Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 09.07.2018 - Lv 12/17 |
Volltextveröffentlichung
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Prüfungsmaßstab der Verfassungsbeschwerde; Umfang der gerichtlichen Überprüfung; Einschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz; rechtliches Gehör; Abweichung von Entscheidung der Vorinstanz; Hinweispflicht
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 22.12.2016 - 3 O 388/15
- OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17
- VerfGH Saarland, 09.07.2018 - Lv 12/17
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VerfGH Saarland, 09.07.2018 - Lv 12/17
Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SVerf jedem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG BVerfG Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 - juris Rn. 35 f. m.w.N.).Ein Verfahrensbeteiligter muss folglich grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und sein prozessuales Vorgehen darauf einstellen (BVerfG Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 - juris Rn. 35 f.).
- BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12
Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung …
Auszug aus VerfGH Saarland, 09.07.2018 - Lv 12/17
In der Berufungsinstanz kann er gleichwohl nach gefestigter Rechtsprechung erstmals nur auf der Grundlage einer zulässigen Anschlussberufung erhoben werden (BGH Urt.v. 07.05.2015 VII ZR 145/12 NJW 2015, 2812).Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Berufungsbeklagter - wie hier die Beschwerdeführer - auch bei vollumfänglichen Obsiegen in erster Instanz eine Anschlussberufung einlegen muss, wenn er in der Berufungsinstanz einen neuen, in erster Instanz nicht vorgebrachten Anspruch geltend machen will (vgl. nur BGH, Urt. v. 07.05.2015 - VII ZR 145/12 -, NJW 2015, 2812 - juris Rn. 28 m.w.N.).
- BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03
Wiedereinsetzung
Auszug aus VerfGH Saarland, 09.07.2018 - Lv 12/17
Auf der Grundlage des Rechts auf ein faires Verfahren darf daher ein Gericht aus eigenen Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für eine betroffene Partei ableiten (BVerfGE 110, 339 ff.).Dies kann allenfalls unter ganz besonderen Umständen der Fall sein, insbesondere wenn ein gerichtlicher Hinweis so eindeutig und gewichtig ist, dass für einen Prozessbevollmächtigten der Eindruck entstehen muss, er bräuchte sich nicht nach der bestehenden Rechtslage zu richten (BVerfG v. 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03 -, BVerfGE 110, 339 ff., juris Rn. 16 und 18).
- OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17
Bauprozess: Anforderungen an einen Bedenkenhinweise zur Unternehmerenthaftung; …
Auszug aus VerfGH Saarland, 09.07.2018 - Lv 12/17
betreffend das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 15.11.2017 - 1 U 11/17 -.Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 15.11.2017 - 1 U 11/17 - wird zurückgewiesen.
- BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen …
Auszug aus VerfGH Saarland, 09.07.2018 - Lv 12/17
Nach herkömmlicher Definition hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur BGH Beschl. v. 10.12.2003 IV ZR 319/02 VersR 2004, 225). - VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17
Zahlung von Miete durch Sozialhilfeträger; Kündigung des Mietverhältnisses wegen …
Auszug aus VerfGH Saarland, 09.07.2018 - Lv 12/17
Das Grundrecht auf Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz und damit auf willkürfreie Entscheidung ist nur dann verletzt, wenn ein Gericht die maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen seiner Entscheidung, vor allem ihre Beeinflussung durch Grundrechte einer beteiligten Person, - objektiv - grob verkennt und auf dieser Grundlage eine schlechthin unverständliche und nicht mehr nachvollziehbare Entscheidung trifft (SVerfGH, Urt. v. 28.03.2017 - Lv 1/17). - VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
Gleichheitssatz; faires Verfahren; rechtliches Gehör; verständige Würdigung …
Auszug aus VerfGH Saarland, 09.07.2018 - Lv 12/17
Das ist vielmehr nur dann der Fall, wenn er spezifisches Verfassungsrecht verletzt, also nicht nur Verfahrensvorschriften des einfachen Rechts missachtet, sondern grundlegende, in den Vorschriften der maßgeblichen Verfahrensordnung zum Ausdruck kommende rechtsstaatliche Prinzipien verkannt werden (VerfGH des Saarlandes, Urt. v. 14.09.2015 - Lv 5/15). - BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05
Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren
Auszug aus VerfGH Saarland, 09.07.2018 - Lv 12/17
Dass die Kostenentscheidung in einem baurechtlichen Gewährleistungsrechtsstreit die Kosten eines gegen eine andere, in diesen Rechtsstreit nicht einbezogene Partei geführten selbständigen Beweisverfahrens nicht umfassen, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 23.07.2009 VII ZB 59/05 NJW 2009, 3240). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus VerfGH Saarland, 09.07.2018 - Lv 12/17
Er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um das Verfahren und sein Ergebnis beeinflussen zu können (vgl. BVerfG Beschl. v. 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 - juris Rn. 7). - BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06
Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von …
Auszug aus VerfGH Saarland, 09.07.2018 - Lv 12/17
Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt auch das Vertrauen einer in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Rechtsmittelgericht rechtzeitig unterrichtet zu werden, wenn es in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will (BGH Beschl. v. 23.04.2009 - IX ZR 95/06 - NJW-RR 2010, 70 - juris Rn. 5;… BGH Beschl. v. 15.03.2006 - IV ZR 32/05 - VersR 2007, 25 - juris Rn. 4 m.w.N.). - BGH, 23.07.2009 - VII ZB 3/07
Möglichkeit einer Entscheidung über die durch eine Nebenintervention auf Seiten …
- BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05
Hinweispflichten des Berufungsgerichts
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
- VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Willkürverbot; Stipendium; Förderung; Klage …
- BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53
Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- VerfGH Saarland, 08.02.2021 - Lv 11/20
Rechtliches Gehör
Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt daher auch das Vertrauen einer in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Rechtsmittelgericht rechtzeitig unterrichtet zu werden, wenn es in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz zu ihrem Nachteil nicht folgen will (VerfGH, Beschl.v. 09.07.2018 Lv 12/17;… BGH Beschl. v. 23.04.2009 - IX ZR 95/06 - NJW-RR 2010, 70 - juris Rn. 5;… BGH Beschl. v. 15.03.2006 - IV ZR 32/05 - VersR 2007, 25 - juris Rn. 4 m.w.N.).Das kann durch bislang im Vertrauen auf eine andere Rechtslage unterlassenen Sachvortrag, aber auch durch den Versuch geschehen, in rechtlicher Hinsicht andere Auffassungen zur Geltung zu bringen, setzt aber voraus, dass Möglichkeiten einer Reaktion geboten werden (VerfGH Beschl.v. 09.07.2018 Lv 12/17).
- VerfGH Saarland, 19.06.2025 - Lv 5/24
Wohnungsgrundrecht, Durchsuchung, Verfahrenshindernis, Geldwäsche, SVerf Art. 1, …
Die Kontrollkompetenz des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes erstreckt sich also nur und ausschließlich darauf, ob sich die landesgerichtliche Auslegung und Anwendung des materiellen Bundesrechts so weit von allen denkbaren und vertretbaren Interpretationen entfernt, dass sie nicht mehr als eine Anwendung von Bundesrecht, sondern als objektive Willkür, also als eine Verletzung des Grundrechts der Rechtsschutzgleichheit, betrachtet werden muss, wenn Abhilfe durch Bundesgerichte rechtlich nicht möglich ist (SVerfGH, Beschl. v. 9.7.2018 - Lv 12/17; Beschl. v. 16.2.2024 - Lv 16/23). - VerfGH Saarland, 20.06.2025 - Lv 9/24
Vermögensarrest, Geldwäsche, Tatverdacht, Eigentumsfreiheit, Verhältnismäßigkeit, …
Die Kontrollkompetenz des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes erstreckt sich also nur und ausschließlich darauf, ob sich die landesgerichtliche Auslegung und Anwendung des materiellen Bundesrechts so weit von allen denkbaren und vertretbaren Interpretationen entfernt, dass sie nicht mehr als eine Anwendung von Bundesrecht, sondern als objektive Willkür, also als eine Verletzung des Grundrechts der Rechtsschutzgleichheit, betrachtet werden muss, wenn Abhilfe durch Bundesgerichte rechtlich nicht möglich ist (SVerfGH Beschl. v. 09.07.2018 Lv 12/17 und Beschl. v. 16.02.2024 Lv 16/23).
- VerfGH Saarland, 12.06.2023 - Lv 12/22
Rechtsauffassung vorinstanzliches Gericht; Anordnung Erzwingungshaft
Da nämlich einem Rechtsmittelverfahren von vornherein die Möglichkeit der Abänderung einer vorinstanzlichen Entscheidung immanent ist, ist ein solcher Hinweis nur dann geboten, wenn auf Grund der abweichenden Ansicht des Rechtsmittelgerichts eine Ergänzung des tatsächlichen oder rechtlichen Vorbringens des Rechtsmittelgegners erforderlich sein kann (SVerfGH Beschl.v. 09.07.2018 Lv 12/17; BGH NJW-RR 2010, 70; NJW-RR 2006, 937 m.w.N.). - VerfGH Saarland, 07.05.2025 - Lv 1/25
Vermögensarrest, Zustellung, materielles Bundesrecht, verfassungsgerichtliche …
Ist das der Fall, ist dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes eine inhaltliche - landesgrundrechtlich geleitete - Prüfung versagt (VerfGH Beschl. v. 09.07.2018 - Lv 12/17 und v. 16.2.2024 - Lv 16/23). - VerfGH Saarland, 02.11.2018 - Lv 3/18
Kostenentscheidung; Kosten; Willkürverbot; Widerspruchsverfahren
Das Grundrecht auf Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz und damit auf willkürfreie Entscheidung - das als einziges Grundrecht in Betracht kommen könnte - ist nur dann verletzt, wenn ein Gericht die maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen seiner Entscheidung, vor allem ihre Beeinflussung durch Grundrechte einer beteiligten Person - objektiv - grob verkennt und auf dieser Grundlage eine schlechthin unverständliche und nicht mehr nachvollziehbare Entscheidung trifft (VerfGH B.v. 09.07.2018 Lv 12/17).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".