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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,822
VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97 (https://dejure.org/1997,822)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.05.1997 - VerfGH 34/97 (https://dejure.org/1997,822)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 (https://dejure.org/1997,822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LVerfGE 6, 80
 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97
    Rn. 7 Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (zum Bundesrecht ebenso BVerfG, Beschluß vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE. 22, 267, 274).

    Das trifft etwa zu, wenn ein Gericht schon im Tatbestand seiner Entscheidung eine dem Vorbringen eines Beteiligten widersprechende Tatsache vermerkt und seine Entscheidung ohne weiteres auf diese Tatsache stützt (vgl. etwa zum Bundesrecht BVerfG, Beschluß vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 - aaO).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97
    Spezifisches Landesverfassungsrecht ist aber nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist (vgl. zum Bundesrecht ebenso BVerfG, u. a. Beschluß vom 10. Juni 1964 - 1 BvR 37/63 - BVerfGE 18, 85, 92 f).
  • VerfGH Thüringen, 09.06.2017 - VerfGH 61/16

    Urteil zum Normenkontrollantrag der CDU-Fraktion zum Vorschaltgesetz

    Der Verfassungsgerichtshof sieht als wichtigen Grund etwa die besondere Eilbedürftigkeit der zu treffenden Regelung (…vgl. Urteil vom 12. Oktober 2004, VerfGH 16/02, juris Rn. 101) oder den Fall an, dass das ursprüngliche Gesetzesvorhaben nachträglich eine nur unwesentliche Änderung erfährt (vgl. Urteil vom 12. März 1999 - VerfGH 34/97, 37/97 -, S. 23 des amtlichen Umdrucks;… Urteil vom 12. Oktober 2004 - VerfGH 16/02 -, juris Rn. 104).
  • VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01

    Kommunalverfassungsbeschwerde

    Auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin (VerfGH 34/97) hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 12. März 1999 festgestellt, daß die durch § 17 Abs. 4 ThürGNGG angeordnete Übernahme der Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft "Saalburg" durch die Gemeinde Remptendorf als erfüllende Gemeinde für die Beschwerdeführerin wegen unzureichender Anhörung im Gesetzgebungsverfahren deren Selbstverwaltungsrecht aus Art. 91 Abs. 1 ThürVerf verletzt.

    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, daß das Vorgehen des Landtags bzw. seines Innenausschusses, die Anhörung durch die Landratsämter nach Weisung des Innenministeriums auf der Grundlage eines mit dem Innenausschuß abgestimmten Anhörungsschreibens durchzuführen, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 28; Urteil vom 12. März 1999, VerfGH 34/97, 37/97 - Saalburg, Liebschütz, S. 24).

    Andererseits soll das Anhörungsergebnis sachgerecht und ohne die Produktion einer endlosen Anhörungskette in dem auf Abstimmungs- und Kompromißbildungsprozesse angewiesenen Gesetzgebungsverfahren verwertet werden (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. März 1999, VerfGH 34/97, 37/97 - Saalburg, Liebschütz, S. 23 m.w.N.).

    Die Körperschaft, auf die die von der Beschwerdeführerin abzugebenden Kompetenzen übergehen sollen, ist auch ihrer Art nach keine andere als die im Gesetzentwurf vorgesehene Einheitsgemeinde (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. März 2001, VerfGH 34/97, 37/97 - Saalburg, Liebschütz, S. 25).

  • VerfGH Thüringen, 12.10.2004 - VerfGH 16/02

    Kommunal-Verfassungsbeschwerde; Anhörungsgebot - GG Art. 28 Abs. 1; ThürVerf Art. …

    Danach darf der Gesetzgeber von einer erneuten Anhörung absehen, wenn das ursprüngliche Gesetzesvorhaben nachträglich eine nur unwesentliche Änderung erfährt, die zuvor nicht in die Erörterung einbezogen war (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. März 1999, VerfGH 34/97, 37/97 - Saalburg, Liebschütz, S. 23).
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