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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - L 9 BK 12/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,40037
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - L 9 BK 12/22 (https://dejure.org/2024,40037)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.12.2024 - L 9 BK 12/22 (https://dejure.org/2024,40037)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Dezember 2024 - L 9 BK 12/22 (https://dejure.org/2024,40037)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.07.2022 - B 7/14 KG 1/21 R

    Kinderzuschlag - Anspruchsvoraussetzung - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - L 9 BK 12/22
    Rn. 50 Grundsätzlich gilt allerdings nach der Rechtsprechung des BSG auch im Recht des Kinderzuschlags, dass ein Ablehnungsbescheid eine zukunftsoffene Entscheidung darstellen und zulässiger Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens damit der Anspruch bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung sein kann (BSG Urteile vom 13.07.2022 - B 7/14 KG 1/21 R, vom 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R und vom 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R).

    Letzteres kommt insbesondere in Betracht, wenn die Familienkasse den Anspruch ablehnt, weil nach ihrer Auffassung bereits dem Grunde nach - unabhängig vom Einkommen - die Voraussetzungen für einen Anspruch auf KiZ, beispielsweise wegen fehlender Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis, fehlen (so der Sachverhalt bei BSG Urteil vom 13.07.2022 - B 7/14 KG 1/21 R).

    Ob eine darüberhinausgehende Antragswirkung angenommen werden kann (in diesem Sinne wohl BSG Urteil vom 13.07.2022 - B 7/14 KG 1/21 R), lässt der Senat offen.

    Insbesondere liegt kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vor, indem Personen, die Leistungen in Geldeswert beziehen, gegenüber Personen, die Leistungen in Geld beziehen, in verfassungswidriger Weise benachteiligt würden, denn für diese Differenzierung besteht ein sachlicher Grund (ausführlich zum Maßstab dieses Grundrechts im Recht des KiZ BSG Urteil vom 13.07.2022 - B 7/14 KG 1/21 R).

    Es folgt aus dem Grundkonzept des KiZ, der auch einen Erwerbsanreiz setzen will (BSG Urteil vom 13.07.2022 - B 7/14 KG 1/21 R), dass die Leistung bereite Geldmittel voraussetzt, mit denen der Betroffene einen Teil seines Lebensunterhalts selbst finanzieren kann.

  • BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R

    Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Einkommens- bzw Vermögensberücksichtigung - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - L 9 BK 12/22
    Rn. 50 Grundsätzlich gilt allerdings nach der Rechtsprechung des BSG auch im Recht des Kinderzuschlags, dass ein Ablehnungsbescheid eine zukunftsoffene Entscheidung darstellen und zulässiger Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens damit der Anspruch bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung sein kann (BSG Urteile vom 13.07.2022 - B 7/14 KG 1/21 R, vom 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R und vom 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R).
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R

    Berechnung des Kinderzuschlages gem § 6a BKGG - angemessene Unterkunftskosten - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - L 9 BK 12/22
    Rn. 50 Grundsätzlich gilt allerdings nach der Rechtsprechung des BSG auch im Recht des Kinderzuschlags, dass ein Ablehnungsbescheid eine zukunftsoffene Entscheidung darstellen und zulässiger Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens damit der Anspruch bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung sein kann (BSG Urteile vom 13.07.2022 - B 7/14 KG 1/21 R, vom 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R und vom 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2024 - L 9 BK 8/23
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - L 9 BK 12/22
    Rn. 52 In Fällen, in denen die Familienkasse den Ablehnungsbescheid nicht ausdrücklich auf den Antragsmonat beschränkt, kann Regelungsgegenstand des Bescheides demgegenüber der Zeitraum von sechs Monaten sein (so der Sachverhalt bei LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 05.07.2019 - L 9 BK 8/23) oder es kann sich um einen zukunftsoffenen Ablehnungsbescheid handeln.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2023 - L 9 BK 1/23
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - L 9 BK 12/22
    Dazu ist sie jedoch nicht verpflichtet, so dass sie den Antrag auch nur für einen Monat ablehnen kann (in diesem Sinne auch Beschluss des Senats vom 07.06.2023 - L 9 BK 1/23 B;… Kühl in jurisPK SGB II § 6a BKGG Rn. 84; ders. in NZS 2020 S. 362;… Valgolio in Hauck/Noftz, SGB II, § 6a BKGG Rn. 221).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - L 7 AS 1571/15

    Grundsicherungsleistungen; Anrechnung einer Fahrtkostenerstattung; Bewilligung …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2024 - L 9 BK 12/22
    Fehlt es an einer Verwaltungsentscheidung, liegt kein mit der Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) anfechtbarer Verwaltungsakt vor (dazu nur LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 25.08.2016 - L 7 AS 1571/15 mwN).
  • SG Hamburg, 18.08.2025 - S 67 BK 5/22
    Fehlt es an einer Verwaltungsentscheidung, liegt kein mit der Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) anfechtbarer Verwaltungsakt vor (vgl. dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2024 - L 9 BK 12/22, Rn. 46 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 25.08.2016 - L 7 AS 1571/15 - juris, mwN).

    Nachträgliche Änderung während des laufenden Bewilligungszeitraumes führen gemäß § 6a Abs. 7 Satz 3 BKGG nicht zu einer Neuberechnung (…BT-Drs. 19/7504, S. 42; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2024 - L 9 BK 12/22, Rn. 48).

    Diese Auslegung könnte damit auch zu Lasten der jeweiligen Antragssteller gehen (vgl. dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2024 - L 9 BK 12/22, Rn. 48).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2026 - L 9 BK 5/26
    Zwar hat die Antragsgegnerin den Antrag in dem Widerspruchsbescheid vom 02.06.2026 ausdrücklich nur für den Monat März 2026 abgelehnt, so dass auch nur dieser Monat Gegenstand eines Klageverfahrens sei kann (Urteil des Senats vom 05.12.2024 - L 9 BK 12/22).
  • BSG, 02.07.2025 - B 4 KG 1/25 BH
    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Dezember 2024 - L 9 BK 12/22 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
  • SG Dortmund, 08.05.2025 - S 104 BK 7/23
    Die Beklagte hat den Bescheid nicht ausdrücklich auf den Antragsmonat beschränkt, sondern den Antrag der Klägerin abgelehnt, da nach ihrer Auffassung bereits dem Grunde nach die Voraussetzungen für einen Anspruch auf KiZ wegen fehlender Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis fehlen (vgl. dazu Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Urteil vom 5. Dezember 2024 - L 9 BK 12/22 -, Rn. 49, juris).
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