Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23 |
Volltextveröffentlichung
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Durchsuchung, Abgeordneter, Immunität, Unverletzlichkeit der Wohnung, Grundrecht auf Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Zeugnisverweigerungsrecht, Verhältnismäßigkeit
Kurzfassungen/Presse
- verfassungsgerichtshof-saarland.de (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde eines Abgeordneten des Landtags des Saarlandes gegen die Durchsuchung seiner Wohn- und Arbeitsräume
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 14.11.2022 - 8 Gs 3129/22
- VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23
- BVerfG, 09.09.2025 - 1 BvR 2015/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (33)
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23
Art. 2 S. 2 SVerf kommt neben Art. 16 SVerf zur Anwendung, wenn sich die Schutzbereiche nur partiell überschneiden (…BVerfG, Urt. v. 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 -, juris; Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris; Guckelberger in Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Kommentar, Art. 2 Rdn 12).Aus der gesetzlichen Grundlage müssen sich nach der Verfassungsrechtsprechung (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris; Beschl. v. 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86 -, juris) die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben; das Gesetz muss damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit und Normenbestimmtheit entsprechen sowie verhältnismäßig sein.
Die besondere Eingriffsintensität des Datenzugriffs ergibt sich im Streitfall daraus, dass die strafprozessuale Maßnahme wegen der Vielzahl verfahrensunerheblicher Daten eine erhebliche Streubreite aufweist und daher nicht nur zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich der Maßnahme mit einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu dem Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris, m. w. N.), sondern auch Lebensbereiche des Beschwerdeführers für den Blick der Ermittlungsbehörden geöffnet werden, die nicht notwendigerweise einen Zusammenhang mit strafrechtlich zu untersuchenden Sachverhalten haben.
Zu bewerten sind auch die Bedeutung der zu erfassenden Verbindungsdaten für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die Verbindungsdaten bezogenen Auffindeverdachts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris;… Urt. v. 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 -, juris).
Das Verfahrensstadium der Durchsicht gem. § 110 StPO ist in jedem Fall der endgültigen Entscheidung über den Umfang der Beschlagnahme vorgelagert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86 -, juris; Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris).
Der erhebliche Eingriff in das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten bedarf des Weiteren auch im konkreten Einzelfall einer Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (…vgl. BVerfG, Urt. v. 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94 -, juris; Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris).
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23
Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren und der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18 -, beck-online; Urt. v. 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 -, beck-online; jeweils m. w. N.).Art. 2 S. 2 SVerf kommt neben Art. 16 SVerf zur Anwendung, wenn sich die Schutzbereiche nur partiell überschneiden (BVerfG, Urt. v. 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 -, juris; Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris; Guckelberger in Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Kommentar, Art. 2 Rdn 12).
Zu bewerten sind auch die Bedeutung der zu erfassenden Verbindungsdaten für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die Verbindungsdaten bezogenen Auffindeverdachts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris; Urt. v. 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 -, juris).
Der Eingriff darf den Betroffenen nicht übermäßig belasten, muss diesem also zumutbar sein (BVerfG, Urt. v. 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 -, juris).
Der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt daher nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Urt. v. 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 -, juris; mit zahlreichen weiteren Nachweisen;… BVerfG, Urt. v. 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94 -, juris).
- BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung …
Auszug aus VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23
Lediglich dann, wenn die Auslegung oder Anwendung der strafprozessrechtlichen Voraussetzungen des Verdachts (§§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO) als des Anlasses für eine Durchsuchungsanordnung und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte beruhen, sind sie auch verfassungsrechtlich zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18 - beck-online).Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.11.2023 - 1 BvR 52/23 -, beckonline; Beschl. v. 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18 -, beck-online; Beschl. v. 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17. beck-online; jeweils m. w. N.).
Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren und der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18 -, beck-online;… Urt. v. 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 -, beck-online; jeweils m. w. N.).
Ein Grundrechtseingriff ist aber dann unverhältnismäßig, wenn naheliegende grundrechtsschonendere Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (BVerfG, Beschl. v. 15.11.2023 - 1 BvR 52/23 -, beck-online; Beschl. v. 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18 -, beck-online).
- BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt …
Auszug aus VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23
Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08 - ; Beschl. v. 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03 - ; Beschl. v. 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03 -, jeweils zitiert nach juris).Zugleich versetzt erst die Umgrenzung des Tatvorwurfs den Betroffenen in den Stand, die Durchsuchung zu kontrollieren und um Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08 - Beschl. v. 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03 - ; Beschl. v. 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03 -, jeweils zitiert nach juris).
Dagegen können Defizite in der Begründung des zugrunde liegenden Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme grundsätzlich im Beschwerdeverfahren nachgebessert werden (BVerfG, Beschl. v. 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03 -, juris).
Defizite in der Begründung des zugrundeliegenden Tatverdachts können im Beschwerdeverfahren indes grundsätzlich nachgebessert werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.11.2019 - 2 BvR 31/19 -, juris; Beschl. v. 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. Rn.5;… Beschl. v. 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14 -, Rn. 25).
- BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14
Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen …
Auszug aus VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23
Der Abgeordnete kann allerdings aus Art. 66 Abs. 2 Satz 1 SVerf i.V.m. Art. 82 SVerf gegenüber dem Parlament beanspruchen, dass dieses willkürfrei über eine beantragte Aufhebung der Immunität entscheidet (BVerfG NJW 2014, 3085 - Edathy).Allerdings darf sich ein Abgeordneter, wird ein Ermittlungsverfahren oder werden einzelne Ermittlungsmaßnahmen gegen ihn durchgeführt, auf das Fehlen einer Genehmigung des Landtags berufen; die Immunität stellt insoweit ein Verfahrenshindernis dar, das eine gleichwohl beschlossene oder durchgeführte strafverfahrensrechtliche Maßnahme als Verletzung des Grundrechts erscheinen lässt, in das sie eingreift (BVerfG NJW 2014, 3085 - Edathy;… i.E. Huber/Voßkuhle, GG, Art. 46 Rn. 37 ff. m.w.N.).
Sie zielte daher darauf ab, vorbereitend mögliche und zulässige Beschlagnahmegegenstände aus dem bei der Durchsuchung vorgefundenen Material auszusondern und das Übrige herauszugeben (BVerfG, Beschl. v. 15.08.2014 - 2 BvR 969/14 -, beck-online; BGH, Beschl. v. 05.06.2019 - StB 6/19 -, beck-online).
- BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07
Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung von Wohn- und Kanzleiräumen eines …
Auszug aus VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23
Bei einem nur vagen Auffindeverdacht ist die Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung wegen der Schwere des Eingriffs darüber hinaus eingehend zu begründen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.05.2014 - 2 BvR 9/10, juris; Beschl. v. 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07, juris).Insbesondere bei einem nur vagen Auffindeverdacht ist die Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung wegen der Schwere des Eingriffs eingehend zu begründen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.05.2014 - 2 BvR 9/10 -, juris; Beschl. v. 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris).
Das Ergebnis der Beurteilung der tatsächlichen Anhaltspunkte entzieht sich einer verfassungsrechtlichen Überprüfung, denn der Verfassungsgerichtshof hat nicht seine Wertung nach Art eines Rechtsmittelgerichts an die Stelle des zuständigen Richters zu setzen (BVerfG, Beschl. v. 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris; Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.04.2019 - 1 VB 51/18 -, juris).
- BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
Durchsuchungsbeschluss; Begrenzungsfunktion; Tatvorwurf (Konkretisierung); …
Auszug aus VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23
Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (BVerfG, Beschl. v. 05.03.2021 - 2 BvR 1345/08 -, juris).Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08 - ; Beschl. v. 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03 - ; Beschl. v. 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03 -, jeweils zitiert nach juris).
Zugleich versetzt erst die Umgrenzung des Tatvorwurfs den Betroffenen in den Stand, die Durchsuchung zu kontrollieren und um Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08 - Beschl. v. 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03 - ; Beschl. v. 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03 -, jeweils zitiert nach juris).
- VerfGH Saarland, 23.03.2022 - Lv 18/21
Anforderungen an Begründung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses; …
Auszug aus VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23
Gegenstand der Kontrolle von Entscheidungen saarländischer Gerichte durch den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist, soweit - wie hier zum Teil - ihre Grundlage Bundesrecht ist, ob mit dem Grundgesetz inhaltlich übereinstimmendes Verfassungsrecht des Saarlandes bei der Anwendung des Bundesrechts beachtet worden ist (Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 23.03.2022 - Lv 18/21; Beschluss vom 28.03.2017 - Lv 8/16).Das gilt - mit Rücksicht auf Art. 142, Art. 31 GG und das Verhältnis der Verfassung des Bundeslandes zum Grundgesetz - insoweit, als deren Grundrechte den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleich sind und ein Konflikt mit dem Recht des Bundes und seiner Staatsgewalt nicht entstehen kann (BVerfGE 96, 345 ff.; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 23.03.2022 - Lv 18/21).
Das Gewicht des Eingriffs verlangt daher auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18 - beck-online; Beschl. v. 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15 - beck-online; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschl. v. 23.03.2022, Lv 18/21; Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.04.2019 - 1 VB 52/18 - beck-online).
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
Auszug aus VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23
Aus der gesetzlichen Grundlage müssen sich nach der Verfassungsrechtsprechung (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris; Beschl. v. 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86 -, juris) die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben; das Gesetz muss damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit und Normenbestimmtheit entsprechen sowie verhältnismäßig sein.Das Verfahrensstadium der Durchsicht gem. § 110 StPO ist in jedem Fall der endgültigen Entscheidung über den Umfang der Beschlagnahme vorgelagert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86 -, juris; Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris).
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23
Der erhebliche Eingriff in das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten bedarf des Weiteren auch im konkreten Einzelfall einer Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94 -, juris; Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris).Der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt daher nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zu (…vgl. BVerfG, Urt. v. 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 -, juris; mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BVerfG, Urt. v. 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94 -, juris).
- BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 52/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur …
- BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer …
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
Abgeordnetenbüro
- BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03
Anforderungen an den für eine Durchsuchung erforderlichen Tatverdacht
- BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10
Durchsuchung (Geschäftsräume; Filialapotheke; Verhältnismäßigkeit; besondere …
- BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19
Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger …
- BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts …
- BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; besonders …
- BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14
Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme von Cannabispflanzen bei einem …
- BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13
Durchsuchung von Geschäftsräumen (Begriff der Wohnung; weite Auslegung); …
- BVerfG, 16.04.2015 - 2 BvR 440/14
Durchsuchung bei einer GmbH wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung …
- BGH, 05.06.2019 - StB 6/19
Ermittlungsverfahren: Durchsuchung bei einer nichtverdächtigen Person; Mitnahme …
- VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 52/18
Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
Gesetzlicher Richter; personelle Trennung von Aufgaben des Jugendrichters im …
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
- BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Erschöpfung des …
- BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör …
- BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05
Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche …
- BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06
Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim …
- BVerfG, 27.02.2003 - 2 BvR 1120/02
Anordnung einer (Ergreifungs-)Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug
- VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss …
- VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 8/16
Anhörungsrüge; Erschöpfung des Rechtswegs; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität …
- VerfGH Saarland, 30.01.2025 - Lv 2/24
Aufhebung Immunität, Sofortvollzug, Frist Antragstellung, Organstreitverfahren
Am 21.06.2024 erging das Urteil zur Verfassungsbeschwerde (Urteil vom 21.06.2024 - Lv 3/23).Von dem beanstandeten Verhalten - dem Unterlassen jedweder Prüfung - habe er erst im Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren Lv 3/23 erfahren.
Denn es ist erst diese Genehmigung, die das "Verhalten" des Landtags mit einer Außenwirkung im Verhältnis zum Antragsteller ausstattet (vgl. auch Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 21.06.2024 - Lv 3/23, S. 23 ff. des Umdrucks).
Der einzelne Abgeordnete hat dabei nur einen Anspruch darauf, dass sich das Parlament bei der Entscheidung über die Aufhebung der Immunität nicht - den repräsentativen Status des Abgeordneten grob verkennend - von sachfremden, willkürlichen Motiven leiten lässt (vgl. übereinstimmend Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 21.06.2024 - Lv 3/23 -, S. 16 des Umdrucks; BVerfG…, Urteil vom 17.12.2001 - 2 BvE 2/00 -, juris Rn. 62; BVerfGE 104, 310 (328);… BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.08.2014 - 2 BvR 969/14 - , juris Rn. 26;… Zeyer/Grethel, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Art. 82 Rn. 7; Magiera, in: Kommentar zum Bonner Grundgesetz, Art. 46 [Nov.
Wie bereits in der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgeführt, lag dem Durchsuchungsbeschluss angesichts der Prüfmitteilung des Rechnungshofs des Saarlandes eine verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Annahme des Verdachts der Untreue, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Verstoßes gegen die Abgabenordnung zugrunde (Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 21.06.2024 - Lv 3/23 -, S. 26 f. des Umdrucks).
Nach den Feststellungen des Verfassungsgerichtshofs basierte die von der Staatsanwaltschaft auf Grund der im Vorermittlungsverfahren bekannten Aktenlage gewonnene Einschätzung, dass die von dem Rechnungshof des Saarlandes dargelegten Prüfungsinhalte für die Zwecke des Ermittlungsverfahrens nicht ausreichten, auf plausiblen Erwägungen (Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 21.06.2024 - Lv 3/23 -, S. 27 des Umdrucks).
In Anbetracht dieser Ermittlungsrichtung war es plausibel, die Dringlichkeit der Durchsuchung willkürfrei anzunehmen, um den Verlust von anderen Beweismitteln zu verhindern (vgl. Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 21.06.2024 - Lv 3/23 -, S. 25 des Umdrucks).
Angesichts dessen lagen die verfassungsgesetzlichen Voraussetzungen in ihrer Konkretisierung durch den Immunitätsbeschluss des Landtags zu Beginn der Legislaturperiode für die Feststellungsentscheidung der Präsidentin des Landtags vor (vgl. Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 21.06.2024 - Lv 3/23 -, S. 24 des Umdrucks).
- LG Saarbrücken, 18.07.2024 - 13 Qs 19/24
Voraussetzungen einer Durchsuchungsanordnung bei Geldwäscheverdacht
Eine Durchsuchung darf aber gerade nicht dazu dienen, diejenigen Tatsachen erst zu ermitteln, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erforderlich sind (BVerfG, Beschl. v. 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil. v. 21.06.2024 - Lv 3/23). - VerfGH Saarland, 19.06.2025 - Lv 5/24
Wohnungsgrundrecht, Durchsuchung, Verfahrenshindernis, Geldwäsche, SVerf Art. 1, …
Das Gewicht des Eingriffs verlangt daher auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfG Beschl. v. 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18 - juris; BVerfG Beschl. v. 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15 - juris; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Beschl. v. 23.03.2022 - Lv 18/21 - Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Urteil v. 26.04.2024 - Lv 3/23 - Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg Beschl. v. 10.04.2019 - 1 VB 52/18 - juris).
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