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   VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961   

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VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961 (https://dejure.org/2011,45795)
VG München, Entscheidung vom 04.11.2011 - M 1 S 11.3961 (https://dejure.org/2011,45795)
VG München, Entscheidung vom 04. November 2011 - M 1 S 11.3961 (https://dejure.org/2011,45795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anerkennungsfähigkeit einer nach dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Fahrerlaubnis;Vorherige gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961
    Eine wirksame Bekämpfung des Führerscheintourismus setzt aber voraus, dass auch vergleichsweise strenge inländische Eignungsvorschriften, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, nach einem Entzug der inländischen Fahrerlaubnis nicht umgangen werden können (vgl. BayVGH vom 10.11.2009 NZV 2010, 48; OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2010 16 B 814/09, Juris; VGH Baden-Württemberg vom 21.1.2010 DAR 2010, 153; a.A. OVG Koblenz vom 17.2.2010 10 B 11351/09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 16 B 814/09

    Ende des EU-Führerscheintourismus durch die 3. Führerscheinrichtlinie

    Auszug aus VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961
    Eine wirksame Bekämpfung des Führerscheintourismus setzt aber voraus, dass auch vergleichsweise strenge inländische Eignungsvorschriften, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, nach einem Entzug der inländischen Fahrerlaubnis nicht umgangen werden können (vgl. BayVGH vom 10.11.2009 NZV 2010, 48; OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2010 16 B 814/09, Juris; VGH Baden-Württemberg vom 21.1.2010 DAR 2010, 153; a.A. OVG Koblenz vom 17.2.2010 10 B 11351/09).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2010 - 10 B 11351/09

    Fahrerlaubniserteilung während des Laufs einer Sperrfrist

    Auszug aus VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961
    Eine wirksame Bekämpfung des Führerscheintourismus setzt aber voraus, dass auch vergleichsweise strenge inländische Eignungsvorschriften, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, nach einem Entzug der inländischen Fahrerlaubnis nicht umgangen werden können (vgl. BayVGH vom 10.11.2009 NZV 2010, 48; OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2010 16 B 814/09, Juris; VGH Baden-Württemberg vom 21.1.2010 DAR 2010, 153; a.A. OVG Koblenz vom 17.2.2010 10 B 11351/09).
  • VGH Bayern, 15.03.2010 - 11 CS 09.3010

    Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO; fehlender

    Auszug aus VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961
    Die rechtliche Konstellation gleicht vorliegend damit der Sachverhaltsgestaltung, dass die Behörde von vornherein von einem auf § 28 Abs. 4 Satz 2 bzw. § 29 Abs. 3 Satz 2 FeV gestützten Feststellungsbescheid absieht und sie sich darauf beschränkt, vom Betroffenen die Vorlage des ausländischen EU-Führerscheins zur Eintragung eines Vermerks zu verlangen, in dem die Ungültigkeit der diesem Dokument zugrunde liegenden ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zum Ausdruck gebracht wird (BayVGH vom 15.3.2010 11 CS 09.3010, Juris).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961
    Nach der zu Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Entscheidungen vom 26.6.2008, Az.: C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06) kann ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (der so genannte Aufnahmemitgliedstaat) die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nur dann ablehnen, wenn der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde, und wenn sich zusätzlich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 b der Richtlinie 91/439/EWG aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961
    Denn nach Art. 18 Satz 2 der letztgenannten Richtlinie gelten Art. 11 Abs. 1 und 3 bis 6 mit den Regelungen über den Entzug, die Ersetzung und die Anerkennung von Führerscheinen ab dem 19. Januar 2009 und sind damit zwingend anzuwenden (vgl. auch BVerwG vom 28.4.2010 3 C 20/09, Juris).
  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für

    Auszug aus VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961
    Da dies in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte im Bundesgebiet teilweise unterschiedlich beurteilt wird, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16. August 2010 (Az. 11 B 10.1030) dem Europäischen Gerichtshof die Frage, ob Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG dahingehend auszulegen sind, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen muss, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person außerhalb einer für sie geltenden Sperrzeit ausgestellt wurde, wenn deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats entzogen worden ist, und diese Person zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung ihren ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte, dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 11 CS 10.1380

    Zweimalige Straßenverkehrsteilnahme mit einer jeweils über 1,6 ‰ liegenden

    Auszug aus VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961
    Ebenso wie in den Fällen, in denen der Bedeutungsgehalt einer Vorschrift des nationalen Rechts höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, haben sie - unbeschadet ihrer Befugnis und ggf. ihrer Verpflichtung, auf eine Klärung der Rechtslage durch die dazu letztinstanzlich berufene Stelle hinzuwirken - über an sie herangetragene Streitsachen jedenfalls dann auf der Grundlage ihrer eigenen Rechtsüberzeugung zu befinden, wenn die Entscheidung über solche Rechtsschutzgesuche nicht zurückgestellt werden kann (BayVGH vom 7.10.2010 11 CS 10.1380, Juris).
  • VG Augsburg, 23.07.2012 - Au 7 S 12.847

    Fahrerlaubnisentzug nach Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Bei einem lediglich fehlerhaft begründeten - wo die Angabe der Rechtsgrundlage zu verorten ist - Verwaltungsakt ist dem Gericht im Hinblick auf den dolo-agit-Grundsatz dessen Aufhebung untersagt, wenn feststeht, dass der Verwaltungsakt im Ergebnis nicht zu beanstanden ist und sichergestellt ist, dass die Behörde ihn bei Anwendung der richtigen Norm genauso erlassen hätte (vgl. VG Augsburg vom 12.4.2012 Az. Au 7 E 12.432 RdNr. 59; VG München vom 4.11.2011, Az. M 1 S 11.3961, RdNr. 21; Kopp/Schenke, VwGO, § 113 RdNr. 77).
  • VG Gelsenkirchen, 18.12.2018 - 7 K 11515/17

    Anerkennung, Wohnsitz, Umtausch, Mangel, Führerscheintourismus, unbestreitbare

    vgl. VG München, Beschluss vom 4. November 2011 - M 1 S 11.3961 -, juris, Rn. 21f.
  • VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432

    Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

    Denn bei einem lediglich fehlerhaft begründeten Verwaltungsakt ist dem Gericht im Hinblick auf den dolo-agit-Grundsatz dessen Aufhebung untersagt, wenn feststeht, dass der Verwaltungsakt im Ergebnis nicht zu beanstanden ist und sichergestellt ist, dass die Behörde ihn bei Anwendung der richtigen Norm genauso erlassen hätte (VG München vom 4.11.2011, Az. M 1 S 11.3961, RdNr. 21; Kopp/Schenke, VwGO, § 113 RdNr. 77).
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