Rechtsprechung
| LSG Bayern, 13.11.2008 - L 7 AS 266/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 14.05.2008 - S 13 AS 612/06
- LSG Bayern, 13.11.2008 - L 7 AS 266/08
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Sachsen, 23.12.2024 - L 7 AS 535/21 Indes verlor dieser Versagungsbescheid mit der nachträglichen Bewilligung der von den Klägern am 30.03.2020 begehrten Leistungen vollständig seine regelnde Wirkung, womit er sich auf andere Weise erledigte (ebenso bei Bewilligung von Leistungen nach Versagung z.B. Bayerisches LSG v. 13.11.2008 - L 7 AS 266/08 - juris Rn. 14, Bayerisches LSG v. 29.12.2010 - L 16 AS 738/10 - juris Rn. 21, LSG Berlin-Brandenburg v. 19.05.2022 - L 19 AS 1242/21 - juris Leits.
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2022 - L 19 AS 1242/21
Untätigkeitsklage - Nichtbescheidung eines Widerspruchs gegen einen …
Durch diese Änderung ist das Regelungsobjekt des Versagungsbescheides vollständig entfallen, denn nach der rückwirkenden Bewilligung der zuvor ab 1. März 2020 versagten Leistungen verbleibt für die Leistungsversagung kein Anwendungsbereich mehr (…vgl. in diesem Zshg.: BSG, Urteil v. 11. Februar 2015 - B 6 KA 7/14 R -, Rn. 18 juris mwN; Bayerisches LSG, Urteil v. 13. November 2008 - L 7 AS 266/08 -, Rn. 14 …und Beschluss v. 29. Dezember 2010 - L 16 AS 738/10-, Rn. 20 f juris). - LSG Baden-Württemberg, 27.11.2024 - L 3 AS 2341/23
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wirksamkeit eines Verwaltungsakts - …
Denn vorliegend geht es nicht um die Frage, ob der Versagungsbescheid allein aufgrund der Nachholung der zuvor unterlassenen Mitwirkung unwirksam geworden ist, sondern um die Feststellung, dass durch die materiell-rechtliche Regelung, welche mit den benannten Bewilligungsbescheiden vom 14.06.2021, 06.09.2021 und 05.10.2021 getroffen wurde, der angegriffene Versagungsbescheid vom 04.03.2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.06.2021 gegenstandslos wurde und sich damit im Sinne des § 39 Abs. 2 SGB X auf andere Weise erledigt hat und es folglich an einem Rechtsschutzbedürfnis für die auf eine Aufhebung eben jenes Versagungsbescheides gerichtete Anfechtungsklage fehlt (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 13.11.2008 - L 7 AS 266/08 -, juris Rn. 14 sowie Bayerisches LSG…, Beschluss vom 29.12.2010 - L 16 AS 738/10 -, juris Rn. 21).Die Klage war insoweit (auch bereits) zum Zeitpunkt der Entscheidung des SG Ulm unzulässig und folglich abzuweisen (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 13.11.2008 - L 7 AS 266/08 -, juris Rn. 14).
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