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| VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 7/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- LVerfGE 3, 47
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
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Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 7/95
Grundrechte sind in erster Linie Individualrechte des Einzelnen, die vorrangig dem Schutz seiner Freiheitssphäre dienen und darüber hinaus eine freie Mitwirkung und Mitgestaltung im Gemeinwesen sichern sollen (so zu den Grundrechten des Grundgesetzes BVerfGE 75, 192, 195). - VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde - …
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 7/95
Parteifähig für eine auf die Verletzung von Grundrechten gestützte Verfassungsbeschwerde ist nur, wer Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten sein kann (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92, - NVwZ 1993, 1093 ).
- VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98
Mangels Parteifähigkeit der Studentenschaft unzulässige Verfassungsbeschwerde des …
Rn. 11 1. Die Beschwerdeführerin ist als juristische Person des öffentlichen Rechts für das vorliegende Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht parteifähig (vgl. dazu Beschluß vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3, 47 f ).Parteifähig für eine auf die Verletzung von Grundrechten gestützte Verfassungsbeschwerde ist nur, wer Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten sein kann (Vgl. Beschluß vom 16. August 1995, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 LVerfGE 1, 9, 16 ff.).
Die Beschwerdeführerin kann daher als solche für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundrechtsschutz nicht in Anspruch nehmen (wie Beschluß vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3 47 ff.).
- VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 210/03
Beschränkungen der autonomen Ausübung des universitären Promotionsrechts durch …
Sie können sich auf Art. 21 Satz 1 VvB berufen, der ebenso wie Art. 5 Abs. 3 GG das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit verbürgt; sie sind Trägerinnen dieses Grundrechts (Beschluss vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3, 47 ; Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ). - VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 136/00
Wegen nicht genügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde der …
Rn. 11 b) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt, wenn die juristische Person des öffentlichen Rechts solche Aufgaben wahrnimmt, die ihrerseits unmittelbar Grundrechtsschutz genießen, wie dies für Universitäten hinsichtlich der Freiheit von Forschung und Lehre der Fall ist (siehe Beschluss vom 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 - NVwZ 2000, 549 ; so auch schon Beschluss vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3, 47 ).Rn. 13 Dies steht nicht im Gegensatz zu der Aussage im Beschluss vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3, 47 , dass der Studentenschaft bezüglich der Erfüllung ihrer Aufgaben aus der Verfassung von Berlin kein Grundrechtsschutz zusteht.
- VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 77/03
Grundrechtsfähigkeit der juristischen Personen des öffentlichen und privaten …
Parteifähig für eine auf die Verletzung von Grundrechten gestützte Verfassungsbeschwerde ist nur, wer Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten sein kann (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 10 ; Beschlüsse vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3, 47 und 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 - NVwZ-RR 2000, 549). - VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 19/04 Parteifähig für eine auf die Verletzung von Grundrechten gestützte Verfassungsbeschwerde ist nur, wer Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten sein kann (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 10 ; Beschlüsse vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3, 47 und 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 - NVwZ-RR 2000, 549).
Juristische Personen in den Schutzbereich materieller Grundrechte einzubeziehen, ist danach nur dann gerechtfertigt, wenn deren Bildung und Betätigung Ausdruck der freien Entfaltung der privaten natürlichen Personen ist, insbesondere wenn der "Durchgriff" auf die hinter ihnen stehenden Menschen es als sinnvoll und erforderlich erscheinen lässt (vgl. Beschlüsse vom 16. August 1995, a. a. O. und 27. Januar 1999, a. a. O.; BVerfGE 21, 362 ; 61, 82 ; 68, 193 ; 75, 192 ; BVerfG, NJW 1987, 2501 f.; 1995, 582 ).
- VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges der FU …
Die Beschwerdeführerin ist Trägerin dieses Grundrechts und als solche gemäß § 49 Abs. 1 VerfGHG ungeachtet dessen zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde befugt, daß sie rechtlich eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist (vgl. Beschluß vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - Abdruck S. 1 ). - VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 5/13
Selbstverwaltung der Hochschulen; Studierendenschaft; Beteiligtenfähigkeit
Das ist hier jedoch nicht der Fall (vgl. zur fehlenden Beteiligtenfähigkeit der Studierendenschaft BerlVerfGH, Beschlüsse vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 -, LVerfGE 3, 47, 48 f und 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 - NVwZ 2000, 549).
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