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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 12.01.1994 - VerfGH 6/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13569
VerfGH Berlin, 12.01.1994 - VerfGH 6/93 (https://dejure.org/1994,13569)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12.01.1994 - VerfGH 6/93 (https://dejure.org/1994,13569)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - VerfGH 6/93 (https://dejure.org/1994,13569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LVerfGE 2, 3
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Berlin, 13.10.1993 - VerfGH 90/93

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde vor dem VerfGH Berlin wegen Erhebung einer …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.01.1994 - VerfGH 6/93
    Diese Auslegung des Art. 72 Abs. 2 Nr. 4 VvB und der zu seiner Konkretisierung geschaffenen §§ 14 Nr. 6, 49 Abs. 1 VerfGHG entspricht der aus dem insoweit klaren Wortlaut der Vorschriften sowie der Entstehungsgeschichte der Normen zum Ausdruck gekommenen Absicht des Berliner Gesetzgebers, eine zusätzliche Befassung des Verfassungsgerichtshofs mit beim Bundesverfassungsgericht anhängiger oder anhängig gewesener Verfassungsbeschwerden insbesondere auch zur Vermeidung divergierender Entscheidungen nicht zuzulassen (vgl. hierzu Beschluß vom 13. Oktober 1993 - VerfGH 90/93 m.w.N. zur Entstehungsgeschichte des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof), und ist der Rechtslage nach Einlegung der Sprungrevision zu vergleichen, die eine Berufung in derselben Sache nicht (mehr) zuläßt (vgl. § 134 Abs. 5 VwGO und § 566 a Abs. 4 ZPO).
  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Vollzugsmaßnahmen: Verletzung der Grundrechte eines Gefangenen durch …

    Eine Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist gemäß Art. 84 Abs. 2 Nr. 5 der Verfassung von Berlin - VvB - i. V. m. §§ 14 Nr. 6, 49 Abs. 1 VerfGHG nur dann nicht statthaft, wenn in derselben Sache eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben ist oder wird (vgl. LVerfGE 2, 3 ).
  • VerfGH Berlin, 07.07.2026 - VerfGH 84/26
    Für die Einlegung und auch für die Weiterverfolgung der Landesverfassungsbeschwerde besteht daher ab dem Zeitpunkt der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ein endgültiges und unabänderliches Zulässigkeitshindernis (…vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 2026 - VerfGH 7/26 -, vom 14. Oktober 1999 - VerfGH 43/99 - Rn. 6 und vom 12. Januar 1994 - VerfGH 6/93 - Rn. 7 zur wortgleichen Vorgängerregelung von Art. 84 Abs. 2 Nr. 5 VvB in Art. 72 Abs. 2 Nr. 4 VvB a.F., abgedruckt in GVBl. 1990, S. 1878; wie alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de).

    Rn. 5 Dieses Zulässigkeitshindernis besteht auch dann fort, wenn die zum Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, das Bundesverfassungsgericht sie zunächst im allgemeinen Register und nicht im Verfahrensregister erfasst, sie nicht zur Entscheidung annimmt oder zurückweist, oder wenn der Beschwerdeführer sie später zurücknimmt (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 2026 - VerfGH 7/26 - und vom 12. Januar 1994 - VerfGH 6/93 - Rn. 8).

  • StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1724

    Wegen Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht unzulässige …

    Wählt der Betroffene das Bundesverfassungsgericht, so verliert er die Möglichkeit, eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs zu erlangen (StGH, Beschluss vom 11.04.2002 - P.St. 1688 -), denn sein Wahlrecht ist verbraucht und der Zugang zum Staatsgerichtshof von diesem Zeitpunkt an endgültig versperrt, ohne dass das weitere Schicksal der Verfassungsbeschwerde darauf noch Einfluss haben könnte (ebenso für die gleichlautende Norm des § 49 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 13.10.1993 - VerfGH 90/93 -, LVerfGE 1, 152; Beschluss vom 12.01.1994 - VerfGH 6/93 -, LVerfGE 2, 3; zu § 45 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.12.1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 1 VB 85/15

    Verfassungsmäßigkeit des § 55 Abs. 1 VerfGHG im Hinblick auf das Wahlrecht …

    VerfGH, Beschlüsse 13.10.1993 - 90/93 -, juris Rn. 5 ff. = LVerfGE 1, 152, und vom 12.1.1994 - 6/93 -, juris Rn. 7 ff. = LVerfGE 2, 3; VerfG Bbg., Beschluss vom 16.12.1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258 f.).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.1999 - VfGBbg 33/99

    Bundesverfassungsgericht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts

    Wann und wie das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde entscheidet, ist unerheblich (s. zur vergleichbaren Rechtslage in Berlin VerfGH Berlin, LVerfGE 1, 152 ff.; LVerfGE 2, 3 ff.).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2026 - VerfGH 7/26

    Verfassungsbeschwerde zum BVerfG in derselben Sache begründet endgültiges …

    Dieses Zulässigkeitshindernis besteht auch dann fort, wenn die zum Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, dort zunächst im Allgemeinen Register und nicht im Verfahrensregister erfasst wird, nicht zur Entscheidung angenommen oder zurückgewiesen wird oder wenn sie später zurückgenommen wird (vgl. Beschluss vom 12. Januar 1994 - VerfGH 6/93 - Rn. 7 f.; die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de).
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