Rechtsprechung
| LSG Hessen, 11.02.2009 - L 9 B 229/08 AS |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sonstige Angelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 101 Abs 1 SGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 101 Abs. 1
Statthaftigkeit der Untätigkeitsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unstatthaftigkeit einer Beschwerde wegen Ausschlusses der Anfechtbarkeit einer Verfügung des Kammervorsitzenden des Sozialgerichts gemäß § 172 Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Darmstadt - 18 AS 764/06
- SG Darmstadt, 16.01.2008 - S 18 AS 764/06
- SG Darmstadt, 01.09.2008 - S 18 AS 764/06
- LSG Hessen, 11.02.2009 - L 9 B 229/08 AS
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S
Richterrechtliche Untätigkeitsbeschwerde - fehlende vorwerfbare Untätigkeit des …
Auszug aus LSG Hessen, 11.02.2009 - L 9 B 229/08
Eine statt dessen erhobene Untätigkeitsbeschwerde ist unzulässig, da das SGG einen solchen Rechtsbehelf nicht kennt (im Anschluss an BSG, Beschl. v. 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S - ).Da jedoch Rechtsbehelfe und Rechtsmittel in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein müssen, würde eine allein durch Richterrecht geschaffene weitere Beschwerdeart dem aus dem Rechtsstaatsgebot abzuleitenden Gebot der Rechtsmittelklarheit nicht genügen (vgl. BSG, Beschl. v. 21. Mai 2007 - B 1 KR 4/07 S - [zitiert nach Juris] m. w. N. zu entsprechenden Entscheidungen des BVerfG, BVerwG, BFH und EGMR).
- EGMR, 21.02.2012 - 10450/05
KARAVASILEVA v. BULGARIA AND OTHER APPLICATIONS
Auszug aus LSG Hessen, 11.02.2009 - L 9 B 229/08
Das Verfahren wurde im Erörterungstermin vom 16. Januar 2008 durch Vergleich, mit dem auch die drei weiteren Verfahren des Beschwerdeführers (Aktenzeichen: S 18 AS 247/06, S 18 AS 746/07 und S 18 AS 733/07) beendet wurden, beendet.Zunächst könnte sich der Beschwerdeführer gegen die Verfügung der damaligen Kammervorsitzenden des Sozialgerichts Darmstadt wenden, die Verfahren S 18 AS 764/06, S 18 AS 247/06, S 18 AS 746/07 und S 18 AS 733/07, welche gemeinsam durch den Vergleich vom 16. Januar 2008 beendet wurden, unter dem Aktenzeichen S 18 AS 158/08 fortzuführen.
- VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
Anschlussbeiträge und Säumniszuschläge
Rn. 21 c) Auch die Beitragssatzung vom 29.01.2008 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Abwasserverband "Bodeniederung"; BS 2008) ist nicht wirksam (so auch B. v. 02.12.2008, 9 B 229/08 MD). - OLG Rostock, 04.09.2009 - 3 W 74/09
Mietrechtsstreit: Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde
Nach der herrschenden Meinung kann das im Rechtszug übergeordnete Gericht grundsätzlich nur gegen eine ergangene, den Rechtsmittelführer beschwerende Entscheidung eines Gerichts, nicht aber gegen dessen vermeintliches oder tatsächliches Untätigbleiben angerufen werden (BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.06.2005, 1 BvR 2790/04, NJW 2005, 2685; BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschl. v. 21.11.1994, AnwZ (B) 41/94, NJW-RR 1995, 887; 3. Strafsenat, Beschl. v. 22.12.1992, StB 15/92, 3 BJs 960/91 - 4 (85) - StB 15/92, NJW 1993, 1279, 1280; BFH, Beschl. v. 28.05.2009, III B 73/09, juris;… BFH, Beschl. v. 04.10.2001, V B 85/01, BFH/NV 2002, 364; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschl. v. 27.04.2009, L 11 B 45/09 AS, juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschl. v. 11.02.2009, L 9 B 229/08 AS, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.04.2009, 8 E 147/09, NJW 2009, 2615). - VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09
Vorausleistung auf Anschlussbeitrag; Eigentümerwechsel im Widerspruchsverfahren; …
Das Gericht erlaubt sich insoweit jedoch den Hinweis, dass § 7 Nr. 9 AS in der derzeitigen Fassung seinerseits nicht vorteilsgerecht sein dürfte, weil für die Bemessung des bei solchen Nutzungen bestehenden Vorteils nicht an die gesamte Grundstücksfläche, sondern an diejenige anzuknüpfen sein dürfte, auf der Abwasser anfällt und die angeschlossen ist (dazu VG Magdeburg, U. v. 13.09.2006, 9 A 78/06 m. w. N.); eine (Gesamt-)Nichtigkeit der Abgabensatzung dürfte daraus jedoch nicht resultieren (dazu VG Magdeburg, B. v. 02.12.2008, 9 B 229/08 MD). - VG Magdeburg, 15.12.2011 - 9 A 272/10
Satzung; Anschlussbeiträge; Nacherhebung; Bestimmtheitsanforderungen
Rn. 31 cc) Auch die Beitragssatzung vom 29.01.2008 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Abwasserverband "Bodeniederung"; BS 2008) ist nicht wirksam (so auch B. v. 02.12.2008, 9 B 229/08 MD).
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