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| VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00 |
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- Wolters Kluwer
Verfassungswidrigkeit landesrechtlicher Regelungen über die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung; Anforderungen für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Einhaltenden Fristen für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Verstoß gegen das Grundrecht der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungswidrigkeit landesrechtlicher Regelungen über die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung; Anforderungen für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Einhaltenden Fristen für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Verstoß gegen das Grundrecht der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 799 (Ls.)
- JR 2002, 191
- LKV 2001, 268
- NZA-RR 2001, 671
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
Insoweit ist die Beschwerdeführerin nicht grundrechtsfähig (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 78, 101 m. w. N.).Denn wenn der Prozess der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich frei von staatlicher Einwirkung sein soll, muss sich dies auch auf die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Hochschulangehörigen erstrecken, denen gerade die Aufgabe wissenschaftlicher Betätigung zukommt (vgl. zu Personalentscheidungen im Rahmen der Rundfunkfreiheit BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - NZA 1993, 741 ; BVerfGE 59, 231 ).
- BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Schatzanweisungen
Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
Rn. 12 Die Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze ist wegen der Tragweite eines solchen Angriffs und der regelmäßig über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung aus Gründen der Rechtssicherheit an eine eng auszulegende Frist gebunden (Beschluss vom 29. August 1995 - VerfGH 34/95 - LVerfGE 3, 66 ; vgl. zu der § 51 Abs. 2 VerfGHG entsprechenden Regelung in § 93 Abs. 3 BVerfGG: BVerfGE 23, 153 m. w. N.).Selbst wenn eine "Beschwer" erst nach Fristablauf eingetreten sein sollte, kann nach Ablauf der Beschwerdefrist nur noch die konkrete Anwendung des Gesetzes, nicht aber dieses selbst angefochten werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 30, 112 ; 23, 153 ).
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
Die Beschwerdeführerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass die wissenschaftliche Tätigkeit in den Hochschulen in zunehmendem Maße durch einen arbeitsteiligen, organisationsabhängigen Prozess gekennzeichnet ist und der Unterstützung von Nichtwissenschaftlern bedarf, die für die Ausführung der Forschungsarbeiten und Lehrveranstaltungen technische oder verwaltungsmäßige Voraussetzungen schaffen (vgl. BVerfGE 35, 79 ;… Dürig, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Komm., Art. 19 Abs. 3 Rdnr. 43).
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
Rn. 13 2. Die Tatsache, dass die gesetzlichen Regelungen aus Fristgründen nicht unmittelbar als Beschwerdegegenstand in Betracht kommen, steht indes der Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Akte der Gesetzesvollziehung richten und zu deren Begründung sich der Beschwerdeführer - im Sinne einer mittelbaren Rechtssatzverfassungsbeschwerde - auf die Verfassungswidrigkeit der zugrunde liegenden Rechtsvorschriften beruft, nicht entgegen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 7 ; 9, 338 ; st. Rspr.). - BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57
Hebammenaltersgrenze
Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
Rn. 13 2. Die Tatsache, dass die gesetzlichen Regelungen aus Fristgründen nicht unmittelbar als Beschwerdegegenstand in Betracht kommen, steht indes der Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Akte der Gesetzesvollziehung richten und zu deren Begründung sich der Beschwerdeführer - im Sinne einer mittelbaren Rechtssatzverfassungsbeschwerde - auf die Verfassungswidrigkeit der zugrunde liegenden Rechtsvorschriften beruft, nicht entgegen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 7 ; 9, 338 ; st. Rspr.). - BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten
Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
Insoweit ist die Beschwerdeführerin nicht grundrechtsfähig (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 78, 101 m. w. N.). - BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88
Mitbestimmung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen …
Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
Bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit der Einigungsstelle, über den Umfang der Bindungswirkung ihrer Entscheidungen oder über die Rechtmäßigkeit ihrer Tätigkeit handelt es sich um Fragen der Zuständigkeit der Personalvertretungen, die von der Generalklausel des § 91 Abs. 1 Nr. 3 PersVG erfasst werden (…vgl. Germelmann/Binkert, a.a.0., § 83 Rdnr. 46;… § 91 Rdnr. 20 ff.; BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1983 - 6 P 24/81 - NJW 1984, 1980; insbesondere zu den Regelungen im Berliner Personalvertretungsgesetz: BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1990 - 6 P 24.88 - PersR 1991, 133 ). - BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
Unterricht in Biblischer Geschichte
Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
Selbst wenn eine "Beschwer" erst nach Fristablauf eingetreten sein sollte, kann nach Ablauf der Beschwerdefrist nur noch die konkrete Anwendung des Gesetzes, nicht aber dieses selbst angefochten werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 30, 112 ; 23, 153 ). - VerfGH Berlin, 22.10.1996 - VerfGH 44/96
Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges an der …
Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
Er begründet neben einem individuellen Freiheitsrecht ein Recht der Hochschule auf Selbstverwaltung in dem auf Wissenschaft, Forschung und Lehre unmittelbar bezogenen Bereich und enthält zugleich eine das Verhältnis der Wissenschaft zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm (Beschluss vom 20. August 1997 - VerfGH 101/96 - LVerfGE 7, 3 ; Beschluss vom 22. Oktober 1996 - VerfGH 44/96 - LVerfGE 5, 37 m. w. N.). - BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Feststellung des Bestehens eines …
Auszug aus VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
Denn wenn der Prozess der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich frei von staatlicher Einwirkung sein soll, muss sich dies auch auf die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Hochschulangehörigen erstrecken, denen gerade die Aufgabe wissenschaftlicher Betätigung zukommt (vgl. zu Personalentscheidungen im Rahmen der Rundfunkfreiheit BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - NZA 1993, 741 ; BVerfGE 59, 231 ). - VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges der FU …
- VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 136/00
Wegen nicht genügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde der …
- BVerwG, 21.10.1983 - 6 P 24.81
Zuständigkeit der Fachkammer - Zuständigkeit und Geschäftsführung der …
- VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96
Kein Anspruch des wissenschaftlichen Personals der Bauakademie, der Akademie der …
- VerfGH Berlin, 29.08.1995 - VerfGH 34/95
Wegen Versäumung der Jahresfrist unzulässige gesetzesunmittelbare …
- VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 210/03
Beschränkungen der autonomen Ausübung des universitären Promotionsrechts durch …
Rn. 55 Auf der Grundlage dieses individuellen Freiheitsrechts begründet Art. 21 Satz 1 VvB ein Recht der wissenschaftlichen Hochschulen auf Selbstverwaltung in dem auf Wissenschaft, Forschung und Lehre unmittelbar bezogenen Bereich und enthält zugleich eine das Verhältnis der Wissenschaft zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm (Urteil vom 22. Oktober 1996 - VerfGH 44/96 - LVerfGE 5, 37 ; Beschluss vom 25. Januar 2001 - VerfGH 89/00 - LKV 2001, 268 = NZA-RR 2001, 671 f.; vgl. zu Art. 5 Abs. 3 GG: BVerfGE 35, 79 ; 85, 360 ; 93, 85 ;… Scholz in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Bd. I, Art. 5 Abs. 3 Rn. 1 ff., 81, 115, 131 [Stand: 1977];… Hufen/Geis in: Festschrift für Thieme, 1993, S. 622 f.;… Pernice in: Dreier [Hrsg.], Grundgesetz, Bd. I, 2. Aufl. 2004, Art. 5 Abs. 3 [Wissenschaft] Rn. 21).In derartigen wissenschaftsrelevanten, d.h. die Forschung und Lehre unmittelbar berührenden Angelegenheiten gewährleistet Art. 21 Satz 1 VvB der Hochschule ein Abwehrrecht gegen Eingriffe in die ihr verfassungsrechtlich garantierte akademische Selbstverwaltung (Beschluss vom 25. Januar 2001, a.a.O.;… vgl. zum Bundesrecht: Starck in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, Bd. I, 4. Aufl. 1999, Art. 5 Abs. 3 Rn. 268 ff., 370;… Bethge in: Sachs, Grundgesetz, 3. Aufl. 2003, Art. 5 Rn. 201 f., 210;… Pernice in: Dreier [Hrsg.], a.a.O., Art. 5 Abs. 3 [Wissenschaft] Rn. 35 f.;… Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 149).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 60 PV 1.09
Einigungsstelle; außerordentliche Kündigung; Letztentscheidungsrecht bei nicht …
Gegenstand des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Beteiligten des Mitbestimmungsverfahrens und demzufolge auch die Berechtigung der vom Personalrat vorgebrachten Einwendungen, wenn es zu einer Entscheidung der Einigungsstelle kommt (…vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 24.81 -, Juris Rn. 14 zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Bremer Personalvertretungsgesetz 1974, vom 28. Juni 2000 - BVerwG 6 P 1.00 -, Juris Rn.13 zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz …und vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 -, Juris Rn. 24 zur Rechtslage nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz; ebenso Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 25. Januar 2001 - VerfGH 89/00 -, Juris Rn. 19). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 60 PV 2.18
Klage gegen einen Beschluss der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen, …
Gegenstand des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Beteiligten des Mitbestimmungsverfahrens und demzufolge auch die Berechtigung der vom Personalrat vorgebrachten Einwendungen, wenn es zu einer Entscheidung der Einigungsstelle kommt (…vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 24.81 -, juris Rn. 14, zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Bremer Personalvertretungsgesetz 1974, vom 28. Juni 2000 - BVerwG 6 P 1.00 -, juris Rn.13, zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz …und vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 -, juris Rn. 24, zur Rechtslage nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz; ebenso Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 25. Januar 2001 - VerfGH 89/00 -, juris Rn. 19).
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