Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 6 U 109/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art. 7 I LMIV
Irreführung durch Bezeichnung und Ausstattung eines Holundersirups - damm-legal.de
Bezeichnung "Holunderblüte" nicht irreführend, wenn Sirup 0,3 % Holunderblütenextrakt enthält
- aufrecht.de
Irreführung durch Bezeichnung eines Sirups
- online-und-recht.de
Produktbezeichnung "Holunderblüte" auch nicht irreführend bei lediglich 0,3% Holunderblütenextrakt-Anteil
- kanzlei.biz
Keine Irreführung bei 0,3 % Holunderblütenanteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LMIV Art. 7 I
Irreführung durch Bewerbung eines lediglich 0,3% Holunderblütenextrakt enthaltenden Sirups mit der Produktbezeichnung "Holunderblüte" - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Irreführung durch Bezeichnung und Ausstattung eines Holundersirups
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Bezeichnung "Holunderblüte" nicht irreführend, wenn Sirup 0,3 % Holunderblütenextrakt enthält
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine Irreführung durch Bezeichnung Holunderblütensirup wenn Produkt 0,3 Prozent Holunderblütenextrakt enthält
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Irreführung durch Bezeichnung und Ausstattung eines Holundersirups?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Irreführung durch Produktbezeichnung "Holunderblüte"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung mit "Holunderblüte" nicht irreführend, auch bei nur 0,3% Holunderblütenextrakt-Anteil
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bewerbung eines Holundersirups mit Holunderblüte bei nur 0,3 % Holunderblütenextrakt-Anteil
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Irreführung durch Bezeichnung und Ausstattung eines Holundersirups
Verfahrensgang
- LG Gießen, 11.05.2017 - 4 O 227/16
- OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 6 U 109/17
Papierfundstellen
- LMuR 2018, 23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 21.02.2017 - 3 U 1830/16
Unzulässige Beschriftung eines Fruchtsaftgetränks
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 6 U 109/17
Die Entscheidung beruht auf der Anwendung allgemein anerkannter Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrsauffassung auf den konkreten Lebenssachverhalt, der auch mit der Fallgestaltung, die der Entscheidung des OLG Nürnberg vom 24.1.2017 - 3 U 1830/16 - zugrunde liegt, nicht vergleichbar ist.
- OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20
Eilverfahren: Mangelnde Glaubhaftmachung der Tatbestandswirkung eines Bescheides …
Dies führt über eine richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 1 AMG dahin, dass ein Mittel nicht nur dann als Arzneimittel anzusehen ist, wenn es die unter Ziffer 1) beschriebenen Wirkungen tatsächlich hat, sondern auch dann, wenn es sich für einen durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbraucher als solches darstellt, wobei als Kriterien Darreichungsform, Dosierung, Primärverpackung, äußere Umhüllung sowie der Vertriebsweg in Betracht zu ziehen sind (BGH GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.4.2008 - 6 U 109/17 = PharmaR 2008, 550). - OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 133/18
Irreführung durch Bezeichnung eines Lebensmittels
Der Senat hat bereits in der Entscheidung "Holunderblüte" (Urteil vom 11.09.2017, 6 U 109/17 , WRP 2017, 1504) klargestellt und begründet, dass auch nur geringfügige Konzentrationen eines Lebensmittelbestandteils wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sein können, wenn die beworbene Zutat jedenfalls enthalten ist und die berechtigten Geschmackserwartungen durchschnittlicher Verbraucher nicht enttäuscht werden.
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Rechtsprechung
| KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006, Art 10 Abs 1 EGV 1924/2006, Art 11 EGV 1924/2006, Art 12 EGV 1924/2006, Art 13 EGV 1924/2006
Wettbewerbsverstoß: Bestimmtheit eines Unterlassungstitels mit Bezugnahme auf nicht beigefügte Anlagen; Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben - damm-legal.de
Unzulässige Werbeaussagen zur "Stärkung des Immunsystems"
- kanzlei.biz
Werbeaussage "Das Immunsystem stärken" ist für Vitamin B12 unzulässig
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit gesundheitsbezogenen Werbeaussagen
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit gesundheitsbezogenen Werbeaussagen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Unzulässige Werbeaussagen zur "Stärkung des Immunsystems"
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Das Immunsystem stärken - unzulässige wettbewerbswidrige Werbung für Vitamin B12-Produkt mit gesundheitsbezogenen Aussagen entgegen HCVO
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbeangaben müssen europarechtskonform sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben wettbewerbswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Irreführende Werbeaussage "Stärkung des Immunsystems" für Nahrungsergänzungsmittel
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.08.2015 - 91 O 19/15
- KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
Papierfundstellen
- LMuR 2018, 23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
Unlauterer Wettbewerb: ergänzende bilanzierte Diät - Nahrungsergänzungsmittel
Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14).Rn. 68 Der oben wiedergegebenen, grundsätzlich unverbindlichen Rechtsauffassung der EU-Kommission ist zu folgen (vgl. auch OLG Bamberg WRP 2014, 609).
Wenn es danach zu der z.B. zugelassenen Angabe "Vitamin C trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei" unter der Überschrift "Bedingungen für die Verwendung der Angabe" heißt: "Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Mindestanforderungen an eine Vitamin-C-Quelle … erfüllen.", besteht schon dem Wortlaut des Registers nach kein Anlass, dies so zu verstehen, dass der Name dieses Vitamins durch den Namen eines Produkts ersetzt werden kann, das dieses Vitamin enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).
Rn. 69 Wenn die Kommission im Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gleichbedeutende Angaben in engem Rahmen zugelassen hat, bezieht sich dies lediglich auf sinngemäße Formulierungen wie z.B. "Vitamin C leistet einen Beitrag zu einem normalen Energiestoffwechsel" (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).
Dieser Hinweis stützt die Auslegung, dass ausschließlich mit den gesundheitsbezogenen Angaben so wie in der Liste angeführt, also mit den einzelnen Nährstoffen oder Substanzen, geworben werden darf und eben nicht mit dem Lebensmittelprodukt, das diese Stoffe enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).
Dies gilt nicht für eine beanstandete Produktbezeichnung, wenn ihr nicht zu entnehmen ist, welche Nährstoffe in dem Produkt enthalten sind und hilfreich sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609).
- BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12
Vitalpilze
Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
Rn. 43 Art. 10 Abs. 3 HCVO erfasst nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 TZ 9 - Gurktaler Kräuterlikör; BGH GRUR 2013, 958 TZ 13 - Vitalpilze).In der unter dem Schlagwort "Vitalpilze" veröffentlichten Entscheidung (GRUR 2013, 958 TZ 11 - Vitalpilze) hat der BGH spezifische Formulierungen in folgenden Werbeaussagen gesehen:.
Rn. 80 Art. 10 Abs. 1 HCVO ist ebenso wie Art. 5 Abs. 1 HCVO eine Marktverhaltensvorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 a.F./§ 3a n.F. UWG (vgl. BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 22).
- BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15
Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: …
Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14).Dies gilt nicht für eine beanstandete Produktbezeichnung, wenn ihr nicht zu entnehmen ist, welche Nährstoffe in dem Produkt enthalten sind und hilfreich sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609).
- BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13
Werbung für Kindersaft
Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
Rn. 62 Bei der Prüfung, ob eine verwendete gesundheitsbezogene Angabe mit einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe gleichbedeutend ist, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen, wenn auch das berechtigte Interesse der Lebensmittelunternehmen zu berücksichtigen ist, den Wortlaut einer zugelassenen Angabe der Produktaufmachung und dem Verbraucherverständnis anpassen zu können, ohne für jede sprachlich abweichende Angabe einen eigenen Zulassungsantrag stellen zu müssen (BGH GRUR 2016, 412 - Lernstark, Rn 52; Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012). - BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97
Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes
Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
Gegebenenfalls kann deren Inhalt auf Klage hin festgestellt werden (BGH, GRUR 2000, 228 juris Rn. 16 - Musical-Gala). - OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 123/14
Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel zur …
Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14). - KG, 10.07.2015 - 5 U 24/15
Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit …
Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14). - BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14
Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines …
Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das beanstandete Verhalten der Beklagten zudem nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Recht rechtswidrig sein (vgl. BGH GRUR 2015, 504 TZ 8 - Kostenlose Zweitbrille; BGH GRUR 2016, 710 TZ 34 - Im Immobiliensumpf). - BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12
Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung
Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
Nach ihm sind die nationalen Gerichte und Verwaltungsbehörden gehalten, von ihrer eigenen Urteilsfähigkeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszugehen, Erwägungsgrund 16 Satz 5 und 6 der HCVO (vgl. BGH GRUR 2014, 500 TZ17 - Praebiotik; BGH GRUR 2014, 1013 TZ 24 - Original Bach-Blüten). - BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13
Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille
Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das beanstandete Verhalten der Beklagten zudem nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Recht rechtswidrig sein (vgl. BGH GRUR 2015, 504 TZ 8 - Kostenlose Zweitbrille; BGH GRUR 2016, 710 TZ 34 - Im Immobiliensumpf). - OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle
- BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12
Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose …
- OLG Celle, 10.03.2016 - 13 U 77/15
Wettbewerbsverstoß durch gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung mit dem …
- OLG Düsseldorf, 15.03.2016 - 20 U 75/15
Wettbewerbswidrigkeit der Benennung einer Kräuterteemischung mit der Bezeichnung …
- EuGH, 18.07.2013 - C-299/12
Green - Swan Pharmaceuticals CR - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. …
- OLG Bamberg, 29.06.2016 - 3 U 32/16
Bezeichnung "Detox" als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe auf einem …
- OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen eines Verstoßes gegen die …
Eine gesundheitsbezogene Angabe, die nicht erkennen lässt, auf welchen der in der Liste der zugelassenen Angaben im Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 432/2012 aufgeführten Nährstoffen, Substanzen, Lebensmitteln oder Lebensmittelkategorien die behauptete Wirkung eines Produkts beruht, ist mit den zugelassenen Angaben zudem auch nicht inhaltsgleich und somit unzulässig (…BGH, GRUR 2016, 1200 - Repair-Kapseln - Rn. 35 f. und 40;… BGH Beschluss vom 06.12.2017 - I ZR 167/16 -, GRUR-RS 2017, 137904 - Detox - Rn. 14; KG Urteil vom 18.07.2017, LMuR 2018, 23).Rn. 67 Ebenfalls als unzulässige spezifische gesundheitsbezogene Angabe hat das Oberlandesgericht Celle die Aussage "Volle Power für Ihr Immunsystem" eingestuft (OLG Hamm GRUR-RR 2023, 97- Volle Power für Ihr Immunsystem) sowie das Kammergericht Berlin in einer Entscheidung vom 18.07.2017 (KG, Urteil vom 18.07.2017 - 5 U 132/15, LMuR 2018, 23, 25 f.) die Werbeaussage "das Immunsystem stärken".
- LG Nürnberg-Fürth, 18.04.2024 - 19 O 4187/23
Unzulässige gesundheitsbezogene Angabe für eine Bonbonspezialität
Art. 10 Abs. 3 HCVO erfasst nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und 14 Abs. 1 HVCO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein können (KG, LMuR 2018, 23, 25). - OLG Celle, 21.03.2024 - 13 U 39/23
Unterlassung von Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel
So ist beispielsweise die Angabe "stärkt das Immunsystem" nicht gleichsinnig mit der zugelassenen Angabe "trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei" (KG, Urteil vom 18. Juli 2017 - 5 U 132/15, juris Rn. 61; Sosnitza/Meisterernst LebensmittelR/Rathke/Hahn [187.
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