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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 22.01.2025 - L 6 AS 74/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,4044
LSG Hessen, 22.01.2025 - L 6 AS 74/22 (https://dejure.org/2025,4044)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.01.2025 - L 6 AS 74/22 (https://dejure.org/2025,4044)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Januar 2025 - L 6 AS 74/22 (https://dejure.org/2025,4044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (38)

  • LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 126/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ; …

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2025 - L 6 AS 74/22
    Das LSG Hessen führe in seinem Urteil vom 1. Dezember 2021 - L 6 AS 126/20 zudem aus, dass für den Fall, dass der Grundsicherungsträger seinen prozessualen Mitwirkungspflichten nicht nachkomme, es zunächst im Sinne der Amtsermittlung Aufgabe der Gerichte sei, den angemessenen Mietwert zu ermitteln.

    Wohnraumförderungsrechtliche Sonderregelungen, die auf persönliche Lebensverhältnisse des Hilfebedürftigen Bezug nehmen, sind bei der Bestimmung der Wohnflächen als Teil der Ermittlung einer abstrakt angemessenen Referenzmiete im Vergleichsraum nicht zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R; erkennende Senat…, Urteil vom 21. November 2018, L 6 AS 185/18 : Rn. 30 ff.; Urteil vom 1. Dezember 2021 - L 6 AS 126/20 -, Rn. 63 , juris).

    Da es im Ergebnis allein auf die Kostenbelastung des Grundsicherungsträgers ankommt, kann dahinstehen, ob einzelne Faktoren wie Ausstattung, Lage etc. isoliert als angemessen anzusehen sind, solange der Grundsicherungsträger nicht mit unangemessen hohen Kosten belastet wird (BSG…, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R, Rn. 20, juris; erkennender Senat, Urteil vom 1. Dezember 2021 - L 6 AS 126/20 -, Rn. 67 , juris).

    Grundlage für die Ermittlung der Mietobergrenze bildet dabei ein schlüssiges Konzept, welches grundsätzlich von dem Grundsicherungsträger vorzulegen ist, der im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflichten dem Gericht eine Entscheidungsgrundlage zu verschaffen hat (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R;… Müller, in: Roos/Wahrendorf, BeckOGK SGG, Stand: 1. November 2014, § 103 Rn. 46; erkennender Senat, Urteil vom 1. Dezember 2021 - L 6 AS 126/20 -, Rn. 69 , juris).

    Erst im Falle eines Ermittlungsausfalls kann hilfsweise auf die Werte des § 12 WoGG zurückgegriffen werden (erkennender Senat, Urteil vom 1. Dezember 2021 - L 6 AS 126/20 -, Rn. 69 , juris;… Berlit in: Münder, LPK-SGB 11, 7. Auflage, § 22 Rn. 102 m.w.N.).

    Für die Erstellung eines schlüssigen Konzeptes ist nach der Bestimmung der angemessenen Wohnungsgröße zunächst der maßgebliche örtliche Vergleichsraum zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 4 AS 33/16 R; BSG, BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 77/12 R, erkennender Senat, Urteil vom 1. Dezember 2021 - L 6 AS 126/20 -, Rn. 71 , jeweils juris).

    Der erkennende Senat hat diese Methodik im Urteil vom 1. Dezember 2021 ( L 6 AS 126/20 , juris) bei der Überprüfung des IWU-Konzepts für D-Stadt nicht beanstandet und sieht auch jetzt keinen Anlass, dieses Methodik erneut in Frage zu stellen.

    Diese der Berechnung zugrundeliegenden Annahmen erscheinen dem Senat wie bereits entschieden (erkennender Senat, Urteil vom 1. Dezember 2021 - L 6 AS 126/20 ) plausibel.

    Diese Herleitung der Nachfrage pro Monat nach Preis- und Haushaltsgröße (Konzept, S. 35 Tabelle 16; Bl. 118 L 6 AS 73/22) ist nicht zu beanstanden (in diesem Sinne auch erkennender Senat, Urteil vom 1. Dezember 2021 - L 6 AS 126/20 ).

  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2025 - L 6 AS 74/22
    Die Einbeziehung von Wohnungen mit einem Ausstattungs-Substandard in die Datensätze steht der Annahme eines schlüssigen Konzepts nur dann entgegen, wenn dies in einem statistisch relevanten Maß erfolgt und deshalb die Mietobergrenzen verzerrend ermittelt werden (vgl. in Anschluss an: BSG, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 22/20 R -, Rn. 36, juris).

    Dies habe das BSG durch Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 22/20 R - bestätigt.

    Die Ermittlung des angemessenen Umfangs der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung habe in zwei größeren Schritten zu erfolgen: Zunächst seien die abstrakt angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft, bestehend aus Nettokaltmiete und kalten Betriebskosten (= Bruttokaltmiete), zu ermitteln; dann sei die konkrete Angemessenheit dieser Aufwendungen im Vergleich mit den tatsächlichen Aufwendungen, insbesondere auch im Hinblick auf die Zumutbarkeit der notwendigen Einsparungen, einschließlich eines Umzugs, zu prüfen (stRspr; vgl. etwa BSG…, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R - Rn. 19 m.w.N.; BSG, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 22/20 R - Rn. 23).

    Die Ermittlung der abstrakt angemessenen Aufwendungen habe unter Anwendung der Produkttheorie ("Wohnungsgröße in Quadratmeter multipliziert mit dem Quadratmeterpreis") in einem mehrstufigen Verfahren zu erfolgen, das sich wie folgt zusammenfassen lasse: (1) Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), (2) Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, (3) Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept, (4) Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten (stRspr; zusammenfassend BSG…, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R - Rn. 20 m.w.N.; BSG, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 22/20 R - Rn. 23).

    Ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Netto- oder Bruttokaltmiete erfordere ein planmäßiges Vorgehen im Sinne einer systematischen Ermittlung und Bewertung genereller, wenn auch orts- und zeitbedingter Tatsachen für sämtliche Anwendungsfälle im maßgeblichen Vergleichsraum unter Beachtung von mehreren, von der Rechtsprechung des BSG entwickelten Mindestvoraussetzungen, die auch die Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung beträfen (BSG, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 22/20 R - Rn. 27 m.w.N.).

    Auch aus den von der Beklagten zitierten Urteilen des LSG Nordrhein-Westfalen vom 5. Dezember 2019 - L 7 AS 1764/18 - und nachfolgend des BSG, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 22/20 R - ergebe sich nicht, dass ihr Konzept hinsichtlich der Berücksichtigung des Wohnstandards nicht zu beanstanden wäre.

    Ob und in welchem Umfang dies geschieht, ist eine Frage des methodischen Vorgehens im Einzelfall, das in die Entscheidungszuständigkeit des Grundsicherungsträgers fällt (BSG…, Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 34/19 R, Rn. 27, juris), wobei es der Schlüssigkeit eines Konzepts für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach der Rechtsprechung des BSG nicht grundsätzlich entgegenstehen würde, wenn die Ermittlung der angemessenen Nettokaltmiete allein auf der Erhebung von Angebotsmieten beruht (BSG, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 22/20 R -, juris).

    Nachvollziehbar wird jedoch von der Beklagten und dem Konzeptersteller belegt, dass Substandardwohnungen ohne Bad oder ohne Heizung/mit Kohleheizung, ohne Küche so selten angeboten werden (unter 1 Prozent), dass deren Herausfilterung keine statistisch relevante Abweichung bewirkt (vgl. zu hierzu auch: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 5. Dezember 2019 - L 7 AS 1764/18 -, Rn. 39, juris; dies nicht beanstandend: BSG, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 22/20 R -, Rn. 36, juris).

    Der Senat kann nach Auswertung des Konzepts keine Anhaltspunkte erkennen, dass in einem statistisch relevanten Maß Wohnungen mit einem Ausstattungs-Substandard in die Datensätze eingeflossen sein sollen und so die ermittelten Mietobergrenzen verzerrend ermittelt sein soll (vgl. in diesem Sinne auch: BSG, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 22/20 R -, Rn. 36, juris).

  • BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 82/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2025 - L 6 AS 74/22
    Dies erfordere trotz Methodenvielfalt insbesondere eine Definition der untersuchten Wohnungen nach Größe und Standard, Angaben über die Art und Weise der Datenerhebung, Angaben über den Zeitraum, auf den sich die Datenerhebung beziehe, Repräsentativität und Validität der Datenerhebung, Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze bei der Datenauswertung, Vermeidung von "Brennpunkten" durch soziale Segregation sowie eine Begründung, in der die Ermittlung der Angemessenheitswerte aus den Daten dargelegt werde (BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 82/20 R -, Rn. 32).

    Für einen angemessenen Wohnungsstandard müsse die Wohnung nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entsprechen und keinen gehobenen Wohnstandard aufweisen, wobei es genüge, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlage, angemessen sei (BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 82/20 R -, Juris, Rn. 17 - 18).

    Das BSG hat das damit begründet, dass der ÖPNV dort auf die Erreichbarkeit des Stadtkerns von allen Stadtteilen her ausgerichtet ist und sich von den Randlagen aus in die innerstädtischen Bezirke insoweit lediglich Fahrzeiten ergeben, wie sie auch erwerbstätigen Pendlern nach § 121 Abs. 4 Satz 2 SGB III a.F. zugemutet werden (BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 82/20 R -, Rn. 27 m.w.N., juris).

    Zwar hat das BSG die Übertragung der Verhältnisse von Großstädten für nur bedingt auf den ländlichen Raum übertragbar gehalten, weil der ländliche Raum im Regelfall nicht über ein annähernd gleich gut ausgebautes ÖPNV-Netz verfügen wird (BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 82/20 R -, Rn. 27, juris).

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG bildet das Zuständigkeitsgebiet eines Jobcenters grundsätzlich einen Vergleichsraum (BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 82/20 R -, Rn. 22, juris).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt …

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2025 - L 6 AS 74/22
    Vorliegend bestünden keine Zweifel, dass der Kläger eine ordnungsgemäße Kostensenkungsaufforderung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -Rn. 41 ff) erhalten habe.

    Für die Erstellung eines schlüssigen Konzeptes ist nach der Bestimmung der angemessenen Wohnungsgröße zunächst der maßgebliche örtliche Vergleichsraum zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 4 AS 33/16 R; BSG, BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 77/12 R, erkennender Senat…, Urteil vom 1. Dezember 2021 - L 6 AS 126/20 -, Rn. 71 , jeweils juris).

    Dabei geht es um die Ermittlung einer (angemessenen) Referenzmiete am Wohnort oder im weiteren Wohnumfeld des Leistungsberechtigten (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R, juris).

    Damit entspricht die Datenerhebung den Vorgaben der BSG-Rechtsprechung (vgl. BSG…, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R -, Rn. 21; BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, Rn. 29), denn diese ist auf ein bestimmtes Gebiet das Stadtgebiet A-Stadt begrenzt - der Vergleichsraum ist damit genau eingegrenzt und es werden nicht nur Mieten bestimmter Stadtbezirke in die Auswertung einbezogen, sondern Daten über das gesamte Stadtgebiet erhoben.

    Das Sozialgericht hat zwar zutreffend darauf verwiesen, dass Mietwohnungen mit einem untersten Ausstattungsgrad (Substandard) grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind, da Hilfebedürftige hierauf nicht verwiesen werden können (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, Rn. 21, juris; BSG…, Urteil vom 19. Oktober 2009 - B 14 AS 65/09 R - Rn. 31, juris; Sächsisches Landessozialgericht…, Urteil vom 9. Dezember 2024 - L 7 AS 150/20 -, Rn. 146, juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2025 - L 6 AS 74/22
    Dazu ist auf die Werte zurückzugreifen, welche die Länder auf Grund von § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) festgesetzt haben (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R; BSG Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R; BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R; jeweils juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R, juris) bestimmt der Gesamtmietpreis der Wohnung, d.h. die Summe aus Kaltmiete und kalten Betriebskosten die Angemessenheit.

    Angemessen sind die Aufwendungen für eine Wohnung nur dann, wenn diese nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R, Rn. 20, juris).

    Da es im Ergebnis allein auf die Kostenbelastung des Grundsicherungsträgers ankommt, kann dahinstehen, ob einzelne Faktoren wie Ausstattung, Lage etc. isoliert als angemessen anzusehen sind, solange der Grundsicherungsträger nicht mit unangemessen hohen Kosten belastet wird (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R, Rn. 20, juris; erkennender Senat…, Urteil vom 1. Dezember 2021 - L 6 AS 126/20 -, Rn. 67 , juris).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren - …

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2025 - L 6 AS 74/22
    Dazu ist auf die Werte zurückzugreifen, welche die Länder auf Grund von § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) festgesetzt haben (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R; BSG Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R; BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R; jeweils juris).

    Der Begriff Vergleichsraum zielt in erster Linie auf den Wohnort des Leistungsberechtigten ab; insbesondere ist er so zu wählen, dass Hilfesuchende im Regelfall ihr soziales Umfeld beibehalten können (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R; BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R, jeweils juris).

    Denn die Stadt A-Stadt bildet aufgrund ihrer Fläche und Einwohnerzahl einen hinreichend großen und auch hinreichend homogenen und verkehrstechnisch vernetzten Lebens- und Wohnbereich, zumal bei einer Beschränkung auf einen einzelnen Stadtteil die Gefahr einer Ghettoisierung bestehen würde (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, Rn. 21 (München), juris; BSG…, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R -, Rn. 27 zum IWU-Konzept für J., juris).

    Damit entspricht die Datenerhebung den Vorgaben der BSG-Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R -, Rn. 21; BSG…, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, Rn. 29), denn diese ist auf ein bestimmtes Gebiet das Stadtgebiet A-Stadt begrenzt - der Vergleichsraum ist damit genau eingegrenzt und es werden nicht nur Mieten bestimmter Stadtbezirke in die Auswertung einbezogen, sondern Daten über das gesamte Stadtgebiet erhoben.

  • BSG, 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R

    "Mietobergrenzen" müssen in der Regel im zweijährigen Turnus überprüft werden

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2025 - L 6 AS 74/22
    Für die Erstellung eines schlüssigen Konzeptes ist nach der Bestimmung der angemessenen Wohnungsgröße zunächst der maßgebliche örtliche Vergleichsraum zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 4 AS 33/16 R; BSG, BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 77/12 R, erkennender Senat…, Urteil vom 1. Dezember 2021 - L 6 AS 126/20 -, Rn. 71 , jeweils juris).

    Fortschreibung alle zwei Jahre: Schlüssige Konzepte für angemessene Unterkunftskosten im SGB II sind regelmäßig nach Ablauf einer Zweijahresfrist nach Datenerhebung, Datenauswertung und deren Inkraftsetzen zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 4 AS 33/16 R, juris Rn. 18 ff.).

    Die Überprüfung und gegebenenfalls neue Festsetzung durch den Grundsicherungsträger hat im Rahmen seiner Methodenfreiheit zu erfolgen (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 4 AS 33/16 R -, Rn. 18, juris).

    Eine Fortschreibung des Konzepts anhand des vom Statistischen Bundesamt ermittelten bundesdeutschen Verbraucherpreisindex hat das BSG im Rahmen der Fortschreibung nicht beanstandet (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 4 AS 33/16 R -, Rn. 20).

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2025 - L 6 AS 74/22
    Denn die Stadt A-Stadt bildet aufgrund ihrer Fläche und Einwohnerzahl einen hinreichend großen und auch hinreichend homogenen und verkehrstechnisch vernetzten Lebens- und Wohnbereich, zumal bei einer Beschränkung auf einen einzelnen Stadtteil die Gefahr einer Ghettoisierung bestehen würde (BSG…, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, Rn. 21 (München), juris; BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R -, Rn. 27 zum IWU-Konzept für J., juris).

    Denn - wie der Kläger bereits selbst ausgeführt hat - bestünde andernfalls die Gefahr der Ghettoisierung von Stadtteilen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R -, Rn. 27 m.w.N.).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 für die Stadt J. (…juris Rn. 21 ff.) festgestellt, dass der dortige Beklagte im Rahmen seiner Methodenfreiheit das Konzept des IWU zur empirischen Ableitung der angemessenen Bruttokaltmiete unter Einbeziehung der Nachfrageseite wählen kann.

    Zur Angebotsanalyse: Bei der Berücksichtigung des längerfristig verfügbaren Angebots baut das verwendete Verfahren nach Angaben der IWU auf dem Sachverständigengutachten von Prof. Dr. E., Universität D-Stadt auf, das zur Beurteilung des Dresdner Konzept als schlüssig geführt hat (BSG, Urteil vom 18. November 2014, B 4 AS 9/14 R; so das Konzept S. 26, Bl. 109 L 6 AS 73/22).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 1764/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2025 - L 6 AS 74/22
    Zudem sei ein vergleichbares Konzept bereits vom LSG Nordrhein-Westfalen durch Urteil vom 5. Dezember 2019 - L 7 AS 1764/18 - für rechtmäßig erklärt und dort ausgeführt worden, dass die Nichtaussonderung von Substandardwohnungen unschädlich sei.

    Auch aus den von der Beklagten zitierten Urteilen des LSG Nordrhein-Westfalen vom 5. Dezember 2019 - L 7 AS 1764/18 - und nachfolgend des BSG, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 22/20 R - ergebe sich nicht, dass ihr Konzept hinsichtlich der Berücksichtigung des Wohnstandards nicht zu beanstanden wäre.

    Dies habe sich dort mit der Qualitätsbeschreibung der ausgewerteten Wohnungen gedeckt, bei denen etwa der Anteil von Wohnungen mit Kohleöfen mit "0%" ausgewiesen gewesen sei (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 2019 - L 7 AS 1764/18 -, Rn. 39, juris).

    Nachvollziehbar wird jedoch von der Beklagten und dem Konzeptersteller belegt, dass Substandardwohnungen ohne Bad oder ohne Heizung/mit Kohleheizung, ohne Küche so selten angeboten werden (unter 1 Prozent), dass deren Herausfilterung keine statistisch relevante Abweichung bewirkt (vgl. zu hierzu auch: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 2019 - L 7 AS 1764/18 -, Rn. 39, juris; dies nicht beanstandend: BSG…, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 22/20 R -, Rn. 36, juris).

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2025 - L 6 AS 74/22
    Die Ermittlung des angemessenen Umfangs der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung habe in zwei größeren Schritten zu erfolgen: Zunächst seien die abstrakt angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft, bestehend aus Nettokaltmiete und kalten Betriebskosten (= Bruttokaltmiete), zu ermitteln; dann sei die konkrete Angemessenheit dieser Aufwendungen im Vergleich mit den tatsächlichen Aufwendungen, insbesondere auch im Hinblick auf die Zumutbarkeit der notwendigen Einsparungen, einschließlich eines Umzugs, zu prüfen (stRspr; vgl. etwa BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R - Rn. 19 m.w.N.; BSG…, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 22/20 R - Rn. 23).

    Die Ermittlung der abstrakt angemessenen Aufwendungen habe unter Anwendung der Produkttheorie ("Wohnungsgröße in Quadratmeter multipliziert mit dem Quadratmeterpreis") in einem mehrstufigen Verfahren zu erfolgen, das sich wie folgt zusammenfassen lasse: (1) Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), (2) Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, (3) Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept, (4) Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten (stRspr; zusammenfassend BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R - Rn. 20 m.w.N.; BSG…, Urteil vom 17. September 2020 - B 4 AS 22/20 R - Rn. 23).

    Dadurch solle den Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarkts zumindest ansatzweise gemäß gesetzgeberischer Entscheidungen - wenn auch für einen anderen Personenkreis - durch eine "Angemessenheitsobergrenze" Rechnung getragen werden, die die Finanzierung extrem hoher und per se unangemessener Mieten verhindere (BSG, Urteil v. 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R -, BSGE 127, 214-223, SozR 4-4200 § 22 Nr. 101, Rn. 26 - 30).

  • SG Darmstadt, 26.01.2022 - S 21 AS 1135/18
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des …

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und …

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt …

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt …

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze - …

  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 11/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in Duisburg …

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten - …

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der …

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übergangswohnheim bzw …

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der …

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten - …

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten - …

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes …

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - …

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - …

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes - …

  • LSG Sachsen, 19.12.2013 - L 7 AS 637/12

    SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2022 - L 32 AS 2845/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in Berlin - …

  • LSG Sachsen, 09.12.2024 - L 7 AS 150/20

    SGB II-Leistungen

  • LSG Hessen, 21.11.2018 - L 6 AS 185/18

    AS

  • LSG Hessen, 23.07.2007 - L 9 AS 91/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Überschreitung der …

  • LSG Hessen, 13.02.2017 - L 9 AS 766/16

    SGB-II -Leistungen

  • LSG Hessen, 15.12.2015 - L 9 AS 424/15

    SGB II - Leistungen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 18 AS 225/20

    Alg II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in Berlin - …

  • SG Darmstadt, 26.01.2022 - S 21 AS 1134/18
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