Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer kurzzeitigen Inhaftierung einer Person bei Anrechnung; Verfassungsbeschwerde; Rechtsschutzinteresse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07
Jede Freiheitsentziehung greift in schwer wiegender Weise in das Grundrecht ein, so dass auch nach ihrer Erledigung in aller Regel ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit besteht (BVerfGE 104, 220, 234). - BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02
Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf ein fortwirkendes rechtliches Interesse des …
Auszug aus VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07
Ein solches Bedürfnis setzt voraus, dass das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist (BVerfG NJW 2006, 40). - VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
Verfassungsbeschwerde; faires Verfahren; Rechtsverletzung durch Anwendung von …
Auszug aus VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07
Da die Beschwerdeführerin eine Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts angreift, kann sie sich nicht auf Art. 20 SVerf berufen (VerfGH Beschluss vom 19.5.2006, Lv 6/05). - VerfGH Saarland, 02.04.2007 - Lv 2/06
Maßgeblicher Zeitpunkt für Erschöpfung des Rechtswegs bei Verfassungsbeschwerde; …
Auszug aus VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07
Allerdings kann dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) ein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz entnommen werden Es gewährleistet in Verbindung mit Art. 1 Satz 2, Art. 3 und Art. 13 SVerf, dass auch dann, wenn die durch eine (ursprüngliche) Freiheitsentziehung entstandene grundrechtliche Beschwer entfallen ist, grundsätzlich die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung verlangt werden darf (VerfGH Beschluss vom 2.4.2007, Lv 2/06, Lv 6/06).
- VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
Einstweiliger Rechtsschutz; Betriebsuntersagung; einstweilige Anordnung; Begriff …
Allerdings kann dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) ein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz entnommen werden (SVerfGH Beschl. v. 28.6.2007 - Lv 2/07; Beschl. v. 5.9.2007 - Lv 8/06).20 SVerf, nach dem einer Person der Beschwerde- und Rechtsweg zusteht, wenn sie sich durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt sieht, schützt - nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs - nur gegen Akte der Exekutive (Beschl. v. 19.5.2006 - Lv 6/05; Beschl. v. 28.6.2007 - Lv 2/07), nicht gegen richterliche Entscheidungen.
- VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
Coronapandemie: Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers erfolglos
15 dass das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nicht durch Art. 20, auf welchen sich die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang beruft, sondern durch Art. 60 SVerf gewährleistet wird (SVerfGH Beschl. v. 28.06.2007 - Lv 2/07; Beschl. v. 05.09.2007 - Lv 8/06). - VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 2/13
Rechtsstaatsprinzip; Rechtschutzgarantie, effektiver Rechtsschutz; wirkungsvoller …
20 SVerf, nach dem einer Person der Beschwerde- und Rechtsweg zusteht, wenn sie sich durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt sieht, schützt - nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs - nur gegen Akte der Exekutive (Beschl. v. 19.05.2006 - Lv 6/05; Beschl. v. 28.06.2007 - Lv 2/07), nicht gegen richterliche Entscheidungen. - VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 8/07
Rechtschutzgarantie, effektiver Rechtsschutz; wirkungsvoller Rechtsschutz; …
20 SVerf, nach dem einer Person der Beschwerde- und Rechtsweg zusteht, wenn sie sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht, schützt - nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs - nur gegen Akte der Exekutive (Beschl. v. 19.5.2006 - Lv 6/05; Beschl. v. 28.6.2007 - Lv 2/07), nicht gegen richterliche Entscheidungen. - LG Saarbrücken, 09.10.2008 - 5 T 468/08 Rn. 20 Da jede Freiheitsentziehung in schwerwiegender Weise in das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) eingreift, gebietet Art. 19 Abs. 4 GG ein umfassendes Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung auch dann, wenn diese Freiheitsentziehung bereits beendet ist (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 28.06.2007, Az. LV 2/07 - zitiert nach juris).
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