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Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6294
VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09 (https://dejure.org/2010,6294)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 15.04.2010 - Lv 5/09 (https://dejure.org/2010,6294)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 15. April 2010 - Lv 5/09 (https://dejure.org/2010,6294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Saarländischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Richtervorbehalt; richterlicher Bereitschaftsdienst; rechtsstaatliches Verfahren; faires Verfahren; Verwertungsverbot; Verwertbarkeit; polizeilich angeordnete Blutprobe; korrespondierende Verfassungsnormen; Anwendung des Bundesrechts durch Landesgerichte; ...

  • Wolters Kluwer

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung der Entnahme einer Blutprobe; Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer Blutprobenanalyse als Verstoß gegen das Grundrecht der Unschuldsvermutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung der Entnahme einer Blutprobe; Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer Blutprobenanalyse als Verstoß gegen das Grundrecht der Unschuldsvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein nächtlicher Bereitschaftsdienst bei Blutprobenentnahmen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein nächtlicher Bereitschaftsdienst bei Blutprobenentnahmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nächtliche Anordnung von Blutprobenentnahmen durch Polizeibeamte bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt nicht verfassungswidrig - Richterlicher Bereitschaftsdienst "rund um die Uhr" nicht nötig

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2037
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (26)

  • VerfGH Saarland, 23.03.2022 - Lv 18/21

    Anforderungen an Begründung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses; …

    Gegenstand der Kontrolle von Entscheidungen saar- ländischer Gerichte durch den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist, soweit - wie hier - ihre Grundlage formelles Bundesrecht ist, ob mit dem Grundgesetz inhaltlich übereinstimmendes Verfassungsrecht des Saarlandes bei der Anwendung des Bundesrechts beachtet worden ist (SVerfGH Beschl. v. 28.03.2017 - Lv 8/16 -, juris; Beschl. v.15.04.2010 - Lv 5/09 -, juris).

    Das gilt - mit Rücksicht auf Art. 142, Art. 31 GG und das Verhältnis der Verfassung des Bundeslandes zum Grundgesetz - insoweit, als deren Grundrechte mit den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltlich übereinstimmen und ein Konflikt mit dem Recht des Bundes und seiner Staatsgewalt nicht entstehen kann (BVerfG, Beschl. v. 15.10.1997 - 2 BvN 1/95 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 09.07.1997 - 2 BvR 389/94 -, juris; SVerfGH, Beschl. v. 28.03.2017 - Lv 8/16 -, v. 18.12.2015 - Lv 4/15, v. 15.04.2010 - Lv 5/09, jeweils zitiert nach juris).

  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17

    Unschuldsvermutung; Rechtschutzgarantie, effektiver Rechtsschutz; wirkungsvoller …

    31 GG oder der gegenseitigen Achtung der Verfassungsräume des Bundes und der Länder folgenden - Gründe erkennbar, die es dem Verfassungsgericht eines Bundeslandes verbieten würden, die letztinstanzliche Anwendung des Bundesrechts durch die Behörden und Gerichte eines Bundeslandes am Maßstab der den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleichen Grundrechte der Landesverfassung zu messen (SVerfGH Beschl.v. 15.04.2010 Lv 5/09).
  • VerfGH Saarland, 18.12.2015 - Lv 4/15

    Datenschutz; Entnahme einer Speichelprobe; DNA-Untersuchung

    Das gilt - mit Rücksicht auf Art. 142, Art. 31 GG und das Verhältnis der Verfassung des Bundeslandes zum Grundgesetz - in- soweit, als deren Grundrechte den Grundrechten des Grundgesetzes inhalts- gleich sind und ein Konflikt mit dem Recht des Bundes und seiner Staatsgewalt nicht entstehen kann (BVerfGE 96, 345 ff.; SVerfGH, Beschl. vom 15.4.2010 - Lv 5/09 -, S. 7; VfGBbg…, Beschl. vom 21.2.2014 - 35/13 -, juris, Rn. 11).

    In einem solchen Fall sind keine - etwa aus Art. 31 GG oder der gegenseitigen Achtung der Verfassungsräume des Bundes und der Länder folgenden - Gründe erkennbar, die es dem Verfassungsgericht eines Bundeslandes verbieten würden, die letztinstanzliche Anwendung des Bundesrechts durch die Behörden und Gerichte eines Bundeslandes am Maß- stab der den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleichen Grundrechte der Landesverfassung zu messen (SVerfGH, Beschl. vom 15.4.2010 - Lv 5/09 -, S. 7 f.).

  • VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 8/16

    Anhörungsrüge; Erschöpfung des Rechtswegs; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität …

    Das gilt - mit Rücksicht auf Art. 142, Art. 31 GG und das Verhältnis der Verfassung des Bundeslandes zum Grundgesetz - insoweit, als deren Grundrechte den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleich sind und ein Konflikt mit dem Recht des Bundes und seiner Staatsgewalt nicht entstehen kann (BVerfG, Beschl. v. 15.10.1997 - 2 BvN 1/95, BVerfGE 96, 345 ff.; SVerfGH, Beschl. vom 15.4.2010 - Lv 5/09, S. 7; VfG Bbg…, Beschl. vom 21.2.2014 - 35/13, juris, Rn. 11; SVerfGH, Beschl. v. 18.12.2015 - Lv 4/15, S. 10).
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