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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 15.07.1999 | BVerwG, 26.05.1999

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1673
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99 (https://dejure.org/1999,1673)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.04.1999 - 1 M 12/99 (https://dejure.org/1999,1673)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 (https://dejure.org/1999,1673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 1669 (Ls.)
  • LKV 2000, 161
 
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Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Nicht verbietet er, wesentlich Ungleiches entsprechend der bestehenden Ungleichheit ungleich zu behandeln (für alle BVerfG, B. v. 06.12.1983, 2 BvR 1257/79, NJW 1984, 785, 787).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist somit verletzt, wenn der Normgeber eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, v. 23.01.1990, 1 BvL 4/87 u. a., BVerfGE 81, 228 ff.).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG beläßt dem Gesetzgeber und damit auch dem Ortsgesetzgeber zwar eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (BVerwG, U. v. 16.09.1981, 8 C 48.81, DVBl. 1982, 76 ff.); er verlangt auch nicht, daß der Ortsgesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung findet, sondern verbietet nur eine willkürlich ungleiche Behandlung von wesentlich gleichen Sachverhalten.
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Präzisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (VGH Mannheim B. v. 17.08.1992, 14 S 249/90, KStZ 1992, 216, m.w.N. auf die Rspr. des BVerfG; BVerfG, U. v. 20.12.1966, 1 BvR 320/57 u. a., DÖV 1967, 164, 165; vgl. auch BVerwG, U. v. 11.02.1972, 7 C 71.69, BVerwGE 39, 311, 312).
  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Daneben weist der Antragsgegner zutreffend darauf hin, daß ein Beitragsmaßstab, der einen Grundbetrag enthält, zumindest als rechtlich problematisch angesehen werden muß, weil ein Grundbetrag mit dem Vorteilsprinzip nicht ohne weiteres vereinbar ist (…vgl. Dietzel in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdn. 604, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 01.09.1995, 8 C 16.94, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 35 = NVwZ-RR 1996, 166 = DVBl. 1996, 373 , unter Hinweis auf Beschluß vom 19.09.1983, 8 N 1.83, BVerwGE 68, 36 ).
  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren - Berücksichtigung des …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Nach der Rechtsprechung liegt aber ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, wenn sich eine Regelung unter keinem vernünftigen Grund als sachgerecht erweist (BVerwG, U. v. 07.04.1989, 8 C 90.87, BayVBl. 1989, 567, 568), wenn ein sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerwG, U. v. 24.09.1987, 8 C 28.86, NVwZ 1988, 159).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    An dieser ständigen Rechtsprechung ist festzuhalten (vgl. OVG Greifswald U. v. 07.11.1996, 4 K 11/96, RAnB 1997, 179 ff., VwRR MO 1997, 13 ff.; U. v. 25.02.1998, 4 K 8/97, NordÖR 1998, 256 ff., VwRR MO 1998, 227 ff.; Senatsbeschluß vom 19.03.1998, 1 M 123/97).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 28.86

    Entwässerungsgebühren - Betragsbemessung - Grundstücksfläche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Nach der Rechtsprechung liegt aber ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, wenn sich eine Regelung unter keinem vernünftigen Grund als sachgerecht erweist (BVerwG, U. v. 07.04.1989, 8 C 90.87, BayVBl. 1989, 567, 568), wenn ein sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerwG, U. v. 24.09.1987, 8 C 28.86, NVwZ 1988, 159).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Abfallgebührensatzung …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    An dieser ständigen Rechtsprechung ist festzuhalten (vgl. OVG Greifswald U. v. 07.11.1996, 4 K 11/96, RAnB 1997, 179 ff., VwRR MO 1997, 13 ff.; U. v. 25.02.1998, 4 K 8/97, NordÖR 1998, 256 ff., VwRR MO 1998, 227 ff.; Senatsbeschluß vom 19.03.1998, 1 M 123/97).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94

    Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Dies hat das Gericht bereits in seinem Grundsatzurteil vom 15.03.1995 (4 K 22/94, KStZ 1996, 114 ff.) entschieden.
  • BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.94

    Kanalanschlußbeitrag - Vorteilsbegriff - Verteilungsregelung - Grundbetrag - …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 14 S 249/90

    Zum Kurtaxesatz für Benutzer von Campingplätzen

  • BVerwG, 11.02.1972 - VII C 71.69

    Keine mehrfache Schankerlaubnissteuer bei Komplementären einer KG

  • AG Altötting, 18.02.1997 - 1 M 123/97
  • VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09

    Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam

    Erst mit dem Vorhandensein neuer Rechtsgrundlagen, insbesondere § 2 Abs. 2 der DDR-Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 i.V.m. Art. 21 Abs. 3 des Einigungsvertrages und Anlage II Kap. IV Abschn. III Nr. 2 zum Einigungsvertrag, sind Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wieder zu kommunalen Aufgaben geworden und konnten öffentliche Einrichtungen der Kommunen in diesem Aufgabenbereich neu entstehen (vgl. auch OVG Bautzen, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 2 S 175/96 - LKV 1997, 219; OVG Greifswald, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 - LKV 1999, 161 m. Anm. Bluhm, LKV 2000, 141 und Degen, LKV 2000, 481).

    Solche Maßnahmen sind keine Reparaturmaßnahmen hinsichtlich bereits hergestellter Anlagenteile oder als Verbesserungsmaßnahmen zu qualifizieren, sondern erfüllen den Tatbestand der Herstellung; der diesbezügliche Aufwand ist als beitragsfähiger Herstellungsaufwand zu betrachten (wie hier OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, NordÖR 1999, 302; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004 - 4 A 2645/02 -, zit. nach juris; VG Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 9 A 277/06 -, zit. nach juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 16/00
    Nach ihrem § 15 trat die Satzung am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und ersetzte eine vorherige Entwässerungsabgabensatzung, die die Antragsgegnerin nicht zuletzt im Hinblick auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 21.04.1999 - 1 M 12/99 - hatte ändern wollen.

    Die Vorgängersatzung sei jedoch im Hinblick auf die Rechtsprechung des OVG Greifswald (Beschluss vom 21.04.1999 - 1 M 12/99 -) nicht wirksam gewesen, weil sie eine Differenzierung zwischen Grundstücken, die noch zu DDR-Zeiten angeschlossen worden seien (so genannte altangeschlossene Grundstücke) und denjenigen Grundstücken, die erst nach diesem Zeitpunkt angeschlossen worden seien, vorgesehen habe.

    Insoweit teilt der erkennende Senat die im Beschluss vom 21.04.1999 - 1 M 12/99 - (LKV 2000, 161 ff. = NordÖR 1999, 302 = VwRR Mo 2000, 60 = KStZ 2000, 118) dargelegte Rechtsauffassung.

    Der Senat hält im Hinblick auf die Auslegung dieser Vorschrift an der Rechtsprechung des OVG Greifswald fest, die insbesondere im Beschluss vom 21.04.1999 (a.a.O.) dargelegt und zuvor bereits im Beschluss vom 29.07.97 - 6 M 93/96 - (DVBI. 1998, 56, VwRR MO 1997, 107) entwickelt worden ist.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2016 - 1 L 212/13

    Anschlussbeitrag für Schmutzwasser

    Den Altanschließern wird durch die nach der Wende geschaffene öffentliche Einrichtung des Aufgabenträgers derselbe Vorteil geboten wie denjenigen Anschlussnehmern, deren Grundstück erstmalig nach der Wende an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen worden ist (vgl. OVG Greifswald in ständiger Rechtsprechung seit Beschl. vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, LKV 2000 S. 161).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1301
BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98 (https://dejure.org/1999,1301)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1999 - 3 C 15.98 (https://dejure.org/1999,1301)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 3 C 15.98 (https://dejure.org/1999,1301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • Judicialis

    EV Art. 21 Abs. 3; ; EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7; ; EV Art. ... 22 Abs. 4 Satz 1; ; EV Art. 26 Abs. 1 Satz 1; ; EV Art. 26 Abs. 1 Satz 2; ; EV Art. 27 Abs. 1 Satz 1; ; EV Art. 27 Abs. 1 Satz 5; ; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; VZOG §§ 17 ff.; ; VZOG § 18; ; VZOG § 19 Abs. 1 Satz 1; ; VZOG § 21 Abs. 2; ; WoGenVermG § 1 Abs. 2; ; WoGenVermG § 4 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Sondervermögen Reichspost (Reichsbahn) - Altvermögen - Erwerbsvermögen - Widmungsvermögen - Eigentumsübergang - Gesetzlicher Eigentumsübergang - Öffentliche Restitution - Rückfallanspruch - Unentgeltlichkeit einer Vermögensübertragung - Vermögenszuordnung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7, Art. ... 22 Abs. 4 Satz 1, Art. 26 Abs. 1 Satz 1, Art. 26 Abs. 1 Satz 2, Art. 27 Abs. 1 Satz 1, Art. 27 Abs. 1 Satz 5; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, §§ 17 ff., § 18, § 19 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 2; WoGenV
    Sondervermögen; Postvermögen; Reichsbahnvermögen; Übertragungsverfahren; Reichspostaltvermögen; Vermögenszuordnung; wohnungsgenossenschaftsvermögensrechtliches Übertragungshindernis; öffentlicher Restitutionsanspruch

  • rechtsportal.de

    Sondervermögen Reichspost (Reichsbahn); Reichspost, Sondervermögen; Postvermögen; Bahnvermögen; "Altvermögen" (im Sinne des Art. 27 Abs. 1 Satz 5, 1. Alternative EV); "Erwerbsvermögen" (im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 2, 1. Alternative bzw. Art. 27 Abs. 1 Satz 5, 2. ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 221
  • NJW 2000, 452 (Ls.)
  • LKV 2000, 161 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.05.1999 - 3 C 27.98

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; "Widmungsvermögen" (i.S. …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98
    Für die ähnlich lautende Vorschrift in Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV über das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn jedenfalls ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - von einem kraft Gesetzes angeordneten Vermögensübergang ausgegangen.
  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97

    Vermögensübergang nach Umwandlung; Auseinanderfallen von Rechtsträgerschaft am …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98
    Insoweit kann es mit einem Hinweis auf die Darlegungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - (Buchholz 115 Nr. 18 S. 42 f.) sein Bewenden haben.
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 84.94

    ehemaliges Reichsvermögen - Art. 20 Abs. 1 GG, Bundesstaatsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98
    Zwar ist - wie der Revision ohne weiteres zuzugeben ist - dort von Art. 27 Abs. 1 Satz 5 EV keine Rede, sondern wird nur bestimmt, daß sich die öffentlichen Restitutionsansprüche der Art. 21 und 22 EV nicht durchzusetzen vermögen, woraus die "Restitutionsfestigkeit" der Zuordnung gegenüber solchen Ansprüchen folgt (vgl. hierzu allgemein: Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 84.94 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 15 S. 46; Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 -).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97

    Vermögenszuordnung, Verhältnis der - zur öffentlichen Restitution; Restitution, …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98
    Zwar ist - wie der Revision ohne weiteres zuzugeben ist - dort von Art. 27 Abs. 1 Satz 5 EV keine Rede, sondern wird nur bestimmt, daß sich die öffentlichen Restitutionsansprüche der Art. 21 und 22 EV nicht durchzusetzen vermögen, woraus die "Restitutionsfestigkeit" der Zuordnung gegenüber solchen Ansprüchen folgt (vgl. hierzu allgemein: Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 84.94 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 15 S. 46; Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 -).
  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 B 2.99
    Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98
    Hiervon ist der Senat auch im Beschluß vom 5. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 101.98 - sowie im Beschluß vom 9. März 1999 - BVerwG 3 B 2.99 - (S. 4 f.) ausgegangen.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 11.06

    Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung; …

    Deshalb sind Fälle des gesetzlichen Eigentumsübergangs einer Zuordnung durch - feststellenden - Bescheid jedoch nicht entzogen, wie § 2 Abs. 1 Satz 1 VZOG im Allgemeinen und § 17 VZOG für den Anwendungsbereich der Art. 26 und 27 EV im Besonderen hervorheben (Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221 ).

    Ein Eigentumsübergang kraft Gesetzes kann demgegenüber nicht mehr angenommen werden, wenn die Prüfung der Zuordnungsvoraussetzungen besonderer tatsächlicher Feststellungen und rechtlicher Erwägungen bedarf (Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221 ).

    Richtig ist, dass der Senat die erforderliche Eindeutigkeit bzw. Offensichtlichkeit der Zuordnung bei Grundstücken in der Regel an die Grundbuchlage geknüpft hat, die für jeden ohne weitere Feststellungen zweifelsfrei erkennbar sei (…Urteile vom 26. Mai 1999 a.a.O. und vom 15. Juli 1999 a.a.O. ; Beschluss vom 28. Juli 2003 - BVerwG 3 B 31.03 -).

  • BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 17.01

    Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost); Reichsbahn, Sondervermögen; Bahnvermögen; …

    Ebenso wenig wie ein in Verwaltungsnutzung (durch Bund, Land oder Gemeinde) im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV befindlicher Vermögensgegenstand trotz Reichsbahn-Rechtsträgerschaft zum Reichsbahnvermögen im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (…vgl. zuletzt Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 27.00 - Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 5 m.w.N. = ZOV 2001, S. 129) und ebenso wenig wie ein von den Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG erfasster volkseigener Vermögensgegenstand noch zum Verwaltungsvermögen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (vgl. grundlegend Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215, 218, seither stRspr), lässt die neue eigentumsrechtliche Qualität, die der betreffende Vermögensgegenstand durch die Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG gewonnen hat, dessen Zugehörigkeit zum Reichsbahnvermögen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV zu, an die die vorgesehene Rechtsfolge des gesetzlichen Eigentumsübergangs (vgl. Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221) anknüpfen könnte.

    Bereits im Urteil vom 15. Juli 1999 (a.a.O. S. 225 f.) hat der Senat darauf hingewiesen, dass kein nachvollziehbarer Grund dafür erkennbar ist, warum in Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV früheres Reichsbahnvermögen anders als in Art. 27 Abs. 1 Satz 5 (1. Alternative) EV früheres Reichspostvermögen nicht eigens erwähnt ist.

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass diese Ausnahmevorschriften für sämtliche Vermögensgruppen heranzuziehen sind, die in den genannten Sätzen zuvor Erwähnung finden (vgl. Urteil vom 15. Juli 1999 a.a.O. S. 226), wovon im Streitfall auch die entsprechende Anwendung des Art. 27 Abs. 1 Satz 5 (1.Alternative) EV im Zusammenhang des Art. 26 EV erfasst wird.

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen …

    Es kann nicht angenommen werden, dass das Grundgesetz eine derart unklare Rechtslage habe schaffen wollen (vgl. zu der entsprechenden Problematik in Art. 26, 27 EV, Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221 m.w.N.).
  • VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 631.97

    Zuordnung von Grundstücksflächen als Verwaltungsvermögen; Zulässigkeit der …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 11.01.2006 - 3 B 134.05

    Beendigung des Rechtsstreits im Vergleichswege; Frage der Rechtskraftwirkung von …

    Zwar ist richtig, dass der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die für Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV erforderliche Eindeutigkeit bzw. Offensichtlichkeit der Zuordnung bei Grundstücken in der Regel an die Grundbuchlage geknüpft hat (BVerwGE 109, 128 ; 109, 221 ; Beschluss vom 28. Juli 2003 - BVerwG 3 B 31.03 -).
  • VG Berlin, 14.05.2002 - 30 A 1135.97

    Anspruch auf Zuordnung einer Teilfläche eines Grundstücks aus dem …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfasst dieser kraft Gesetzes angeordnete Vermögensübergang nur solche Vermögensgegenstände, die zum Beitrittszeitpunkt am 3. Oktober 1990 eindeutig als zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn gehörig erkennbar waren und damit das Merkmal "gehören" erfüllten (vgl. Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 -, BVerwGE 109, 128 ff., und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 -, BVerwGE 109, 221, [225]).

    Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV ist ergänzend dahin auszulegen, dass er - analog zu der insoweit präziseren Bestimmung des das Sondervermögen Deutsche Post betreffenden Art. 27 Abs. 1 Satz 5 EV - auch das Vermögen erfasst, das bereits am 8. Mai 1945 zum Sondervermögen gehörte, denn ein nachvollziehbarer Grund für eine unterschiedliche Behandlung der beiden Sondervermögen ist den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen, so dass weitreichende Folgerungen aus der Differenz des Wortlautes nicht abgeleitet werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1999, a.a.O., und 23. August 2001 - BVerwG 3 C 17.01 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (im …

    Ein Vorrang von Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV gegenüber Art. 21 Abs. 1 und 2 EV folgt entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts auch nicht etwa daraus, dass das Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV unterfallende Vermögen zum Zeitpunkt des Beitritts kraft Gesetzes in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland übergegangen ist (vgl. Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 18.01

    Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost); Reichsbahn, Sondervermögen; Bahnvermögen; …

    Ebenso wenig wie ein in Verwaltungsnutzung (durch Bund, Land oder Gemeinde) im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV befindlicher Vermögensgegenstand trotz Reichsbahn-Rechtsträgerschaft zum Reichsbahnvermögen im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (…vgl. zuletzt Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 27.00 - Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 5 m.w.N. = ZOV 2001, S. 129) und ebenso wenig wie ein von den Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG erfasster volkseigener Vermögensgegenstand noch zum Verwaltungsvermögen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (vgl. grundlegend Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215, 218, seither stRspr), lässt die neue eigentumsrechtliche Qualität, die der betreffende Vermögensgegenstand durch die Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG gewonnen hat, dessen Zugehörigkeit zum Reichsbahnvermögen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV zu, an die die vorgesehene Rechtsfolge des gesetzlichen Eigentumsübergangs (vgl. Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221) anknüpfen könnte.
  • BVerwG, 21.11.2002 - 3 B 120.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Volkseigentum trotz Grundbucheintrag; …

    Im Urteil vom 15. Juli 1999 (- BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221 = Buchholz 111 Art. 27 EV Nr. 1 S. 8) hat der Senat mit Blick auf die Gesetzesmaterialien dargelegt, dass die "Restitutionsfestigkeit" der wohnungsgenossenschaftlichen Ansprüche bereits in Art. 22 Abs. 4 EV angelegt war.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99

    Rückfallrecht - Reichsvermögen - Ausschluß - Rückübertragung - Grundstück - BRD

    Es kann nicht angenommen werden, dass das Grundgesetz eine derart unklare Rechtslage habe schaffen wollen (vgl. zu der entsprechenden Problematik in Art. 26, 27 EV, Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.2001 - 3 C 12.01

    Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Deutsche Reichsbahn; Reichsbahnvermögen; …

  • OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 WF 532/00

    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung für Rechtsanwälte im Beitrittsgebiet

  • BVerwG, 05.06.2003 - 3 B 44.03

    Voraussetzungen eines Rückübertragungsanspruchs von ehemaligem Sondervermögen der …

  • BVerwG, 30.12.1999 - 3 B 143.99
  • BVerwG, 28.07.2003 - 3 B 31.03

    Zuordnung einer zu den maßgeblichen gesetzlichen Stichtagen postalisch genutzten …

  • BVerwG, 06.07.2000 - 3 B 60.00

    Widerspruch vom Verwaltungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellter …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.1999 - 3 C 27.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2027
BVerwG, 26.05.1999 - 3 C 27.98 (https://dejure.org/1999,2027)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1999 - 3 C 27.98 (https://dejure.org/1999,2027)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 3 C 27.98 (https://dejure.org/1999,2027)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BENeuglG § 21; ; BENeuglG § 22; ; BENeuglG § 23; ; ENeuOG Art. 1; ; ENeuOG Art. 11; ; EV Art. 26 Abs. 1 Satz 1; ; EV Art. 26 Abs. 1 Satz 2; ; VZOG § 18 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zuordnung von Miteigentumsanteilen - Voraussetzungen für das Vorliegen von Volkseigentum - Rechtmäßigkeit der Entscheidung über Widmungsvermögen mittels eines Übergabebescheides

  • grundeigentum-verlag.de

    BENeuglG § 21, § 22, § 23; ENeuOG Art. 1, Art. 11; EV Art. 26 Abs. 1 Satz 1, Art. 26 Abs. 1 Satz 2; VZOG § 18 Abs. 1 Satz 1
    Bahngrundstück; Reichseisenbahnvermögen; Zuordnungsantrag; Übergabebescheidsverfahren

  • rechtsportal.de

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; "Widmungsvermögen" (i.S. von Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV); Eigentumsübergang, gesetzlicher; gesetzlicher Eigentumsübergang; Spezialvorschrift; Restitution; Rückfallvermögen; bahnnotwendiges Vermögen; Vermögenszuordnung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 128
  • LKV 2000, 161 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 11.06

    Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung; …

    Deshalb sind Fälle des gesetzlichen Eigentumsübergangs einer Zuordnung durch - feststellenden - Bescheid jedoch nicht entzogen, wie § 2 Abs. 1 Satz 1 VZOG im Allgemeinen und § 17 VZOG für den Anwendungsbereich der Art. 26 und 27 EV im Besonderen hervorheben (Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221 ).

    Ein Eigentumsübergang kraft Gesetzes kann demgegenüber nicht mehr angenommen werden, wenn die Prüfung der Zuordnungsvoraussetzungen besonderer tatsächlicher Feststellungen und rechtlicher Erwägungen bedarf (Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221 ).

    Richtig ist, dass der Senat die erforderliche Eindeutigkeit bzw. Offensichtlichkeit der Zuordnung bei Grundstücken in der Regel an die Grundbuchlage geknüpft hat, die für jeden ohne weitere Feststellungen zweifelsfrei erkennbar sei (Urteile vom 26. Mai 1999 a.a.O. …und vom 15. Juli 1999 a.a.O. ; Beschluss vom 28. Juli 2003 - BVerwG 3 B 31.03 -).

    Damit lässt sich die Zugehörigkeit zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn nicht ohne weiteres zweifelsfrei erkennen; vielmehr bedarf es zusätzlicher tatsächlicher Feststellungen und rechtlicher Denkschritte (vgl. Urteil vom 26. Mai 1999 a.a.O. ).

  • BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Bundeseisenbahnvermögen; …

    Ein enger, keine Ausnahmen zulassender Maßstab entspricht überdies der vom erkennenden Senat entwickelten Abgrenzung zwischen Art. 26 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EV, die maßgeblich auf der Erkenntnis beruht, dass die einem gesetzlichen Eigentumsübergang unterliegenden Vermögensgegenstände eindeutig und ohne weiteres zu identifizieren sein müssen (Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128, 130 und vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125, 128).
  • BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 17.01

    Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost); Reichsbahn, Sondervermögen; Bahnvermögen; …

    Ebenso wenig wie ein in Verwaltungsnutzung (durch Bund, Land oder Gemeinde) im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV befindlicher Vermögensgegenstand trotz Reichsbahn-Rechtsträgerschaft zum Reichsbahnvermögen im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (…vgl. zuletzt Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 27.00 - Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 5 m.w.N. = ZOV 2001, S. 129) und ebenso wenig wie ein von den Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG erfasster volkseigener Vermögensgegenstand noch zum Verwaltungsvermögen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (vgl. grundlegend Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215, 218, seither stRspr), lässt die neue eigentumsrechtliche Qualität, die der betreffende Vermögensgegenstand durch die Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG gewonnen hat, dessen Zugehörigkeit zum Reichsbahnvermögen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV zu, an die die vorgesehene Rechtsfolge des gesetzlichen Eigentumsübergangs (vgl. Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221) anknüpfen könnte.
  • BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 42.01

    Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Restitutionsanspruch des Alteigentümers; …

    Hierunter fallen nach der Rechtsprechung des Senats nur solche Vermögensgegenstände, die zum Zeitpunkt des Beitritts in eindeutiger Weise ("offenkundig") als zum SV DRB gehörig erkennbar waren (vgl. Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128, 130).
  • BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98

    Sondervermögen Reichspost (Reichsbahn); Reichspost, Sondervermögen; Postvermögen; …

    Für die ähnlich lautende Vorschrift in Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV über das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn jedenfalls ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - von einem kraft Gesetzes angeordneten Vermögensübergang ausgegangen.
  • BVerwG, 28.07.2003 - 3 B 31.03

    Zuordnung einer zu den maßgeblichen gesetzlichen Stichtagen postalisch genutzten …

    Bei Grundstücken kommt es insoweit maßgeblich auf die Grundbucheintragung an (vgl. Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128; Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 2; und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221; Buchholz 111 Art. 27 EV Nr. 1).

    Das Fehlen solcher Belege schließt die Zugehörigkeit eines Grundstücks zur Fallgruppe der Art. 26 und 27 Abs. 1 Satz 1 EV auch dann aus, wenn dessen Nutzung für postalische bzw. bahnliche Zwecke unstreitig ist (vgl. Urteil vom 26. Mai 1999 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.01.2006 - 3 B 134.05

    Beendigung des Rechtsstreits im Vergleichswege; Frage der Rechtskraftwirkung von …

    Zwar ist richtig, dass der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die für Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV erforderliche Eindeutigkeit bzw. Offensichtlichkeit der Zuordnung bei Grundstücken in der Regel an die Grundbuchlage geknüpft hat (BVerwGE 109, 128 ; 109, 221 ; Beschluss vom 28. Juli 2003 - BVerwG 3 B 31.03 -).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 18.01

    Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost); Reichsbahn, Sondervermögen; Bahnvermögen; …

    Ebenso wenig wie ein in Verwaltungsnutzung (durch Bund, Land oder Gemeinde) im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV befindlicher Vermögensgegenstand trotz Reichsbahn-Rechtsträgerschaft zum Reichsbahnvermögen im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (…vgl. zuletzt Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 27.00 - Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 5 m.w.N. = ZOV 2001, S. 129) und ebenso wenig wie ein von den Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG erfasster volkseigener Vermögensgegenstand noch zum Verwaltungsvermögen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (vgl. grundlegend Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215, 218, seither stRspr), lässt die neue eigentumsrechtliche Qualität, die der betreffende Vermögensgegenstand durch die Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG gewonnen hat, dessen Zugehörigkeit zum Reichsbahnvermögen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV zu, an die die vorgesehene Rechtsfolge des gesetzlichen Eigentumsübergangs (vgl. Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221) anknüpfen könnte.
  • BVerwG, 16.10.2001 - 3 C 12.01

    Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Deutsche Reichsbahn; Reichsbahnvermögen; …

    Ebenso wenig wie ein in Verwaltungsnutzung (durch Bund, Land oder Gemeinde) im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV befindlicher Vermögensgegenstand trotz Reichsbahn-Rechtsträgerschaft zum Reichsbahnvermögen im Sinne des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (…vgl. zuletzt Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 27.00 - Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 5 m.w.N. = ZOV 2001, S. 129) und ebenso wenig wie ein von den Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG erfasster volkseigener Vermögensgegenstand noch zum Verwaltungsvermögen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV gehören kann (vgl. grundlegend Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215, 218, seither stRspr), lässt die neue eigentumsrechtliche Qualität, die der betreffende Vermögensgegenstand durch die Umwandlungsfolgen des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG gewonnen hat, dessen Zugehörigkeit zum Reichsbahnvermögen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV zu, an die die vorgesehene Rechtsfolge des gesetzlichen Eigentumsübergangs (vgl. Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128 und vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221) anknüpfen könnte.
  • BVerwG, 02.10.2002 - 3 B 76.02

    Frist und Fristverlängerung für Anträge auf Übertragung von Widmungsvermögen - …

    Die von Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV erfassten Vermögensgegenstände sind "untereinander gleich" zu behandeln und bedürfen "unterschiedslos eines Zuordnungsverfahrens" (vgl. Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128, 131).
  • VG Berlin, 17.11.1999 - 15 A 35.98

    Anspruch auf Zuordnung eines Flurstückes an eine Kommune ; Vermögenszuordnung im …

  • VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 631.97

    Zuordnung von Grundstücksflächen als Verwaltungsvermögen; Zulässigkeit der …

  • VG Berlin, 14.05.2002 - 30 A 1135.97

    Anspruch auf Zuordnung einer Teilfläche eines Grundstücks aus dem …

  • BVerwG, 06.07.2000 - 3 B 60.00

    Widerspruch vom Verwaltungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellter …

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