Rechtsprechung
| LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2010 - L 8 B 211/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Arbeitslosengeld II - Unterkunft- und Heizungskosten - fehlende Zusicherung - Erforderlichkeit des Umzugs - Unterbrechung des Leistungsbezuges für mindestens einen Monat
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 7 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 2, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 20.07.2006, § 22 Abs 2 SGB 2
Arbeitslosengeld II - Unterkunft- und Heizungskosten - fehlende Zusicherung - Erforderlichkeit des Umzugs - Unterbrechung des Leistungsbezuges für mindestens einen Monat - ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Rostock, 17.04.2008 - S 15 ER 47/08
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2010 - L 8 B 211/08
Papierfundstellen
- NZS 2011, 39
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009 - L 8 AS 29/09
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wegfall der Hilfebedürftigkeit …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2010 - L 8 B 211/08
Entscheidend ist, so auch der Senat in seinem Urteil vom 03. Dezember 2009 - L 8 AS 29/09 - auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages abzustellen.
- SG Mainz, 18.10.2013 - S 17 AS 1069/12
Statthaftigkeit der Anfechtungs- und Leistungsklage - Überprüfungsantrag nach § …
Rn. 74 dd) Die Nichtanwendung des § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II in Fällen, in denen der Leistungsbezug mindestens einen Monat unterbrochen wird und die Hilfebedürftigkeit in diesem Zeitraum aus eigener Kraft überwunden wird (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.02.2013 - L 5 AS 369/09; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.01.2010 - L 8 B 211/08), hilft in Fällen ununterbrochenen Leistungsbezugs nicht über die verfassungsrechtliche Problematik hinweg.Hierin unterscheidet sie sich von den in der Rechtsprechung bisher unternommenen Versuchen, andere zeitliche Begrenzungen einzuführen (mindestens einen Monat Leistungsunterbrechung: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.02.2013 - L 5 AS 369/09; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.01.2010 - L 8 B 211/08; zwei Jahre: SG Berlin, Urteil vom 12.09.2008 - S 82 AS 20480/08 und Urteil vom 16.07.2010 - S 82 AS 7352/09).
- LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 369/09
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen …
Endet der Leistungsbezug für mindestens einen Monat, stellt dies eine derartige Zäsur dar, dass das Zustimmungserfordernis in einem solchen Fall bedeutungslos wird (so auch: Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. Januar 2010, L 8 B 211/08, juris). - SG Mainz, 19.04.2013 - S 17 AS 518/12
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der …
Denn § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist dann nicht mehr anwendbar, wenn der Leistungsbezug unterbrochen wird und deshalb eine erneute Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen vorzunehmen ist (LSG Sachsen-Anhalt Urt. v. 28.02.2013 - L 5 As 369/09 - juris und LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschl. v. 11.01.2010 - L 8 B 211/08 - juris, jeweils zur Vorgängerregelung). - LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - L 19 AS 377/10
Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - …
Als potentieller Hilfebedürftiger hatte es der ASt gerade nicht in der Hand, durch die Nicht-Geltendmachung der ihm (wohl) zustehende Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II erneut in den Genuss der "Schonzeit" nach § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II zu kommen, was allein einen irgend gearteten Vertrauenstatbestand ausschließt (wie hier: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. Januar 2010 - L 8 B 211/08 - juris.de; im Ergebnis wohl auch Sächsisches LSG…, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - aaO). - LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2010 - L 14 AS 518/10 Die Frage ist weder ausdrücklich im Gesetz geregelt, noch liegt - soweit ersichtlich - dazu bereits eine höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine einheitliche Rechtsprechung mehrerer Obergerichte vor (vgl. indessen Beschluss des LSG Mecklenburg-Vorpommern v. 11. Januar 2010 - L 8 B 211/08 - zit. nach Juris).
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