Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Arbeitslosenversicherung: Insolvenzgeld; Annahme einer offensichtlichen Masselosigkeit bei der faktischen Betriebseinstellung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 183 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 3, § 324 Abs 3 SGB 3
Insolvenzgeld - offensichtliche Masselosigkeit - "Firmenbestattung" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Firmenbestattung und Insolvenzgeld
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Insolvenzgeld bereits bei offensichtlicher Masselosigkeit und faktischer Betriebseinstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 17.11.2011 - S 22 AL 258/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R
Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlußfrist - Beginn - Insolvenztatbestand …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12
Rn. 20 Im sonach maßgeblichen Zeitpunkt der Betriebseinstellung kam ein Insolvenzverfahren offensichtlich wegen Masselosigkeit nicht in Betracht (s. BSG, Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R - zitiert nach juris mit Bezug auf BSG SozR 4100 § 141b Nr. 11)."Offensichtlichkeit" liegt bereits dann vor, wenn für einen unvoreingenommenen Betrachter alle äußeren Tatsachen (und insofern der Anschein) für Masseunzulänglichkeit sprechen (BSG, Urteil vom 4. März 1999 a.a.O.).
- BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06
"GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12
Dagegen spricht bereits, dass solche Ansprüche von vornherein nur der Gesellschaft selbst gegenüber dem Geschäftsführer zustünden (s. etwa BGH, Urteil vom 28. April 2008 - II ZR 264/06 - BGHZ 176, 204; auch zur sogenannten "Durchgriffshaftung"). - BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R
Maßgebliches Insolvenzereignis beim Konkursausfallgeld, Einstellung der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12
Maßgeblich ist stets das erste Insolvenzereignis, das gegenüber etwaigen späteren eine Sperrwirkung entfaltet (allg. Meinung, s. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 27/00 R - zitiert nach juris). - BSG, 30.04.1996 - 10 RAr 8/94
Anspruch auf Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlussfrist - Maßgeblicher …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12
Rn. 21 Den Antrag auf Insolvenzgeld hat der Kläger schließlich innerhalb der kalendermäßig ohne Rücksicht auf die Kenntnis eines Insolvenzereignisses ablaufenden (BSG, Urteil vom 30. April 1996 - 10 RAr 8/94, NZA-RR 1997, 270) Frist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis, nämlich am 30. Juni 2006, gestellt (§ 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III).
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2024 - L 2 AL 17/19
Arbeitsförderung - Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige …
Die Klägerin hat auf zwei Urteile des LSG Berlin-Brandenburg - L 18 AL 54/11 sowie L 8 AL 12/12 - verwiesen.Rn. 48 Die Tatsache, dass die GmbH verkauft worden sei, der bisherige Geschäftsführer abberufen worden sei und bei gleichzeitiger Sitzverlegung nach H., d.h. in ein anderes Bundesland, bei vollständiger Betriebseinstellung an den bisherigen beiden Standorten der Callcenter (W. und B-Stadt) sowie Kündigung sämtlicher noch bestehender Arbeitsverhältnisse mit Schreiben vom 12. November 2013 (letzter Tag der Betriebstätigkeit), deren Ziel im Regelfall - und damit dem äußeren Anschein nach - ein Erschweren der Durchsetzung von Forderungen (sogenannte "Firmenbestattung") sei (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Januar 2013 - L 8 AL 12/12 - Rn. 20, juris), könne für sich allein nicht das Tatbestandsmerkmal der offensichtlichen Masselosigkeit begründen.
Die in einschlägiger Rechtsprechung als ausreichend erachteten Indizien seien hier nicht gegeben, etwa über sechsmonatige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (…Urteil des Sächsischen LSG vom 10. März 2010 - L 1 AL 242/07, Rn. 49, juris) oder monatelanges Ausstehen von Lohnzahlungen (LSG Berlin-Brandenburg L 8 AL 12/12, Sächsisches LSG, ebd.); auch seien Zwangsvollstreckungen nicht erfolglos, sondern erfolgreich gewesen.
Eine solche sei anzunehmen, wenn wie hier zwar ein Insolvenzantrag nicht gestellt worden sei, jedoch alle Arbeitsverträge kurzfristig durch den Arbeitgeber beendet worden seien und der Unternehmenssitz verlegt worden sei, ohne dass der Geschäftsbetrieb an einem anderen Ort wirksam wieder aufgenommen werde (LSG Berlin-Brandenburg L 8 AL 12/12).
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 446/15
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Es sei in diesem Zusammenhang auch auf die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - zu verweisen, die in vergleichbaren Fällen von einer faktischen Betriebseinstellung ausgegangen sei.Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.
Rn. 141 ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (…z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (…z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 53/14
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.Rn. 138 ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (…z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (…z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 197/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.Rn. 138 ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (…z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (…z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 56/14
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.Rn. 137 ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (…z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (…z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 52/14
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.Rn. 138 ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (…z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (…z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 47/14
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.Rn. 139 ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (…z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (…z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 54/14
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.Rn. 139 ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (…z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (…z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 55/14
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.Rn. 139 ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (…z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (…z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 196/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Dass die Freistellung der Arbeitnehmer eine Betriebseinstellung darstellen könne, habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12 - festgestellt.Rn. 139 ggg) Soweit der Beklagte der Auffassung ist, das Bundesarbeitsgericht habe in einigen Entscheidungen (…z. B. vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - dort Rz. 12) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2013 - L 8 AL 12/12) eine Betriebseinstellung darin gesehen, dass die Mitarbeiter freigestellt worden sind, ist dies einerseits in neueren Entscheidungen (…z. B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 794/13 - dort Rz. 27), auf die sich die erkennende Kammer stützt, nicht mehr der Fall, zum anderen ist ersichtlich, dass durch die beabsichtigten Maßnahmen des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Fall eine andere Sichtweise angebracht ist.
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 213/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 278/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 279/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
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