Rechtsprechung
| VG München, 23.03.2009 - M 1 SN 09.738 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarklage; Rücksichtnahmegebot; Immissionen eines Gastgartens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07
Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …
Auszug aus VG München, 23.03.2009 - M 1 SN 09.738
Bei Gewerbelärm wird die Zumutbarkeitsgrenze regelmäßig durch die Richtwerte der TA-Lärm konkretisiert (BVerwG v. 29.8.2007, Az. 4 C 2/907, NVwZ 2008, 76). - BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VG München, 23.03.2009 - M 1 SN 09.738
Sind die Erfolgsaussichten der Klage offen, ist zu beachten, dass der Gesetzgeber im Baurecht mit § 212 a Abs. 1 BauGB einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG v. 10.10.2003, 1 BvR 2025/03, NVwZ 2004, 93). - BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96
Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn …
Auszug aus VG München, 23.03.2009 - M 1 SN 09.738
Rn. 20 Der allgemeine Gebietserhaltungsanspruch hat zum Inhalt, dass Eigentümer und sonstige Berechtigte eines Grundstücks sowohl im überplanten als auch im faktischen Baugebiet i.S.v. § 34 Abs. 2 BauGB unabhängig von einer etwaigen tatsächlichen Beeinträchtigung einen Anspruch auf Wahrung der Gebietsart geltend machen und sich gegen gebietsfremde Bebauung wehren können (BVerwG v. 11.4.1996, NVwZ-RR 1997, 463).
- VGH Bayern, 31.07.2003 - 2 B 00.3282
Auszug aus VG München, 23.03.2009 - M 1 SN 09.738
Jedenfalls als Richtmaß können die Werte der TA-Lärm 1998 als für den Schallschutz einschlägiges technisches Regelwerk herangezogen werden (BayVGH v. 31.7.2003, Az. 2 B 00.3282, zitiert nach juris). - VG München, 16.12.2008 - M 1 K 08.2751
Auszug aus VG München, 23.03.2009 - M 1 SN 09.738
Der Gutachter ging im Gutachten vom 6. Oktober 2008 im Verfahren M 1 K 08.2751 davon aus, dass bei einem Schallleistungspegel von 83 d(B)A und keinerlei Schutzmaßnahmen (siehe Anschreiben der Beigeladenen vom 10. Oktober und Gutachten Seite 2) der Beurteilungspegel je nach Immissionsort bei 45 bis 54 d(B)A liegt, der Tagesimmissionsrichtwert also ohne weiteres eingehalten werden kann. - VG München, 27.10.2009 - M 1 K 09.735
Immissionen eines Gastgartens
Auszug aus VG München, 23.03.2009 - M 1 SN 09.738
Rn. 8 Am 27. Februar 2009 ließ der Antragsteller durch seine Bevollmächtigten Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben und beantragen, den Bescheid vom 30. Januar 2009 (richtig: 29. Januar 2009) aufzuheben (M 1 K 09.735).
- VG Hannover, 03.05.2021 - 12 B 393/21
Außenterrasse; Außenwohnbereich; Beeinträchtigungsverbot; Drittschutz; …
Zur Rücksichtnahme ist danach nicht nur derjenige verpflichtet, der Emissionen verursacht, sondern auch derjenige, der sich einer emittierenden Anlage aussetzt (VG München, Beschl. v. 23.03.2009 - M 1 SN 09.738 -, juris Rn. 21).Dies schließt es allerdings nicht aus, im Rahmen der Gesamtbetrachtung als Richtmaß auf die Immissionswerte der TA Lärm - hier: auf die Immissionsrichtwerte für ein allgemeines Wohngebiet von tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) (Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. e TA Lärm) - zurückzugreifen (…vgl. Bayer. VGH, Urt. v. 31.07.2003 - 2 B 00.3282 -, juris Rn. 10; VG München, Beschl. v. 23.03.2009 - M 1 SN 09.738 -, juris Rn. 22).
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Gaststättenbetrieb nicht um eine Kneipe, sondern um ein Café mit Restaurant handelt, sodass anzunehmen ist, dass die Einnahme von Speisen und Getränken auf gedeckten Tischen im Vordergrund steht (vgl. auch VG München, Beschl. v. 23.03.2009 - M 1 SN 09.738 -, juris Rn. 25).
- VG München, 27.10.2009 - M 1 K 09.735
Immissionen eines Gastgartens
Einen Antrag nach § 80 a, § 80 Abs. 5 VwGO (M 1 SN 09.738) lehnte das Bayerische Verwaltungsgericht München durch Beschluss vom 23. März 2009 ab.Das Gericht hat bereits im Beschluss im Verfahren M 1 SN 09.738 dargelegt, dass auch für Freiluftgaststätten die Werte der TA-Lärm als für den Schallschutz einschlägiges technisches Regelwerk als Richtmaß herangezogen werden können (BayVGH vom 31.7.2003, Az. 2 B 00.3282, Juris).
- VG Hannover, 27.05.2021 - 12 B 3638/21
Außenbewirtschaftung; Freibad; Freiluftgaststätte; Freizeitlärm-Richtlinie; …
Dies schließt es allerdings nicht aus, im Rahmen der Gesamtbetrachtung als Richtmaß auf die Immissionswerte der TA Lärm zurückzugreifen (…vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25.05.2020 - 2 L 71/19 -, juris Rn. 21;… Bayer. VGH, Urt. v. 31.07.2003 - 2 B 00.3282 -, juris Rn. 10; VG Hannover, Beschl. v. 03.05.2021 - 12 B 393/21 -, noch nicht veröffentlicht; VG München, Beschl. v. 23.03.2009 - M 1 SN 09.738 -, juris Rn. 22). - VG Hannover, 27.05.2021 - 12 B 3640/21
Außenbewirtschaftung; Freibad; Freiluftgaststätte; Freizeitlärm-Richtlinie; …
Dies schließt es allerdings nicht aus, im Rahmen der Gesamtbetrachtung als Richtmaß auf die Immissionswerte der TA Lärm zurückzugreifen (…vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25.05.2020 - 2 L 71/19 -, juris Rn. 21;… Bayer. VGH, Urt. v. 31.07.2003 - 2 B 00.3282 -, juris Rn. 10; VG Hannover, Beschl. v. 03.05.2021 - 12 B 393/21 -, noch nicht veröffentlicht; VG München, Beschl. v. 23.03.2009 - M 1 SN 09.738 -, juris Rn. 22).
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