Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Verfahrensgang
- SG Münster, 30.09.2010 - S 15 AS 80/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 9 SO 9/07
Sozialhilfe
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10
Daraus folgt, dass der SGB-II-Träger einen Anspruch auf Erstattung überzahlter Miete gegenüber dem Vermieter nicht durch Verwaltungsakt geltend machen darf (vgl. dazu auch Verwaltungsgericht Neustadt…, Urteil vom 16.01.2002, 4 K 2436/01.NW, Juris, Rn. 22 bis 26), sondern darauf zu verweisen ist, gemäß § 54 Abs. 5 SGG unmittelbar auf Zahlung zu klagen (zum Vorstehenden zum Sozialhilferecht bereits Urteil des erkennenden Senats vom 19.03.2009, L 9 SO 9/07, Juris).Notwendig ist vor allem, dass der Grundsicherungs- oder Sozialhilfeträger seinen Rechtsbindungswillen gegenüber dem Vermieter unzweideutig zum Ausdruck gebracht hat (BVerwG, Urteil vom 19.05.1994, 5 C 33/91; vgl. bereits Urteil des erkennenden Senats vom 19.03.2009, L 9 SO 9/07, Juris).
Rn. 46 bb) Wegen des Verstoßes bereits gegen das Handlungsformverbot hatte der Senat nicht mehr zu entscheiden, ob der Beklagten gegenüber der Klägerin ein Erstattungsanspruch materiell-rechtlich zusteht (vgl. zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch Urteil des erkennenden Senats vom 19.03.2009, L 9 SO 9/07, m.w.N.).
Wie die Bezugnahme in § 64 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 SGB X auf § 197a Abs. 3 SGG zeigt, sind hiervon - insoweit entsprechend der früheren Regelung in § 188 Abs. 2 Halbsatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - ausgenommen lediglich Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern (…Roos in von Wulffen, 6. Auflage, 2008, § 64 SGB X Rn. 18, Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 197a Rn. 2a; zum Vorstehenden zum Sozialhilferecht bereits Urteil des erkennenden Senats vom 19.03.2009, L 9 SO 9/07, Juris).
Vielmehr handelt es sich dann um ein kostenpflichtiges Verfahren nach § 197a SGG, wenn weder die Klägerin noch der Beklagte zum in § 183 SGG genannten privilegierten Personenkreis gehören (Landessozialgericht Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.11.2007, L 7 SO 5195/06, Rn. 23; zum Vorstehenden zum Sozialhilferecht bereits Urteil des erkennenden Senats vom 19.03.2009, L 9 SO 9/07, Juris).
- BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10
Der Erstattungsbescheid "ist rechtlich notwendig und damit stets allein nach öffentlichem Recht zu entscheiden" (BSG, Urteil vom 24.07.2001, B 4 RA 102/00 R, SozR 3-1300 § 50 Nr. 24).Rn. 41 (3) Dem hier gewonnene Ergebnis steht das von der Beklagten angeführte Urteil des BSG (vom 24.07.2001, B 4 RA 102/00 R, SozR 3-1300 § 50 Nr. 24) nicht entgegen.
- BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B
Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10
Rn. 50 Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB X. Denn die hierin statuierte Gerichtskostenfreiheit erfasst nur die Person, nicht die Rechtsstreitigkeit als solche (BSG, Beschluss vom 11.06.2008, B 8 SO 45/07 B, Rn. 7;… vgl. auch Leitherer, a.a.O., § 183 Rn. 6a).
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10
Vielmehr handelt es sich dann um ein kostenpflichtiges Verfahren nach § 197a SGG, wenn weder die Klägerin noch der Beklagte zum in § 183 SGG genannten privilegierten Personenkreis gehören (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007, L 7 SO 5195/06, Rn. 23; zum Vorstehenden zum Sozialhilferecht bereits Urteil des erkennenden Senats vom 19.03.2009, L 9 SO 9/07, Juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2007 - L 20 B 137/06
Sozialhilfe
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10
Rn. 49 Wegen des insoweit lediglich klarstellenden Charakters des § 197a Abs. 3 SGG ist allerdings nicht der Umkehrschluss gerechtfertigt, dass Streitigkeiten, in denen SGB-II-Träger als Kläger oder Beklagte beteiligt sind und die nicht Erstattungsstreitigkeiten mit anderen Sozialleistungsträgern zum Inhalt haben, gerichtskostenfreie Verfahren sind, für die die Kostenentscheidung nach § 193 SGG und nicht nach § 197a SGG zu erfolgen hat (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.01.2007, L 20 B 137/06 SO, Rn. 7). - BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91
Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10
Notwendig ist vor allem, dass der Grundsicherungs- oder Sozialhilfeträger seinen Rechtsbindungswillen gegenüber dem Vermieter unzweideutig zum Ausdruck gebracht hat (BVerwG, Urteil vom 19.05.1994, 5 C 33/91; vgl. bereits Urteil des erkennenden Senats vom 19.03.2009, L 9 SO 9/07, Juris). - BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85
Rückforderung von Leistungen - Verwaltungsakt an einen Dritten - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10
Zur weiteren Begründung beruft sich die Beklagte auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach der Erstattungsanspruch die Kehrseite des Leistungsanpruchs sei (Urteil vom 29.10.1986, 7 RAr 77/85). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 3513/03
Erstattung von Sozialhilfeleistungen; Pflegebedürftige Person als …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10
Erforderlich ist ein subordinationsrechtlich strukturiertes Leistungsverhältnis (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.09.2005, 12 A 3513/03, Juris, Rn. 27 und 29). - LSG Sachsen, 05.06.2003 - L 3 AL 94/02
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10
Rn. 45 (4) Auch das von der Beklagten zitierte Urteil des LSG Sachsen (vom 05.06.2003, L 3 AL 94/02) stützt ihr Begehren nicht. - VG Neustadt, 16.01.2002 - 4 K 2436/01
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10
Daraus folgt, dass der SGB-II-Träger einen Anspruch auf Erstattung überzahlter Miete gegenüber dem Vermieter nicht durch Verwaltungsakt geltend machen darf (vgl. dazu auch Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 16.01.2002, 4 K 2436/01.NW, Juris, Rn. 22 bis 26), sondern darauf zu verweisen ist, gemäß § 54 Abs. 5 SGG unmittelbar auf Zahlung zu klagen (zum Vorstehenden zum Sozialhilferecht bereits Urteil des erkennenden Senats vom 19.03.2009, L 9 SO 9/07, Juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2016 - L 11 AS 699/15
Zahlungsbegehren aus einer zugesagten Direktzahlung von Kosten der Unterkunft; …
Unabhängig davon teilt der Senat die Rechtsauffassung des SG, wonach es sich bei einem Zahlungsanspruch, den ein Vermieter aus einer Übernahmeerklärung nach § 22 Abs. 7 SGB II herleitet, um eine Angelegenheit der Grundsicherung für Arbeitsuchende i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG handelt (ebenso: SG Lüneburg, Urteil vom 27. August 2008 - S 24 AS 722/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. September 2011 - L 9 AS 1932/10; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. September 2012 - L 3 AS 42/10 -, Rn 32; vgl. zur Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz [BSHG]: Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 19. Mai 1994 - 5 C 33/91 -, BVerwGE 96, 71).Über den streitbefangenen Zahlungsanspruch war nicht vorab durch Verwaltungsakt zu entscheiden, weil die Beteiligten sich nicht in einem subordinationsrechtlichen Verwaltungsrechtsverhältnis gegenüberstanden (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. September 2012 - L 3 AS 42/10 -, Rn 32; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 11. November 2010 - L 9 AS 480/10 -, Rn 36, 37, sowie vom 28. September 2011 - L 9 AS 1932/10 -, Rn 34ff.).
- SG Berlin, 15.05.2012 - S 172 AS 15085/11
Grundsicherung für Arbeitssuchende - allgemeine Leistungsklage - …
Rn. 57 Dass es sich vorliegend um ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis handelt, gilt erst Recht vor dem Hintergrund, dass ein solches Rechtsverhältnis bereits für den Fall angenommen worden ist, in dem ein Vermieter gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme rückständiger Mieten eines Hilfebedürftigen klagt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Mai 1994, 5 C 33/91, Rn. 17, zitiert nach juris) oder sich der Vermieter gegen einen Verwaltungsakt oder eine Zahlungsklage des Grundsicherungsträgers wendet, mit dem dieser vom Vermieter überbezahlte Miete für einen SGB II-Leistungsempfänger zurückverlangt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. September 2011, L 9 AS 1932/10, Rn. 31; LSG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. März 2011, L 28 B 1701/08 AS, Rn. 16, zitiert nach juris). - LSG Thüringen, 18.03.2015 - L 6 SF 71/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskostenfreiheit für Träger der …
Rn. 2 Dagegen hat dieser Erinnerung eingelegt und vorgetragen, er sei nach dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28. September 2011 - L 9 AS 1932/10 als Träger der Grundsicherung von den Gerichtskosten befreit.Dieses Ergebnis hätte im Tenor eigentlich aufgenommen werden müssen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. September 2011 - L 9 AS 1932/10, nach juris; Groth "Gerichtskostenfreiheit von Sozialhilfe- und Grundsicherungsträgern im sozialgerichtlichen Verfahren" in SGb 2007, 536, 538).
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