheidungen habe das BSG entgegen den Anhaltspunkten, Ausgabe 1983, festgestellt, dass das bei Gehörlosen bestehende Kommunikationsdefizit auch außerhalb der Schulzeit bestehe und sich im Rahmen der Berufsausbildung fortsetze.

    Das Bundessozialgericht habe in mehreren Urteilen (u. a. BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 9/9a RVs 5/92 ...) festgestellt, dass die Anhaltspunkte 1983, soweit sie die Kommunikationsstörung als Folge der Gehörlosigkeit bei der Beurteilung der Hilflosigkeit nicht berücksichtigten, der Korrektur bedürften.

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes vorzeitiges Ausscheiden aus dem …

    Auszug aus LSG Hessen, 29.03.2001 - L 5 SB 1220/98
    Unabhängig davon, ob die einzelnen Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 SGB X vorliegen, besteht vorrangig die Pflicht des Sozialleistungsträgers, nach § 44 SGB X zu verfahren, wenn bei Erlass des ursprünglichen Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. April 1999 B 9 V 16/98 R).
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 9/95

    Nachteilsausgleich H für Hörsprachgeschädigte

    Auszug aus LSG Hessen, 29.03.2001 - L 5 SB 1220/98
    Er hat sich auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 1993 (9/9a RVs 5/92) sowie vom 12. November 1996 (9 RVs 9/95) berufen und hat geltend gemacht, in den betreffenden Entscheidungen habe das BSG entgegen den Anhaltspunkten, Ausgabe 1983, festgestellt, dass das bei Gehörlosen bestehende Kommunikationsdefizit auch außerhalb der Schulzeit bestehe und sich im Rahmen der Berufsausbildung fortsetze.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.05.1992 - L 4 Vs 3/91

    Schwerbehindertenrecht - rückwirkende Feststellung von Behinderungen - …

    Auszug aus LSG Hessen, 29.03.2001 - L 5 SB 1220/98
    Zu berücksichtigen ist nach Auffassung des Senats dabei, dass die von der Versorgungsverwaltung vorzunehmenden Statusentscheidungen nach § 4 SchwbG ab dem Zeitpunkt der Antragstellung mit Wirkung für die Zukunft zu treffen sind; sie können sich nur in der Zukunft auf die Gestaltung verschiedener Rechtsverhältnisse auswirken (vgl. dazu auch BSG…, Urteil vom 29. Mai 1991 a. a. O. ...) Bei Klagen auf "rückwirkende" Feststellung von Nachteilsausgleichen ist daher von einem Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses auszugehen, sofern nicht belegt ist, dass die (rückwirkende) Feststellung aus steuerlichen oder anderen Gründen sinnvoll ist (vgl. dazu Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 1992 L 4 Vs 3/91 ...).
  • LSG Hessen, 22.10.2008 - L 4 SB 33/07

    Schwerbehindertenrecht - rückwirkende Feststellung der gesundheitlichen …

    Bei Klagen auf "rückwirkende" Feststellung von Nachteilsausgleichen ist hingegen von einem Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses auszugehen, sofern nicht belegt ist, dass die (rückwirkende) Feststellung aus steuerlichen oder anderen Gründen sinnvoll ist (vgl. dazu: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. März 2001, Az.: L 5 SB 1220/98, zit. nach juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 1992; Az.: L 4 Vs 3/91, Leitsatz, zit. nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.07.2011 - L 8 SB 5194/09
    Offen bleiben kann vorliegend, ob eine rückwirkende Feststellung des GdB aufgrund § 44 Abs. 2 SGB X längstens nur für vier Jahre erfolgen kann, d.h. ob auch bei § 44 Abs. 2 SGB X die in § 44 Abs. 4 SGB X bestimmte Ausschlussfrist von vier Jahren Gültigkeit hat (vgl. hierzu Hessisches LSG, Urteil vom 29.03.2001 - L 5 SB 1220/98 -, juris), wovon der Beklagte ausgeht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LSG Hessen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht