Rechtsprechung
| LSG Bayern, 11.03.2010 - L 9 AL 352/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Feststellung Verfahrensende nach Vergleich durch BeschlussBayerisches Landessozialgericht 9. Senat, Beschluss vom 11.03.2010, L 9 AL 352/06§ 278 Abs 6 S 2 ZPOTenorEs wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch folgenden Vergleich gem § 202 Sozialgerichtsgesetz iVm § 278 Abs 6 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 05.08.2002 - S 40 AL 1396/98
- LSG Bayern, 11.03.2010 - L 9 AL 352/06
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2015 - L 7/14 AS 64/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Begriff des …
Denn vor der Schaffung des § 101 Satz 2 SGG war es jedenfalls umstritten, ob ein schriftlicher gerichtlicher Vergleich im sozialgerichtlichen Verfahren nicht auch über § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO in der gleichen Weise geschlossen werden konnte, wie in zivilgerichtlichen Verfahren (zustimmend Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.03.2010 - L 9 AL 352/06; LSG Baden-Würtemberg, Urteil vom 17.07.2012 - L 13 AS 500/12; BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R; ablehnend z.B. Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.12.2010 - L 6 AS 438/10 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.08.2013 - L 20 SO 50/12).
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