Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 7 AL 5546/07 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LSG Schleswig-Holstein, 02.12.2005 - L 3 AL 79/05
Überbrückungsgeldanspruch - Förderungsausschluss - Vorbezug - Wartezeit - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2008 - L 7 AL 5546/07
Nach dem Sinn der Regelung als Rückausnahme vom Leistungsausschluss sind besondere Gründe anzunehmen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Wartefrist von 24 Monaten mit Blick auf den Grund der Beendigung der selbstständigen Tätigkeit einerseits und dem Zweck der Ausschlussregelung andererseits objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (…vgl. a. Link, a.a.O., Rdnr. 70e; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 2. Dezember 2005 - L 3 AL 79/05 - (juris)).
- LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 6014/08
Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - …
Es ist nach dem Gesetzeszweck des § 57 Abs. 4 Halbsatz 2 SGB III nicht gerechtfertigt, von der Zweijahresfrist für eine wiederholte Förderung durch einen Gründungszuschuss abzusehen, wenn die vorhergehende Selbstständigkeit freiwillig und selbstbestimmt zum Zwecke einer möglichen dauerhaften beruflichen Neuorientierung beendet worden ist - etwa weil die persönliche Eignung für eine Selbstständigkeit oder die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens bezweifelt wurden - (im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2008 - L 7 AL 5546/07 - unveröffentlicht).Es ist somit nicht maßgeblich, ob die Höchstförderungsdauer erschöpft oder die Förderung - wie bei der Klägerin - aus anderen Gründen vorzeitig beendet wurde (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2008 - L 7 AL 5546/07 -, m.w.N.).
Der Leistungsausschluss ist auch nicht nur auf Fälle beschränkt, in denen die vorherige selbstständige Tätigkeit allein aus wirtschaftlichen Gründen erfolglos geblieben war (vgl. hierzu eingehend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2008 a.a.O.).
Außerhalb der Person liegende Umstände, die zur Beendigung der selbstständigen Tätigkeit geführt haben, wie z.B. mangelnde Aufträge, können die Wartefrist - schon nach dem Wortlaut des Gesetzes - nicht verkürzen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2008, a.a.O.; LSG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 02.12.2005, a.a.O.; Bay. LSG, Urteil vom 06.12.2007 - L 8 AL 363/06; jeweils m.w.N.).
Bei einer freiwilligen und selbstbestimmten Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit wegen einer beruflichen Neuorientierung handelt es sich um keine in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe (so im Ergebnis auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2008, a.a.O.: in der Person des Existenzgründers liegende, aber ihm anzulastende Gründe).
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