Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,46662
LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20 (https://dejure.org/2020,46662)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.10.2020 - L 9 AS 785/20 (https://dejure.org/2020,46662)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - L 9 AS 785/20 (https://dejure.org/2020,46662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,46662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11b Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 2, § 11b Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 2, § 3 Abs 2 AlgIIV 2008
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - selbständige Arbeit - keine Absetzbarkeit einer Einkommensteuernachzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20
    Dieses Ergebnis rechtfertigt sich auch mit Blick darauf, dass bei der Einkommensteuer - anders als bei der Umsatzsteuer - eine Konnexität zwischen der Zahlung und dem jeweiligen monatlichen Einkommen besteht, was dazu führt, dass diese nach § 3 Abs. 4 Satz 3 Alg II-V nur in dem Monat abgesetzt werden kann, in dem sie zu entrichten ist, und der Höhe nach auf die dem jeweiligen Monat zugewiesenen Einnahmen begrenzt ist (BSG, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 64 Rn. 29).Nichts Anderes folgt aus Sinn und Zweck der Regelung des § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II, der die rechnerische Ermittlung der bereiten Mittel im Blick hat.

    Auch für Selbstständige, die zwar insoweit durch die Einkommensberechnungsvorschrift des § 3 Alg II-V privilegiert sind, als aktuelle Zahlungsverpflichtungen von den Einnahmen über den gesamten Bewilligungszeitraum hinweg abgesetzt werden können, soweit sie für die Führung des Gewerbes notwendig sind, gilt jedoch der Grundsatz, dass im Bewilligungszeitraum tatsächlich zur Verfügung stehendes Einkommen zur Bedarfsdeckung heranzuziehen ist (…BSG, Urteile vom 17.02.2016 - B 4 AS 17/15 R -, BSGE 120, 242-254, SozR 4-4200 § 11 Nr. 75 Rn. 32 und vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R - BSGE 114, 136 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 64, Rn. 23, 31).

  • SG Karlsruhe, 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20
    Auf die ergangenen Bescheide und die dort zitierte Rechtsprechung des SG Karlsruhe (Urteil vom 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14 - Juris) werde Bezug genommen.

    Rn. 36 Unabhängig davon handelt es sich bei der Einkommensteuer um eine personenbezogene Abgabe nach § 1 Abs. 1 EStG und nicht um eine betriebsbezogene (s. SG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14 - juris).

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 68/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Sprungrevision - isolierter …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20
    Die Kostenquote für die begehrte Erstattung von Kosten des Vorverfahrens nach § 63 SGB X ist nach dem Verhältnis von tatsächlichem Erfolg zu dem durch die Erhebung des Widerspruchs angestrebten Erfolg zu bilden (BSG, Urteil vom 12.06.2013 - B 14 AS 68/12 R -, SozR 4-1300 § 63 Nr. 20).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20
    Demgegenüber muss der nichtselbstständige Hilfebedürftige sein Einkommen auch dann zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage für sich verwenden, wenn er sich dadurch außerstande setzt, anderweitig bestehende Verpflichtungen zu erfüllen (BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R - BSGE 112, 229 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 57, Rn. 14).
  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einbehalt eines …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20
    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Grundurteils im Höhenstreit in Abgrenzung zu einer unzulässigen Elementfeststellungsklage ist eine so umfassende Aufklärung zu Grund und Höhe des Anspruchs, dass mit Wahrscheinlichkeit von einer höheren Leistung ausgegangen werden kann, wenn der Begründung der Klage gefolgt wird (vgl. BSG…, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R - SozR 4-4225 § 1 Nr. 2 Rn. 10 m.w.N.; zur Abgrenzung bei Verfahren nach § 44 SGB X: BSG, Urteil vom 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R - BSGE 123, 199 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 80, Rn. 17 ff.).
  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 17/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20
    Auch für Selbstständige, die zwar insoweit durch die Einkommensberechnungsvorschrift des § 3 Alg II-V privilegiert sind, als aktuelle Zahlungsverpflichtungen von den Einnahmen über den gesamten Bewilligungszeitraum hinweg abgesetzt werden können, soweit sie für die Führung des Gewerbes notwendig sind, gilt jedoch der Grundsatz, dass im Bewilligungszeitraum tatsächlich zur Verfügung stehendes Einkommen zur Bedarfsdeckung heranzuziehen ist (BSG, Urteile vom 17.02.2016 - B 4 AS 17/15 R -, BSGE 120, 242-254, SozR 4-4200 § 11 Nr. 75 Rn. 32 …und vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R - BSGE 114, 136 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 64, Rn. 23, 31).
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 3/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietschulden - Darlehen oder …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20
    Für diese wird aber allgemein angenommen, dass diese nicht berücksichtigungsfähig sind, da die Leistungsgewährung nach dem SGB II nicht der Vermögensbildung dienen soll (BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 3/14 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20
    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Grundurteils im Höhenstreit in Abgrenzung zu einer unzulässigen Elementfeststellungsklage ist eine so umfassende Aufklärung zu Grund und Höhe des Anspruchs, dass mit Wahrscheinlichkeit von einer höheren Leistung ausgegangen werden kann, wenn der Begründung der Klage gefolgt wird (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R - SozR 4-4225 § 1 Nr. 2 Rn. 10 m.w.N.; zur Abgrenzung bei Verfahren nach § 44 SGB X: BSG…, Urteil vom 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R - BSGE 123, 199 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 80, Rn. 17 ff.).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Berücksichtigung des …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20
    Der Hilfesuchende muss sein Einkommen auch dann zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage für sich einsetzen, wenn er sich dadurch außerstande setzt, anderweitig bestehende Verpflichtungen zu erfüllen (BSG, Urteil vom 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 18 Rn. 25).
  • SG Chemnitz, 25.05.2016 - S 35 AS 3984/14

    Einordnung der Zahlung von Einkommensteuer als betriebsbedingte Ausgabe im Sinne …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20
    Nach der Rechtsprechung handele es sich bei einer Einkommensteuernachforderung jedenfalls dann um eine betriebliche Ausgabe i.S.d. § 3 Abs. 2 Alg II-V, wenn die Nachzahlung aus der aktuell ausgeübten selbstständigen Tätigkeit resultiere (SG Chemnitz, Urteil vom 25.05.2016 - S 35 AS 3984/14 - Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - L 31 AS 402/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …

  • BFH, 28.11.1991 - IV R 122/90

    Zinsen für gestundete Einkommensteuer sind keine Betriebsausgaben

  • BFH, 23.11.1988 - I R 180/85

    Stundungszinsen wegen Stundung von Körperschaftsteuer sind bei …

  • BSG, 17.12.2024 - B 7 AS 9/23 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die …

    Sie beruhen vielmehr auf Einkommen in früheren Zeiträumen (so auch LSG Berlin-Brandenburg vom 6.12.2018 - L 31 AS 402/18 NZB - juris RdNr 18; LSG Baden-Württemberg vom 20.10.2020 - L 9 AS 785/20 - juris RdNr 35; LSG Sachsen vom 10.11.2020 - L 8 AS 701/16 - juris RdNr 26;… zur Arbeitslosenhilfe bereits BSG vom 26.10.2004 - B 7 AL 2/04 R - SozR 4-4300 § 194 Nr. 5 juris RdNr 15).
  • LSG Sachsen, 06.04.2023 - L 7 AS 629/20

    ESt-Nachzahlung keine betriebsbedingte Ausgabe

    Bei der Einkommensteuer und deren Nachzahlung handelt es sich um eine individuell-personalisierte Steuer, die abhängig von in der Person liegenden Umständen an die Person des Steuerpflichtigen anknüpft und von daher keine betriebsbedingte Ausgabe bezogen auf den Gewerbebetrieb der Person darstellt (S ächsisches LSG, Urteil vom 10.11.2020 - L 8 AS 701/16 - juris, RdNr. 25; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2020 - L 9 AS 785/20 - juris, RdNr. 36 ) .

    Die Möglichkeit der Absetzung von Einkommensteuer ergibt sich allein aus § 11b SGB II und nicht als notwendige Betriebsausgabe aus § 3 Abs. 2 Alg II-VO (Sächsisches LSG, Urteil vom 10.11.2020 - L 8 AS 701/16 - juris, RdNr. 26; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2020 - L 9 AS 785/20 - juris, RdNr. 35).

    Hieraus folgt, dass für die in § 11b SGB II genannten Beträge - und hierzu zählt die Einkommensteuer nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - ein Sonderregime gilt und diese Posten nach dem Willen des Gesetz- und Verordnungsgebers (erst) auf der gesetzlichen Stufe der Absetzungen vom Einkommen - und nicht bereits bei der Einkommensberechnung nach § 3 Alg II-V in Ansatz zu bringen sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2020 - L 9 AS 785/20 - juris, RdNr. 35).

    Bei Steuernachforderungen handelt es sich im Ergebnis zudem um von §§ 3 Abs. 2 Alg II-VO, 11b SGB II nicht erfasste Steuerschulden, die nicht als auf das Erwerbseinkommen entrichtete Steuern vom Einkommen im Bewilligungszeitraum abgesetzt werden können (Sächsisches LSG, Urteil vom 10.11.2020 - L 8 AS 701/16 - juris, RdNr. 26; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2020 - L 9 AS 785/20 - juris, RdNr. 35).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LSG Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht