Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Ausscheiden eines Mitglieds und dessen Vertreter; ordentliches Mitglied, Vertreter; Neuwahl; Grundsatz der Periodizität der Wahl; doppeltes Ausscheiden von Mitglied und Vertreter; Fortbestand der Verfassungsbeschwerdefähigkeit trotz Auflösung; Beschwerdefähigkeit; ...
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses mehrerer saarländischer Gemeinden zu einem Stadtverband i.R.d. Gesetzes Nr. 986 zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (NGG); Verstoß der Auflösung einer Gemeinde i.S.d. § 14 S. 1 NGG gegen das verfassungsmäßige ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses mehrerer saarländischer Gemeinden zu einem Stadtverband i.R.d. Gesetzes Nr. 986 zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (NGG); Verstoß der Auflösung einer Gemeinde i.S.d. § 14 S. 1 NGG gegen das verfassungsmäßige ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Saarland, 29.04.1974 - Lv 8/74
- VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 8/74
- VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- VerfGH Saarland, 19.12.1973 - Lv 3/73
Selbstverwaltungsrecht; Kommunalverfassungsbeschwerde; Zuständigkeit für …
Auszug aus VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74
Die in dem Beschluß des des Verfassungsgerichtshofes Verfassungsgerichtshofes inin dem dem Verfahren Lv 3/73 19.12.1973, s. 3/73 vom 19.12.1973, S. 11 Abs. 3, 11 Abs. 3, noch noch offenoffengelassene Frage der Beschwerdeberechtigung Beschwerdeberechtigung der der Beschwerde- Beschwerdeführerin führerin zu 1) i ist demnach demnach zu verneinen.Die Zulässigkeit einer einer Verfassungsbeschwerde, Verfassungsbeschwerde, mit mit der der eine eine im Rahmen von Neugliederungsmaßnahmen Neugliederungsmaßnahmen aufgelöste aufge].öste Gemeinde Qemeinde die Verletzung ihres gemeindlichen gemeindlichen Selbstverwaltungs- Selbstverwaltungsrechts rügt, wird wird von von dem dem Verfassungsgerichtshof Verfassungsgerichtshof in in stänständiger diger Rechtsprechung Rechtsprechung anerkannt anerkannt (vgl. vgl. Beschluß Be.schluß in in dem dem Verfahren Lv 3/73 vom 19.12.1973 3/73 vom 19.12.1973 unter unter II).
- StGH Baden-Württemberg, 08.09.1972 - GR 6/71
Verfassungsmäßigkeit der Kreisreform in Baden-Württemberg - …
Auszug aus VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74
Es ist als solcher ist als überprüfen und zu überprüfen solcher zu und nicht nicht Verwaltungsakt in als ein Verwaltungsakt II in der blol3en Form der bloßen des Gesetzes Form des Gesetzes Bad.-Wtirtt., DÖV vgl. StGH Bad.-Württ., (vgl. DÖV 1973, 163, 165 1973, 163, r.Sp. m.w.N.). - VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 7/73
Auflösung einer Gemeinde nur aus Gründen des Gemeinwohls; Gemeindeauflösung; …
Auszug aus VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74
Der Der Vorwurf Vorwurf einer einer Verwaschenheit Verwaschenheit der der Zielvor- Zielvorstellung stel].ung ist danach nicht gerechtfertigt danach nicht gerechtfertigt (vgl. vgl. Urteil Urte±±- vom vom 28.6.1974 28.6.197Lj. - Lv 7/73 - 7/73 S. S. 18).
- VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 9/74
Verletzung des Selbstverwaltungsrechts; gebietliche Neuordnung von Gemeinden nur …
Auszug aus VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74
Dies Dies gilt gilt nicht nicht nur nur für für den den Bedarf Bedarf an an Naherholungsgebieten, Naherholungsgebieten, wie wie sich sich aus aus crer--Entscheidung dEntscheidung des des Verfassungsgerichtshofes Verfassungsgerichtshofes inin dem dem Verfahren Verfahren Lv Lv 9/74 9/7Lj. - VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 5/73
Auflösung einer Gemeinde nur aus Gründen des Gemeinwohls; Gemeindeauflösung; …
Auszug aus VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74
Wenn der der Gesetzgeber ----------- Gesetzgeber trotz - Kenntnis des tr&zKenntnis des entgegenstehenden entgegenstenden Bevölkerungswillens Bevölkerungswillens das das Ziel, Ziel, für die Stadt fUxdie Stad.t Neunkirchen Neunkirchen ein ein zusätzliches zusätzliches zusammenhängendes zusainxnenhängendes Wohn- Wohn- und und Brholungsge- Erholungsgebiet biet zu zu schaffen, schaffen, höher höher veranschlagt veranschlagt hat hat als als das das Brgebnis Ergebnìs der der Befragung, Befragung, so so stellt stellt dies dies keine keine offensichtlich offensichtlich fehlsame fehlsame .oder .oder eindeutig eindeutig widerlegbare widerlegbare Interessenabwägung, Interessenabwägung, mithinmithr auch auch keinen keinen Verstoß Verstoß gegen gegen dasGemeinwohlerford~s, dã Qemeinwoh1erforderi-s, dar dar (vgl. vgl. Urteil Urteil vom vom 28.6.1974 28.6.1971. - Lv - 5/73 s. Lv 5/73 28 f.). - VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 2/74
Neugliederungsgesetz; Auflösung einer Gemeinde; Gemeindeauflösung; …
Auszug aus VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74
(VGH-Urteil VGH-Urteil vomvom 28.6.1974, 28.6.1971i., Lv 2/74 2/72i. unter unter B). - VerfGH Saarland, 20.05.1975 - Lv 3/74
Auflösung einer Gemeinde nur aus Gründen des Gemeinwohls; Gemeindeauflösung; …
Auszug aus VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74
Die Akten Lv 3/74 3/7+ (wegen wegen einstweiliger einstweiliger Anordnung Anordnung betreffend betreffend den Gemeindeteil Eschweiler Eschweiler Hof) und 9/74 Hof und 9/74 (Verfassungsbe- Verfassungsb schwerde der Gemeinden Kirkel und und Kirkel-Neuhäusel Kirkel-Neuhäusel betreffend betreffend den Gemeindeteil Eschweiler Eschweiler Hof) Hof waren waren Gegenstand Gegenstand der der mündmündlichen lichen Verhandlung. - VerfGH Saarland, 20.05.1975 - Lv 1/74
Auflösung einer Gemeinde nur aus Gründen des Gemeinwohls; Gemeindeauflösung; …
Auszug aus VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74
B. Soweit Soweit in in der der Verfassungsbeschwerde Verfassungsbschwerde auch auch eine eine Verletzung Verletzung von von Art. Art. 28 28 Abs. Abs. 22 GG GG geltend geltend gemacht macht wird, wird, ist ist davon davon auszugenen, auszuger, daß daß damit damit die die weitgehend weitgehend inhaltsgle1chen inha1tsg1eïchen ~eewährleistungen währleistungen des de.s gemeindlichen gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts Selbstverwaltungsrechts nach nach den den Art. Art. 122, 122, 123 123 und und 127 127 SVerf. SVerf. gemeint gemeint sind, sind, so· so daß daL3 sich sich die die Frage Frage einer einer teilweisen teilweisen Unzulässigkeit Unzulässigkeit wegen wegen Unzuständigkeit Unzuständigkeit desdes Gerichts Gerichts insoweit insoweit nicht nicht stellt stellt (vgl. vgl. Urteil Urteil vom vorn 20.5.1975, 20.5.1975, Lv Lv 1/74 1/71i. unter unter B). - VerfGH Saarland, 11.01.1974 - Lv 4/73
Selbstverwaltungsrecht; Kommunalverfassungsbeschwerde; Zuständigkeit für …
Auszug aus VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74
Eine Gemeinde ist auch noch nach ihrer Auflösung durch eine kommunale Neugliederungsmaßnahme berechtigt, bestimmte, ihr ehemals zustehende Rechte zu verfolgen (vgl. Beschl. v. 11.01.1974 - Lv 4/73).
- VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Grundrechtsverletzung durch …
- Lv 7/73 -, - Lv 9/73 - und - Lv 4/74 - -, - - 4/74 -, vom- 2O.-4ai 1975 vom 20.---Mai -, 1975 - Lv - 1/74 - und Lv 1/74 - 3/74-- sowie vom Lv 3/74-""-sowie und - Lv - vom 17.1975 - Lv November 1975 17. November Lv 8/74.;.__- 8/74--- -.gesetzlichen Ermächtigung Ermächtigurig erfolgen darfdarf (…Urteil Urteil desdes Verfa~sungs- Verfasungsgerichtshofs vom vorn 30. Januar 1984 1984 - Lv 1/83 - 1/83 -,a.a.O.,S. -,a.a.O.,S. 326), 326, daßdaB die betroffene Gemeinde Genieinde zu dieser Maßnahme Maßnahrne zu zu hören hören ist ist (insbeinsbespndere zpndere Urteile Jrteile des Verfassungsgerichtshofs Verfassungsgerichtshofs vom vorn 28.28. Juni Juni 1974 - Lv 8/73 -, AS 14, 122 - -, 122 == NJW 1974, 1974, 1995 1995 == DVBl. DVB1.1975, 1975, 35, 35, sowie sowie vom vorn 5.12.1983 - Lv 1/82 - 1/82 -, AS 19, -, 19, 113 113 == DVBl. DVB1.1984, 1984, 263) 263 und und daß daß die Regelung in der Sache am arn Gemeinwohl Gerneinwohl orientiert orientiert sein sein muß muB (statt statt aller al*Ier Urteile des Verfassungsgerichtshofs Verfassungsgerichtshofs vom vom 17.17. November November 1975 - Lv 8/74 - vgl. auch BVerfG, Beschluß - - BeschluB vom vorn 27.27. November November 1978 - 22 BvR 165/75 -, a.a.O.).
Jedoch Jedoch liegt lìegt auf der Hand, daß -d....:le Annahme, das Ausscheiden daß-d-i-e Ausscheiden von von etwas etwas mehr als 300 Bürgern bewege sich sich jenseits der der Grenze Grenze dessen, dessen, was was in verfassungsrechtlicher verfassungsrechtlicher Sicht noch als im im Verständnis Verständnis des des §§ 1515 Abs. 33 Satz 11 KSVG geringfügig geringfügig hingehenhingehen könne, könne, keineswegs keineswegs gleichgleichbedeutend mit der Feststellung ist, dabei dabei handle handle eses sich sich umum eine eine übermäßige iibermäí3ige Beeinträchtigung; Beeinträchtigung; im irn Hinblick Hinblick auf auf die die verbleibende verbleibende Einwohnerzahl der Beschwerdeführerin, Beschwerdeführerin, die die ohnehin ohnehin Schwankungen Schwankungen in vergleichbaren Größenordnungen Größenordnungen unterworfen unterworfen ist,ist, erweist erweist sich sich vielmehr - zumal angesichts der-Tatsache, - derîatsache, daß daí3 es es sich sìch hier hier nicht nicht _um _um einen einen gewachsenen, sondern sondern erst erst kürzlich kürzlich gewissermaßen gewissermaBen künstkünstlich lich erhöhten erhöhten Bestand handelt - die die gegenteilige-linschätzung - gegenteiligeLinschätzung als zutreffend zutreffend (ebenso ebenso Urteile des Verfassungsgerichtshofs Verfassungsgerichtshofs vom vom 28. Juni Juni 1974 - Lv 2/74 - für - - für die Abtrennung Abtrennung eines eines Ortsteils Ortsteils mitmit 400 von von einer einer Gemeinde Gemeinde mit rnit knappknapp 15.000 15.000 Einwohnern, Einwohnern, und und vom vom 17. November November 1975 - Lv Lv 8/74 -8/74 - für - für ein ein 8, 81 8, 81 qkm qkm großes groBes Gebiet Gebiet mit mit 423 Einwohnern).
Dabei kommt Zurückweisung der der ZurUckweisung Verfassungsbeschwerden von der Verfassungsbeschwerden von Kirkel und Limbach Kirkel und Lirnbach gegen die seinerzeitige Eingliederung von seinerzeitige Eingliederung Kohlhof in Bayerisch Kohlhof von Bayerisch in Stadtgebiet der das Stadtgebiet der BeschwerdefUhrerin des Verfassungs- Urtei*1 des Beschwerdeführerin (Urtei~ Verfassungsgerichtshofs vom 17. gerichtshofs 17. November - Lv 8/74 1975 - Lv November 1975 - von voinherein 8/74 -) von vornherein Bedeutung zu, nicht die Bedeutung die letztere zu, die ihr im letztere ihr gegebenen Zusammenhang im gegebenen Zusammenhang beimißt.
Wesentlich Wesentlich ist ist statt statt dessen, daß daB sich sich demdern Gesetzentwurf Gesetzentwurf hinhinreichende reichende Anhaltspunkte Anhaltspunkte fUr für die Si_c_bt Stc.ht derjenigen derjenigen Gründe Gründe entnehmen entnehmen lassen, lassen, di~ __für die diefür die Neuregelung Neuregelung letztlich letztlich ausschlaggebend ausschlaggebend waren, waren, nämlich nm1ich die die von von demdem ursprünglich ursprünglich bei bei derder Zuordnung Zuordnung von von Bayerisch Bayerisch Kohlhof Kohlhof eingenommenen eingenommenen Standpunkt Standpunkt abweichende abweichende - wertende - wertende (Urteile Urteìlé des des Verfassungsgerichtshofs Verfassungsgerichtshofs vom vom 17.17. November November 1975 1975 -- Lv - Lv 8/74 8/74 - und - und - Lv - Lv 9/74 9/74 -) - Einschätzung - - Einschtzung einerseits einerseïts des des künftigen künftigen Flächenbe- F1chenbedarfs darfs derder Beschwerdeführerin Beschwerdeführerin und und andererseits andererseits ihrer ihrer Integrations- Integrationskkraft r a f t (Drucksache Dr uc ks a c he 88/2004 / 2 0 04 des des L a nd t a g~s des SSaarlandes, Landtagsdes a a r 1a ndes , SS.*66 ff., *, 88 und und 10).
In Iri dieser Situation war es angesichts angesichts des des weiten weiten Ent- Entscheidungsspielraums scheidungsspieìraunis des Gesetzgebers Gesetzgebers -- auchauch inin Anbetracht Anbetracht derder Tatsache, daß daB Bayerisch Bayerìsch Kohlhof vom Ortsteil Limbach Limbach der der Gemeinde Gemeinde Ktr-kel Ktrkel durch die Autobahn getrennt ist (dazu dazu Urteil Urteil des des Verfassungs- Verfassungsgerichtshofs vom voni 17. November 1975 1975 -- Lv 8/74 8/74 -,-, sowie sowie VerfGH VerfGH Nordrhein-Westfalen, Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. November November 19731973 -- VerfGH VerfGH 17/72 17/72 -.
- VerfGH Saarland, 30.01.1984 - Lv 1/83
Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Rechtsverordnung; Abtrennung …
Dieser Verfassungsbeschwerde der Gemeinde erklärte die Verfassungsbeschwerde Gerneinde Kirkel für unzulässig, die der (aufgelHsten) fUr aufgelösten Gemeinde Limbach für unbegründet (Urteil Urteil vom 17.11.1975 - 8/74 - s. 17.11.1975 - Lv 8/74 S. 34 - 34 f.).Der Bürgerwille Bürgerwille sei sei nicht nicht allein maßgeblich, maBgeblich, wie der Verfassungsgerichtshof Verfassungsgerichtshof auch auch imim Hinblick auf Bayrisch Kohlhof festgestellt festgestellt habe (S.S. 4747 des des Urteils vom 17.11.1975 - Lv 8/74).
Sie wurden in den folgenden folgenden Verfahren Verfahren zur zur ständigen ständigen Rechtsprechung Rechtsprechung des Gerichtshofs (siehe siehe u.a. das Urteil über die Verfassungs- Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Kirkel und Limbach vom 17.11.1975 Kirkelund 17.11 .1975 -Lv 8/74-, insbes.
Außer AuBer den erwähnten Verfassungsbeschwerden Verfassungsbeschwerden der der Gemeinden Gémeinden Kirkel Kirkel und Limbach Lv 8/74 richteten richteten sich sich zwei zwei weitere weitere Verfassungs- Verfassungsbeschwerden gegen die Abtrennung eines eines Gemeindeteils Gemeindeteils von von einer Gemeinde und seine Eingliederung Eingìiederung in in eine eine andere andere Ge- Gemeinde (Umgliederung).
fältiger Prüfung und ungeachtet des heftigen Widerstands Widerstands der Gemeinden Limbach und Kirkel sowie einer Mehrheit Mehrheit der Bewohner von Bayrisch Kohlhof Kohlhof getroffen getroffen (siehe siehe zu zu allem allem das oben erwähnte Urteil vom 17.11.1975 17.11.1975 - Lv Lv 8/74 8/74 -, insbes.
- VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82
Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Frist; Neugliederungsmaßnahme; …
Zwar ist anerkannt, anerkannt, daß daB eine eine im ini Rahmen Rahnien von Neugliederungsmaßnahmen NeugliederungsmaBnahmen aufgelöste aufgelöste Gemeinde Gerneinde diedie Verletzung ihres gemeindlichen gerneindlichen Selbstverwalt-trngsrechts Selbstverwalt-u-ngsrechts noch noch rügen kann (vgl.vgl. Urteil des VGH vom 17.11.1975 17.11.1975 -Lv -Lv 8/74-, 8/74-, S. S. 35, mit niit Nachw.).
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Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 8/74 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Saarland, 29.04.1974 - Lv 8/74
- VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 8/74
- VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1995
- DVBl 1975, 35
Wird zitiert von ... (8)
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94
Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die …
11/74 -, ESVGH 25, 1 [10, 25] = NJW 1975, 1205 ff; NdsStGH, Urt. v. 14.2.1979 - StGH 2/77 - NdsStGHE 2, 1 [145] = OVGE 33, 497 [498]; VfGH NW, Urt. v. 4.8.1972 - VfGH 9/71 -, OVGE 28, 291 [292]; VfGH RP, Urt. v. 17.4.1969 -, VGH 2/69 -, DVBl 1969, 799 [800 f]; Urt. v. 5.5.1969 - VGH 36/69 -, DVBl 1970, 780; Urt. v. 22.12.1969 - VGH 43/69 -, DVBl 1970, 785 [787]; VfGH des Saarlandes, Urt. v. 28.6.1974 - Lv 8/74 -, DVBl 1975, 35; vgl. zu Art. 2 Abs. 3 LSA-Verf auch: Mahnke, Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 1993, Art. 2 RdNr. 15; Reich, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 1994, Art. 2 RdNr. 5).v. 20.4.1978 - Vf. 6-VII-78 -, BayVfGH n. F. Bd. 31, Teil II, S. 99 [129]; VfGH des Saarlandes, DVBl 1975, 35 [36]).
Die Verfassung selbst verlangt schon - auch ohne besondere (einfach-)gesetzliche Regelung -, dass der Gesetzgeber dem Anhörgebot nachkommt (BayVfGH, BayVfGH n. F. 31 II 99 [129]; VfGH des Saarlandes, DVBl 1975, 35 [36]).
- VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz
Sie liegt sogar näher am Idealbild einer Anhörung durch die gesetzgebende Körperschaft als andere, ebenfalls zulässige Formen der Übermittlung einer Stellungnahme der anzuhörenden Selbstverwaltungskörperschaft (zu solchen vgl. z.B. VerfGH NRW OVGE 26, 286, 289; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 148 f.; VerfGH Saarland DVBl. 1975, 35, 36; SächsVerfGH SächsVBl. 1995, 131, 135). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93
Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler …
11/74 -, ESVGH 25, 1 [10, 25] = NJW 1975, 1205 ff; NdsStGH, Urt. v. 14.2.1979 - StGH 2/77 - NdsStGHE 2, 1 [145] = OVGE 33, 497 [498]; VfGH NW, Urt. v. 4.8.1972 - VfGH 9/71 -, OVGE 28, 291 [292]; VfGH RP, Urt. v. 17.4.1969 -, VGH 2/69 -, DVBl 1969, 799 [800 f]; Urt. v. 5.5.1969 - VGH 36/69 -, DVBl 1970, 780; Urt. v. 22.12.1969 - VGH 43/69 -, DVBl 1970, 785 [787]; VfGH des Saarlandes, Urt. v. 28.6.1974 - Lv 8/74 -, DVBl 1975, 35; vgl. zu Art. 2 Abs. 3 LSA-Verf auch: Mahnke, Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 1993, Art. 2 RdNr. 15; Reich, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 1994, Art. 2 RdNr. 5).v. 20.4.1978 - Vf. 6-VII-78 -, BayVfGH n. F. Bd. 31, Teil II, S. 99 [129]; VfGH des Saarlandes, DVBl 1975, 35 [36]).
Die Verfassung selbst verlangt schon - auch ohne besondere (einfach-)gesetzliche Regelung -, dass der Gesetzgeber dem Anhörgebot nachkommt (BayVfGH, BayVfGH n. F. 31 II 99 [129]; VfGH des Saarlandes, DVBl 1975, 35 [36]).
- BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76
Rheda-Wiedenbrück
Rn. 20 c) Ob auch der Name einer neugebildeten Gemeinde zum wesentlichen Inhalt des Neugliederungsvorhabens gehört, so daß sich das von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Anhörungsrecht der Gemeinden hierauf erstreckt (vgl. in diesem Sinne Saarländischer Verfassungsgerichtshof, NJW 1974, 1995 zu Art. 122, 123, 127 der Verfassung des Saarlandes), bedarf hier keiner Entscheidung. - BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81
Söhlde
Dieser vermittelt der Gemeinde rechtliche Identität und ist zugleich äußerer Ausdruck ihrer Individualität (vgl. VerfGH Saarland, DVBl. 1975, S. 35 [36];… Gönnenwein, Gemeinderecht, 1963, S. 82). - VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
Kein Beteiligungsrecht von Gewerkschaften und Berufsverbänden an Vorbereitung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 8/94
Herleitung besonderer Anhörungsrechte aus der Garantie kommunaler …
11/74 -, ESVGH 25, 1, 10, 25 = NJW 1975, 1205 ff; NdsStGH, Urt. v. 14.02.1979 - StGH 2/77 - NdsStGHE 2, 1, 145 = OVGE 33, 497, 498; VfGH NW, Urt. v. 04.08.1972 - VfGH 9/71 -, OVGE 28, 291, 292; VfGH RP, Urt. v. 17.04.1969 -, VGH 2/69 -, DVBl. 1969, 799, 800 f; Urt. v. 05.05.1969 - VGH 36/69 -, DVBl. 1970, 780-, Urt. v. 22.12.1969 - VGH 43/69 -, DVBl. 1970, 785, 787; VfGH des Saarlandes, Urt. v. 28.06.1974 -Lv 8/74 -, DVBl. 1975, 35; vgl. zu Art. 2 Abs. 3 LSA-Verf auch: Mahnke, Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 1993, Art. 2 RdNr. 15; Reich, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 1994, Art. 2 RdNr. 5; LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 und 1/94 - ). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 3/94
Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die …
11/74 -, ESVGH 25, 1 [10, 25] = NJW 1975, 1205 ff; NdsStGH, Urt. v. 14.2.1979 - StGH 2/77 - NdsStGHE 2, 1 [145] = OVGE 33, 497 [498]; VfGH NW, Urt. v. 4.8.1972 - VfGH 9/71 -, OVGE 28, 291 [292]; VfGH RP, Urt. v. 17.4.1969 -, VGH 2/69 -, DVBl 1969, 799 [800 f]; Urt. v. 5.5.1969 - VGH 36/69 -, DVBl 1970, 780; Urt. v. 22.12.1969 - VGH 43/69 -, DVBl 1970, 785 [787]; VfGH des Saarlandes, Urt. v. 28.6.1974 - Lv 8/74 -, DVBl 1975, 35; vgl. zu Art. 2 Abs. 3 LSA-Verf auch: Mahnke, Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 1993, Art. 2 RdNr 15; Reich, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 1994, Art. 2 RdNr 5).
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| VerfGH Saarland, 29.04.1974 - Lv 8/74 |
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- VerfGH Saarland, 29.04.1974 - Lv 8/74
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