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Weitere Entscheidung unten: VerfGH Saarland, 27.05.2002

Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 31.10.2002 - Lv 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9025
VerfGH Saarland, 31.10.2002 - Lv 2/02 (https://dejure.org/2002,9025)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 31.10.2002 - Lv 2/02 (https://dejure.org/2002,9025)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - Lv 2/02 (https://dejure.org/2002,9025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Saarländischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Benennung eines Untersuchungsausschusses mit Namen einer Person; Beteiligungsrecht des Namensträgers

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bezeichnung eines Untersuchungsausschusses mit dem Namen des Beschwerdeführers; Parlamentarische Untersuchung als Mittel der Information und Kontrolle wie auch des politischen Wettbewerbs; Schutzbereich des Namensrechts aus § 12 BGB; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bezeichnung eines Untersuchungsausschusses mit dem Namen des Beschwerdeführers; Parlamentarische Untersuchung als Mittel der Information und Kontrolle wie auch des politischen Wettbewerbs; Schutzbereich des Namensrechts aus § 12 BGB; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 44 Abs. 1 GG
    Staatsrecht, Schutz des Namensträgers gegen gleichlautende Bezeichnung eines Untersuchungsausschusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 393
  • DVBl 2003, 681 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen …

    Nach mittlerweile wohl überwiegender Auffassung liegt daher in dem Rechtsschutzbegehren eines Privaten gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, für die der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet ist (…SaarlOVG vom 17.7.2002 - 1 W 15/02 - juris Rn. 8 ff.;… vom 3.8.2010 - 3 B 205/10 - juris Rn. 53 ff.; Prehn, NVwZ 2013, 1581 f.; Di Fabio, JZ 1995, 828;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 40 Rn. 33;… Sodan in Sodan/ Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 40 Rn. 231;… Reimer in Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 40 Rn. 135;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 40 Rn. 29;… Schmidt-Aßmann in Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 4 Rn. 91;… Ehlers in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 40 Rn. 186;… Redeker/v. Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, § 40 Rn. 4; offengelassen VerfGH vom 31.3.1995 VerfGHE 48, 34/38; SaarlVerfGH vom 31.10.2002 NVwZ-RR 2003, 393;… a. A. Huber in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 5. Aufl. 2014, Art. 25 Rn. 7;… Schweiger in Nawiasky/Schweiger/Knöpfle, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 25 Rn. 6 b;… Schröder, Empfiehlt sich eine gesetzliche Neuordnung der Rechte und Pflichten parlamentarischer Untersuchungsausschüsse?, Gutachten E zum 57. Deutschen Juristentag, 1988, S. 34 f.;… Glauben, a. a. O., § 8 Rn. 22 ff.; ders., DVBl 2006, 1263/1264 f.;… Platter, Das parlamentarische Untersuchungsverfahren vor dem Verfassungsgericht, 2004, S. 134;… Peters, Untersuchungsausschussrecht, 2012, Rn. 149).

    Eine noch weitergehende Anonymisierung des Untersuchungsauftrags ("Labor X", "Dr. Y") war hier schon deshalb nicht geboten, weil der interessierten Öffentlichkeit nicht die Möglichkeit genommen werden durfte, den Untersuchungsauftrag des Landtags mit dem in den Medien schon zuvor breit diskutierten "Fall Schottdorf" in Verbindung zu bringen (vgl. SaarlVerfGH NVwZ-RR 2003, 393/396).

  • VerfGH Saarland, 22.04.2022 - Lv 1/21

    Dynamische Verweisung auf Bundesgesetz; Anforderungen an …

    Zweifel, ob ein Verband wie die "Jungen Liberalen Saar" Träger des Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten sind, könnten daraus erwachsen, dass dieses Grundrecht einen Ausschnitt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht darstellt, das letztere aber in einer Kombination von Art. 2 Satz 1 mit Art. 1 Sätze 1 und 2 SVerf seine Grundlage findet (SVerfGH, Urteil vom 31.10.2002, Lv 2/02; Beschluss vom 28.8.2020, Lv 15/20, S. 15;… A. Guckelberger, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Kommentar, 2009, Art. 2 Rn. 32;… R. Wendt, Landesgrundrechte im Saarland, in: Merten/Papier, Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, 2017, § 256 Rn. 22).
  • VerfGH Saarland, 21.01.2020 - Lv 15/19

    Erweiterung des Auftrags eines Untersuchungsausschusses; Rechtsbetroffenheit; …

    Ein solcher Fall kann insbesondere gegeben sein, wenn eine parlamentarische Untersuchung wegen etwaigen Fehlverhaltens gegen eine oder mehrere bestimmte Personen gerichtet ist (sog. Missstandsenquête; vgl. bereits VerfGH des Saarlandes v. 31.10.2002, Lv 2/02, NVwZ-RR 2003, 393, juris Rn. 23: Verfassungsbeschwerde zulässig;… BayVerfGH v. 17.11.2014, Vf. 70-VI-14, juris Rn. 41; BayVerfGH v. 31.03.1995, Vf. 43-VI/94, NVwZ 1996, 1206; BayVerfGH v. 19.04.1994, Vf. 71-Iva/93, NVwZ 1995, 681 (682 f.)).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2020 - 3 MB 29/20

    Ehemaliger Landespolizeidirektor obsiegt gegen Parlamentarischen …

    Die Untersuchung zielt regelmäßig nicht nur auf die Aufklärung von Geschehnissen, sondern zugleich auf die Aufklärung der Verantwortlichkeit einer Person für die Geschehnisse (vgl. SaarlVerfGH, Urt. v. 31.10.2002 - Lv 2/02 -, NVwZ-RR 2003, 393 mwN;… vgl. auch Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 90 EL, Februar 2020, Art. 44 GG Rn. 41).
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Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02 e.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19771
VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02 e.A (https://dejure.org/2002,19771)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27.05.2002 - Lv 2/02 e.A (https://dejure.org/2002,19771)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - Lv 2/02 e.A (https://dejure.org/2002,19771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Es gewährleistet, dass der Name einer Person nicht - ohne rechtfertigenden Grund - von Dritten in einem Zusammenhang benutzt wird, der mit der Person nicht besteht und der geeignet ist, die Person in ein falsches oder gar anrüchiges Licht zu rücken (BVerfGE 97, 391, 399; NJW 1999, 1322; MünchKommBGB/Rixecker, Anh. zu S 12 Rdn . 73 ff).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Die nach dem Verfassungsprozessrecht eines Landes statthafte Verfassungsbeschwerde ist allerdings nur insoweit zulässig ist, als ein von den Verfahrensordnungen des Bundes eröffneter Rechtsweg zuvor ordnungsgemäß ausgeschöpft wurde und die danach verbleibende Beschwer eines Verfassungsbeschwerdeführers auf der Ausübung der Staatsgewalt des Landes und nicht auch der des Bundes beruht (BVerfGE 96, 345, 3711372).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Es gewährleistet, dass der Name einer Person nicht - ohne rechtfertigenden Grund - von Dritten in einem Zusammenhang benutzt wird, der mit der Person nicht besteht und der geeignet ist, die Person in ein falsches oder gar anrüchiges Licht zu rücken (BVerfGE 97, 391, 399; NJW 1999, 1322; MünchKommBGB/Rixecker, Anh. zu S 12 Rdn . 73 ff).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würde (BVerfG NJW 2001, 2457; BVerfGE 93, 181, 186/187 m.w.N. d. st.Rspr.;… Lechner/Zuck, BVerfGG, § 32 Rdn. 13).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würde (BVerfG NJW 2001, 2457; BVerfGE 93, 181, 186/187 m.w.N. d. st.Rspr.;… Lechner/Zuck, BVerfGG, § 32 Rdn. 13).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00

    Zulässigkeit von Film- und Tonaufnahmen in einem Strafverfahren vor der …

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Dabei kommt es nicht nur auf die Schwere des Eingriffs in die Rechtsposition des Verfassungsbeschwerdeführers sondern auch auf das Interesse der Allgemeinheit an (BVerfG NJW 2000, 2890; 1994, 1948; BVerfGE 12, 276, 280).
  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87

    Parlamentarische Kontrolle - Parlamentarische Untersuchungsausschüsse - Effizienz …

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Daher steht die Rechtsprechung - bislang weithin einhellig - auf dem Standpunkt, dass für Streitigkeiten eines Bürgers mit einem Untersuchungsausschuss der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (BayVerfGH DÖV 1992, 967; offen gelassen von BayVerfGH JZ 1995, 826, 827 unter lll 1 e; BVerwGE 79, 339, 340; inzident auch OVG des Saarlandes NVwZ 1987, 612; OVG Rheinland-Pfalz AS 20, 228 f.;… Eyermann/Rennert, VwGO, § 40 Rdn. 27;… Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß,1 991, S. 125 ff.).
  • BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93

    Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Dabei kommt es nicht nur auf die Schwere des Eingriffs in die Rechtsposition des Verfassungsbeschwerdeführers sondern auch auf das Interesse der Allgemeinheit an (BVerfG NJW 2000, 2890; 1994, 1948; BVerfGE 12, 276, 280).
  • BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 19.85

    Berufsfreiheit - Baden-Württemberg - Arzt - Schwangerschaftsabbrüche

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Daß eine solche materielle Bestimmung verfassungsrechtlicher Streitigkeiten geboten sein kann, zeigt sich auch in anderen Fällen, in denen - beispielsweise - die Verwaltungsrechtsprechung den Bürger, der ein gesetzgeberisches Unterlassen als verfassungswidrig beanstandet, auf den Verfassungsrechtsweg verweist (BVerwGE 75, 330, 334; 80, 356, 358), weil die Verfassungswidrigkeit gesetzgeberischen Handelns nur dort festgestellt werden darf, und in den Fällen, in denen das Verfassungsrecht - im Rahmen der Volksgesetzgebung - Einzelnen eine besondere Rechtsstellung zuerkennt (BayVGH BayVBl 1990, 721).
  • BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66

    'Der Demokrat'

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Vielmehr ist in einem solchen Fall seine Verweisung auf den - möglicherweise gar nicht vorhandenen und hier instanzgerichtlich bereits verneinten - Rechtsweg unzumutbar (BVerfGE 27, 88, 97, Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfG, § 32 Rdnr. 36) und mit dem Gebot eines effektiven Rechtsschutzes nicht vereinbar.
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Politische Bildungsarbeit

  • BVerfG, 15.03.1996 - 1 BvR 570/96

    Keine einstweilige Anordnung gegen eine Antwort der Bundesregierung auf eine …

  • VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80

    Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch politische Partei; andere Beteiligte …

  • VerfGH Bayern, 31.03.1995 - 43-VI-94
  • VerfGH Bayern, 25.06.1992 - 78-VI-92
  • OVG Saarland, 03.04.1987 - 2 W 129/87
  • OVG Saarland, 03.08.2010 - 3 B 205/10

    Rechtsschutzbedürfnis für verwaltungsgerichtlichen Antrag auf Erlass einer …

    Rn. 62 Beschluss vom 27.5.2002 - LV 2/02 eA -, zitiert nach juris.
  • VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02

    Einstweilige Anordnung; Rechtsbeistand vor Untersuchungsausschuss

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  • VG Saarlouis, 16.06.2010 - 11 L 544/10

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines …

    Rn. 5 Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. nur Beschluss der erkennenden Kammer vom 13.05.2002 -11 F 12/02-; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.07.2002 -1 W 15/02- und vom 05.11.2002 -1 W 29/02-; zum Streitstand auch Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.05.2002 -Lv 2/02 ea-, zitiert nach juris) die Abgrenzung zwischen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht allein nach formalen, an die konkreten Beteiligten anknüpfenden Gesichtspunkten vorzunehmen; entscheidend ist vielmehr, ob der jeweilige, am Verfassungsleben teilhabende Antragsgegner in dem konkreten Streitfall - gegebenenfalls auch durch einen Bürger - spezifisch in seiner sich aus der Verfassung ergebenden Funktion in Anspruch genommen wird, ob also ein zentraler Bereich der dem Antragsgegner von Verfassungs wegen zukommenden Betätigung berührt ist.
  • VerfGH Saarland, 05.12.2003 - Lv 7/03
    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würde (VerfGH B.v. 27.5.2003 Lv 2/02 e.A. m.w.N.).
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