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Rechtsprechung
   VG Weimar, 21.02.2002 - 4 E 112/02.We   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,33713
VG Weimar, 21.02.2002 - 4 E 112/02.We (https://dejure.org/2002,33713)
VG Weimar, Entscheidung vom 21.02.2002 - 4 E 112/02.We (https://dejure.org/2002,33713)
VG Weimar, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 4 E 112/02.We (https://dejure.org/2002,33713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Erholungsurlaub; Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Vorwegnahme der Hauptsache; Analogie; Teilzeitbeschäftigung; Urlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • LKV 2003, 245
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin, 15.10.1999 - 4 N 30.99
    Auszug aus VG Weimar, 21.02.2002 - 4 E 112/02
    Ebenso wenig ist der Fall von § 5 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 ThürUrlV erfasst, weil der Beamte mit Eintritt in die Freistellungsphase nicht in den Ruhestand eintritt, wenngleich sich der Ruhestand unmittelbar an die Freistellungsphase anschließt und sich angesichts der konkreten Ausgestaltung des "Blockmodells" die Qualifizierung als vorgezogener Ruhestand (s. OVG Berlin, NVwZ 2000, 344 f. [OVG Berlin 15.10.1999 - 4 N 30.99] [OVG Berlin 15.10.1999 - 4 N 30.99] ) aufdrängt.

    Das Blockmodell stellt weniger einen gleitenden Übergang in den Ruhestand dar; es hat vielmehr den Charakter einer echten Vorruhestandsregelung (…vgl. Bauschke, a.a.O. K § 72 Rn. 27; OVG Berlin, NVwZ 2000, 344 f. [OVG Berlin 15.10.1999 - 4 N 30.99] [OVG Berlin 15.10.1999 - 4 N 30.99] ).

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei …

    Auszug aus VG Weimar, 21.02.2002 - 4 E 112/02
    Unabhängig von der Klageart und dem Vorliegen eines Verwaltungsakts muss der Beamte gemäß § 126 Abs. 3 BRRG in jedem Fall Widerspruch einlegen (BVerwG, Urt , v. 28.06.2001 - 2 C 48.00 - veröffentlicht: Dokumentarische Berichte aus dem BVerwG, Ausgabe B 2001, S. 295).

    Es bedurfte keines vorgeschalteten zusätzlichen Antrags, weil sein Begehren auf eine allgemeine Leistung seines Dienstherrn bzw. Feststellung seines Urlaubsanspruchs für das Jahr 2002 und nicht auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urt.v. 28.06.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74

    Verfall des Resturlaubs bei fehlender rechtzeitiger Geltendmachung - Hinderung …

    Auszug aus VG Weimar, 21.02.2002 - 4 E 112/02
    Sinn und Zweck von Erholungsurlaub ist es, dem Beamten jeweils innerhalb eines Jahres während eines bestimmten Teils dieser Zeit, Gelegenheit zur Erholung, d.h. zur Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit und Arbeitskraft zu geben ( BVerwG, Urt.v. 10.02.1977 - II C 43.74 - Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urt.v. 25.03.1968 - VI C 49.64 - Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 2).

    Dabei dient der Erholungsurlaub nicht allein den Belangen des Beamten, weil mit der Erhaltung der Arbeitskraft auch dienstlichen Interessen Rechnung getragen wird (BVerwG, Urt.v. 10.02.1977, a.a.O.).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Weimar, 21.02.2002 - 4 E 112/02
    Eine Ausnahme von diesem Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache greift nur dann ein, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs mittels des Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen ( BVerfG, Beschl.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -NJW 1989, 827, 828 [BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88] ; OVG Thüringen, Urt.v. 10.05.1996 - 2 EO 326/96 - ThürVBl. 96, 211-212).
  • OVG Thüringen, 10.05.1996 - 2 EO 326/96

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Festsetzung eines …

    Auszug aus VG Weimar, 21.02.2002 - 4 E 112/02
    Eine Ausnahme von diesem Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache greift nur dann ein, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs mittels des Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen ( BVerfG, Beschl.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -NJW 1989, 827, 828 [BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88] ; OVG Thüringen, Urt.v. 10.05.1996 - 2 EO 326/96 - ThürVBl. 96, 211-212).
  • BVerwG, 25.03.1968 - VI C 49.64

    Antrag auf Übertragung des Resturlaubs - Fernbleiben vom Dienst wegen Erkrankung …

    Auszug aus VG Weimar, 21.02.2002 - 4 E 112/02
    Sinn und Zweck von Erholungsurlaub ist es, dem Beamten jeweils innerhalb eines Jahres während eines bestimmten Teils dieser Zeit, Gelegenheit zur Erholung, d.h. zur Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit und Arbeitskraft zu geben ( BVerwG, Urt.v. 10.02.1977 - II C 43.74 - Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urt.v. 25.03.1968 - VI C 49.64 - Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 2).
  • VG Lüneburg, 07.07.2004 - 1 B 49/04

    Altersteilzeit; Einstweilige Anordnung; Lehrer; Neubescheidung; …

    Dabei ist davon auszugehen, dass sich ein prinzipielles Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache rechtsdogmatisch nicht begründen lässt, zunehmend in Zweifel gezogen wird (vgl. Schoch, VerwArch. 82, 171-173; Maurer, JZ 1989, 295; Bracher, NWVBl. 1994, 413; VG Weimar, LKV 2003, 245) und auch vom BVerfG nicht vertreten wird (BVerfGE 79, 69;… vgl. zu allem Finkelnburg/Jank, NJW-Schriften 12, 4. Aufl. Rdnr. 242/244 m.w. Nachw. zum Diskussionsstand).
  • VG Lüneburg, 03.06.2004 - 1 B 34/04

    Altersteilzeit; einstweilige Anordnung; Ermessen; Fehlbestand; Hauptsache, …

    Dabei ist davon auszugehen, dass sich ein prinzipielles Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache rechtsdogmatisch nicht begründen lässt, zunehmend in Zweifel gezogen wird (vgl. Schoch, VerwArch. 82, 171-173; Maurer, JZ 1989, 295; Bracher, NWVBl. 1994, 413; VG Weimar, LKV 2003, 245) und auch vom Bundesverfassungsgericht nicht vertreten wird (BVerfGE 79, 69;… vgl. zu allem Finkelnburg/Jank, NJW-Schriften 12, 4. Aufl. Rdn. 242/244 m.w.N. zum Diskussionsstand).
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