Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 17.02.2015 - 4 VO 673/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 124a Abs 4 VwGO, § 162 Abs 1 VwGO
Zur Notwendigkeit von Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO im Berufungszulassungsverfahren durch Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 162 Abs. 1
Notwendigkeit von Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Berufungszulassungsverfahren durch Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendigkeit von Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Berufungszulassungsverfahren durch Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 06.06.2011 - 1 K 477/09
- VG Meiningen, 15.08.2012 - 1 K 477/09
- OVG Thüringen, 17.02.2015 - 4 VO 673/12
Papierfundstellen
- LKV 2016, 380
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 17.01.1995 - 4 B 1.95
Einfügen eines Bauvorhabens in die Umgebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.02.2015 - 4 VO 673/12
Davon ist erst Recht auszugehen, wenn - wie hier - der Prozessbevollmächtigte der Kläger sich überhaupt nicht zum Zulassungsantrag geäußert oder nur die Zurückweisung des Berufungszulassungsantrages beantragt hat und irgendwelche Ausführungen, welche die Erörterung des Streitstoffes fördern könnten, unterblieben sind und mangels Kenntnis der Antragsbegründung auch kaum förderlich wären (vgl. zum Vorstehenden betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29, Beschluss vom 7. Juni 1995 - 4 B 26.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 30 und OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 KN 109/05 - juris Rn. 4;… für das Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung: OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 22. September 2010 - 1 O 128/10 - juris Rn. 4 …und vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 - juris Rn. 4). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 1 O 128/10
Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO im …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.02.2015 - 4 VO 673/12
Davon ist erst Recht auszugehen, wenn - wie hier - der Prozessbevollmächtigte der Kläger sich überhaupt nicht zum Zulassungsantrag geäußert oder nur die Zurückweisung des Berufungszulassungsantrages beantragt hat und irgendwelche Ausführungen, welche die Erörterung des Streitstoffes fördern könnten, unterblieben sind und mangels Kenntnis der Antragsbegründung auch kaum förderlich wären (vgl. zum Vorstehenden betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29, Beschluss vom 7. Juni 1995 - 4 B 26.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 30 und OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 KN 109/05 - juris Rn. 4; für das Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung: OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 22. September 2010 - 1 O 128/10 - juris Rn. 4 …und vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 - juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 1 KN 109/05
Zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für das …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.02.2015 - 4 VO 673/12
Davon ist erst Recht auszugehen, wenn - wie hier - der Prozessbevollmächtigte der Kläger sich überhaupt nicht zum Zulassungsantrag geäußert oder nur die Zurückweisung des Berufungszulassungsantrages beantragt hat und irgendwelche Ausführungen, welche die Erörterung des Streitstoffes fördern könnten, unterblieben sind und mangels Kenntnis der Antragsbegründung auch kaum förderlich wären (vgl. zum Vorstehenden betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29, Beschluss vom 7. Juni 1995 - 4 B 26.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 30 und OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 KN 109/05 - juris Rn. 4;… für das Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung: OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 22. September 2010 - 1 O 128/10 - juris Rn. 4 …und vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 03.03.1995 - 4 B 26.95
Zulässigkeit und Voraussetzungen für das Vorliegen einer Klageänderung - …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.02.2015 - 4 VO 673/12
Davon ist erst Recht auszugehen, wenn - wie hier - der Prozessbevollmächtigte der Kläger sich überhaupt nicht zum Zulassungsantrag geäußert oder nur die Zurückweisung des Berufungszulassungsantrages beantragt hat und irgendwelche Ausführungen, welche die Erörterung des Streitstoffes fördern könnten, unterblieben sind und mangels Kenntnis der Antragsbegründung auch kaum förderlich wären (vgl. zum Vorstehenden betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29, Beschluss vom 7. Juni 1995 - 4 B 26.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 30 und OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 KN 109/05 - juris Rn. 4;… für das Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung: OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 22. September 2010 - 1 O 128/10 - juris Rn. 4 …und vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 - juris Rn. 4). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09
Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.02.2015 - 4 VO 673/12
Rn. 13 Der beschließende Senat hat den Klägern auch keinen Anlass geboten, sich im Berufungszulassungsverfahren zu äußern oder sich gar bereits eines Rechtsanwaltes zu bedienen (siehe hierzu auch: BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 6 C 92.3331 - juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 - juris, Beschluss vom 17. September 2010 - 1 O 132/10 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 1 O 132/10
Notwendigkeit von Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Sinne von § 162 Abs. 1 …
Auszug aus OVG Thüringen, 17.02.2015 - 4 VO 673/12
Rn. 13 Der beschließende Senat hat den Klägern auch keinen Anlass geboten, sich im Berufungszulassungsverfahren zu äußern oder sich gar bereits eines Rechtsanwaltes zu bedienen (siehe hierzu auch: BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 6 C 92.3331 - juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 - juris, Beschluss vom 17. September 2010 - 1 O 132/10 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2008 - 1 O 147/08
Auszug aus OVG Thüringen, 17.02.2015 - 4 VO 673/12
Davon ist erst Recht auszugehen, wenn - wie hier - der Prozessbevollmächtigte der Kläger sich überhaupt nicht zum Zulassungsantrag geäußert oder nur die Zurückweisung des Berufungszulassungsantrages beantragt hat und irgendwelche Ausführungen, welche die Erörterung des Streitstoffes fördern könnten, unterblieben sind und mangels Kenntnis der Antragsbegründung auch kaum förderlich wären (vgl. zum Vorstehenden betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29, Beschluss vom 7. Juni 1995 - 4 B 26.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 30 und OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 KN 109/05 - juris Rn. 4;… für das Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung: OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 22. September 2010 - 1 O 128/10 - juris Rn. 4 und vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 08.02.1993 - 6 C 92.3331
Auszug aus OVG Thüringen, 17.02.2015 - 4 VO 673/12
Rn. 13 Der beschließende Senat hat den Klägern auch keinen Anlass geboten, sich im Berufungszulassungsverfahren zu äußern oder sich gar bereits eines Rechtsanwaltes zu bedienen (siehe hierzu auch: BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 6 C 92.3331 - juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 - juris, Beschluss vom 17. September 2010 - 1 O 132/10 - juris).
- VGH Bayern, 22.02.2018 - 15 C 17.2522
Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsvergütung auf Beklagtenseite für ein …
Rn. 17 Allein der Umstand, dass die Kostenentscheidung im (Einstellungs-) Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. August 2017 der Beklagten einen Kostentitel verschafft, führt nicht automatisch dazu, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung der Beklagten - soweit es das Berufungszulassungsverfahren betrifft - im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO notwendig war (ThürOVG, B.v. 17.2.2015 - 4 VO 673/12 - LKV 2016, 380 = juris Rn. 12).Denn aufgrund der Obliegenheit im Berufungszulassungsverfahren, einen konkreten Zulassungsgrund i.S. von § 124 Abs. 2 VwGO gem. § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 geltend zu machen und dessen Voraussetzungen hinreichend substanziiert darzulegen (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.6.2017 - 15 ZB 16.2504 - juris Rn. 7 m.w.N.), dürfte eine Beteiligung des gegnerischen Rechtsanwalts zu einem Zeitpunkt, in dem zur Begründung des Rechtsmittels noch nichts vorgebracht wurde, die Erörterung des Streitstoffs für die Entscheidungsfindung noch nicht wirklich fördern können (für das Berufungszulassungsverfahren in vergleichbaren Konstellationen vgl. ThürOVG, B.v. 17.2.2015 - 4 VO 673/12 - LKV 2016, 380 = juris Rn. 12 f.;… OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 18.11.2008 - 1 O 147/08 - juris Rn. 4 f.;… B.v. 17.9.2010 - 1 O 132/10 - juris Rn. 4 f.;… B.v. 22.9.2010 - 1 O 128/10 - juris Rn. 4 f.;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 162 Rn. 3; ebenso für den Fall einer zur Fristwahrung eingelegten Berufung: BayVGH, B.v. 8.2.1993 - 6 C 92.3331 - juris;… für die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten auf der Beigeladenseite vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1998 - 14 CS 98.2850 - BayVBl. 1999, 507 = juris Rn. 2;… a.A.: Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 162 Rn. 46;… a.A. für den Fall der fristwahrenden Berufungseinlegung im Zivilprozessrecht in Anwendung von § 91 ZPO: BGH, B.v. 17.12.2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 - juris Rn. 8 ff.; a.A. für den Fall einer zur Fristwahrung eingelegten Berufung: BayVGH, B.v. 12.11.1985 - 6 C 85 A.1556 u.a. - BayVBl. 1986, 317; B.v. 28.5.1982 - 4 C 81 A.602 - NJW 1982, 2394 f.;… offenlassend in einer Sonderkonstellation BayVGH, B.v. 12.4.2001 - 4 C 01.768 - juris Rn. 2 f.;… differenzierend NdsOVG, B.v. 8.8.2001 - 1 OA 2021/01 - NVwZ-RR 2002, 467 = juris Rn. 4 ff.).
Weder sind vorliegend besondere Umstände ersichtlich, die eine besondere Eilbedürftigkeit und damit die Notwendigkeit einer vorbeugenden "Schutzschrift" durch einen Anwalt begründen könnten, noch hat der Verwaltungsgerichtshof der Beklagten Anlass gegeben, sich frühzeitig zu äußern und sich hierfür eines Rechtsanwalts zu bedienen (…zum Ganzen: BVerwG, B.v. 17.1.1995 - 4 B 1.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 = juris Rn. 9; ThürOVG, B.v. 17.2.2015 a.a.O.;… OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 18.11.2008 a.a.O.;… B.v. 17.9.2010 a.a.O.;… B.v. 22.9.2010 a.a.O.; für den Fall einer zur Fristwahrung eingelegten Berufung vgl. BayVGH, B.v. 8.2.1993 - 6 C 92.3331 - juris).
Auch unter diesem Gesichtspunkt bestand aus Sicht der Beklagten jedenfalls im vorliegenden Fall keine Notwendigkeit, in diesem frühzeitigen Stadium des Berufungszulassungsverfahrens in die Prozessvorbereitung zur Vorbereitung einer Stellungnahme unter Zuhilfenahme eines Anwalts einzutreten (ebenso bei vergleichbarer Fallgestaltung ThürOVG, B.v. 17.2.2015 a.a.O.).
- VG Halle, 02.01.2020 - 8 E 250/19
Notwendigkeit von Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Sinne des § 162 Abs. 1 …
Vielmehr bedarf es zur Feststellung der Notwendigkeit einer eigenen Beurteilung (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 KN 109/05 -, juris, Rn. 5; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 -, juris, Rn. 4 = DÖV 2009, 299 LS …und Beschluss vom 22. September 2010 - 1 O 128/10 -, juris, Rn. 4 = DVBl. 2010, 1456 LS; OVG Weimar, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 4 VO 673/12 -, juris, Rn. 12 = LKV 2016, 380; VGH München…, Beschluss vom 22. Februar 2018, a.a.O., Rn. 17).Damit stellt die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Rechtsmittelgegner - und damit die hierdurch verursachte Kostenbelastung der übrigen Verfahrensbeteiligten - vor seiner durch das Berufungsgericht veranlassten Anhörung grundsätzlich keine zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendung dar (vgl. OVG Magdeburg…, Beschluss vom 18. November 2008, a.a.O., Rn. 4 …und Beschluss vom 22. September 2010, a.a.O., Rn. 4; OVG Weimar, Beschluss vom 17. Februar 2015, a.a.O., Rn. 12; VGH München…, Beschluss vom 22. Februar 2018, a.a.O., Rn. 18).
In den Fällen des § 124a Abs. 4 VwGO, in denen die Frist für die Begründung des Zulassungsantrages nach derjenigen für die Anbringung des Antrages endet, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Rechtsmittelgegner vor dem Zeitpunkt, zu dem er die Begründungsschrift zur Kenntnis erhält, schon mangels Kenntnis der vom Rechtsmittelführer behaupteten Zulassungsgründe nicht dazu geeignet, das Zulassungsverfahren zu fördern und damit i.S.d. § 162 Abs. 1 VwGO zur Rechtsverfolgung nicht notwendig (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 5; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 18. November 2008, a.a.O., Rn. 4 …und Beschluss vom 22. September 2010, a.a.O., Rn. 4; OVG Weimar, Beschluss vom 17. Februar 2015, a.a.O., Rn. 12; VGH München…, Beschluss vom 22. Februar 2018, a.a.O., Rn. 18).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2018 - 3 K 87.17
Tätigwerden eines Rechtsanwalts im Rahmen eines Prozessauftrags im …
Davon ist erst recht auszugehen, wenn - wie hier - der Prozessbevollmächtigte der Erinnerungsführerin sich überhaupt nicht zum Zulassungsantrag geäußert oder nur die Zurückweisung des Berufungszulassungsantrags beantragt hat und irgendwelche Ausführungen, welche die Erörterung des Streitstoffes fördern könnten, unterblieben sind und mangels Kenntnis der Antragsbegründung auch kaum förderlich wären (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 4 VO 673/12 - Rn. 12; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 22. September 2010 - 1 O 128/10 - juris Rn. 4).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2022 - 8 D 344/21
Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten; fristwahrende Klageerhebung; …
Rn. 18 Vgl. zum Antrag auf Zulassung der Berufung: Bay.VGH, Beschluss vom 1. September 2022 - 22 C 22.1221 -, juris Rn. 18; Thür.OVG, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 4 VO 673/12 -, juris Rn. 12; OVG Sachs.-A., Beschluss vom 22. September 2010 - 1 O 128/10 -, juris Rn. 4 f.; zur Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz: OVG Sachs.-A., Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 1 O 119/14 -, juris Rn. 4; siehe auch entsprechend zur Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG, Beschlüsse vom 13. November 1995 - 4 B 236.95 -, juris Rn. 7 und vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, juris Rn. 9, sowie zur durch das Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung: OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 20. Juli 2022 - OVG 3 K 28/22 -, juris Rn. 6 unter Verweis darauf, dass auch die Zulässigkeit einer bereits durch das Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung nach § 124a Abs. 3 Satz 5 VwGO davon ab hängt, dass die Berufung innerhalb der Frist des § 124a Abs. 3 Satz 1 VwGO den Anforderungen des § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO entsprechend begründet wird. - OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2020 - 2 O 50/20
Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts im …
Rn. 7 Es liegt auch kein Fall vor, in dem sich der Prozessbevollmächtigte überhaupt nicht zum Zulassungsantrag geäußert oder nur die Zurückweisung des Berufungszulassungsantrages beantragt hat und irgendwelche Ausführungen, welche die Erörterung des Streitstoffes fördern könnten, unterblieben sind (vgl. hierzu die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 4 VO 673/12 - juris Rn. 12). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2020 - 4 O 19/20
Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes im …
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