Rechtsprechung
| LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.09.2006 - LVG 18/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
- Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
LSA-Verf Art. 2 Abs 3; LSA-Verf Art. 75 Nr 7; LSA-Verf Art. 87 Abs 1; LSA-Verf Art. 87 Abs 5; LSA-VerfGG § 2 Nr 8; LSA-VerfGG § 51 Abs 1; LSA-WG § 104; LSA-WG § 105; LSA-WG § 106; ... WVG § 1 Abs 2; WVG § 2; WVG § 79
Wasser- und Bodenverband - Zweckverband - Mitgliedschaftsrecht - Gemeinschaft, örtliche - Wirkungskreis, eigener - Selbstverwaltung - Stimmrecht - Gemeinde - Eigentümer - Stellvertretung - Aufgabenerfüllung - Grund, sachlicher - Verhältnismäßigkeit - Doppelstimmrecht - ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Die Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 15. April 2005 hinsichtlich der Gewichtung der Stimmanteile der Gemeinden in Wasserunterhaltungsverbänden verletzt die Gemeinden nicht in ihrem Selbstverwaltungsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhaltungsverbände gem. § 105 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) als Träger funktionaler Selbstverwaltung; Ursprung der den Gemeinden in den Unterhaltungsverbänden zugewiesenen mitgliedschaftlichen Rechte; Verletzung der Gemeinden in eigenen ...
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Kommunalverfassungsbeschwerde mehrerer Gemeinden gegen § 105 Abs. 1 a WG LSA
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
(Großer) Erftverband
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.09.2006 - LVG 18/05
In seiner Entscheidung vom 29. Juli 1959 zum Großen Erftverband (BVerfG, Urt. v. 29.07.1959 - 1 BvR 394/58 -, BVerfGE 10, 89) hat das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Organisationsform aus dem Blickwinkel der Grundrechte der privaten Grundrechtseigentümer geklärt und bejaht (…zu Einzelheiten Kluth, a. a. O., 1997, S. 276).Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtstradition mit den Worten gewürdigt, dass sich die Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben durch öffentlich-rechtliche Verbände bewährt habe und für die Betroffenen damit der Vorteil verbunden sei, dass sie unmittelbar gestaltend an der Erfüllung der sie besonders berührenden Aufgaben mitwirken und ihren Einfluss schon im Stadium der Willensbildung des Verbandes geltend machen könnten (BVerfGE 10, 89 < 104>).
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.09.2006 - LVG 18/05
Durch eine zweite Entscheidung vom 5. Dezember 2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit dieser Organisationsform der funktionalen Selbstverwaltung mit dem Demokratieprinzip herausgearbeitet (BVerfG, Beschl. v. 05.12.2002 - 2 BvL 5, 6/98 -, BVerfGE 107, 59 ff.). - BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
Gleichstellungsbeauftragte
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.09.2006 - LVG 18/05
Sie umfasst vielmehr auch das Recht, mit anderen Kommunen, sonstigen Verwaltungsträgern und Privaten zusammenzuarbeiten (BVerfG, Beschl. v. 26.10.1994 - 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228 < 236>;… daran anschließend LVerfG LSA, Urt. v. 12.12.1997 - LVG 9/95 -, LVerfGE 7, 284 < 294 f.>;… Urt. v. 23.02.1999 - LVG 8/98 -, LVerfGE 10, 413 < 419 f.>;… Nierhaus, in: Sachs <Hrsg.>, Grundgesetz, Kommentar, 3. Aufl. 2003, Art. 28, RdNr. 44a;… H. Dreier, in: ders. <Hrsg.>, GG-Kommentar, Bd. 2, 2. Aufl. 2006, Art. 28, RdNr. 135).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 2/95
Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt nur gegen formelle …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.09.2006 - LVG 18/05
Damit liegt ein zulässiger Antragsgegenstand vor (siehe dazu auch LVerfG LSA, Urt. v. 22.02.1996 - LVG 2/95 -,LVerfGE 4, 404 < 404 ff.>). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.02.1999 - LVG 8/98
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.09.2006 - LVG 18/05
Sie umfasst vielmehr auch das Recht, mit anderen Kommunen, sonstigen Verwaltungsträgern und Privaten zusammenzuarbeiten (BVerfG, Beschl. v. 26.10.1994 - 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228 < 236>;… daran anschließend LVerfG LSA, Urt. v. 12.12.1997 - LVG 9/95 -, LVerfGE 7, 284 < 294 f.>; Urt. v. 23.02.1999 - LVG 8/98 -, LVerfGE 10, 413 < 419 f.>;… Nierhaus, in: Sachs <Hrsg.>, Grundgesetz, Kommentar, 3. Aufl. 2003, Art. 28, RdNr. 44a;… H. Dreier, in: ders. <Hrsg.>, GG-Kommentar, Bd. 2, 2. Aufl. 2006, Art. 28, RdNr. 135). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 9/95
Verpflichtung der Gemeinden und Landkreise zur Förderung der Gleichstellung von …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.09.2006 - LVG 18/05
Sie umfasst vielmehr auch das Recht, mit anderen Kommunen, sonstigen Verwaltungsträgern und Privaten zusammenzuarbeiten (BVerfG, Beschl. v. 26.10.1994 - 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228 < 236>; daran anschließend LVerfG LSA, Urt. v. 12.12.1997 - LVG 9/95 -, LVerfGE 7, 284 < 294 f.>;… Urt. v. 23.02.1999 - LVG 8/98 -, LVerfGE 10, 413 < 419 f.>;… Nierhaus, in: Sachs <Hrsg.>, Grundgesetz, Kommentar, 3. Aufl. 2003, Art. 28, RdNr. 44a;… H. Dreier, in: ders. <Hrsg.>, GG-Kommentar, Bd. 2, 2. Aufl. 2006, Art. 28, RdNr. 135).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wassergesetzes teilweise …
Entscheidend ist indes, dass der Landesgesetzgeber in § 54 Abs. 1 i.V.m. § 55 WG LSA (früher nach §§ 104, 105 WG LSA a. F.) die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung den Unterhaltungsverbänden als rechtlich selbständigen und eigenständig demokratisch legitimierten Verwaltungsträgern zugewiesen und damit jedenfalls zugleich dem gemeindlichen örtlichen Wirkungskreis vollständig entzogen hat (vgl. LVerfG, Urt. v. 12.09.2006 - LVG 18/05 -, LVerfGE 17, 482 [490 ff.], zur Rechtslage zum Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12.04.2006 [GVBl. S. 248]). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.08.2021 - LVG 15/20
Kostenerstattung für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung
Das Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16.03.2011 (GVBl. 2 S. 492), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.07.2020 (GVBl. S. 372, 374), regelt unter anderem die Organisation und Finanzierung der Gewässerunterhaltung (zur Vorgeschichte und zu den grundsätzlichen Entscheidungen des Landesgesetzgebers im Hinblick auf die Unterhaltungsverbände LVerfG, Urt. v. 12.09.2006 - LVG 18/05 - [LVerfGE 17, 482], Rn. 1-17, 32-40).Unterhaltungsverbände seien vielmehr Träger funktionaler Selbstverwaltung, die gemäß § 1 Abs. 2 WVG dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder dienen und sich im Rahmen ihrer Gesetze selbst verwalten (LVerfG, Urt. v. 12.09.2006 - LVG 18/05 -, LVerfGE 17, 482 [490 ff.]).
Die mit einer Mitgliedschaft im Unterhaltungsverband gegebenen Rechte der Grundstückseigentümer, im Unterhaltungsverband über die Gewässerunterhaltung mitzuentscheiden, ersetzt § 55 Abs. 2 WG LSA durch die Berufung von Vertretern der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke in die Verbandsversammlung oder in den Verbandsausschuss (zu den Rechten der Grundstückseigentümer in den Unterhaltungsverbänden vgl. LVerfG, Urt. v. 12.09.2006 - LVG 18/05 -, Rn. 2, 8-17, 37-39; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 16.12.2010 - VfGBbg 18/10 -, unter B. II. 2.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 55/11
Gewässerunterhaltungsbeitrag; Zuständigkeit der Verbandsgemeinde; übertragener …
Rn. 33 Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (LVerfG, Urt. v. 12.09.2006 - LVG 18/05 - LVerfGE 17, S.482) hat der Landesgesetzgeber durch die Regelungen in § 104 Abs. 1 i.V.m. § 105 WG LSA a.F. die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung den Unterhaltungsverbänden als rechtlich selbständigen und eigenständig demokratisch legitimierten Verwaltungsträgern zugewiesen und damit zugleich dem gemeindlichen örtlichen Wirkungskreis vollständig entzogen.Anders als etwa die Zweckverbände partizipieren sie nicht lediglich am Selbstverwaltungsrecht ihrer Mitglieder (LVerfG, Urt. v. 12.09.2006, a.a.O., S. 490).
Soweit die Gemeinden gemäß § 104 Abs. 3 Satz 1 WG LSA a.F. Mitglieder in den Unterhaltungsverbänden sind, sind sie dies nicht im Hinblick auf die eigenen Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, sondern nur stellvertretend für die Grundstückseigentümer in den Unterhaltungsverbänden (LVerfG, Urt. v. 12.09.2006, a.a.O., S.491).
Für die besondere, vom Vorbild des Wasserverbandsgesetzes abweichende Organisationsform der Mitgliedschaft der Gemeinden an Stelle der Grundeigentümer gab es nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 12.09.2006 seinerzeit zwei Gründe: "Die Eigentumsverhältnisse waren bei vielen betroffenen Grundstückseigentümern noch nicht geklärt, und die Verwaltungskosten sowie der Verwaltungsaufwand wurden für sehr viel geringer gehalten, wenn die Gemeinden anstelle der Grundstückseigentümer für diese Mitglieder in den Unterhaltungsverbänden sind (LVerfG, Urt. v. 12.09.2006 a.a.O., S. 486).
- VG Magdeburg, 23.02.2011 - 9 A 326/10
Mitgliedschaft von Verbandsgemeinden in Unterhaltungsverbänden nach dem …
Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts habe der Landesgesetzgeber die Aufgabe der Gewässerunterhaltung dem örtlichen Wirkungskreis vollständig entzogen (U. v. 12.09.2006 - LVerfGE 17, 482, 490).Rn. 31 Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Landesverfassungsgerichts vom 13.06.2006 (LVG 18/05).
Zwar hat das Ministerium des Innern in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unter Verweis auf die Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (U. v. 13.06.2006 - LVG 18/05 -) durch Erlasse vom März 2009 bzw. 02.12.2009 an der Mitgliedschaft der Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden in Unterhaltungsverbänden festgehalten, mithin einen Einfluss des § 2 Abs. 1 Nr. 6 VerbGemG LSA verneint.
- VG Halle, 29.04.2020 - 8 A 334/18 Der Landesgesetzgeber hat die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung den Unterhaltungsverbänden zugewiesen (§ 54 Abs. 1 iVm § 55 WG ST) und damit jedenfalls zugleich dem gemeindlichen örtlichen Wirkungskreis vollständig entzogen (vgl VerfG Dessau-Roßlau, 12.09.2006, LVG 18/05, LVerfGE 17, 482 ).
- VG Halle, 23.03.2023 - 4 A 579/21
Umlagen von Gewässerunterhaltungsverbänden
Die Aufgaben der Unterhaltungsverbände sind dem örtlichen Wirkungskreis der Gemeinden vollständig entzogen (vgl. LVerfG, Urteile vom 12. September 2006 - LVG 18/05 - und vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 -, juris). - VG Magdeburg, 19.09.2012 - 9 A 155/11
Gewässerunterhaltungsumlage: Beachtlichkeit von Einwendungen eines …
Davon dürfte auch das Landesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12.09.2006, LVG 18/05, ausgegangen sein, das die die kommunale Verfassungsbeschwerde führenden Gemeinden als antragsbefugt aus ihrer Rechtsstellung als Mitglieder im Unterhaltungsverband angesehen hat. - OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2023 - 4 L 2/23
Hinreichende Bestimmtheit des Verbandsgebietes eines …
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des entsprechend geltenden (vgl. dazu Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 27. Februar 2020 - 2 L 35/18 -, juris, Rdnr. 51 , m.w.N.) Kommunalabgabengesetzes Sachsen-Anhalt dürfen Kommunalabgaben nur auf Grund einer Satzung erhoben werden, die im Bereich der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung dem übertragenen Wirkungskreis der an den Unterhaltungsverbänden mitwirkenden Gemeinden zuzuordnen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 25. April 2012 - 2 L 55/11 -, juris, Rdnr. 31 ff.), weil die Aufgaben der Unterhaltungsverbände vollständig dem örtlichen Wirkungskreis der Gemeinden entzogen sind (vgl. LVerfG, Urteile vom 12. September 2006 - LVG 18/05 -, Rdnr. 32 f. …und vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 -, juris, Rdnr. 66).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".