Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Judicialis
BauGB § 34 Abs. 1; ; BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2; ; BauNVO § 11 Abs. 3 Nr. 2; ; BbgBO § 59 Abs. 1; ; BbgBO § 62; ; BbgBO § 69 Abs. 1 Satz 1; ; BbgBO § 83 Abs. 4; ; BauVorlV 1994/1997 § 2 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Bescheidungsfähigkeit eines Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Lebensmittelmarktes; Erfordernis der Festlegung der Lage einer Zufahrt zu einem Lebensmittelmarkt in einem ...
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 13.03.2003 - 5 K 725/99
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
Papierfundstellen
- NJ 2007, 518
- LKV 2007, 473
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
Zum einen ist der Lärm, der durch den Liefer- und Kundenverkehr entsteht, seinem Charakter nach dem Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen nicht ohne weiteres vergleichbar; denn während bei Letzterem die Geräusche des fließenden Verkehrs im Vordergrund stehen, überwiegen bei- Zu- und Abfahrtsverkehr - insbesondere auch von Lkw - unregelmäßige Geräusche, die zum Teil einen hohen Informationsgehalt aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998, NVwZ 1999, 523, 527 = BRS 60 Nr. 83; OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372, 374 f.). - BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
Ein Vorhaben, das den von der Umgebungsbebauung vorgegebenen Rahmen einhält, fügt sich gleichwohl nicht ein, wenn es die gebotene Rücksichtnahme auf die sonstige - insbesondere in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene - Bebauung vermissen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986, BRS 46 Nr. 176 = BauR 1986, 542). - BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
Mit einer Gesamtverkaufsfläche von 670 m² handelt es sich bei dem Lebensmittelmarkt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - zwar nicht um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, da eine Verkaufsfläche von 800 m² nicht überschritten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005, BVerwGE 124, 376, 378), sondern noch um einen der Versorgung des Gebiets dienenden Laden, der nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO auch im allgemeinen Wohngebiet zulässig wäre.
- BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77
Begriff des
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
Es ist Sache des Antragstellers, festzulegen, was das "Vorhaben" und damit der zu beurteilende Verfahrensgegenstand sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980, BRS 36 Nr. 158 = BauR 1980, 543). - VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 S 2309/05
Unzulässigkeit eines Lebensmittelmarktes auf einem ehemaligen Kasernengrundstück; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
Ohne Erfolg verweist die Klägerin schließlich auf das Urteil des VGH Mannheim vom 10. Juli 2006 (3 S 2309/05, zitiert nach Juris), demzufolge die vom Bauherrn als zu klären benannten Fragen den Streitgegenstand darstellen und daher im Zusammenhang mit der Frage, "ob die geplante Bebauung mit einem Lebensmittelmarkt in Art, Größe und Nutzung in der dargestellten Form genehmigungsfähig" sei, der Zusatz zulässig sei, dass "Lage und Ausbildung der Zu- und Abfahrten mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu gegebener Zeit abgestimmt werden". - OVG Berlin, 16.07.1990 - 2 B 48.87
Vorbescheid; Bindungswirkung; Änderung der Sach- oder Rechtslage; Dauerwirkung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
Erforderlich bei einer Vorbescheidsanfrage zur grundsätzlichen planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens ist - neben den zur Bestimmung der Identität des Vorhabengrundstücks erforderlichen Angaben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1991, NVwZ 1992, 564) -, dass jedenfalls in groben Umrissen das Vorhaben nach Art, Lage auf dem Grundstück und Größe bestimmt wird (OVG Berlin, Urteil vom 16. Juli 1990, OVGE 18, 78, 80 = BRS 50 Nr. 162). - OVG Brandenburg, 03.11.2004 - 3 A 449/01
Berufung, Bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung, Formelle und materielle …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
Bei einem Einzelhandelsbetrieb mit einer sich immerhin im Grenzbereich zur Großflächigkeit bewegenden Verkaufsfläche von 670 qm ist jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung von einem nicht unerheblichen Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen und damit von einer höheren Belastung der umliegenden Wohnbebauung mit Verkehrslärm auszugehen (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 3. November 2004, NJOZ 2005, 1308, 1321). - OVG Berlin, 16.05.2000 - 2 S 1.00
Gebot der Rücksichtnahme bei Errichtung eines Einkaufszentrums in einem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
Zum einen ist der Lärm, der durch den Liefer- und Kundenverkehr entsteht, seinem Charakter nach dem Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen nicht ohne weiteres vergleichbar; denn während bei Letzterem die Geräusche des fließenden Verkehrs im Vordergrund stehen, überwiegen bei- Zu- und Abfahrtsverkehr - insbesondere auch von Lkw - unregelmäßige Geräusche, die zum Teil einen hohen Informationsgehalt aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998, NVwZ 1999, 523, 527 = BRS 60 Nr. 83; OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372, 374 f.). - OVG Brandenburg, 23.04.1999 - 3 A 191/97
Form und Inhalt einer Bauvoranfrage
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
Ob dieser Rechtsprechung, der zufolge ein nicht ordnungsgemäßer Vorbescheidsantrag - unabhängig von dem Verhalten der beklagten Bauaufsichtsbehörde, die nicht befugt sei, sich über zwingende Anforderungen hinwegzusetzen - einer gerichtlichen Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines Vorbescheides entgegen steht (vgl. Beschluss vom 23. April 1999, BauR 2000, 549 f.; andererseits Beschluss vom 14. Juni 2005 - 3 A 80/02.Z -, S. 3 EA, dem zufolge dahinstehen könne, ob an dieser Auffassung uneingeschränkt für alle denkbaren Sachverhalte und etwa auch im Vorbescheidsverfahren festzuhalten sei, sowie bereits Beschluss vom 23. Februar 2004 - 3 A 472/01 -), kann jedoch offen bleiben (so auch Beschluss des Senats vom 23. September 2005 - OVG 2 N 147.05 -, EA S. 5 f.), da sich die fehlende Bescheidungsfähigkeit im vorliegenden Fall jedenfalls aus der erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren abgegebenen Erklärung der Klägerin ergibt, wonach sie "für das vorliegende Bauvorbescheidsverfahren auf die in den Unterlagen eingezeichnete Zufahrt verzichtet". - VG Lüneburg, 25.03.2004 - 3 A 80/02
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 16.05
Ob dieser Rechtsprechung, der zufolge ein nicht ordnungsgemäßer Vorbescheidsantrag - unabhängig von dem Verhalten der beklagten Bauaufsichtsbehörde, die nicht befugt sei, sich über zwingende Anforderungen hinwegzusetzen - einer gerichtlichen Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines Vorbescheides entgegen steht (vgl. Beschluss vom 23. April 1999, BauR 2000, 549 f.; andererseits Beschluss vom 14. Juni 2005 - 3 A 80/02.Z -, S. 3 EA, dem zufolge dahinstehen könne, ob an dieser Auffassung uneingeschränkt für alle denkbaren Sachverhalte und etwa auch im Vorbescheidsverfahren festzuhalten sei, sowie bereits Beschluss vom 23. Februar 2004 - 3 A 472/01 -), kann jedoch offen bleiben (so auch Beschluss des Senats vom 23. September 2005 - OVG 2 N 147.05 -, EA S. 5 f.), da sich die fehlende Bescheidungsfähigkeit im vorliegenden Fall jedenfalls aus der erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren abgegebenen Erklärung der Klägerin ergibt, wonach sie "für das vorliegende Bauvorbescheidsverfahren auf die in den Unterlagen eingezeichnete Zufahrt verzichtet".
- VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824
Fragen der hinreichenden Konkretisierung eines Vorbescheidsantrags
Rn. 46 aaa) Dabei kann dahinstehen, ob es möglich ist im Rahmen eines Vorbescheidsverfahrens die Prüfung des Gebots der Rücksichtnahme auszuklammern (so OVG NW, U.v. 31.10.2012 - 10 A 912/11 - juris; a.A. BayVGH, U.v. 9.9.1999 - 1 B 96.3475 - juris; B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris; OVG Berlin-Bbg, U.v. 25.4.2007 - OVG 2 B 16.05 - juris).Zu diesen Fragen zählt die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens, auch wenn es nur in groben Umrissen nach Art und Umfang bestimmt ist und die Ausführung im Einzelnen der späteren Prüfung im Baugenehmigungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BayVGH, U.v. 7.12.1983 - 15 B 82 A.1544 - n.v.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 25.4.2007 - OVG 2 B 16.05 - juris).
Dieser Vorhabensbezug kann auch dann verloren gehen, wenn es an der Bestimmung einer eindeutigen Lage des Vorhabens auf dem Grundstück fehlt, soweit diese konkrete Lage für die Beurteilung des Vorhabens wesentlich ist (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 25.4.2007 - OVG 2 B 16.05 - juris).
Im Fall des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (U.v. 25.4.2007 - OVG 2 B 16.05 - juris) wurde die fehlende Bestimmtheit des Vorbescheidsantrags angenommen, weil bereits die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück sowie entsprechend auch die Zu-/Abfahrten nicht feststanden und daher die Frage der durch den Kunden- und Lieferverkehr ausgelösten Immissionen für die benachbarte Wohn- und Wochenendhausbebauung nicht überprüfbar war.
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13
Zulässigkeit der Änderung eines bereits gestellten Bauantrags während des …
Für die Prüfung der Frage, ob negative Auswirkungen des Zu- und Abgangsverkehrs des Einzelhandelsbetriebes konkret zu erwarten sind, kommt es im Wesentlichen darauf an, wie die Stellung der Baukörper auf dem Grundstück ist (Abschirmungswirkung), an welcher Stelle die Warenanlieferung erfolgt, wo die Kraftfahrzeugstellplätze für Kunden und Mitarbeiter angelegt werden, wie der Kunden- und Anlieferungsverkehr auf dem Grundstück geführt wird und wo die Zu- und Abfahrten liegen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 25. April 2007 - OVG 2 B 16.05 -, juris Rn. 19 ff. m.w.N.). - VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 385.12
Erteilung eines positiven Bauvorbescheides
Er ist - wie die Baugenehmigung, die er teilweise vorwegnimmt -, ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, dessen Inhalt durch den auf Erteilung gerichteten Antrag vorgegeben wird, wobei sich in diesem Zusammenhang gestellte Fragen auf ein bestimmtes Bauvorhaben beziehen müssen (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - OVG 10 N 43.09 -, juris Rn. 5, und Urteil vom 25. April 2007 - OVG 2 B 16.05 -, juris Rn. 17).Der Antrag auf Erteilung des Vorbescheides muss so bestimmt und klar sein, dass auf ihn, würde ihm stattgegeben, ein verständlicher, innerlich genau abgegrenzter, eindeutig bestimmter Verwaltungsakt ergehen kann, der in dem durch ihn entschiedenen Umfang die spätere Baugenehmigung für das Bauvorhaben bindet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Oktober 2012, a.a.O., und Urteil vom 25. April 2007, a.a.O.;… ferner Knuth, in: Wilke/Dageförde/ders./Meyer/.
Rn. 85 Jedenfalls setzt die Beantwortung der Frage, ob das geplante Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung gemäß § 34 BauGB zulässig ist, regelmäßig auch die Prüfung der Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme voraus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg
…, Beschluss vom 15. Oktober 2012, a.a.O., Rn. 7, und Urteil vom 25. April 2007, a.a.O., Rn. 19), wobei dieses sich in den Fällen des § 34 Abs. 2 BauGB aus § 15 Abs. 1 BauNVO ergibt (vgl. Krautzberger, in: Battis/ders./Löhr, BauGB, 10. Aufl. 2007, § 34 Rn. 53).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2012 - 10 N 43.09
Vorbescheid; Antrag; Vorbescheidsfrage; Bauvorhaben; Bestimmtheit; …
Es ist Sache des Antragstellers festzulegen, was das "Vorhaben" und damit der zu beurteilende Verfahrensgegenstand sowie die der selbständigen Beurteilung zugängliche Frage sein soll (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 25. April 2007 - OVG 2 B 16.05 -, LKV 2007, 473, juris Rn. 17).Dies hat zur Folge, dass ein Vorbescheidsantrag insbesondere dann nicht bescheidungsfähig ist, wenn die zur Entscheidung gestellte Frage nicht ohne Kenntnis des Gesamtvorhabens beurteilt werden kann oder die Bauvorlagen eine Beurteilung des Vorhabens nicht zulassen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 25. April 2007, a.a.O., Rn. 18; BayVGH…, Beschluss vom 2. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 2).
Für die Prüfung der Frage, ob negative Auswirkungen des Zu- und Abgangsverkehrs konkret zu erwarten sind, kommt es wesentlich darauf an, wie die Stellung der Baukörper auf dem Grundstück ist (Abschirmungswirkung), wann an welcher Stelle die Warenanlieferungen erfolgen sollen, wo die Kraftfahrzeugstellplätze für die Kunden und die Mitarbeiter angelegt werden, wie der Kunden- und der Anlieferungsverkehr auf dem Grundstück geführt wird und wo die Zu- und Abfahrten liegen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 25. April 2007, a.a.O., Rn. 19).
Das Gericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - BVerwG 4 B 30.08 -, BauR 2009, 233, Rn. 14), zumal die für das Vorbescheidsverfahren nach § 59 BbgBO maßgebliche obergerichtliche Rechtsprechung zur Bescheidungsfähigkeit in der Fachliteratur veröffentlicht war (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 25. April 2007 - OVG 2 B 16.05 -, LKV 2007, 473).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10
Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See; …
Dieser Rechtsprechung, der mittlerweile auch zahlreiche Obergerichte folgen (vgl. etwa VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2006 - 3 S 2309/05 -, BRS 70 Nr. 76, juris LS 2; OVG Bln-Bbg [2. Senat], Urteil vom 25. April 2007 - OVG 2 B 16.05 -, LKV 2007, 473, juris Rn. 22; OVG LSA…, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 2 L 54/09 -, NVwZ-RR 2010, 465, juris Rn. 16; OVG SH…, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 MB 22/10 -, NordÖR 2011, 95, juris Rn. 2; BayVGH…, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 14 B 10.194 -, juris Rn. 46; OVG NW…, Urteil vom 3. Februar 2011 - 2 A 1416/09 -, BauR 2011, 1631, juris Rn. 82), schließt sich auch der Senat an. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - 10 A 1060/06
Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung einer Windkraftanlage; …
Rn. 53 Vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 11. Juli 2002 - 10 A 5372/99 -, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007 - 2 B 16.05 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - 10 A 912/11
Erteilung zweier positiver bauplanungsrechtlicher Vorbescheide zur Errichtung …
Rn. 35 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Juli 2002 - 10 A 5372/99 -, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007 - 2 B 16.05 -, juris. - OVG Thüringen, 11.08.2021 - 1 KO 214/19
Prüfung des Rücksichtnahmegebotes in Bauvorbescheidsverfahren
Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist das Gebot der Rücksichtnahme als Bestandteil des Einfügens der ersten Prüfalternative - das heißt, das Vorhaben hält sich nach der Art der baulichen Nutzung im vorgefundenen Rahmen, fügt sich gleichwohl nicht ein, wenn es nicht die erforderliche Rücksichtnahme aufweist - einzuordnen, es geht in dem Begriff des Einfügens auf und seine Beachtung gehört zum Tatbestandsmerkmal des Einfügens im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB (grundlegend: Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75; Urteil vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369/385 f.; Urteil vom 18.10.1985 - 4 C 19.82; Urteil vom 23.05.1986 - 4 C 34.85;… Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128/98 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 20.04.2000 - 4 B 25/00 - juris Rn. 8;… Urteil vom 05.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 21;… Urteil vom 19.03.2015 - 4 C 12/14 - juris Rn. 9; ebenso in der Rechtsprechung außerdem HessVGH…, Beschluss vom 03.06.2020 - 3 B 2322/19 - juris Rn. 20; OVG Sachsen…, Beschluss vom 13.02.2020 - 1 B 283/19 - juris Rn. 33; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15.02.2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 19; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 25.02.2021 - 8 B 10077/21 - juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2007 - 2 B 16.05 - juris Rn. 19; VG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 20.05.2012 - 2 B 20/21 - juris Rn. 14; VG Saarland…, Beschluss vom 29.09.2020 - 5 L 898/20 - juris Rn. 39; BayVGH…, Urteil vom 09.09.1999 - 1 B 96.3475 - juris Rn. 24, 25, wonach das Rücksichtnahmegebot zwingend zu prüfen ist; vgl. auch VG München…, Urteil vom 19.01.2015 - M 8 K 14.90 - juris Rn. 178, 190 ff.). - VG München, 19.01.2015 - M 8 K 14.90
Nachbarklage gegen Vorbescheid
Es stellt sich vielmehr als eine Art Auslegungshilfe für die in Rede stehenden einfachgesetzlichen Vorschriften dar und ist somit inhaltlicher Bestandteil der jeweiligen Vorschrift (BayVGH, U. v. 09.09.1999 - 1 B 96.3475 - juris; ähnlich OVG Berlin-Brandenburg U. v. 25.04.2007 - 2 B 16.05 - juris). - VG Cottbus, 20.10.2025 - 3 K 339/21
Beeinträchtigung öffentlicher Belange, Erzeugen bodenrechtlicher Spannungen, …
Zu diesen für die Beurteilung der Gebiets- und Umgebungsverträglichkeit des Vorhabens wesentlichen Gesichtspunkten enthält der vorliegende Bauvorbescheidsantrag keine verbindlichen Angaben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - OVG 10 N 43.09 -, Rn. 6ff., juris m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007 - OVG 2 B 16.05 -, juris Rn. 19 - 20).Ohne Kenntnis von der konkreten Lage der Stellplätze und der hiervon abhängigen Verkehrsführung auf dem Vorhabengrundstück kann all dies auf der Grundlage des vorliegenden Bauvorbescheidsantrages letztlich nicht geprüft und die Frage der Umgebungsverträglichkeit des Vorhabens daher nicht mit Bindungswirkung für ein sich anschließendes Baugenehmigungsverfahren entschieden werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2007 - OVG 2 B 16.05 -, juris Rn. 23).
- VG Cottbus, 25.09.2015 - 3 K 273/13
Bauvorbescheid
- VGH Bayern, 15.05.2017 - 15 ZB 16.1673
Fahrsilo im Außenbereich
- VG München, 16.03.2020 - M 8 K 18.3253
Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids, Auslegung von …
- VG Schwerin, 16.01.2020 - 2 A 1308/18
Anforderungen an die Bauvorlagen bei Ferienwohnungsvorhaben; Änderung des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 10 S 59.17
Vollstreckung gegen die öffentliche Hand; Verpflichtungsurteil; Beseitigung eines …
- VG München, 16.07.2018 - M 8 K 17.1621
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Veränderung eines zu einem Ensemble …
- VG Berlin, 10.02.2014 - 19 K 184.12
Umbau des ehemaligen Postfuhramtes bauplanungsrechtlich bedenkenfrei
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2015 - 2 N 51.13
Gleichartigkeit eines neu errichteten Gebäudes
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