Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 9/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Arzt; gewissenhafte und vertrauenswürdige Ausübung des ärztlichen Berufs; Geldbuße
- IWW
- christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)
Privatarzt muss Patient bei Notfallbehandlung über Kosten aufklären
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- staufer.de (Kurzinformation)
Privatliquidation - Information auch in Notfällen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Auch im Notfall über Kosten aufklären
- anwalt.de (Kurzinformation)
Patienten sind auch bei einem Notfall über eine private Abrechnung aufzuklären
- juraforum.de (Kurzinformation)
Arzt muss vor privatärztlicher Notfallbehandlung auf Kosten hinweisen
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 9/13
Die Regelung sanktionsbewehrter ärztlicher Pflichten und ihre Durchsetzung durch die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen ihrer Verletzung greifen - final - in die Freiheit der beruflichen Betätigung ein (vgl. nur BVerfGE 71, 162 ff. zur Sanktionierung eines ärztlichen Werbeverbots). - BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R
Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen …
Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 9/13
Ob das zutrifft - § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V erlaubt die Inanspruchnahme eines nicht zugelassenen Arztes im Notfall mit der Folge, dass dessen Vergütung im System der kassenärztlichen Versorgung erfolgt (BSG Urt.v. 17.09.2008 B 6 KA 46/07 R, BeckRS 2009 50016) - oder ob der Beschwerdeführer nicht, wie es nahe liegt, nur den (unzutreffenden) Eindruck zu verantworten hat, er leiste Notdienst, weil ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Dringlichkeit zur Verfügung stehe (zu dieser Voraussetzung der Unterwerfung eines nicht zugelassenen Arztes unter das kassenärztliche System vgl. HessLSG Urt.v. 15.01.2009 L 1 KR 255/07), kann dahinstehen. - BGH, 01.02.1983 - VI ZR 104/81
Hinweispflicht des Arztes auf zweifelhafte Eintrittspflicht des …
Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 9/13
Danach muss der Arzt seinen Patienten insbesondere dann unterrichten, wenn er davon ausgeht, dass die Versicherung des Patienten, sei es die gesetzliche oder eine private Krankheitskostenversicherung, die Vergütung, die er beanspruchen will, nicht deckt (BGH NJW 2000, 999, 1002; NJW 1983, 2630;… Bergmann/Pauge/Steininger/Wever, Gesamtes Medizinrecht, § 823 Rn. 87;… Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl., § 61 Rn. 7).
- BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots für Ärzte
Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 9/13
Entscheidungen der Berufsgerichte sind - als Maßnahmen eines Organs der öffentlich-rechtlich organisierten Ärztekammer - Akte der öffentlichen Gewalt im Sinne des § 55 Abs. 1 VerfGHG (vgl. BVerfG Beschl. v. 13.07.2005 -1 BvR 191/05 NJW 2006, 282). - BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 9/13
In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass eine solche Generalklausel auch gegenüber dem Verfassungsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG als Grundlage für eine berufsgerichtliche Bestrafung ausreicht (BVerfGE 26, 186 (204)...) Dem schließt sich der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes an. - VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
Willkür bei Kostenentscheidung; Willkürverbot
Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 9/13
ist (…vgl. Guckelberger in Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Art. 2 Rdnr. 2; SVerfGH, Beschl. v. 19.03.2004, Lv 4/2003). - LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 255/07
Krankenversicherung - Notfallbegriff des § 76 Abs 1 S 2 SGB 5 - Systemversagen - …
Auszug aus VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 9/13
Ob das zutrifft - § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V erlaubt die Inanspruchnahme eines nicht zugelassenen Arztes im Notfall mit der Folge, dass dessen Vergütung im System der kassenärztlichen Versorgung erfolgt (BSG Urt.v. 17.09.2008 B 6 KA 46/07 R, BeckRS 2009 50016) - oder ob der Beschwerdeführer nicht, wie es nahe liegt, nur den (unzutreffenden) Eindruck zu verantworten hat, er leiste Notdienst, weil ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Dringlichkeit zur Verfügung stehe (zu dieser Voraussetzung der Unterwerfung eines nicht zugelassenen Arztes unter das kassenärztliche System vgl. HessLSG Urt.v. 15.01.2009 L 1 KR 255/07), kann dahinstehen.
- VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19
Löschung aus der Architektenliste nach einer strafgerichtlichen Verurteilung
Sie findet jedoch Schutz durch die Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Satz 1 SVerf. (SVerfGH, Beschl. v. 7. April 2014 - Lv 9/13;… Guckelberger in Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Art. 2 Rdn. 2). - OVG Saarland, 29.07.2022 - 1 A 193/20
Befreiung vom ärztlichen Bereitschaftsdienst bei einem im Saarland …
Er hat weiterhin in § 14 Abs. 3 Satz 2 SHKG (und zuvor in der zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Vorschrift des § 19 Satz 2 SÄKG) normiert, dass insbesondere Regelungen zu treffen sind, wonach von der Teilnahmeverpflichtung "aus wichtigem Grund, insbesondere wegen körperlicher Behinderung oder außergewöhnlicher Belastung sowie bei Ärzten/Ärztinnen und Zahnärzten/Zahnärztinnen wegen Teilnahme an einem klinischen Bereitschaftsdienst mit Notfallversorgung auf Antrag ganz, teilweise oder vorübergehend befreit werden kann." Damit hat er entsprechend den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts selbst die Richtlinien für eine nähere Regelung des Satzungsgebers festgelegt, unter welchen Bedingungen Befreiung zu erteilen ist.[vgl. Urteil des Senats vom 24.2.2000 - 1 R 6/97 -, juris Rn. 30; vgl. auch SVerfGH, Beschluss vom 7.4.2014 - Lv 9/13 -, juris Rn. 23 ff.][vgl. Urteil des Senats vom 24.2.2000 - 1 R 6/97 -, juris Rn. 30; vgl. auch SVerfGH, Beschluss vom 7.4.2014 - Lv 9/13 -, juris Rn. 23 ff.]. - OVG Saarland, 29.07.2022 - 1 K 1383/17
Angestellt; Befreiung; Belegarzt; Bereitschaftsdienst; Berufsfreiheit; …
vgl. Urteil des Senats vom 24.2.2000 - 1 R 6/97 -, juris Rn. 30; vgl. auch SVerfGH, Beschluss vom 7.4.2014 - Lv 9/13 -, juris Rn. 23 ff. < schließen.
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