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| VerfGH Saarland, 16.02.2024 - Lv 16/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Strafaussetzung zur Bewährung, Freiheit der Person, Schuldgrundsatz, materielles Bundesrecht, Kontrollmaßstab
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 21.06.2007 - 1 Ws 221/06
Widerruf einer Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bei gröblicher …
Auszug aus VerfGH Saarland, 16.02.2024 - Lv 16/23
"Beharrlich" ist der Verstoß, wenn er von einer gewissen Dauer ist oder wiederholt erfolgt (…LK-StGB/Hubrach, 13. Aufl. 2022, § 56f Rn. 25;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl. 2019, § 56f Rn. 16 m.w.N.;… Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Saliger/Ostendorf/Bartsch, NK-StGB, 6. Aufl. 2023, § 56f Rn. 10; OLG Karlsruhe BeckRS 2007, 11815; OLG Jena BeckRS 2005, 153332).
- VerfGH Saarland, 19.06.2025 - Lv 5/24
Wohnungsgrundrecht, Durchsuchung, Verfahrenshindernis, Geldwäsche, SVerf Art. 1, …
Die Kontrollkompetenz des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes erstreckt sich also nur und ausschließlich darauf, ob sich die landesgerichtliche Auslegung und Anwendung des materiellen Bundesrechts so weit von allen denkbaren und vertretbaren Interpretationen entfernt, dass sie nicht mehr als eine Anwendung von Bundesrecht, sondern als objektive Willkür, also als eine Verletzung des Grundrechts der Rechtsschutzgleichheit, betrachtet werden muss, wenn Abhilfe durch Bundesgerichte rechtlich nicht möglich ist (SVerfGH, Beschl. v. 9.7.2018 - Lv 12/17; Beschl. v. 16.2.2024 - Lv 16/23). - VerfGH Saarland, 20.06.2025 - Lv 9/24
Vermögensarrest, Geldwäsche, Tatverdacht, Eigentumsfreiheit, Verhältnismäßigkeit, …
Die Kontrollkompetenz des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes erstreckt sich also nur und ausschließlich darauf, ob sich die landesgerichtliche Auslegung und Anwendung des materiellen Bundesrechts so weit von allen denkbaren und vertretbaren Interpretationen entfernt, dass sie nicht mehr als eine Anwendung von Bundesrecht, sondern als objektive Willkür, also als eine Verletzung des Grundrechts der Rechtsschutzgleichheit, betrachtet werden muss, wenn Abhilfe durch Bundesgerichte rechtlich nicht möglich ist (SVerfGH Beschl. v. 09.07.2018 Lv 12/17 und Beschl. v. 16.02.2024 Lv 16/23). - VerfGH Saarland, 07.05.2025 - Lv 1/25
Vermögensarrest, Zustellung, materielles Bundesrecht, verfassungsgerichtliche …
Ist das der Fall, ist dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes eine inhaltliche - landesgrundrechtlich geleitete - Prüfung versagt (VerfGH Beschl. v. 09.07.2018 - Lv 12/17 und v. 16.2.2024 - Lv 16/23). - VerfGH Saarland, 09.04.2024 - Lv 12/23
Freiheit der Person, Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf der Strafaussetzung, …
Denn die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Saarbrücken und des Saarländischen Oberlandesgerichts - so sehr sie im Hinblick auf die mündliche Anhörung des Beschwerdeführers durch das Landgericht auf einem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Verfahren beruhen und umfassende, sich mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers auseinandersetzende Gründe enthalten - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Satz 1 SVerf. 1. Entgegen einer vereinzelt vertretenen Auffassung ist die Verfassungsbeschwerde, die eine Verletzung von Grundrechten der Verfassung des Saarlandes durch eine auf materiellem Bundesrecht (§ 56f StGB) beruhende Entscheidung saarländischer ordentlicher Gerichte rügt, an sich statthaft (VerfGH, beschl. v 16.02.2024 Lv 16/23).
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