Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2016 - L 6 AS 121/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,70155
LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2016 - L 6 AS 121/13 (https://dejure.org/2016,70155)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.06.2016 - L 6 AS 121/13 (https://dejure.org/2016,70155)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - L 6 AS 121/13 (https://dejure.org/2016,70155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,70155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 66 Abs 1 S 1 SGB 1, § 66 Abs 3 SGB 1, § 60 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 1, § 7 Abs 3 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsversagung bzw -entziehung wegen fehlender Mitwirkung - Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft - keine Verletzung einer eigenen Mitwirkungspflicht - fehlende Ermächtigungsgrundlage - Konkretisierung der Mitwirkungshandlung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen zur Grundsicherung; Entziehungsentscheidung; Verletzung von Mitwirkungspflichten; Vorheriger Hinweis auf die Mitwirkungspflicht und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen …

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2016 - L 6 AS 121/13
    Prozessual ist auch gegen die Versagung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld wegen fehlender Mitwirkung nur die reine Anfechtungsklage gegeben (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R - BSGE 104, 26 = SozR 4-1200 § 66 Nr. 5).
  • SG Potsdam, 09.04.2014 - S 40 AS 1288/11

    Entzug von Sozialleistungen nur nach ordnungsgemäßer Aufforderung zur Mitwirkung …

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2016 - L 6 AS 121/13
    Demgegenüber ermächtigt § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I von vornherein nicht zu einer Entziehungs- oder Versagungsentscheidung gegenüber Personen, die mit einer anderen Person, die eine eigene Mitwirkungspflicht verletzt, in einer Bedarfsgemeinschaft i.S. des § 7 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) leben oder deren Anspruch auf Sozialleistungen in sonstiger Weise von Umständen abhängig ist, die in der Person des zur Mitwirkung Verpflichteten begründet liegen (vgl. SG Potsdam, Urteil vom 9. April 2014 - S 40 AS 1288/11 - zit. n. juris).
  • SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22

    Sozialgericht Karlsruhe bereut zutiefst sein unverzeihliches Versagen

    Rn. 30 Namentlich verengt sich die nach § 66 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 SGB I zu treffende Ermessensentscheidung selbst im Falle der Verletzung von Obliegenheiten zur Mitwirkung nicht auf die Frage, ob die Leistungen vollständig entzogen werden sollen, oder es ausnahmsweise geboten oder zweckmäßig ist, die Leistungsvoraussetzungen auf anderem Weg weiter zu ermitteln (so aber: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2016, Az.: L 6 AS 121/13, juris Rn. 47; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 23. April 2018 - L 4 AS 554/15 -, Rn. 66, juris).

    Mithilfe dieses juristischen Etikettenschwindels legitimieren das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt nur zum Schein seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Sozialgerichten und Jobcentern, § 66 Abs. 1 SGB I massenhaft so anzuwenden, als erstreckte sich das behördliche Ermessen im Grundsicherungsrecht nicht auch auf den Umfang von Entziehungen und Versagungen (so aber: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2016, Az.: L 6 AS 121/13, juris Rn. 47; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 23. April 2018 - L 4 AS 554/15 -, Rn. 66, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2025 - L 13 AS 241/23

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Versagung von Leistungen wegen fehlender …

    § 66 Abs. 1 S. 1 SGB I ermächtigt bei einer Person, die eigene Mitwirkungspflichten nicht verletzt hat, auch dann nicht zu einer Versagung von Leistungen, wenn eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II besteht und eine andere Person in dieser Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflichten verletzt hat (Anschluss an LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Juni 2016 L 6 AS 121/13).

    Demgegenüber ermächtigt § 66 Abs. 1 S. 1 SGB I von vornherein nicht zu einer Entziehungs- oder Versagungsentscheidung gegenüber Personen, die mit einer anderen Person, die eine eigene Mitwirkungspflicht verletzt hat, in Bedarfsgemeinschaft leben (so zutreffend Landessozialgericht [LSG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 6 AS 121/13 - juris Rn. 41; SG Potsdam…, Urteil vom 9. April 2014 - S 40 AS 1288/11 - juris Rn. 22).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - L 4 AS 554/15

    Entziehung der Grundsicherungsleistung wegen fehlender Mitwirkung des …

    Daher verengt sich die nach § 66 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 SGB I zu treffende Ermessensentscheidung bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen - insbesondere bei Mitwirkungsobliegenheitsverletzungen und nicht nachgewiesenem Leistungsanspruch - grundsätzlich auf die Frage, ob die Leistungen (vollständig) entzogen werden sollen, oder es ausnahmsweise geboten oder zweckmäßig ist, die Leistungsvoraussetzungen auf anderem Weg weiter zu ermitteln (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2016, Az.: L 6 AS 121/13, juris RN 47).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - L 4 AS 553/15

    Versagung bzw. Entziehung der Leistung der Grundsicherung wegen fehlender …

    Daher verengt sich die nach § 66 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 SGB I zu treffende Ermessensentscheidung bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen - insbesondere bei Mitwirkungsobliegenheitsverletzungen und nicht nachgewiesenem Leistungsanspruch - grundsätzlich auf die Frage, ob die Leistungen (vollständig) versagt werden sollen, oder es ausnahmsweise geboten oder zweckmäßig ist, die Leistungsvoraussetzungen auf anderem Weg weiter zu ermitteln (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2016, Az.: L 6 AS 121/13, juris RN 47).
  • SG Augsburg, 08.11.2023 - S 3 AS 308/23

    Versagung von Leistungen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten

    Rn. 39 Darüber hinaus dürfte § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I von vornherein nicht zu einer Entziehungs- oder Versagungsentscheidung gegenüber Personen ermächtigen, die selbst keine Mitwirkungspflicht verletzt haben, sondern mit einer anderen Person, die eine eigene Mitwirkungspflicht verletzt hat, in einer Bedarfsgemeinschaft i.S. des § 7 Abs. 3 SGB II leben oder deren Anspruch auf Sozialleistungen in sonstiger Weise von Umständen abhängig ist, die in der Person des zur Mitwirkung Verpflichteten begründet liegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 21.06.2016 - L 6 AS 121/13 -, Rn. 41, juris; SG Potsdam vom 09.04.2014 - S 40 AS 1288/11 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2018 - L 21 AS 1116/18

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Rn. 6 Darüber hinaus dürfte § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I von vornherein nicht zu einer Entziehungs- oder Versagungsentscheidung gegenüber Personen ermächtigen, die selbst keine Mitwirkungspflicht verletzt haben, sondern mit einer anderen Person, die eine eigene Mitwirkungspflicht verletzt hat, in einer Bedarfsgemeinschaft i.S. des § 7 Abs. 3 SGB II leben oder deren Anspruch auf Sozialleistungen in sonstiger Weise von Umständen abhängig ist, die in der Person des zur Mitwirkung Verpflichteten begründet liegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 21.06.2016 - L 6 AS 121/13 -, Rn. 41, juris; SG Potsdam vom 09.04.2014 - S 40 AS 1288/11 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LSG Schleswig-Holstein
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht