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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 13.10.1993 - VerfGH 90/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7557
VerfGH Berlin, 13.10.1993 - VerfGH 90/93 (https://dejure.org/1993,7557)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13.10.1993 - VerfGH 90/93 (https://dejure.org/1993,7557)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - VerfGH 90/93 (https://dejure.org/1993,7557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    VvB Art. 72 Abs. 2 Nr. 4; VerfGHG §§ 14 Nr. 6, 49 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LVerfGE 1, 152
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 29/94

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde vor dem VerfGH Berlin wegen Erhebung eines …

    Auch ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht führt nach § 49 Abs. 1 VerfGHG zur Unzulässigkeit einer anschließenden Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, weil das durch Art. 72 Abs. 2 Nr. 4 VvB und § 49 VerfGHG begründete Wahlrecht mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts verbraucht ist (im Anschluß an den Beschluß vom 13. Oktober 1993 (VerfGH 90/93).

    Art. 72 Abs. 2 Nr. 4 VvB und § 49 Abs. 1 VerfGHG begründen ein Wahlrecht, das mit seiner Ausübung verbraucht ist (vgl. Beschluß v. 13. Oktober 1993 - VerfGH 90/93 - Umdruck S. 4).

  • StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1724

    Wegen Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht unzulässige …

    Wählt der Betroffene das Bundesverfassungsgericht, so verliert er die Möglichkeit, eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs zu erlangen (StGH, Beschluss vom 11.04.2002 - P.St. 1688 -), denn sein Wahlrecht ist verbraucht und der Zugang zum Staatsgerichtshof von diesem Zeitpunkt an endgültig versperrt, ohne dass das weitere Schicksal der Verfassungsbeschwerde darauf noch Einfluss haben könnte (ebenso für die gleichlautende Norm des § 49 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 13.10.1993 - VerfGH 90/93 -, LVerfGE 1, 152; Beschluss vom 12.01.1994 - VerfGH 6/93 -, LVerfGE 2, 3; zu § 45 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.12.1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258).
  • VerfGH Berlin, 12.01.1994 - VerfGH 6/93

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde vor dem VerfGH Berlin wegen Einlegung einer …

    Diese Auslegung des Art. 72 Abs. 2 Nr. 4 VvB und der zu seiner Konkretisierung geschaffenen §§ 14 Nr. 6, 49 Abs. 1 VerfGHG entspricht der aus dem insoweit klaren Wortlaut der Vorschriften sowie der Entstehungsgeschichte der Normen zum Ausdruck gekommenen Absicht des Berliner Gesetzgebers, eine zusätzliche Befassung des Verfassungsgerichtshofs mit beim Bundesverfassungsgericht anhängiger oder anhängig gewesener Verfassungsbeschwerden insbesondere auch zur Vermeidung divergierender Entscheidungen nicht zuzulassen (vgl. hierzu Beschluß vom 13. Oktober 1993 - VerfGH 90/93 m.w.N. zur Entstehungsgeschichte des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof), und ist der Rechtslage nach Einlegung der Sprungrevision zu vergleichen, die eine Berufung in derselben Sache nicht (mehr) zuläßt (vgl. § 134 Abs. 5 VwGO und § 566 a Abs. 4 ZPO).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 1 VB 85/15

    Verfassungsmäßigkeit des § 55 Abs. 1 VerfGHG im Hinblick auf das Wahlrecht …

    VerfGH, Beschlüsse 13.10.1993 - 90/93 -, juris Rn. 5 ff. = LVerfGE 1, 152, und vom 12.1.1994 - 6/93 -, juris Rn. 7 ff. = LVerfGE 2, 3; VerfG Bbg., Beschluss vom 16.12.1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258 f.).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.1999 - VfGBbg 33/99

    Bundesverfassungsgericht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts

    Wann und wie das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde entscheidet, ist unerheblich (s. zur vergleichbaren Rechtslage in Berlin VerfGH Berlin, LVerfGE 1, 152 ff.; LVerfGE 2, 3 ff.).
  • VerfGH Berlin, 14.10.1999 - VerfGH 43/99

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde vor dem VerfGH Berlin wegen Erhebung einer …

    Diese Vorschriften begründen ein absolutes Zulässigkeitshindernis für ein paralleles Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, soweit ein Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben hat (oder noch erhebt, LVerfGE 1, 152 ).
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