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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4794
LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06 ER (https://dejure.org/2006,4794)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.07.2006 - L 7 AS 86/06 ER (https://dejure.org/2006,4794)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - L 7 AS 86/06 ER (https://dejure.org/2006,4794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst b SGB 2, § 9 Abs 2 S 1 SGB 2, § 9 Abs 5 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft - Wohngemeinschaft

  • RA Kotz

    Gemeinschaft (eheähnliche): Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft Grundvoraussetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch; Voraussetzungen der Vergabe von Wohnungen für öffentlich geförderten Wohnraum; Wechselbeziehung zwischen Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund; Begriff der eheähnlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV: Wer nicht gemeinsam haushaltet und wirtschaftet, bildet keine eheähnliche Gemeinschaft

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV: Wer nicht gemeinsam haushaltet und wirtschaftet, bildet keine eheähnliche Gemeinschaft

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06
    Rn. 21 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005 S. 166).

    Dabei ist, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - a.a.O.).

    Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - a.a.O. - unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60, 80).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06
    Rn. 27 Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG…, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom.

    Im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG (Urteil vom 17. November 1992 a. a. O.) ist auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rechtsprechung im Wesentlichen von vorgenannten Grundsätzen ausgegangen (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16/93 - BVerwGE 98, 195, 198 f.).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des …

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06
    Rn. 27 Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom.

    Rn. 29 - B 7 AL 96/00 R - a. a. O.).

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche …

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06
    Rn. 19 Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER -und Beschluss vom.

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich im Übrigen lediglich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER;… Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , a. a. O., Rdnrn. 16 b, 16 c, 40; Berlit , info also 2005, 3, 8).

  • LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche …

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06
    Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne, wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind (Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juli 2005 - L 7 AS 18/05 ER im Anschluss an das Urteil des BSG vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 72/00 R - SozR 34300 § 144 Nr. 10), sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen.

    Rn. 31 27. Juli 2005 - L 7 AS 18/05 ER).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06
    Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - a.a.O. - unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60, 80).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Auskunftspflicht eines Mitbewohners nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06
    Damit aber liegt eine Wohnsituation vor, wie sie nicht für eheähnliche Gemeinschaften, sondern für Wohngemeinschaften kennzeichnend ist, für die das BVerfG explizit dahin erkannt hat, dass sie weder zu einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b SGB II noch zu einer "Haushaltsgemeinschaft" nach § 9 Abs. 5 SGB II gehört (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. September 2004 -1 BvR 1962/04 -info also 2004 S. 260).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06
    Im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG (…Urteil vom 17. November 1992 a. a. O.) ist auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rechtsprechung im Wesentlichen von vorgenannten Grundsätzen ausgegangen (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16/93 - BVerwGE 98, 195, 198 f.).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des …

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06
    Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne, wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind (Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juli 2005 - L 7 AS 18/05 ER im Anschluss an das Urteil des BSG vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 72/00 R - SozR 34300 § 144 Nr. 10), sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2005 - L 2 B 9/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen einer …

    Auszug aus LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06
    Rn. 28 22. April 2005 - L 2 B 9/05 AS ER).
  • LSG Hessen, 28.10.2009 - L 7 AS 326/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbegriff - Bauwagen als …

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 6. Juli 2006 (L 7 AS 86/06 ER m.w.N.;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86 b, Rdnrn. 27, 29)).

    Vor dem Hintergrund, dass diese im Falle erfolgloser Rechtsbehelfe von dem Antragsteller grundsätzlich die Rückzahlung der Leistungen geltend machen kann, ist diese Möglichkeit im Rahmen der Folgenabwägung von geringem Gewicht und in Kauf zu nehmen (Beschluss des Senats vom 6. Juli 2006 - L 7 AS 86/06 ER).

  • LSG Hessen, 19.11.2007 - L 7 AS 282/07

    Anforderungen an den Anordnungsgrund bei der Bewilligung von Leistungen des SGB 2 …

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 6. Juli 2006 (L 7 AS 86/06 ER m.w.N.; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86 b, Rdnrn. 27, 29).

    Vor dem Hintergrund, dass diese im Falle erfolgloser Rechtsbehelfe von dem Antragsteller grundsätzlich die Rückzahlung der Leistungen geltend machen kann, ist diese Möglichkeit im Rahmen der Folgenabwägung von geringem Gewicht und in Kauf zu nehmen (Beschluss des Senats vom 6. Juli 2006 -L 7 AS 86/06 ER).

  • LSG Hessen, 14.03.2011 - L 7 SO 209/10

    Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zur Kostenübernahme für einen …

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 6. Juli 2006 (L 7 AS 86/06 ER m.w.N.; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86 b, Rdnrn. 27, 29).

    Vor dem Hintergrund, dass der Antragsgegner im Falle erfolgloser Rechtsbehelfe von der Antragstellerin grundsätzlich die Rückzahlung der Leistungen geltend machen kann, ist diese Möglichkeit im Rahmen der Folgenabwägung von geringem Gewicht und in Kauf zu nehmen (Beschluss des Senats vom 6. Juli 2006 - L 7 AS 86/06 ER).

  • LSG Hessen, 28.09.2009 - L 7 AS 334/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der …

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 6. Juli 2006 (L 7 AS 86/06 ER m.w.N.;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86 b, Rdnrn. 27, 29).
  • SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mehrbedarfszuschlag nach § 21 Abs. 5 SGB II

    Einen finanziellen Ausgleich für die Vergangenheit, also für die Zeit vor Rechtshängigkeit des Eilverfahrens, herbeizuführen ist, von einer - hier nicht glaubhaft gemachten - in die Gegenwart fortwirkenden Notlage abgesehen, nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes, sondern des Hauptsacheverfahrens (vgl. dazu zuletzt bspw. ausdrücklich: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.07.2006, Az: L 13 As 1620/06 ER-B; Hessisches LSG, Beschluss vom 06.07.2006, Az: L 7 AS 86/06 ER).
  • LSG Hessen, 18.01.2010 - L 7 SO 182/09

    Höhe der vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Kosten für die …

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 6. Juli 2006 (L 7 AS 86/06 ER m.w.N.;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86 b, Rdnrn. 27, 29).
  • LSG Hessen, 10.07.2008 - L 7 SO 55/08

    Berücksichtigung von Leistungen aus einem Bestattungsvorsorgevertrag bei …

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 6. Juli 2006 (L 7 AS 86/06 ER m.w.N.;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86 b, Rdnrn. 27, 29).
  • SG Darmstadt, 29.09.2008 - S 11 AL 279/08

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - dreijährige Ausbildung zur …

    Rn. 26 Dabei stehen Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert nebeneinander; es besteht vielmehr eine Wechselbeziehung derart, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils zu verringern sind und umgekehrt (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 06.07.2006 - L 7 AS 86/06 ER;. Beschluss vom 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER - und vom 06.01.2006 - L 7 AS 87/05 ER;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86 b Rdnr. 27 und 29 m. w. N.).
  • LSG Hessen, 05.06.2008 - L 7 AS 69/08

    Bewilligung von Leistungen des SGB 2 für einen abgelaufenen Zeitraum durch …

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 6. Juli 2006 (L 7 AS 86/06 ER m.w.N.;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86 b, Rdnrn. 27, 29).
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