Rechtsprechung
| LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 407/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Vorläufige Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - abschließende Entscheidung - Erstattungsanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung Partnereinkommen aus selbstständiger Tätigkeit - eheähnliche Gemeinschaft - Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung des Einkommens eines Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft bei der Prüfung der Bedürftigkeit im Zusammenhang mit der Gewährung von Arbeitslosenhilfe; Rechtmäßigkeit der Gewährung von Arbeitslosenhilfe unter Vorbehalt der Anrechnung von sich aus einem ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 12.07.2005 - S 5 AL 539/02
- LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 407/05
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 407/05
In der Regel wird dies allerdings mit der Auflösung der Wohngemeinschaft verbunden sein (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17.11.1992, SozR 3-4100 § 137 Nr. 3 = NJW 1993, 643, Kärcher in Niesel, SGB III, 1998, 193, Rdnr. 19 ff). - BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 407/05
35 Im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht (Entscheidung vom 17.07.2002, BVerfGE 105, 313 = NJW 2002, 2543) hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 17.10.2002 (BSGE 90, 90 ff.) unter anderem festgestellt, dass eheähnlich eine Verbindung zweier Partner unterschiedlichen Geschlechts dann ist, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen. - BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des …
Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 407/05
35 Im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht (Entscheidung vom 17.07.2002, BVerfGE 105, 313 = NJW 2002, 2543) hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 17.10.2002 (BSGE 90, 90 ff.) unter anderem festgestellt, dass eheähnlich eine Verbindung zweier Partner unterschiedlichen Geschlechts dann ist, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.
- BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R
Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung - …
Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 407/05
32 Für die Rückabwicklung der zu Unrecht erhaltenen Leistung aufgrund der anders lautenden abschließenden Entscheidung hat die Beklagte Ermessen nicht auszuüben und auch der Leistungsempfänger kann sich nicht auf Vertrauensschutz berufen (BSG vom 15.08.2002 SozR 3-4100 § 147 Nr. 1). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - L 9 AL 116/00
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 407/05
Rn. 36 Die Feststellung der Indizien hat eine höhere Beweiskraft als entgegenstehende Erklärungen der Partner, wenn diese - wie hier - wissen, welche rechtlichen Folgerungen mit der eheähnlichen Gemeinschaft verbunden sind (LSG Nordrhein-Westfalen vom 04.10.2001, L 9 AL 116/00). - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2003 - L 7 AL 371/02
Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 407/05
Sie konnte das Haus in allen Räumen bewohnen, beide Partner kauften die Lebensmittel gemeinsam ein und die Klägerin konnte auch den Pkw des Klägers benützen (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.05.2003, L 7 AL 371/02).
- BSG, 11.09.2024 - B 4 AS 6/23 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger …
Rn. 29 Nicht zu erstatten sind aufgrund der vorläufigen Leistungsbewilligung gezahlte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (vgl zB Sächsisches LSG vom 22.5.2014 - L 3 AS 600/12 - juris RdNr 27 ff; LSG Sachsen-Anhalt vom 26.8.2015 - L 4 AS 81/14 - juris RdNr 31 ff; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, § 328 RdNr 306, Stand August 2018; Kallert in BeckOGK <Gagel>, SGB III, § 328 RdNr 89, Stand 1.6.2019;… Schaumberg in jurisPK-SGB III, 3. Aufl 2023, § 328 RdNr 144; vgl zur Arbeitslosenhilfe LSG Berlin-Brandenburg vom 16.5.2006 - L 12 AL 39/03-14 - juris RdNr 25; Bayerisches LSG vom 21.1.2010 - L 9 AL 407/05 - juris RdNr 39).Schon dem Wortlaut nach bezieht sich § 335 Abs. 1 Satz 1 SGB III nur auf Fälle, in denen "die Entscheidung über die Leistung rückwirkend aufgehoben und die Leistung zurückgefordert worden ist" (im Ergebnis ebenso Sächsisches LSG vom 22.5.2014 - L 3 AS 600/12 - juris RdNr 33 ff; LSG Sachsen-Anhalt vom 26.8.2015 - L 4 AS 81/14 - juris RdNr 34 ff; vgl ferner Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, § 328 RdNr 307 f, Stand August 2018;… Schaumberg in jurisPK-SGB III, 3. Aufl 2023, § 328 RdNr 144; vgl zur Arbeitslosenhilfe LSG Berlin-Brandenburg vom 16.5.2006 - L 12 AL 39/03-14 - juris RdNr 25; Bayerisches LSG vom 21.1.2010 - L 9 AL 407/05 - juris RdNr 39).
- LSG Bayern, 27.07.2016 - L 7 AS 414/16
Einkommensanrechnung in einer eheähnlichen Gemeinschaft
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die festgestellten Indizien eine höhere Beweiskraft haben als entgegenstehende Erklärungen der beiden Betroffenen, wenn diese - wie hier - wissen, welche rechtlichen Folgen mit der eheähnlichen Gemeinschaft verbunden sind (so auch Bay LSG, Urteil vom 21.01.2010, L 9 AL 407/05). - LSG Sachsen-Anhalt, 28.03.2012 - L 2 AS 24/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Rückforderung von als Vorschuss erbrachten …
Zu erstatten sind nach dieser Ermächtigungsgrundlage ausschließlich die die zustehende Leistung übersteigenden Vorschüsse (so auch für den Fall einer Erstattung vorläufiger Leistungen nach § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Mai 2006, L 12 AL 39/03-14 und Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Januar 2010, L 9 AL 407/05 jeweils dokumentiert in Juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".