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| LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 545/11 |
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Verfahrensgang
- SG Duisburg, 14.09.2010 - S 10 R 134/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 545/11
Wird zitiert von ... (67) Zitiert selbst (26)
- BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R
Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 545/11
Rn. 33 Bei der Feststellung des Gesamtbilds kommt den tatsächlichen Verhältnissen nicht voraussetzungslos ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Abreden zu (vgl. BSG, Urteil v. 29.8.2012, B 12 KR 14/10 R, juris;… BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 Rdnr. 17; ebenso Urteil v. 25.1.2006, B 12 KR 30/04 R, USK 2006-8; Urteil v. 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, Die Beiträge, Beilage 2008, 333, 341 f.): Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen sind die das Gesamtbild bestimmenden tatsächlichen Verhältnisse die rechtlich relevanten Umstände, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben.Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (vgl. BSG, Urteil v. 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, m.w.N., juris) ist maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.
- BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R
Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 545/11
Soweit in § 4 Abs. 2 des Geschäftsführervertrages geregelt ist, dass der Kläger in der Gestaltung der Arbeit insbesondere der Arbeitszeit frei sei und insofern keinen Weisungen der Gesellschafterversammlung oder weiterer Geschäftsführer unterliege, ist diese Regelung Ausfluss des Umstandes, dass es sich um eine Tätigkeit höherer Art handelte, bei dem das Weisungsrecht des Arbeitgebers von Vornherein eingeschränkt und zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (vgl. BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).Sie werden dennoch im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung geleistet, wenn sie - wie hier - fremdbestimmt bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (…st. Rspr. seit BSGE 16, 289, 294 = SozR Nr. 30 zu § 165 RVO und BSGE 21, 57, 58 f = SozR Nr. 2 zu § 2 AVG S. 4;… in jüngerer Zeit z.B. BSG SozR 3-2940 § 3 Nr. 2 S. 9 m.w.N.; BSGE 66, 168 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 und SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 S. 80;… vgl. - zum Fehlen einer Eingliederung einer hauswirtschaftlichen Familienbetreuerin - BSG, Urteil v. 28.9.2011, B 12 R 17/09 R, USK 2011-125 = Juris Rdnr. 22).
- BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R
Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 545/11
Eine hiervon abweichende Beurteilung kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände des Einzelfalles den Schluss zulassen, es liege keine Weisungsgebundenheit vor (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 8).Rn. 46 Das in §§ 2, 3 des Anstellungsvertrages vorgesehene Alleinvertretungsrecht und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB sind bei einer kleineren GmbH nicht untypisch und deuten deshalb nicht zwingend auf eine selbständige Tätigkeit hin (…BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 1; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 8).
- BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R
Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 545/11
Maßgebend ist vor allem die Bindung des Geschäftsführers an das willensbildende Organ, in der Regel die Gesamtheit der Gesellschafter (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 m.w.N.).Rn. 46 Das in §§ 2, 3 des Anstellungsvertrages vorgesehene Alleinvertretungsrecht und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB sind bei einer kleineren GmbH nicht untypisch und deuten deshalb nicht zwingend auf eine selbständige Tätigkeit hin (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 1;… BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 8).
- BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89
Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 545/11
Insoweit ist von besonderer Bedeutung, ob ein Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist und aufgrund seiner Gesellschafterstellung maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung der GmbH hat und damit Beschlüsse und Einzelweisungen an sich jederzeit verhindern kann (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4).Ein maßgeblicher Einfluss liegt regelmäßig dann vor, wenn der Geschäftsführer einen Anteil von mindestens 50 v.H. des Stammkapitals inne hat und damit Einzelweisungen an sich als Geschäftsführer im Bedarfsfall jederzeit verhindern kann (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 mwN).
- BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R
Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 545/11
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st.Rspr.; vgl zum Ganzen z.B. zuletzt BSG, Urteil v. 29.8.2012, B 12 KR 14/10 R, juris;… BSG SozR 4-2400 § 28e Nr. 4 Rdnr. 17;… BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 Rdnr. 14 m.w.N.;… siehe insbesondere auch BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 S. 69 f., Nr. 13 S. 31 f. und Nr. 4 S. 13, jeweils m.w.N.;… BSGE 78, 34, 36 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S. 26 f. m.w.N.;… zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).Rn. 33 Bei der Feststellung des Gesamtbilds kommt den tatsächlichen Verhältnissen nicht voraussetzungslos ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Abreden zu (vgl. BSG, Urteil v. 29.8.2012, B 12 KR 14/10 R, juris;… BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 Rdnr. 17; ebenso Urteil v. 25.1.2006, B 12 KR 30/04 R, USK 2006-8; Urteil v. 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, Die Beiträge, Beilage 2008, 333, 341 f.): Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen sind die das Gesamtbild bestimmenden tatsächlichen Verhältnisse die rechtlich relevanten Umstände, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben.
- BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R
Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 545/11
Dann ist eine persönliche Abhängigkeit auch bei Diensten höherer Art zu verneinen, weil die Gesellschafter tatsächlich keinerlei Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen und sich der Geschäftsführer nur in der von ihm selbst gegebenen Ordnung des Betriebes einfügt (BSG, Urteil v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, USK 9975; BSG, Urteil v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92, USK 9347).Ein derartig beherrschender Einfluss ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung teilweise bei Geschäftsführern in Familiengesellschaften bejaht worden, wenn der Geschäftsführer mit den Gesellschaftern familiär verbunden war, die Geschäftsführertätigkeit durch familienhafte Rücksichtnahme geprägt war und es an der Ausübung der Gesellschafterrechte durch die Gesellschafter völlig mangelte (BSG, Urteil vom 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, juris: Keine Ausübung von Gesellschafterrechten durch die Ehefrau des Geschäftsführers; BSG, Urteil vom 29.10.1986, 7 RAr 43/85, juris: Keine Ausübung von Gesellschafterrechten durch die Kinder des Geschäftsführers;… BSG SozR 4100 § 141b Nr. 41).
- BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90
Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 545/11
Ist dies der Fall, ist ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu verneinen, weil der Geschäftsführer mit Hilfe seiner Gesellschafterrechte die für das Beschäftigungsverhältnis typische Abhängigkeit vermeiden kann (BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).Der Kläger verfügte auch nicht über eine Sperrminorität, um ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschaft zu verhindern, was die Annahme einer abhängigen Beschäftigung ausschließen würde (BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).
- BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 545/11
Bedeutung für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit kommt Tantiemen nur als (ein) Anknüpfungspunkt für ein mögliches wirtschaftliches Eigeninteresse des für ein Unternehmen Tätigen zu, das im Rahmen der Gesamtwürdigung Gewicht gewinnen kann, jedoch nicht allein entscheidend ist (vgl. BSG, Urteil vom 29.8.2012, B 12 KR 25/10 R, mwN, juris). - BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 8 R 545/11
Sie werden dennoch im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung geleistet, wenn sie - wie hier - fremdbestimmt bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (…st. Rspr. seit BSGE 16, 289, 294 = SozR Nr. 30 zu § 165 RVO und BSGE 21, 57, 58 f = SozR Nr. 2 zu § 2 AVG S. 4;… in jüngerer Zeit z.B. BSG SozR 3-2940 § 3 Nr. 2 S. 9 m.w.N.;… BSGE 66, 168 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 und SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 S. 80; vgl. - zum Fehlen einer Eingliederung einer hauswirtschaftlichen Familienbetreuerin - BSG, Urteil v. 28.9.2011, B 12 R 17/09 R, USK 2011-125 = Juris Rdnr. 22). - BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R
Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter - …
- BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96
Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV
- BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R
Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft - …
- BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R
Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer …
- BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …
- BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R
Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung - …
- BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R
Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von …
- BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R
Vorstandsmitglieder einer irischen private limited company - Versicherungspflicht …
- BSG, 31.05.1989 - 4 RA 22/88
Anspruch von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft auf vorzeitiges …
- BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57
Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften
- BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte
- BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95
Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter
- BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85
Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer
- BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 48/92
Gewährung von Zuschüssen zu Vorruhestandsleistungen - Begriff des entgeltlichen …
- BSG, 03.02.1994 - 12 RK 84/92
Vorstandsmitglied - Sparkasse - Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - …
- BSG, 28.04.1964 - 3 RK 68/60
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2014 - L 8 R 530/13 Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen z.B. BSG, Urteil v. 29.8.2012, B 12 R 14/10 R, USK 2012-82;… BSG, Urteil v. 25.4.2012, B 12 KR 24/10 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15; BSG, Urteil v.11.3.2009, B 12 KR 21/07 R, USK 2009-25;… BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; Senat, Beschluss vom 7.1.2011, L 8 R 864/10 B ER, NZS 2011, 906; Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris;… zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss v. 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
Dann ist eine persönliche Abhängigkeit auch bei Diensten höherer Art zu verneinen, weil die Gesellschafter tatsächlich keinerlei Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen und sich der Geschäftsführer nur in der von ihm selbst gegebenen Ordnung des Betriebes einfügt (BSG, Urteil v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, USK 9975; BSG, Urteil v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92, USK 9347; vgl. insgesamt: Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris).
Übt die Gesellschafterversammlung ihr Weisungsrecht tatsächlich bei Kollision mit aufsichtsrechtlichen Normen und aufgrund der für die Position des Geschäftsleiters notwendigen Zuverlässigkeit i.S.d. ZAG nicht aus, ist dies zudem letztlich Ausfluss des Umstandes, dass es sich vorliegend - nicht nur aufgrund der Tätigkeit als Geschäftsführer sondern auch wegen der in § 8 Abs. 3 Nr. 9 i.V.m. § 9 Satz 1 Nr. 5 ZAG besonders geforderten Geschäftsleiterqualifikation - um eine Tätigkeit höherer Art handelt, bei der das Weisungsrecht des Arbeitgebers von Vornherein eingeschränkt und zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (…vgl. BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris).
Allein weit reichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem gemilderten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbstständigen (…BSG, Urteil v. 18.12.2001, a.a.O.; Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O., juris).
Rn. 132 Zwischen den beiden Geschäftsführern der Klägerin zu 2) gab und gibt es entsprechend ihrer Qualifikation und ihrer beruflichen Kenntnissen eine Aufgabenverteilung nach Geschäftsbereichen (vgl. dazu bereits: Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O., juris).
Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass jeder Geschäftsführer für seinen Geschäftsbereich ein besonderes Fachwissen und spezielle Kenntnisse und Erfahrungen einbringt, die ihn befähigen, in seinem Zuständigkeitsbereich für die Gesellschaft erfolgreich tätig zu sein (Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O., juris).
Ihnen kommt jedoch nur Bedeutung für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit als (ein) Anknüpfungspunkt für ein mögliches wirtschaftliches Eigeninteresse des für ein Unternehmen Tätigen zu, das im Rahmen der Gesamtwürdigung Gewicht gewinnen kann, jedoch nicht allein entscheidend ist (vgl. BSG, Urteil v. 29.8.2012, B 12 KR 25/10 R, mwN, juris, Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O. juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 8 R 872/12 Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen z.B. BSG, Urteil v. 29.8.2012, B 12 R 14/10 R, USK 2012-82;… BSG, Urteil v. 25.4.2012, B 12 KR 24/10 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15; BSG, Urteil v.11.3.2009, B 12 KR 21/07 R, USK 2009-25;… BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; Senat, Beschluss vom 7.1.2011, L 8 R 864/10 B ER, NZS 2011, 906; Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris;… zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss v. 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
Dann ist eine persönliche Abhängigkeit auch bei Diensten höherer Art zu verneinen, weil die Gesellschafter tatsächlich keinerlei Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen und sich der Geschäftsführer nur in der von ihm selbst gegebenen Ordnung des Betriebes einfügt (BSG, Urteil v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, USK 9975; BSG, Urteil v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92, USK 9347; vgl. insgesamt: Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11 juris ).
Rn. 68 Soweit in § 1 Abs. 4 und § 3 Abs. 1 des Geschäftsführervertrages geregelt ist, dass der Beigeladene zu 1) in der Gestaltung der Arbeit insbesondere der Arbeitszeit und des - ortes frei sei und insofern keinen Weisungen der Gesellschafterversammlung unterliegt, ist diese Regelung Ausfluss des Umstandes, dass es sich um eine Tätigkeit höherer Art handelte, bei dem das Weisungsrecht des Arbeitgebers von Vornherein eingeschränkt und zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (…vgl. BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris).
Rn. 69 Soweit der Beigeladene zu 1) nach § 1 Abs. 2 des Geschäftsführervertrages und durch Gesellschafterbeschluss von § 181 BGB befreit und alleinvertretungsberechtigt ist, ist das nicht untypisch und deutet deshalb nicht zwingend auf eine selbständige Tätigkeit hin (…BSG, Urteil v. 6.3.2003, a.a.O.; BSG, Urteil v. 4.7.2007, B 11a AL 5/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 8, Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O., juris).
Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass jeder Geschäftsführer für seinen Geschäftsbereich ein besonderes Fachwissen und spezielle Kenntnisse und Erfahrungen einbringt, die ihn befähigen, in seinem Zuständigkeitsbereich für die Gesellschaft erfolgreich tätig zu sein (Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O., juris).
Allein weit reichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem gemilderten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbstständigen (…BSG, Urteil v. 18.12.2001, a.a.O.; Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O., juris).
Zudem kommt ihnen Bedeutung für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit nur als (ein) Anknüpfungspunkt für ein mögliches wirtschaftliches Eigeninteresse des für ein Unternehmen Tätigen zu, das im Rahmen der Gesamtwürdigung Gewicht gewinnen kann, jedoch nicht allein entscheidend ist (vgl. BSG, Urteil v. 29.8.2012, B 12 KR 25/10 R, m.w.N.; Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O. juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 8 R 1013/15
Statusfeststellungsverfahren
In solchen Fällen kann eine persönliche Abhängigkeit auch bei Diensten höherer Art zu verneinen sein, wenn die Gesellschafter tatsächlich keinerlei Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen und sich der Geschäftsführer nur in der von ihm selbst gegebenen Ordnung des Betriebes einfügt (BSG, Urteil v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, USK 9975; BSG, Urteil v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92, USK 9347; vgl. insgesamt: Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris).Es liegt vielmehr in der Natur der Sache, dass jeder Geschäftsführer für seinen Geschäftsbereich ein besonderes Fachwissen und spezielle Kenntnisse und Erfahrungen einbringt, die ihn befähigen, in seinem Zuständigkeitsbereich für die Gesellschaft erfolgreich tätig zu sein (Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris).
Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem gemilderten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbständigen (vgl. BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O.).
Zwar kommt der Zahlung von Tantiemen für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit insoweit Bedeutung zu, als sie Anknüpfungspunkt für ein mögliches wirtschaftliches Eigeninteresse des für ein Unternehmen Tätigen ist (vgl. BSG, Urteil v. 29.8.2012, B 12 KR 25/10 R, m.w.N., juris, Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O., juris).
Rn. 111 (d) Die dem Kläger eingeräumte Alleinvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB sind bei einer kleineren GmbH wie der Beigeladenen zu 1) nicht untypisch und deuten deshalb nicht zwingend auf eine selbständige Tätigkeit hin (vgl. BSG, Urteil v. 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R;… BSG, Urteil v. 4.7.2007, B 11a AL 5/06 R, a.a.O.; Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O.; Senat, Urteil v. 18.6.2014, L 8 R 5/13, juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 8 R 529/15
Beitragspflicht zur Sozialversicherung; GmbH-Geschäftsführer; Abgrenzung …
Dann ist eine persönliche Abhängigkeit auch bei Diensten höherer Art zu verneinen, weil die Gesellschafter tatsächlich keinerlei Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen und sich der Geschäftsführer nur in der von ihm selbst gegebenen Ordnung des Betriebes einfügt (BSG, Urteil v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, USK 9975; BSG, Urteil v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92, USK 9347; vgl. insgesamt: Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris).Es liegt vielmehr in der Natur der Sache, dass jeder Geschäftsführer für seinen Geschäftsbereich ein besonderes Fachwissen und spezielle Kenntnisse und Erfahrungen einbringt, die ihn befähigen, in seinem Zuständigkeitsbereich für die Gesellschaft erfolgreich tätig zu sein (Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris).
Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem gemilderten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbständigen (vgl. BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O.).
Zwar kommt der Zahlung von Tantiemen für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit insoweit Bedeutung zu, als sie Anknüpfungspunkt für ein mögliches wirtschaftliches Eigeninteresse des für ein Unternehmen Tätigen ist (vgl. BSG, Urteil v. 29.8.2012, B 12 KR 25/10 R, m.w.N., juris, Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O., juris).
Rn. 157 (4) Die dem Beigeladenen zu 1) eingeräumte Alleinvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB sind bei einer kleineren GmbH wie der Klägerin nicht untypisch und deuten deshalb nicht zwingend auf eine selbständige Tätigkeit hin ((vgl. BSG, Urteil v. 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R;… BSG, Urteil v. 4.7.2007, B 11a AL 5/06 R, a.a.O.; Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O.; Senat, Urteil v. 18.6.2014, L 8 R 5/13, juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13
Streit über die Versicherungspflicht des Klägers als …
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 R 14/10 R; BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R; BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R; BSG, Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Beschluss vom 07.01.2011, L 8 R 864/10 B ER; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96; jeweils zitiert nach juris).Dann ist eine persönliche Abhängigkeit auch bei Diensten höherer Art zu verneinen, weil die Gesellschafter tatsächlich keinerlei Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen und sich der Geschäftsführer nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes einfügt (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1999, B 2 U 48/98 R; BSG, Urteil vom 11.02.1993, 7 RAr 48/92; vgl. insgesamt: Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11; jeweils zitiert nach juris).
Rn. 146 Soweit in § 5 Abs. 1 und 2 des Geschäftsführervertrages ("Arbeitszeit") geregelt ist, dass der Kläger in der Gestaltung der Arbeit insbesondere der Arbeitszeit frei sei und insofern keinen Weisungen der Gesellschafterversammlung oder weiterer Geschäftsführer unterliege, ist diese Regelung Ausfluss des Umstandes, dass es sich um eine Tätigkeit höherer Art handelt, bei der das Weisungsrecht des Arbeitgebers von vornherein eingeschränkt und zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11, jeweils zitiert nach juris).
Rn. 147 Soweit der Kläger nach § 4 des Geschäftsführervertrages von § 181 BGB befreit und - ausweislich der Eintragung im Handelsregister - alleinvertretungsberechtigt war, ist das für einen abhängig beschäftigten Gesellschafter-Geschäftsführer nicht untypisch und deutet deshalb nicht zwingend auf eine selbständige Tätigkeit hin (vgl. BSG, Urteil vom 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R; BSG, Urteil vom 04.07.2007, B 11a AL 5/06 R; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11, jeweils zitiert nach juris).
Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem gemilderten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbstständigen (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11, jeweils zitiert nach juris).
Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass jeder Geschäftsführer für seinen Geschäftsbereich ein besonderes Fachwissen und spezielle Kenntnisse und Erfahrungen einbringt, die ihn befähigen, in seinem Zuständigkeitsbereich für die Gesellschaft erfolgreich tätig zu sein (vgl. Senat, Urteil vom 17.10.2012, a.a.O., juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2015 - L 8 R 474/15
Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die …
Dann ist eine persönliche Abhängigkeit auch bei Diensten höherer Art zu verneinen, weil die Gesellschafter tatsächlich keinerlei Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen und sich der Geschäftsführer nur in der von ihm selbst gegebenen Ordnung des Betriebes einfügt (BSG, Urteil v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, USK 9975; BSG, Urteil v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92, USK 9347; vgl. insgesamt: Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris).Es liegt in der Natur der Sache, dass jeder Geschäftsführer für seinen Geschäftsbereich ein besonderes Fachwissen und spezielle Kenntnisse und Erfahrungen einbringt, die ihn befähigen, in seinem Zuständigkeitsbereich für die Gesellschaft erfolgreich tätig zu sein (Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris).
Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem gemilderten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbständigen (vgl. BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O.).
Rn. 141 Der Zahlung von Tantiemen kommt grundsätzlich nur Bedeutung für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit als (ein) Anknüpfungspunkt für ein mögliches wirtschaftliches Eigeninteresse des für ein Unternehmen Tätigen zu, das im Rahmen der Gesamtwürdigung Gewicht gewinnen kann, jedoch nicht allein entscheidend ist (vgl. BSG, Urteil v. 29.8.2012, B 12 KR 25/10 R, mwN, juris, Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O. juris).
In beiden Fällen sind durch die Bereitstellung der Darlehen und Bürgschaften die unternehmerischen Chancen des Kläger auch nur insoweit indirekt erweitert worden, als er aufgrund der aus ihr folgenden Liquiditätssteigerung der Gesellschaft auf die Ausweitung ökonomischer Spielräume mit gestiegenen Möglichkeiten zur Umsetzung geschäftlicher Konzepte letztlich auf eine Gewinnerhöhung hoffen konnte (hierzu auch Senat, Urteil v. 4.7.2012, L 8 R 670/12, unter Hinweis auf LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 24.2.2010, L 5 KR 3/09; Senat, Urteil v. 27.8.2014, L 8 R 728/13, Senat, Urteil v. 2.7.2014, L 8 R 777/12, jeweils juris) (c) Eine - insbesondere bei kleineren Gesellschaften in der Praxis nicht untypische und deshalb nicht zwingend auf eine selbständige Tätigkeit hindeutende - Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist dem Kläger nicht einmal erteilt worden (…vgl. zur Abgrenzungsrelevanz der Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB auch BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 1;… BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 8; Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 8 R 55/13
Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers; Tätigkeit höherer …
Dann ist eine persönliche Abhängigkeit auch bei Diensten höherer Art zu verneinen, weil die Gesellschafter tatsächlich keinerlei Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen und sich der Geschäftsführer nur in der von ihm selbst gegebenen Ordnung des Betriebes einfügt (BSG, Urteil v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, USK 9975; BSG, Urteil v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92, USK 9347; vgl. insgesamt: Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11 juris ).Rn. 82 Soweit der AV keine Regelungen zur Arbeitszeit, Arbeitsort und Wochenarbeitsstundenzahl enthält, ist dies Ausfluss des Umstandes, dass es sich um eine Tätigkeit höherer Art handelt, bei der das Weisungsrecht des Arbeitgebers von vornherein eingeschränkt und zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (vgl. BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, jeweils zitiert nach juris).
Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem gemilderten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbständigen (vgl. BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11, jeweils a.a.O.).
Rn. 97 Soweit die Klägerin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist, ist das für einen abhängig beschäftigten Gesellschafter-Geschäftsführer nicht untypisch und deutet deshalb nicht zwingend auf eine selbständige Tätigkeit hin (vgl. BSG, Urteil v. 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R; BSG…, Urteil vom 4.7.2007, B 11a AL 5/06 R, a.a.O.; Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, a.a.O.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 8 R 1054/14
Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Fremdgeschäftsführerin einer GmbH
Dann ist eine persönliche Abhängigkeit auch bei Diensten höherer Art zu verneinen, weil die Gesellschafter tatsächlich keinerlei Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen und sich der Geschäftsführer nur in der von ihm selbst gegebenen Ordnung des Betriebes einfügt (BSG, Urteil v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, USK 9975; BSG, Urteil v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92, USK 9347; vgl. insgesamt: Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris; Senat, Urteil v. 4.3.2015, L 8 R 931/13, juris).Rn. 72 Soweit der GF-V keine Regelungen zu einer bestimmten Arbeitszeit, -dauer und einem bestimmten Arbeitsort enthält, ist dies Ausfluss des Umstandes, dass es sich um eine Tätigkeit höherer Art handelt, bei der das Weisungsrecht des Arbeitgebers von vornherein eingeschränkt und zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (…vgl. BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, a.a.O.; Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris).
Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem gemilderten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbständigen (vgl. BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, jeweils juris).
Rn. 90 Soweit die Beigeladene zu 1) von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist, ist das für einen abhängig beschäftigten Fremdgeschäftsführer nicht untypisch und deutet deshalb nicht zwingend auf eine selbständige Tätigkeit hin (vgl. BSG, Urteil v. 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R;… BSG, Urteil v. 4.7.2007, B 11a AL 5/06 R, a.a.O.; Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, a.a.O.; Senat, Urteil v. 18.6.2014, L 8 R 5/13, juris).
Rn. 97 Tantiemezahlungen kommen grundsätzlich nur Bedeutung für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit als (ein) Anknüpfungspunkt für ein mögliches wirtschaftliches Eigeninteresse des für ein Unternehmen Tätigen zu, das im Rahmen der Gesamtwürdigung Gewicht gewinnen kann, jedoch nicht allein entscheidend ist (vgl. BSG, Urteil v. 29.8.2012, B 12 KR 25/10 R, mwN, juris, Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O. juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 8 R 573/12
Intensivpfleger nicht selbständig tätig
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr.; vgl. zum Ganzen, z.B. BSG, Urteil v. 29.8.2012, B 12 R 14/10 R, USK 2012-82;… BSG, Urteil v. 25.4.2012, B 12 KR 24/10 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15; BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 KR 21/07 R, USK 2009-25;… BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11 [juris];… zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss v. 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - L 8 R 106/15 Dann ist eine persönliche Abhängigkeit auch bei Diensten höherer Art zu verneinen, weil die Gesellschafter tatsächlich keinerlei Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen und sich der Geschäftsführer nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes einfügt (BSG, Urteil v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, USK 9975; BSG, Urteil v. 11.2.1993, 7 RAr 48/92, USK 9347; vgl. insgesamt: Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris).
Soweit im GF-V keine bestimmte Arbeitszeit vereinbart wird, ist dies Ausfluss des Umstandes, dass es sich um eine Tätigkeit höherer Art handelt, bei der das Weisungsrecht des Arbeitgebers von vornerein eingeschränkt und zur funktionsgerecht dienenden Teilnahme am Arbeitsprozess verfeinert ist (vgl. BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R; Senat, Urteil vom 17.10.2012, L 8 R 545/11, Senat, Urteil v. 03.09.2014, L 8 R 296/13, jeweils juris).
Tantiemezahlungen kommen grundsätzlich nur Bedeutung für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit als (ein) Anknüpfungspunkt für ein mögliches wirtschaftliches Eigeninteresse des für ein Unternehmen Tätigen zu, das im Rahmen der Gesamtwürdigung Gewicht gewinnen kann, jedoch nicht allein entscheidend ist (vgl. BSG, Urteil v. 29.8.2012, B 12 KR 25/10 R, mwN, juris, Senat, Urteil v. 17.10.2012, a.a.O. juris).
Rn. 107 Soweit der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist, ist das für einen abhängig beschäftigten Geschäftsführer nicht untypisch und deutet deshalb nicht zwingend auf eine selbständige Tätigkeit hin (vgl. BSG, Urteil v. 6.3.2003, B 11 AL 25/02 R; BSG…, Urteil vom 4.7.2007, B 11a AL 5/06 R, a.a.O.; Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, a.a.O.; Senat, Urteil v. 18.6.2014, L 8 R 5/13, juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 744/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2015 - L 8 R 628/15
Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung nebst Beiträgen zur …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2018 - L 8 R 985/17
Beitragspflicht zur Sozialversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 5/13
Statusfeststellungsverfahren; Versicherungspflicht des Klägers als …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2016 - L 8 R 880/15
Sozialversicherungsbeitragspflicht
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - L 8 R 988/15
Statusfeststellungsverfahren; Gesellschafter-Geschäftsführer; Abgrenzung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 8 R 1116/13
Streit über die Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - L 8 R 309/15
Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2014 - L 8 R 259/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 8 R 296/13
Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers; Bewerung einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - L 8 R 1142/13
Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers in der gesetzlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2014 - L 8 R 777/12
Statusfeststellungsverfahren; Versicherungspflicht des Klägers als …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - L 8 R 863/13
Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers in der gesetzlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 8 R 1141/16
Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 376/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2015 - L 8 R 67/15
Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2014 - L 8 R 311/13
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht …
- SG Aachen, 18.02.2016 - S 6 R 850/15
Nichtanordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs mangels zu erwartendem …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2014 - L 8 R 1104/13
Statusfeststellungsverfahren für einen mitarbeitenden Kommanditisten; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2019 - L 8 R 195/15
Versicherungspflicht des Interim-Managers einer GmbH in der gesetzlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 761/15
Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführer
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - L 8 R 1108/12
Statusfeststellungsverfahren bzgl. einer Tätigkeit als Dachdeckermeister und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - L 8 R 25/16
Statusfeststellungsverfahren
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 8 R 1166/13
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen …
- LSG Bayern, 29.10.2014 - L 5 R 868/14
Aufschiebende Wirkung Rechtsmittel, Betriebsprüfung, Statusanfrageverfahren
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 8 R 337/13
Statusfeststellungsverfahren für einen Steuerberater; Begriff der abhängigen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 8 R 273/12
Sozialversicherungspflicht einer in einer GmbH mitarbeitenden atypisch stillen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - L 8 R 349/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 578/13
Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 981/12
- SG Münster, 14.09.2017 - S 17 R 891/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 8 R 931/13
Streit im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens nach § 28p SGB IV über die …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 8 R 728/13
Statusfeststellungsverfahren für einen Gesellschafter-Geschäftsführer; Begriff …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2013 - L 8 R 462/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - L 8 R 497/16
Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; GmbH-Geschäftsführer; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 8 R 125/14
Statusfeststellungsverfahren für einen Gesellschafter-Geschäftsführer; Isolierte …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - L 8 R 737/13
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie darauf entfallener …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 8 R 431/11
Statusfeststellungsverfahren bzgl. einer Tätigkeit als Kraftfahrer vor dem …
- SG Duisburg, 19.03.2020 - S 10 BA 106/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2016 - L 8 R 250/14
Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides; Überprüfungsverfahren; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - L 8 R 870/13
Statusfeststellungsverfahren für eine Haushilfe - Freier Mitarbeiter
- SG Duisburg, 07.06.2018 - S 10 R 275/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 8 R 66/14
Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - L 8 R 206/13
Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen einschließlich Säumniszuschläge
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 8 R 42/09
Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und sozialen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - L 8 R 499/13
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung trotz vertraglicher Gestaltung nach …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2016 - L 8 R 355/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2018 - L 1 R 621/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 8 R 470/11
Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- und …
- SG Köln, 25.11.2016 - S 37 R 1682/15
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Tätigkeit als …
- SG Duisburg, 22.02.2021 - S 10 BA 2/21
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2014 - L 8 R 498/13
Statusfeststellungsverfahren für einen Gesellschafter-Geschäftsführer; Begriff …
- SG Münster, 22.10.2019 - S 24 BA 41/19
- SG Düsseldorf, 14.03.2018 - S 49 BA 47/18
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen einen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2018 - L 8 BA 130/18
Sozialversicherungspflicht des Betriebsleiters eines Entsorgungsfachbetriebes
- SG Düsseldorf, 14.12.2018 - S 48 BA 257/18
- SG Duisburg, 07.12.2017 - S 10 R 1271/13
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