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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2014

Rechtsprechung
   VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2735
VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13 (https://dejure.org/2014,2735)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.02.2014 - 13 L 274.13 (https://dejure.org/2014,2735)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - 13 L 274.13 (https://dejure.org/2014,2735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • archive.org PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnnutzung umfasst keine Vermietung als Ferienwohnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnung als Ferienwohnung vermieten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet rücksichtslos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet rücksichtslos

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgericht untersagt kurzzeitige Vermietungen von Wohnungen an Touristen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet rücksichtslos

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Dauerbrenner Ferienwohnung: Ist die Vermietung einer Wohnung an Feriengäste noch Wohnnutzung?

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnungen können illegal sein

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnungen in allgemeinem Wohngebiet

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnungen im Wohngebiet nur ausnahmsweise erlaubt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnungen im Wohngebiet nur ausnahmsweise erlaubt

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnungen sind in einem Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnungen nur in Ausnahmefällen in Wohngebieten zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet sind rücksichtslos - Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern sind aufgrund der typischerweise entstehenden Belastungen regelmäßig problematisch

Besprechungen u.ä. (2)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet unzulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Genehmigungspflicht des Wechsels von Wohn- zu Ferienwohnnutzung! (IBR 2014, 1119)

Papierfundstellen

  • LKV 2014, 185
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6

    Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13
    Darüber besteht soweit ersichtlich Einigkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 1 LA 123/13 -, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 - VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 - OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 3 M 190/07 -).

    Das ist für eine Nutzung als gewerbliche Ferienwohnung im Verhältnis zur gewöhnlichen Wohnnutzung ersichtlich der Fall (vgl. nur VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 - VG Schwerin, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 A 621/11 -).

    Die Nutzung durch Feriengäste ist gegenüber der "normalen" Wohnnutzung typischerweise andersartig; ihr Nebeneinander kann zu städtebaulichen Konflikten führen, weil damit Unruhe in ein Wohngebiet getragen wird (so ausdrücklich OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 - VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 -).

    Aus der Verwendung des Begriffs "Ferienwohnung" folgt, dass die Kurzzeitvermietung an Geschäftsreisende nicht erfasst ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 -).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 1 LA 123/13

    Tragweite der Berechtigung der Festsetzung der Zweckbestimmung von Sondergebieten …

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13
    Eine solche gewerbliche Kurzzeitvermietung stellt zwar regelmäßig (noch) keinen Beherbergungsbetrieb im bauplanungsrechtlichen Sinne dar (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1989 - 4 B 78.89 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 1 LA 123/13 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 2.07 -), bildet aber eine eigenständige planungsrechtliche Nutzungsart, nämlich eine besondere Art der gewerblichen Nutzung, die von der gewöhnlichen Wohnnutzung zu unterscheiden ist.

    Darüber besteht soweit ersichtlich Einigkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 1 LA 123/13 -, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 - VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 - OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 3 M 190/07 -).

    Dabei dürften einzelne Überschreitungen ebenso unerheblich sein wie eine gelegentliche (Mit-)Nutzung durch den Eigentümer oder Hauptmieter selbst (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 1 LA 123/13 -), weil solche "Einsprengsel" das Gesamtbild einer gewerblichen Kurzzeitvermietung nicht beeinflussen.

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Erweiterung der Bettenzahl in einem …

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13
    Darüber besteht soweit ersichtlich Einigkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 1 LA 123/13 -, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 - VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 - OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 3 M 190/07 -).

    Die Nutzung durch Feriengäste ist gegenüber der "normalen" Wohnnutzung typischerweise andersartig; ihr Nebeneinander kann zu städtebaulichen Konflikten führen, weil damit Unruhe in ein Wohngebiet getragen wird (so ausdrücklich OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 - VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 -).

  • BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13

    Stundenhotel mit in Stundenblöcken gestaffelter Nutzungsdauer in einem …

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13
    U. U. ist das Vorhaben bereits gebietsunverträglich, also aufgrund typisierender Betrachtungsweise mit der Zweckbestimmung eines allgemeinen Wohngebiets nicht verträglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 B 8/13 -), weil allgemeine Wohnnutzung und Freizeitwohnen "grundverschieden" sind (so BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 4 GN 7/12 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 10 S 42.11

    Nutzungsuntersagung; sofortige Vollziehung; Begründungserfordernis; formelle …

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13
    Bereits die formelle Illegalität rechtfertigt grundsätzlich eine Nutzungsuntersagung, weil anderenfalls das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren weitgehend unterlaufen werden und das formelle Baurecht seine Ordnungsfunktion nicht mehr erfüllen könnte (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 10 S 42.11 -, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - OVG 2 S 32.09 -, Beschluss vom 23. August 2007 - OVG 2 N 58.07 - VG Berlin, Beschlüsse vom 3. Juli 2009 - VG 19 L 16/09 - und vom 16. Oktober 2009 - VG 13 L 237/09 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 2 B 367/09 -).
  • OVG Saarland, 30.06.2009 - 2 B 367/09

    Bauaufsichtsbehördliches Nutzungsverbot (Bordellbetrieb)

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13
    Bereits die formelle Illegalität rechtfertigt grundsätzlich eine Nutzungsuntersagung, weil anderenfalls das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren weitgehend unterlaufen werden und das formelle Baurecht seine Ordnungsfunktion nicht mehr erfüllen könnte (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 10 S 42.11 -, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - OVG 2 S 32.09 -, Beschluss vom 23. August 2007 - OVG 2 N 58.07 - VG Berlin, Beschlüsse vom 3. Juli 2009 - VG 19 L 16/09 - und vom 16. Oktober 2009 - VG 13 L 237/09 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 2 B 367/09 -).
  • VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsmittelandrohung - Vollstreckungshindernis, …

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13
    Eine Androhung zur Durchsetzung mehrerer Verpflichtungen muss deutlich machen, ob sie sich auf Verstöße gegen jede einzelne Verpflichtung bezieht oder auf Verstöße gegen alle Verpflichtungen zugleich (so auch VG Saarland, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 5 L 920/11 -, m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13
    Eine solche gewerbliche Kurzzeitvermietung stellt zwar regelmäßig (noch) keinen Beherbergungsbetrieb im bauplanungsrechtlichen Sinne dar (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1989 - 4 B 78.89 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 1 LA 123/13 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 2.07 -), bildet aber eine eigenständige planungsrechtliche Nutzungsart, nämlich eine besondere Art der gewerblichen Nutzung, die von der gewöhnlichen Wohnnutzung zu unterscheiden ist.
  • VG Berlin, 23.01.2012 - 19 L 294.11

    Keine unzulässige Vermietung von Wohnungen in Berlin-Mitte

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13
    Maßgeblich für die auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die den Begriff des Wohnens prägt (…OVG Greifswald, a.a.O.), ist darüber hinaus nach Ansicht der Kammer, dass es bei den abgeschlossenen Mietverträgen typischerweise zu einer Anmeldung i. S. des Melderechts kommt (vgl. aber VG Berlin, Beschluss vom 28. März 2012 - VG 19 L 18.12 -, Seite 3, 4 des amtlichen Abdrucks, Beschluss vom 23. Januar 2012 - VG 19 L 294.11 -, Rn. 22 bei juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.2007 - 3 M 190/07

    Unzulässigkeit von Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13
    Darüber besteht soweit ersichtlich Einigkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 1 LA 123/13 -, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 - VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 - OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 3 M 190/07 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2004 - 7 A 4529/02

    Wann ist Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 10 S 35.12

    Zum Begriff der Nutzungsänderung baulicher Anlagen i.S.v. § 54 BauO BB

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1997 - 3 S 3455/96

    Baugenehmigung - Stellplatznachweis - Verhältnis von Baugenehmigung und …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
  • VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 621/11

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung: Ferienwohnung im allgemeinen Wohngebiet; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1994 - 11 A 4214/92

    Nutzungsuntersagung; Hinreichende Bestimmtheit; Grundlage der …

  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 91.16

    Zweckentfremdung: Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für …

    Denn Baurecht und Zweckentfremdungsrecht betreffen unterschiedliche Schutzrichtungen und stehen auch verfahrensrechtlich nebeneinander (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris Rn. 25).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 103.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Das Gericht verkennt nicht, dass das Zweckentfremdungsverbot erhebliche finanzielle Einbußen und tatsächliche Einschränkungen für die Anbieter von Ferienwohnungen bedeuten kann, neue zulässige Räume an günstigen Standorten begrenzt vorhanden sind und Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet bauplanungsrechtlich jedenfalls nicht offensichtlich genehmigungsfähig sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 10).

    Für diesen sachlichen Unterschied ist es unerheblich, wie Ferienwohnungen in anderen Zusammenhängen rechtlich eingeordnet werden (vgl. etwa zur bauplanungsrechtlichen Abgrenzung VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S. 34.15 -, juris Rn. 4;… zur rundfunkbeitragsrechtlichen Einordnung als Betriebsstätte: § 3 Abs. 2 Nr. 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags [GVBl. 2011, S. 211]).

  • VG Sigmaringen, 17.07.2015 - 7 K 2123/14

    Nutzungsunterrsagung; Ferienwohnung; Allgemeines Wohngebiet; nicht störender …

    Eine Ferienwohnung wird inklusive der in ihr vorhandenen Einrichtungsgegenstände ständig wechselnden Feriengästen zum vorübergehenden Aufenthalt mietweise zur Verfügung gestellt, so dass es sich danach um einen Gewerbebetrieb handelt (Reidt/von Landwüst, UPR 2015, 12-16, vgl. auch BT-Drs. 18/5076, S. 2, VG Berlin, Beschluss v. 21.02.2014 - 13 L 274.13 -, WuM 2014, 355-349).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 160.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Das Gericht verkennt nicht, dass das Zweckentfremdungsverbot erhebliche finanzielle Einbußen und tatsächliche Einschränkungen für die Anbieter von Ferienwohnungen bedeuten kann, neue zulässige Räume an günstigen Standorten begrenzt vorhanden sind und Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet bauplanungsrechtlich jedenfalls nicht offensichtlich genehmigungsfähig sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 10).

    Für diesen sachlichen Unterschied ist es unerheblich, wie Ferienwohnungen in anderen Zusammenhängen rechtlich eingeordnet werden (vgl. etwa zur bauplanungsrechtlichen Abgrenzung VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S. 34.15 -, juris Rn. 4;… zur rundfunkbeitragsrechtlichen Einordnung als Betriebsstätte: § 3 Abs. 2 Nr. 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags [GVBl. 2011, S. 211]).

  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 108.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Das Gericht verkennt nicht, dass das Zweckentfremdungsverbot erhebliche finanzielle Einbußen und tatsächliche Einschränkungen für die Anbieter von Ferienwohnungen bedeuten kann, neue zulässige Räume an günstigen Standorten begrenzt vorhanden sind und Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet bauplanungsrechtlich jedenfalls nicht offensichtlich genehmigungsfähig sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 10).

    Für diesen sachlichen Unterschied ist es unerheblich, wie Ferienwohnungen in anderen Zusammenhängen rechtlich eingeordnet werden (vgl. etwa zur bauplanungsrechtlichen Abgrenzung VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S. 34.15 -, juris Rn. 4;… zur rundfunkbeitragsrechtlichen Einordnung als Betriebsstätte: § 3 Abs. 2 Nr. 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags [GVBl. 2011, S. 211]).

  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 243.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Das Gericht verkennt nicht, dass das Zweckentfremdungsverbot erhebliche finanzielle Einbußen und tatsächliche Einschränkungen für die Anbieter von Ferienwohnungen bedeuten kann, neue zulässige Räume an günstigen Standorten begrenzt vorhanden sind und Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet bauplanungsrechtlich jedenfalls nicht offensichtlich genehmigungsfähig sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 10).

    Für diesen sachlichen Unterschied ist es unerheblich, wie Ferienwohnungen in anderen Zusammenhängen rechtlich eingeordnet werden (vgl. etwa zur bauplanungsrechtlichen Abgrenzung VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S. 34.15 -, juris Rn. 4;… zur rundfunkbeitragsrechtlichen Einordnung als Betriebsstätte: § 3 Abs. 2 Nr. 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags [GVBl. 2011, S. 211]).

  • VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19
    Hier wurden Vermietungen zwischen drei und acht Monaten als jedenfalls ausreichend für eine Wohnnutzung angenommen (vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 23. Januar 2012 - VG 19 L 294.11 -, juris Rn. 23; VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris.

    Selbst wenn bezogen auf diese Zeiträume - von der tageweisen Vermietung abgesehen - eine zweckentfremdungskonforme Nutzung vorliegen sollte, ändert dies nichts daran, dass im Übrigen eine wiederholte Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt (vgl. baurechtlich VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris Rn. 20).

  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 153.16

    Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Denn Baurecht und Zweckentfremdungsrecht betreffen unterschiedliche Schutzrichtungen und stehen auch verfahrensrechtlich nebeneinander (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris Rn. 25).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 151.16

    Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Denn Baurecht und Zweckentfremdungsrecht betreffen unterschiedliche Schutzrichtungen und stehen auch verfahrensrechtlich nebeneinander (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris Rn. 25).
  • VG Berlin, 15.10.2015 - 1 L 317.15

    Abriss von Wohnraum nicht immer verbotene Zweckentfremdung

    Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz schützt das öffentliche Interesse am Erhalt von Wohnraum, das Bau- und Planungsrecht schützt das öffentliche Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - 13 L 274.13, juris).
  • VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 51.13

    Bauaufsichtsrechtliche Anordnung zur Erteilung von Auskünften über die Nutzung …

  • VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 524.17
  • VG Cottbus, 07.03.2019 - 6 K 1010/13

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

  • VG Berlin, 20.05.2021 - 13 K 46.21
  • VG Berlin, 27.08.2020 - 13 L 185.20
  • VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11

    Nachbaranspruch auf Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung einer …

  • VG Berlin, 08.05.2023 - 19 L 93.23
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2014 - 2 M 151/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1019
OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2014 - 2 M 151/13 (https://dejure.org/2014,1019)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 M 151/13 (https://dejure.org/2014,1019)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 2 M 151/13 (https://dejure.org/2014,1019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Lärmbelästigungen durch einen Zoo

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Affenhaus im Magdeburger Zoo

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Baustopp für das Affenhaus im Magdeburger Zoo aufgehoben

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Baustopp für das Affenhaus im Magdeburger Zoo aufgehoben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zumutbarkeit der von einem Schimpansenhaus in einem Zoo ausgehenden Lärmbelästigungen für benachbarte Wohngrundstücke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 417
  • LKV 2014, 185
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • VG Magdeburg, 02.08.2013 - 1 B 299/13

    Neubau des Menschenaffenhauses im Magdeburger Zoo vorläufig gestoppt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2014 - 2 M 151/13
    Dessen Vollziehung setzte das Verwaltungsgericht allerdings auf Antrag des Antragstellers mit der Begründung aus, das genehmigte Vorhaben verursache nicht zumutbare Lärmbelästigungen (Beschluss vom 02.08.2013 - 1 B 299/13 MD - GA, Bl. 175 ff.).

    Zur Begründung hat es ausgeführt: Die Antragsgegnerin hätte die Vollziehung der Genehmigung nicht selbst anordnen dürfen, weil sie damit die materielle Rechtskraft des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 02.08.2013 (1 B 299/13 MD) missachtet und die Erforderlichkeit eines Änderungsverfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO umgangen habe.

    Rn. 9 An der erneuten Anordnung des Sofortvollzugs war die Antragsgegnerin nicht deshalb gehindert, weil das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 02.08.2013 (1 B 299/13 MD) die Vollziehung der ursprünglichen Genehmigung vom 17.01.2013 ausgesetzt hatte.

  • VG Magdeburg, 30.09.2013 - 1 B 374/13

    Naturschutzrechtliche Genehmigung der Errichtung und des Betriebes eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2014 - 2 M 151/13
    Mit Beschluss vom 30.09.2013 ( 1 B 374/13 MD) hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt und die Antragsgegnerin verpflichtet, der Beigeladenen die weitere Vollziehung der Genehmigung bis auf Weiteres zu untersagen.
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