Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 10/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Eigentumsfreiheit; Eigentumsgarantie; Inhaltsbestimmung; Schrankenbestimmung; Inhalts- und Schrankenbestimmung; Notwegrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 09.10.2015 - 13 S 102/15
- VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 10/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12
Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks …
Auszug aus VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 10/15
Die Rüge der Beschwerdeführerin geht folglich dahin, dass die angegriffene Entscheidung die Voraussetzungen der Gewährung eines Notwegerechts, vor allem seine auch in dem angegriffenen Urteil nicht in Erwägung gezogenen Be- grenzungen durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.10.2013 - V ZR 278/12 - missachtet habe.
- VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
Zahlung von Miete durch Sozialhilfeträger; Kündigung des Mietverhältnisses wegen …
Das gilt - mit Rücksicht auf Art. 142, Art. 31 GG und das Verhältnis der Verfassung des Bundeslandes zum Grundgesetz - insoweit, als deren Grundrechte den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleich sind und ein Konflikt mit dem Recht des Bundes und seiner Staatsgewalt nicht entstehen kann (VerfGH, Beschl. v. 18.12.2015 - Lv 4/15; Beschl. v. 19.04.2016 - Lv 10/15; Beschl. v. 26.06.2003 - Lv 1/03; BVerfG, Beschl. v. 15.10.1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345). - VerfGH Saarland, 21.01.2026 - Lv 8/24
Eigentumsgarantie, Vorbelastung, Sondereigentum, Teilungsanordnung, Befugnisse …
Das gilt - mit Rücksicht auf Art. 142, Art. 31 GG und das Verhältnis der Verfassung des Bundeslandes zum Grundgesetz - insoweit, als dessen Grundrechte den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleich sind und ein Konflikt mit dem Recht des Bundes und seiner Staatsgewalt nicht entstehen kann (SVerfGH, Beschl. v. 18.12.2015 - Lv 4/15; Beschl. v. 19.04.2016 - Lv 10/15, juris; Beschl. v. 26.06.2003 - Lv 1/03; juris; BVerfGE 96, 345 ). - VerfGH Saarland, 07.06.2016 - Lv 2/16
Form der Verbüßung einer Freiheitsstrafe; offener Vollzug; geschlossener Vollzug; …
Das kann nur dann der Fall sein, wenn Fehler in der Auslegung des ein- fachen Rechts durch eine fachgerichtliche Entscheidung sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen, und die auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einem Gewicht sind (SVerfGH, Beschluss vom 19.04.2016, Lv 10/15).
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