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Weitere Entscheidung unten: VerfGH Saarland, 27.03.2008

Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10100
VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 (https://dejure.org/2008,10100)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 01.12.2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 (https://dejure.org/2008,10100)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 (https://dejure.org/2008,10100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Saarländischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Anforderungen an gesetzliches Rauchverbot; Ausnahmen vom Rauchverbot; Wasserpfeifenlokal; inhabergeführte Gaststätte; Gleichheitssatz; getränkegeprägte Kleingastronomie; gelegentliche Mithilfe von volljährigen Familienangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsgerichtshof des Saarlandes lockert Rauchverbot für die Kleingastronomie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mit Art. 12 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes (SVerf) bzgl. eines Vergleichs von Rauchergaststätten und Nichtrauchergaststätten; Eingriff in die landsverfassungsrechtlich verbriefte ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (36)

  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10

    Anforderungen an gesetzliches Rauchverbot; Rechtfertigung des ausnahmslosen …

    e.A. -, Rdnr. 11; Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 9; Wendt, NdsVBl.

    Sie sind un- mittelbar betroffen, weil die Neuregelung ihre Rechtsstellung verändert, ohne dass es eines besonderen Vollzugsakts bedürfte (vgl. SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 11 f.).

    Auch die Beschwerdeführerin zu 3, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sowie die Beschwerdeführerinnen zu 4, 6, 7 und 8, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Co Kommanditgesellschaften, können sich auf diese Grundrechte berufen (vgl. SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 10).

    Das Saarland verfügt, wie im Urteil vom 1. Dezember 2008 (SVerfGH - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 14 f.) dargelegt, über die Gesetzgebungskompetenz für das Nichtraucherschutzgesetz.

    Durch die Erstreckung des Rauchverbots auf die von den Beschwerdeführern geführten Gaststätten wird in den Schutzbereich des Grundrechts der Gewerbe- freiheit gemäß Art. 44 S. 1 SVerf eingegriffen (SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 13 f.).

    Das gesetzgeberische Anliegen eines möglichst umfassenden Schutzes der Bevölkerung vor den von passivem Rauchen ausgehenden Gefahren und den dadurch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen (§ 1 NRSchG) stellt, wie bereits im Urteil vom 1. Dezember 2008 festgestellt (SVerfGH - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 15) ein Gemeinwohlziel dar, das auf vernünftigen Erwä- gungen beruht und grundsätzlich gesetzliche Beschränkungen der Gewerbe- freiheit erlaubt.

    Er durfte daher das Ziel verfolgen, Nichtrauchern den Be- such von Gaststätten ohne zwangsweise Inkaufnahme von Gesundheitsgefah- ren durch Passivrauchen zu ermöglichen (SVerfGH, Urt. v. 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 15 f.).

    erfolgreich erwiesen (…LT-Drucks. 13/1574, S. 14), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 16).

    Er belastet die Gastwirte insgesamt nicht übermäßig (vgl. zu Art. 12 GG BVerfGE 19, 330 [337]), d.h. bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt (vgl. allg. zu Art. 12 GG BVerfGE 102, 197 [220]; 112, 255 [267]; zu Art. 44 SVerf vgl. SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 16).

    b) Dem Eingriff in die Gewerbefreiheit steht jedoch - wie bereits im Urteil vom 1. Dezember 2008 ausgeführt (SVerfGH - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 17) - gegenüber, dass mit dem Rauchverbot in Gaststätten überragend wichtige Ge- meinwohlbelange verfolgt werden.

    Hierbei kommt ihm grundsätzlich ein Einschät- zungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 96, 56 [64]; SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 17 f.).

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 1. Dezember 2008 (Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 18) in Übereinstimmung mit dem Bundesverfas- sungsgericht (BVerfGE 121, 317 [357 ff.]; vgl. auch BVerfG…, Beschl. vom 10. September 2009 - 1 BvR 2054/09 -, Rdnr. 15) ausgesprochen, dass der Lan- desgesetzgeber angesichts des hohen Rangs des Gesundheitsschutzes ge- genüber den durch ein Rauchverbot beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbe- sondere der Gewerbefreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Rau- 17.

    Zwar erfüllen die Inhaber von Gaststätten, die wie diejenige des Beschwerde- führers zu 1 überwiegend auf das Rauchen von Wasserpfeifen ausgerichtet sind, die Voraussetzungen einer besonderen Betroffenheit (vgl. hierzu SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 20 ff.; VerfGH Berlin, Beschl. vom 11. Juli 2008 - 93 A/08 -, juris).

    Die Wahl der Gaststättenform rechtfertigt es, (auch) die Betreiber von Wasserpfeifen- Gaststätten - in zulässiger Weise typisierend - denselben Regeln zu unterwer- fen wie alle sonstigen Gaststättenbetreiber (vgl. SVerfGH, Urt. vom 1. Dezem- ber 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 21).

    Überdies hatte ja der Ver- fassungsgerichtshof des Saarlandes in seinem Urteil vom 1. Dezember 2008 die Verhängung eines strikten Rauchverbots für verfassungsrechtlich zulässig erklärt (SVerfGH - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 18).

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlanfechtung; Wahlprüfbeschwerde; Auswirkung unterlassener Bemühungen zur …

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der politischen Parteien liegt vor, wenn zwischen Vergleichsgruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (…vgl. zum allgemeinen Gleichheitssatz SVerfGH, Urteil v. 17.12.1996 - Lv 3/95 , Rdn. 108; SVerfGH, Urteil v. 1.12.2008 - Lv 2/08, 3/08 und 6/08, S. 23).
  • BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10

    Bayerisches Rauchverbot auch in Shisha-Bars nicht verfassungswidrig

    Auch wenn für den Antragsteller, der sich als ausländischer Staatsangehöriger für seine Berufstätigkeit auf die Verhaltensfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) berufen kann (vgl. BVerfGE 104, 337 ), das Gleiche gelten mag, bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob Gaststätten, die überwiegend auf das Rauchen von Wasserpfeifen ausgerichtet sind, die beschriebenen Voraussetzungen einer besonderen Betroffenheit erfüllen (vgl. in diesem Zusammenhang VerfGH Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08 u.a. -, Bl. 20 ff. des Umdrucks; VerfGH Berlin, Beschluss vom 11. Juli 2008 - 93 A/08 -, juris).
  • VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 16/12

    Übertragung staatlicher Aufgaben auf Gemeinden; Auftragsangelegenheit

    Stehen dem Landesgesetzgeber zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, ist abweichend von § 45 SVerfGHG lediglich die Unvereinbarkeit der gegenwärtigen Regelung mit der Landesverfassung festzustellen (vgl. bereits bezüglich der Regelung des § 61 Abs. 3 Satz 1 SVerfGHG: Verfassungsgerichtshof des Saarlandes vom 1.12.2008 - Lv 2/08 -).
  • VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11

    Gleichheitssatz; Vergütung von Rechtsreferendaren und Studienreferendaren

    Der in Art. 12 Abs. 1 SLVerf enthaltene allgemeine Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend ungleich zu behandeln (SVerfGH v. 01.12.2008, Lv 2/08, 3/08, 6/08, S. 22).
  • VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 11/13

    Konzession; Sportwettenvermittler; Glücksspielrecht; Rechtsbetroffenheit; …

    Unmittelbare Betroffenheit liegt vor, wenn die an- gegriffene Bestimmung, ohne eines weiteren Vollzugsakts zu bedürfen, die Rechtsstellung des Beschwerdeführers verändert (vgl. BVerfG, NVwZ 2007, 1287, Tz. 106; BVerfGE 102, 197, 206 f.; VerfGH, Urt.v. 1.12.2008 - Lv 2/08 u.a.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 2/08 e. A.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18951
VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 2/08 e. A. (https://dejure.org/2008,18951)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27.03.2008 - Lv 2/08 e. A. (https://dejure.org/2008,18951)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27. März 2008 - Lv 2/08 e. A. (https://dejure.org/2008,18951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Saarländischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Grundrechtsträgerschaft der GbR; Grundrechtsträgerschaft der Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Eigentumsfreiheit; Gewerbefreiheit; Folgenabwägung; einstweilige Anordnung; Nichtraucherschutz; Wasserpfeife; Rauchverbot

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Vollzugs des Rauchverbots in Gaststätten für den Betrieb eines Shisha-Cafés; Vereinbarkeit des Rauchverbots in Gaststätten mit Art. 18 Abs. 1 Saarländische Verfassung (SVerf) und Art. 44 S. 1 (SVerf)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Vollzugs des Rauchverbots in Gaststätten für den Betrieb eines Shisha-Cafés; Vereinbarkeit des Rauchverbots in Gaststätten mit Art. 18 Abs. 1 Saarländische Verfassung (SVerf) und Art. 44 S. 1 (SVerf)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Saarländische Wasserpfeifen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Saarland: Wasserpfeifenrauchen in "Shisha-Cafés" vorläufig weiterhin erlaubt - Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10

    Anforderungen an gesetzliches Rauchverbot; Rechtfertigung des ausnahmslosen …

    Denn nur Grundrechte der Landesverfassung, nicht aber die Grundrechte des Grundgesetzes können Maßstab der Kontrolle eines Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof sein (SVerfGH, Beschl. vom 27. März 2008 - Lv 2/08 9.

    e.A. -, Rdnr. 11; Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 9; Wendt, NdsVBl.

    Sie sind un- mittelbar betroffen, weil die Neuregelung ihre Rechtsstellung verändert, ohne dass es eines besonderen Vollzugsakts bedürfte (vgl. SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 11 f.).

    Auch die Beschwerdeführerin zu 3, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sowie die Beschwerdeführerinnen zu 4, 6, 7 und 8, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Co Kommanditgesellschaften, können sich auf diese Grundrechte berufen (vgl. SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 10).

    Das Saarland verfügt, wie im Urteil vom 1. Dezember 2008 (SVerfGH - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 14 f.) dargelegt, über die Gesetzgebungskompetenz für das Nichtraucherschutzgesetz.

    Durch die Erstreckung des Rauchverbots auf die von den Beschwerdeführern geführten Gaststätten wird in den Schutzbereich des Grundrechts der Gewerbe- freiheit gemäß Art. 44 S. 1 SVerf eingegriffen (SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 13 f.).

    Das gesetzgeberische Anliegen eines möglichst umfassenden Schutzes der Bevölkerung vor den von passivem Rauchen ausgehenden Gefahren und den dadurch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen (§ 1 NRSchG) stellt, wie bereits im Urteil vom 1. Dezember 2008 festgestellt (SVerfGH - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 15) ein Gemeinwohlziel dar, das auf vernünftigen Erwä- gungen beruht und grundsätzlich gesetzliche Beschränkungen der Gewerbe- freiheit erlaubt.

    Er durfte daher das Ziel verfolgen, Nichtrauchern den Be- such von Gaststätten ohne zwangsweise Inkaufnahme von Gesundheitsgefah- ren durch Passivrauchen zu ermöglichen (SVerfGH, Urt. v. 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 15 f.).

    erfolgreich erwiesen (…LT-Drucks. 13/1574, S. 14), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 16).

    Er belastet die Gastwirte insgesamt nicht übermäßig (vgl. zu Art. 12 GG BVerfGE 19, 330 [337]), d.h. bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt (vgl. allg. zu Art. 12 GG BVerfGE 102, 197 [220]; 112, 255 [267]; zu Art. 44 SVerf vgl. SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 16).

    b) Dem Eingriff in die Gewerbefreiheit steht jedoch - wie bereits im Urteil vom 1. Dezember 2008 ausgeführt (SVerfGH - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 17) - gegenüber, dass mit dem Rauchverbot in Gaststätten überragend wichtige Ge- meinwohlbelange verfolgt werden.

    Hierbei kommt ihm grundsätzlich ein Einschät- zungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 96, 56 [64]; SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 17 f.).

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 1. Dezember 2008 (Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 18) in Übereinstimmung mit dem Bundesverfas- sungsgericht (BVerfGE 121, 317 [357 ff.]; vgl. auch BVerfG…, Beschl. vom 10. September 2009 - 1 BvR 2054/09 -, Rdnr. 15) ausgesprochen, dass der Lan- desgesetzgeber angesichts des hohen Rangs des Gesundheitsschutzes ge- genüber den durch ein Rauchverbot beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbe- sondere der Gewerbefreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Rau- 17.

    Zwar erfüllen die Inhaber von Gaststätten, die wie diejenige des Beschwerde- führers zu 1 überwiegend auf das Rauchen von Wasserpfeifen ausgerichtet sind, die Voraussetzungen einer besonderen Betroffenheit (vgl. hierzu SVerfGH, Urt. vom 1. Dezember 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 20 ff.; VerfGH Berlin, Beschl. vom 11. Juli 2008 - 93 A/08 -, juris).

    Die Wahl der Gaststättenform rechtfertigt es, (auch) die Betreiber von Wasserpfeifen- Gaststätten - in zulässiger Weise typisierend - denselben Regeln zu unterwer- fen wie alle sonstigen Gaststättenbetreiber (vgl. SVerfGH, Urt. vom 1. Dezem- ber 2008 - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 21).

    Überdies hatte ja der Ver- fassungsgerichtshof des Saarlandes in seinem Urteil vom 1. Dezember 2008 die Verhängung eines strikten Rauchverbots für verfassungsrechtlich zulässig erklärt (SVerfGH - Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -, S. 18).

  • VerfGH Saarland, 08.11.2022 - Lv 13/22

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Berufsfreiheit; Anordnung der vorläufigen …

    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Besohl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.).
  • VerfGH Saarland, 22.04.2022 - Lv 1/21

    Dynamische Verweisung auf Bundesgesetz; Anforderungen an …

    Erfordert das Gesetz zu seiner Umsetzung indes einen vom Willen der umsetzenden Stelle abhängigen individuellen Vollzugsakt, ist der Beschwerdeführer grundsätzlich verpflichtet, den Vollzugsakt selbst anzugreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg zu erschöpfen, bevor er Verfassungsbeschwerde erheben kann (vgl. SVerfGH…, Urteil vom 29.6.2004 - Lv 5/03 - Rn. 32; Beschluss vom 27.3.2008 - Lv 2/08 e.A. -, Rn. 12; Urteil vom 21.1.2020 - Lv 15/19 -, S. 11; BVerfGE 1, 97 [102 f.]; 20, 283 [290]; 109, 279 [305]).
  • VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20

    Coronapandemie: Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers erfolglos

    All diese Grundrechte kann die Beschwerdeführerin auch in ihrer rechtlichen Verbindung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts wahrnehmen und sich infolgedessen auch auf eine mögliche Rechtsverletzung berufen (zu Art. 44 SVerf: SVerfGH, Beschluss v. 27.03.2008 - Lv 2/08 (eA) -, Rn. 9,10 - juris; SVerfGH, Urteil v.01.12.2008 - Lv 2/08, 3/08, 6/08, S. 10 unter Punkt B. 4.).

    4. Beschwerdebefugnis Beschwerdebefugt ist, wer behauptet, durch den angegriffenen Akt der öffentlichen Gewalt selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht oder sonstigen verfassungsmäßigen Recht verletzt zu sein, das gerade die Verfassung des Saarlandes gewährleistet (SVerfGH, 27.03.2008, Lv 2/08 e.A. und Lv 3/08 e.A).

    Unmittelbare Betroffenheit liegt vor, wenn die angegriffene Bestimmung, ohne eines weiteren Vollzugsakts zu bedürfen, die Rechtsstellung des Beschwerdeführers verändert (SVerfGH, Urteil v. 01.12.2008 - Lv 2/08, 3/08, 6/08 unter Verweis auf BVerfG, NVwZ 2007, 1287, Tz. 106; BVerfGE 102, 197, 206 f.).

  • VerfGH Saarland, 21.06.2010 - Lv 3/10

    Folgenabwägung; einstweilige Anordnung; Nichtraucherschutz; striktes Rauchverbot …

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  • VerfGH Berlin, 11.07.2008 - VerfGH 93 A/08

    Erlass einer eA, durch die das Berliner Nichtraucherschutzgesetz vorläufig bis …

    Die danach gebotene Folgenabwägung ergibt, dass dem Interesse der Antragstellerin an der vorläufigen Aussetzung des Rauchverbots für Wasserpfeifen-Cafés ohne Alkoholausschank auch bei Anlegen des strengen Prüfungsmaßstabs für die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes ausnahmsweise der Vorrang gebührt (vgl. im Ergebnis zum Saarländischen Nichtraucherschutzgesetz ebenso der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27. März 2008 -Lv 2/08 e.A. -, www.verfassungsgerichtshof-saarland.de).
  • VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20

    Vorverfahren; Rücknahme einer Spielhallenerlaubnis; Gewerbefreiheit; …

    Diese fällt in den persönlichen Schutzbereich des Art. 44 Satz 1 SVerf, da trotz Fehlens einer Art. 19 Abs. 3 GG entsprechenden Regelung dieses Grundrecht neben natürlichen Personen auch "jeder rechtlich anerkannten Vereinigung von Personen zu, die ein diesen auch einzeln zukommendes Grundrecht in einer rechtlichen Verbindung wahrnehmen" (VerfGH, Beschl. v. 27.3.2008 - Lv 2/08;… Elicker in Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Art. 44 Rn. 1).
  • VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 26/20

    Keine einstweiligen Anordnung gegen Schließung aller Gastronomiebetriebe im …

    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt au- ßer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.), Das gilt allerdings nur, wenn der in der 6.
  • VerfGH Saarland, 31.08.2010 - Lv 8/10

    Beweisbeschluss eines Untersuchungsausschusses; informationelle Selbstbestimmung; …

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  • VerfGH Saarland, 08.02.2021 - Lv 11/20

    Rechtliches Gehör

    Die Beschwerdeführerin ist als teilrechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts fähig, Verfassungsbeschwerde zu erheben (VerfGH Beschl. v. 27.03.2008 Lv 2/08 e.A.) 2. Die Beschwerdeführerin ist beschwerdebefugt, weil nicht von vornherein ausgeschlossen ist, dass sie durch die Entscheidungen des Saarländischen Oberlandesgerichtes vom 26.2.2020 und vom 02.04.2020 in ihrem verfassungsmäßigen Recht auf rechtliches Gehör und auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren verletzt sein kann.
  • VerfGH Saarland, 20.05.2021 - Lv 27/20

    Begriff der allgemeinen Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde; allgemeine …

  • VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 24/20

    Begriff der allgemeinen Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde; allgemeine …

  • VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13

    Konzession; Veranstaltung von Glücksspielen; Saarländisches Ausführungsgesetz zum …

  • VerfGH Saarland, 19.01.2023 - Lv 4/22

    Verfassungsbeschwerde, Grundrechte des Grundgesetzes, Grundrechte der …

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